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Standlicht als Tagfahrlich codieren

Opel
Themenstarteram 14. September 2010 um 15:50

Hallo weiß jemand ob man Standlicht als Tagfahrlich codieren kann???

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48 Antworten

Das geht nicht.

Mfg David

Wäre zumindest in Deutschland auch verboten weil das Fahren mit ausschließlich Begrenzungsleuchten ausdrücklich nicht erlaubt ist.

Warum? Wieso? Keine Ahnung.

Sascha

Hi,

was meinste wohl, warum das STANDLICHT heißt?

Und außerdem, was soll da bringen, durch die kleinen Funzeln da drin wirst och nich besser gesehen. Und wie schon gesagt, nicht zugelassen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von toba79

Und außerdem, was soll da bringen, durch die kleinen Funzeln da drin wirst och nich besser gesehen. Und wie schon gesagt, nicht zugelassen.

Man wird aber auch nicht schlechter gesehen.

Daher ist das Verbot in Deutschland vollkommen unsinnig.

Glaube aber nicht dass jemals jemand deswegen tagsüber kostenpflichtig verwarnt wurde (es sei denn er hat es mit Nebelscheinwerfern "kombiniert" oder farbige Birnchen verwendet).

Sascha

Standlicht als TFL Mag zwar verboten sein, aber gehen tuts.

Zumindest mit dem China-Kracher.

Zitat:

Original geschrieben von toba79

Hi,

was meinste wohl, warum das STANDLICHT heißt?

Und außerdem, was soll da bringen, durch die kleinen Funzeln da drin wirst och nich besser gesehen. Und wie schon gesagt, nicht zugelassen.

MfG

Wobei das Standlicht eigentlich "Begrenzungsleuchten" heißt :D

Aber wie depdep37 sagt, gehts mit dem OP COM. Ich hab zur Zeit die Abblendlichter als TFL programmiert. Bei laufendem Motor sind dann die beiden Hauptscheinwerfer an, ohne -Standlicht- und ohne Rücklicht.

Zitat:

Original geschrieben von depdep37

Standlicht als TFL Mag zwar verboten sein, aber gehen tuts.

Zumindest mit dem China-Kracher.

wo bekomme ich denn so ein china kracher? was muss man dabei achten? kann man damit selbst die fehler löschen?Und zusätzlich,wie hier beschrieben einge sachen selbst codieren?

 

lg signum

Von einem Fahrzeug welches nur das Standlicht eingeschaltet hat, ist davon auszugehen, dass dieses Fahrzeug auch steht. Kommt es zu einen Unfall, welches aufgrund der täuschenden Fahrzeugbeleuchtung zurückzuführen ist, bekomsmt du auf alle Fälle eine Teilschuld; auch wenn du überhaupt nichts dafür kannst.

Mal davon abgesehen sieht es einfach nur sch**** aus.

Mfg

W!ldsau

am 15. September 2010 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Schland

Zitat:

Original geschrieben von toba79

Hi,

was meinste wohl, warum das STANDLICHT heißt?

Und außerdem, was soll da bringen, durch die kleinen Funzeln da drin wirst och nich besser gesehen. Und wie schon gesagt, nicht zugelassen.

MfG

Wobei das Standlicht eigentlich "Begrenzungsleuchten" heißt :D

Aber wie depdep37 sagt, gehts mit dem OP COM. Ich hab zur Zeit die Abblendlichter als TFL programmiert. Bei laufendem Motor sind dann die beiden Hauptscheinwerfer an, ohne -Standlicht- und ohne Rücklicht.

Habe bei mir auch die Abblendlichter, nur die Abblendlichter, als TFL programmiert. War heute beim Tüver und wollte TÜV + AU machen. Ich darf mich nochmal vorstellen, da diese TFL-Variante nicht erlaubt ist. Davon habe ich noch nie was gehört. Er hat mir dann noch so ein Heftchen gezeigt, wo dies mit § geschildert war.

Angeblich könnte man, wenn es dunkel wird, vergessen das "volle" Licht einzuschalten. Habe ihm versucht zu erklären das die Tacho- und Armaturenbeleuchtung aus ist und man ja somit merkt das das Licht nicht an ist. Trotzdem, draf nochmal hin :(

Na super... und was ist mit den ganzen Hella LEDayline Fahrern, die mir morgens im Dunkeln mit ihren TFL entgegenkommen, oder vor mir rumgondeln? Die sieht man von hinten z.B. gar nicht.

Ausserdem ist es in Deutschland doch so, das es nur als TFL zählt, wenn vorne leuchtet und hinten tot ist :confused:

Mir auch Wurscht, ich fahre weiterhin mit Standlicht (bei Dunkelheit mit Abblendlicht), wie 95% der Autofahrer hier in der Region. Nur haben von den 95% mind. 80% die NSW mit an... allem vorran die Männchen in den silber/ blauen Fahrzeugen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Eugen 85

 

Habe bei mir auch die Abblendlichter, nur die Abblendlichter, als TFL programmiert. War heute beim Tüver und wollte TÜV + AU machen. Ich darf mich nochmal vorstellen, da diese TFL-Variante nicht erlaubt ist. Davon habe ich noch nie was gehört. Er hat mir dann noch so ein Heftchen gezeigt, wo dies mit § geschildert war.

Angeblich könnte man, wenn es dunkel wird, vergessen das "volle" Licht einzuschalten. Habe ihm versucht zu erklären das die Tacho- und Armaturenbeleuchtung aus ist und man ja somit merkt das das Licht nicht an ist. Trotzdem, draf nochmal hin :(

Und wieso darf dann diese Version von jedem Opel-Händler in Deutschland so programmiert werden...? ;)

Laut meines Wissens ist dies schon so abgenommen.

Frag doch mal direkt bei Opel in Rüsselsheim nach ;)

Dann geh mit den Schreiben zum TÜV und zahle auf keinen Fall die Nachuntersuchungsgebühr.

Aber wie Du schon sagst, sieht man dies an der Instrumentenbeleuchtung. Beim Facelift ist dies wieder anders, da die Instrumentenbeleuchtung permanent an ist, und man nur eine Kontrollleuchte für das Licht hat, ob dieses Ein ist.

Aber jetzt ohne eine verbindliche Rechtsauskunft zu geben, würde ich jetzt mal sagen, dass sich dein TÜV da doch getäuscht hat.

MfG

W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau

Beim Facelift ist dies wieder anders, da die Instrumentenbeleuchtung permanent an ist, und man nur eine Kontrollleuchte für das Licht hat, ob dieses Ein ist.

Kann man diese Leuchte auch irgendwie beim VFL aktivieren? Mich nervt es schon etwas, sogar mein alter Kadett hatte die Leuchte und auch der Vectra B, der GTS hat nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau

Beim Facelift ist dies wieder anders, da die Instrumentenbeleuchtung permanent an ist, und man nur eine Kontrollleuchte für das Licht hat, ob dieses Ein ist.

Kann man diese Leuchte auch irgendwie beim VFL aktivieren? Mich nervt es schon etwas, sogar mein alter Kadett hatte die Leuchte und auch der Vectra B, der GTS hat nichts.

Nein...außer evtl. ein Instrument vom Facelift einbauen. Aber ob dies dann so einwandfrei funktioniert, ist auch etwas anderes.

Ich bin froh, dass im VFL keine Leuchte drin ist. Mir reicht die Instrumentenbeleuchtung. Ich brauche keine zig Kontrolllampen die eh nur stören (meine Meinung).

MfG

W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau

Von einem Fahrzeug welches nur das Standlicht eingeschaltet hat, ist davon auszugehen, dass dieses Fahrzeug auch steht. Kommt es zu einen Unfall, welches aufgrund der täuschenden Fahrzeugbeleuchtung zurückzuführen ist, bekomsmt du auf alle Fälle eine Teilschuld; auch wenn du überhaupt nichts dafür kannst.

Wenn jemand tagsüber ein fahrendes nicht von einem stehenden Fahrzeug unterscheiden kann gehört ihm/ihr der Führerschein entzogen.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Na super... und was ist mit den ganzen Hella LEDayline Fahrern, die mir morgens im Dunkeln mit ihren TFL entgegenkommen, oder vor mir rumgondeln? Die sieht man von hinten z.B. gar nicht.

Mit LED TFL sieht man selber definitiv aber nix, d.h. ein Vergessen der Fahrzeugbeleuchtung im Dunkeln ist praktisch unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von W!ldsau

Beim Facelift ist dies wieder anders, da die Instrumentenbeleuchtung permanent an ist, und man nur eine Kontrollleuchte für das Licht hat, ob dieses Ein ist.

Kann man diese Leuchte auch irgendwie beim VFL aktivieren? Mich nervt es schon etwas, sogar mein alter Kadett hatte die Leuchte und auch der Vectra B, der GTS hat nichts.

Ich glaube diese Leuchte ist im VFL Instrument gar nicht vorhanden, ebenso wie bspw. die Anzeige Tür auf (dafür gibt's ja bspw. das Multifunktionsdisplay im Drehzahlmesser).

Sascha

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