Standard Reifengröße eintragen lassen?
Hallo,
ein Kollege von mir hat einen 520i und hat noch im Keller ein Satz Alufelgen (original BMW e39). Die aufgezogenen Reifen sind zwar (glaube ich) Standardgröße (zumindest beim 523i) allerdings sind diese beim 520i nicht im Brief /Schein eigetragen. Müssen die Reifen eingetragen werden? Vielleicht reich auch eine ABE?
Im Schein eigetragen 205/65/15
die Reifen, die montiert werden sollen 225/55/16
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21 Antworten
wenn sie nicht im Schein/Brief stehen,müssen sie eingetragen werden.
Hast du die neue oder die alte Zulassung? Bei der neuen werden meistens nur die kleinsten maße eingetragen, völlig unabhängig von den Reifen die momentan verbaut (eigetragen) sind. Da muss bei einer Ummeldung unbeding drauf geachtet werden. Warum die das machen, konnte mir noch keiner erklären. Spreche da aus Erfahrung, ist mir schon 2 mal passiert. Das erste mal, bei dem Auto meiner Schwägerin 175er waren drauf und standen im Brief. Auf dem neuen standen nur die 155er. Zurück und ändern lassen.
Als ich meinen Kaufte (mit altem Brief) Waren die 17" + 235ern eingetragen. Beim Ummelden, wollte die nette Dame nur die 225er eintragen. Hab ich gemerkt und ihr gleich den entscheidenden Tipp gegeben.
225/55/16 R 16 95 V dürfen Laut Betriebsanleitung auf der Limo wie auch aufn Touring gefahren werden. Nicht alle Fahrbaren Reifengrößehn stehen im Schein drinn. Hoffe konnte Helfen. MFG Micha
Zitat:
Beim Ummelden, wollte die nette Dame nur die 225er eintragen. Hab ich gemerkt und ihr gleich den entscheidenden Tipp gegeben.
... und, hat die dann eine andere Größe eingetragen? Bei uns lassen die sich auf sowas nicht ein.
Deshalb ist es immer besser, eine Kopie eines alten Briefes/Scheines mitzuführen. Da weiß die Rennleitung gleich bescheid.
Der Fahrzeugschein / Brief ist schon der neue! Also eintragen lassen obwohl für dieses laut Betriebsanleitung für das Fahrzeug zulässig ist?
Die brauchst du nicht eintragen, da die Dimension bereits in der Fahrzeug ABE enthalten ist!
Ich hab meine Original Felgen auch nicht eingetragen obwohl ich noch die alten Papiere habe! Und das haben mir mehrere BMW Autohäuser und der TÜV bestätigt, dass ich diese nicht mehr eintragen muss...
Klingt komisch, ist aber so...
EDIT: Wenn du dir nicht sicher bist, dann fahr einfach zu dem Händler oder TÜV´ler deines Vertrauens und frag nach! Die werden dir aber auch bestätigen, dass keine Abnahme notwendig ist!
Einfach drauf machen und Fahren! Mehr nicht.
Alle standardmäßig zugelassenen Reifen- und Felgengrößen stehen auf dem Schild an der B-Säule, wenn Du die Fahrertür aufmachst unten.
In meiner neuen Zulassungsbescheinigung stehen auch nur die Serien-225/60R15 für den Touring drin, obwohl ich die weder im Sommer noch im Winter fahre... Bin allerdings auch nicht kontrolliert worden die letzten drei Jahre . Sollte der Fall eintreten, werde ich auf das Schild an der B-Säule verweisen und dann sehen, ob es wirkt
@Schild auf B-Säule: Also dieses Schild hat nichts mit zulässigen Reifengrößen zu tun. Das ist nur gut um zu sehen, wieviel Reifendruck man fahren sollte. Dieses Schild hat nichts mit Reifen oder Räderfreigaben zu tun!!!!
Zu den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I): Reifen- und Räder die in der Fahrzeug-ABE, bzw. EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind, sind laut BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) nicht mehr in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Lediglich eine Standardgröße wird eingetragen. Sonderräder müssen nach wie vor eingetragen werden.
Zu den alten Fahrzeugpapieren: Alle Reifen- und Radgrößen die im Fahrzeugschein stehen sind zulässig. Weitere nur, wenn dafür ein Prüfzeugnis und gegebenenfalls eine Änderungsabnahme vorliegt. Liegt für die Rad-/Reifenkombination nichts vor, dann sind auch Serienfelgen die nicht eingetragen sind nicht zulässig!!!
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von firebird1967
@Schild auf B-Säule: Also dieses Schild hat nichts mit zulässigen Reifengrößen zu tun. Das ist nur gut um zu sehen, wieviel Reifendruck man fahren sollte. Dieses Schild hat nichts mit Reifen oder Räderfreigaben zu tun!!!!
Zu den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I): Reifen- und Räder die in der Fahrzeug-ABE, bzw. EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind, sind laut BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) nicht mehr in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Lediglich eine Standardgröße wird eingetragen. Sonderräder müssen nach wie vor eingetragen werden.
Jau, und glaubst Du, dass BMW auf "dem Schild an der B-Säule" wild irgendwelche Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt hat?
Oder sind das evtl. genau jene, welche
Zitat:
Original geschrieben von firebird1967
in der Fahrzeug-ABE, bzw. EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind
Hi!
in neuen fahrzeugpapieren steht nur die standartbereifung,aber zu diesen habe auch von amt ein wisch mit Alternativbereifung zu meinen auto bekommen.Es sind alle freigegebene von BMW reifen/rad kombinationen aufgeführt welche auf diesen fahrzeug fahren kann.
Hier die liste reifengrößen520i,E39,Limo.)
-225/60R15(vorne und hinten)
-225/55R16(vorne und hinten)
-235/45R17(vorne und hinten)
-235/45R17(vorne)
-255/40R17(hinten)
-235/40ZR18(vorne)
-265/35ZR18(hinten)
Auf diesen wisch steht-"es wird empfohlen diese hinweise im Fahrzeug mitzuführen,wenn eine andere als die im Fahzeugschein(Zul.besch.Teil1)aufgeführte Rad/reifenkombination gefahren wird".
Ich hoffe das diese beitrag hilft euch etwas weiter.
MFG.
Wo ich meinen 528i limo bj99 gekauft hatte, hatte er die Bereifung 225/55R16(vorne und hinten) Sommer wie winter drauf.hatte dann von nem freund mal die -235/40ZR18(vorne) und die -265/35ZR18(hinten) drauf (originale) und bin so zum tüv gefahren.der meinte zu mir,das die bereifung eingetragen werden muss und sogar hinten der radlauf gezogen werden muss (ca. 10mm).habe auch den neuen schein und Brief.
Ist es nicht so,dass BMW für jeden E39 (520-540) den gleichen aufkleber hinklebt,was bereifung und luftdruck betrifft?
Der Aufkleber in der Tür hat mit Sicherheit keine rechtliche Aussage. Möglicherweise kann man aber die Polizei bei einer Kontrolle damit etwas beruhigen. Die haben vermutlich keine Lust, sich mit sowas rumzuschlagen.
Was anderes ist das aber bei einem Unfall. Die Versicherung kann Ärger machen, wenn technische Änderungen nicht abgenommen sind.
Dass jetzt nur noch eine Reifengröße in den Papieren steht, ist kein Freifahrtschein für Umbauten, Reifengröße geht vielleicht noch durch, nicht originale Felgen sicher nicht.
Ich habe sämtliche TÜV- Bescheinigungen im Auto, das gibt keine dummen Nachfragen. Das heißt die 255er auf 17" hinten, z.Zt. 18" mit 235/265, (beides normalerweise bei älteren Tourings nicht ab Werk) Tieferlegung, Frontspoiler (peinlich aber wegen Riss in der Schürze angebaut)
Zitat:
Original geschrieben von sq-scotty
Der Aufkleber in der Tür hat mit Sicherheit keine rechtliche Aussage. Möglicherweise kann man aber die Polizei bei einer Kontrolle damit etwas beruhigen. Die haben vermutlich keine Lust, sich mit sowas rumzuschlagen.
Was anderes ist das aber bei einem Unfall. Die Versicherung kann Ärger machen, wenn technische Änderungen nicht abgenommen sind.
Dass jetzt nur noch eine Reifengröße in den Papieren steht, ist kein Freifahrtschein für Umbauten, Reifengröße geht vielleicht noch durch, nicht originale Felgen sicher nicht.
Da hast Du meine volle Zustimmung. Aber wenn ich original BMW-Alus mit auf dem Aufkleber angegebenen Reifen kombiniere, glaube ich kaum, dass da irgendwelche Probleme mit der Rennleitung oder Versicherung auftauchen. Ich habe es grad nicht mehr parat und bin zu faul in die Garage zu schlappen, aber stehen da nicht Maximum 17" auf dem Babserl? Wenn ich also 18 oder gar 19" Felgen mit Mischbereifung montiert hätte, würde ich mir auch Gedanken um eine Eintragung oder eine anders geartete Bescheinigung machen.