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Standlich frage allgemein
also meiner vater will an seinem MX5 NA n standlicht vorne reinmachen. Aufgrund optischer verbesserungen (lufteinlässe) sind nu keine drin.
Meine frage. Ist es erlaubt als Standlich einfach sich in einer popelkigen passung ne superhelle LED reinzumachen und das dann als standlich zu benutzen?
Müssen die ne mindesthöhe haben oder können die auch unten an die stoßstange zur not?
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18 Antworten
Kann es sein, dass Du von Tagfahrlicht redest?
nein wie kommst du darauf? Ich meine standlich. Kann man doch im text lesen oder?
ist sicher nicht erlaubt und eine Zulassung muss beantragt und das ganze vom TÜV abgenommen werden (Streuwinkel der LED), da sie nicht der StVZO (KBA) entspricht - zumindest in D.
MfG Tellerfeder
Nein, Du darfst natürlich nicht einfach so irgendeine Fassung nehmen und eine LED dranwurschteln. Du darfst nicht mal eine normale Standlichtbirne nehmen und "irgendwie" dran basteln. Damit erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs!
Alle (!) Leuchten an Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum müssen aus einer geprüften und zugelassenen Leuchte (Scheinwerfer, Standlicht, Blinker etc. mit E-Prüfzeichen) und dem dafür vorgesehenen Leuchtmittel (Glühbirne) bestehen und müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Abmessungen, Mindest- und Maximalhöhe, Mindest- und Maximalabstand von der Fahrzeugkante) angebracht sein. Alles wunderbar nachzulesen in den öffentlich zugänglichen Gesetzestexten, z.B. über die Website unserer Bundesregierung.
Was Du aber tun kannst: geh in den nächsten KFZ-Zubehörladen und kauf Dir z.B. Zubehörstandleuchten von Hella. Die sind zugelassen und dürfen legal verwendet werden. Ebenso legal wäre ein eleganter Einbau von (zugelassenen) Standleuchten eines anderen Autos. Was man z.B. gelegentlich mal sieht, wären z.B. die Scheinwerfer eines A4 an einem Polo, was ebenfalls legal ist. Irgendeine Streuscheibe zu nehmen und ein Birnchen reinzupfriemeln ist nicht legal.
Gruß,
Christian
oh man sowas geht mir ja nicht in den Kopf. Es handelt sich doch nur um Standlicht. Naja typisch deutschland.
Andere frage . Wir hatten das evtl so vor das wir ne zusätzliche fassung in die blinker intigrieren. BZW eine oragne und eine weiße LED ins blinkergehäuse machen. ist nur so n 4x4cm großes glas (blinker) neben dem Lufteinlass. Wäre das erlaubt.
Bekommt man denn sowas evtl eingetragen vom TÜV. also so wie das gerade beschrieben z.B
Ehrliche Antwort? Vergiß es.
Die rechtliche Lage ist ziemlich verständlich und eindeutig (man glaubt es kaum, und sowas in Deutschland): eine Leuchte (Scheinwerfer, Blinker....) wird für ein bestimmtes Leuchtmittel (Glühbirnentyp) konstruiert, geprüft und zugelassen. Die Leuchte darf nur im zugelassenen Zustand mit dem zugelassenen Leuchtmittel im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, sonst erlischt die Zulassung der Leuchte, damit die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs und automatisch jeglicher Versicherungsschutz.
Will heißen: manipulierst Du an einem Scheinwerfer, Blinker oder dergleichen irgendetwas rum, egal was, oder Du setzt ein Leuchtmittel ein, das für diese Leuchte nie gedacht war, dann ist das illegal. Ganz einfach. Das gilt ebenso für Deine Zusatzfassung im Blinker, wie auch für das gerne diskutierte Thema Xenon, bei dem manch einer immer noch ernsthaft dran glaubt, das sei legal machbar.
Zum Thema TÜV-Eintragung: es wird wirklich viel Sch**** eingetragen. Ich habe schon viele Sachen ordnungsgemäß eingetragen gesehen, die eigentlich illegal sind. Die Leute haben sich immer soooo darüber gefreut, dass alles ordentlich eingetragen ist - bis zur nächsten Polizei-Kontrolle und dem Pech, an einen Polizisten mit Ahnung geraten zu sein. Und schwupps, gabs trotz Eintragung eine kostspielige Aktion inkl. Mängelkarte, Demontage, Nachprüfung, Austragung und dem einen oder anderen Punkt in Flensburg.
Also Obacht beim Basteln!
Gruß,
Christian
tja danke für die antwort. Aber das klingt so krass. Ich meine ich habe bei meinem Vento auch led standlichter drin und da kann mir doch nun keiner sagen das die verboten sind.
Nun ja , also wäre das beste wenn man glaubt eine akzeptable lösung gefunden zu haben vorher zum TÜV zu gehen und zu fragen.
Vorsicht: es gibt z.B. für Golf, Polo und Co. u.a. LED-Rückleuchten, die als solche und als Einheit konstruiert und zugelassen wurden und ein E-Prüfzeichen tragen. Es gibt auch welche, die kein E-Prüfzeichen und keine Zulassung haben und damit illegal sind, aber das ist ein anderes Thema.
LED-Standleuchten wären mir neu. Ich kenne bisher nur solche, die normale P5W Standlicht-Glühbirnen benötigen.
Dafür gibt es natürlich seit geraumer Zeit passende LED-Leuchtmittel mit passendem Sockel. Aber die sind allesamt und ausnahmslos nicht zugelassen, illegal und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden!
Noch was nettes vom deutschen Recht: wann immer und wo immer solche LED-Birnchen verkauft werden, muss dabei stehen und steht sicherlich immer irgendwo dabei, dass diese Dinger im Bereich der StVO unzulässig sind. Ein Händler, der das verschweigt, macht sich strafbar....
Ein Polizist mit etwas persönlicher Tuning-Erfahrung oder entsprechender Ausbildung kann solche LED-Standlichtbirnen, ebenso auch nachgerüstete LED-Birnen in normalen Rückleuchten oder selbstgetönte Rückleuchten oder nachträglich in den Blinker integrierte Standlichtfunktion, auf den ersten Blick erkennen. Das kann ja sogar ich als Laie, das sieht nämlich ein Blinder mit Krückstock.
Und dann wirds teuer und unangenehm. Ich kann von solchen Spielereien echt nur abraten. Zumal die "Rennleitung" nicht so doof und unwissend ist, wie ihr zumeist unterstellt wird.
Gruß,
Christian
Re: Standlich frage allgemein
Zitat:
Original geschrieben von AAM
Aufgrund optischer verbesserungen (lufteinlässe) sind nu keine drin.
Nenne es lieber "Veränderungen". *g*
tagfahrlich
glaub ich auch..ich baue sowas um..l.g Hans
was meinst du ???
taglicht
hab zu spät gelesen das du wirklich ein standlicht willst..ich meinte ich baue vorne die lichter und blinker so um das du die schlafaugen nicht mehr aufmachen mußt unter tags..(scheißhockn!)L.G Hans
oder
scheust dich nicht augenkrebs zu kriegen und
nimmst als hauptscheinwerfer welche fürn golf 2 mit led-standlichtringen (mit e-kennung).
gruß
tim
taglicht
was ist los tom?was meinst da mit golfkrücke? ich schrieb das ich so umbaue das du die augen nicht öffnen mußt! Ps:keine zusätzlichen scheinwerfer!!!