Standlicht als Tagfahrlicht
Hallo zusammen,
ich wollte gerne bei meinem CL203 die vorhandenen Standlichter so ansteuern, dass die bei eingeschalteter Zündung automatisch leuchten, damit ich diese als TFL nutzen kann. Wäre natürlich nicht so hell, wie LED Licht, aber man wird doch immernoch besser gesehen, als wenn man ohne Licht fährt.
Jedenfalls habe ich dafür mein Standlicht direkt über Kl. 15 angeschlossen. Dafür habe ich die Sicherung des Zigarettenanzünders an der Oberseite mit einem Kabel zusammengelötet und dieses Kabel dann nach vorne verlegt und über eine Kabelklemme an die Plusleitung des Standlichts angeschlossen.
Das ganze funktioniert genau so, wie ich es wollte, nur leider erhalte ich dann eine Fehlermeldung im Display, denn das Steuergerät denkt nun, das Standlicht sei ausgefallen.
Weiß zufällig jemand, wie man das SG austricksen könnte, damit es die Veränderung nicht bemerkt? Oder weiß jemand eine bessere Lösung? Es gibt ja auch Module für LED Tagfahrlichter, jedoch bin ich nicht sicher, ob die mir weiterhelfen würden, da sie ja lediglich selber bestimmen, wann das Licht bestromt wird.
LED Tagfahrlicht wollte ich nicht nachrüsten, da das meiner Meinung nach nicht zum Aussehen des Fahrzeugs passen würde.
Eine Idee, die ich noch hätte, wäre den Lichtschalter auszubauen und direkt im Schalter Standlicht und Automatisches Licht miteinander zu verbinden. Könnte allerdings ebenfalls zu einer Fehlermeldung führen.
Falls dort draußen noch jemand das gleiche Problem hatte, würde ich mich freuen, wenn er seine Erfahrungen mit mir teilen könnte.
Liebe Grüße
Lenny
Beste Antwort im Thema
Oder einfach mit Standlicht fahren? Ist, glaube ich, nicht erlaubt, oder? Mache ich aber oftmals und bin auch noch nie angemeckert worden deswegen.
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21 Antworten
Würde mich auch interessieren.
Wenn man die etwas besseren Glühbirnen (Standlicht) verwendet, ist das gar nicht so dunkel.
Oder einfach mit Standlicht fahren? Ist, glaube ich, nicht erlaubt, oder? Mache ich aber oftmals und bin auch noch nie angemeckert worden deswegen.
Hallo
Ob beim Fahren Beleuchtung am Fahrzeug (SERIENMÄ?IG!!) eingeschaltet ist oder nicht obliegt dem Fahrer.
Anders sieht es aus wenn die serienmäßige Beleuchtung umgebaut/manipuliert wurde.
Da kann definitiv die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Wenn Tagfahrlicht dann nur zugelassene Zusatzleuchten.
Gruß der Ballu
Tagfahrlicht ist grundsätzlich eine nette Sache, aber nach meinem Verständnis ist das Umbasteln des Standlichts so nicht zulässig.
Ich meine, das die Leuchten für ein Tagfahrlicht nicht so weit innen sitzen dürfen wir die Standlichter. Die müssen weiter nach außen und müssen sich auch unabhängig vom Standlicht schalten lassen.
Am Tag nur mit Standlicht fahren sollte evtl. erlaubt sein. Dann sind natürlich auch die Rücklichter mit an. Man darf nur Standlicht mit Nebelscheinwerfern nicht kombinieren. Dazu muss dann (bei Nebel) nämlich das Abblendlicht auch mit an sein.
Bei entsprechender Dämmerung muss das Tagfahrlicht automatisch vom Abblendlicht abgelöst werden.
Ich fahre im Regelfall meist mit Abblendlicht, auch am Tage. Selbst wenn das die Lebensdauer der Xenon-Brenner reduziert, der Sicherheitsaspekt ist es mir wert - und es ist legal und ich bekomme keine Fehler im KI und ich brauche nicht an der Verkabelung rumbasteln.
Burky350 - das ist so nicht korrekt. Man darf weder mit Standlicht allein fahren, noch müssen Nebelscheinwerfer (die nur bei den entsprechenden Bedingungen/Sichtweiten verwendet werden dürfen) mit Abblendlicht kombiniert sein - die dürfen auch in Kombination mit dem Standlicht benutzt werden. Ich hänge mal ´nen Auszug aus der StVO dran:
§ 17 Beleuchtung
§ 17 StVO Beleuchtung Dunkelheit Beleuchtungseinrichtungen
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Wieder was dazu gelernt. Danke dafür.
Wenn ich richtig informiert bin gibt es glaube ich die Möglichkeit, über den Bordcomputer oder mit Star Diagnose, so etwas wie Tagfahrlicht ein zu stellen. Diese Einstellung würde dann immer, wenn die Zündung angeht, dass gedimmte Abblendlicht einschalten, so wie es z.B. in Skandinavien "Vorschrift" ist. Musst Dich halt mal Informieren.
Zitat:
@bebahunter schrieb am 19. Februar 2019 um 19:00:16 Uhr:
Burky350 - das ist so nicht korrekt.
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Ich lese das so, dass sich Abs. 2 ebenso auf Dämmerung, Dunkelheit usw. des Abs.1 bezieht, d.h. dass wenn die Verhältnisse überhaupt kein Abblendlicht erfordern, darf sehr wohl mit mit Standlicht allein gefahren werden! Anders macht es keinen Sinn. Eindeutige Klarkeit würde ein Blick in den StvO-Kommentar schaffen.
Was besagt das Wort STANDLICHT?? Doch wohl ganz eindeutig im Stehen oder verstehe ich hier gerade etwas nicht, sonst hätte das Wort FAHRLICHT doch wohl nichts zum Fahren zu sagen. Das was Du da als Abs.2 bezeichnest, ist für Krafträder MOTORRÄDER gemeint und nicht für PKW (PERSONENKRAFTWAGEN).
Wow, nette Kommentare.
@100miles: Sorry, es ist egal "wie du es verstehst" - da steht eben ganz klar: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Und das bedeutet, dass die Begrenzungsleuchten allein unter allen Umständen nur bei stehenden KFZ allein leuchten dürfen, während der Fahrt ist das nicht zulässig.
@Rekord_1: Nicht ich habe das als Satz 2 bezeichnet, sondern der Gesetzgeber. Und du liegst leider falsch - Satz 2a bezieht sich auf Motorräder, Satz 2 auf mehrspurige Kraftfahrzeuge somit PKW, LKW und Omnibusse. Der Begriff Fahrlicht kommt in der StVO übrigens meines Wissen nirgendwo vor.
Achja, die Einstellung "Dauerlicht" kann über den Bordcomputer eingestellt werden, dann sind, wenn der Motor läuft, das Abblendlicht und die Rückleuchten immer an. Allerdings leuchtet das mit normaler Helligkeit und wird nicht gedimmt oder so. Ich nutze diese Funktion an meinen Fahrzeugen schon seit vielen Jahren, bei meinem W202 habe ich mir das sogar damals nachrüsten lassen (aber nicht über den BC sondern klassisch mit einem extra Schalter unter dem Armaturenbrett.
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Ja bei vielen Modellen lässt sich das ganze per Stardiagnose einstellen. Bei meinem CL203 gibt es die Option allerdings nicht. Das geschieht normalerweise über den Unterpunkt ''Steuergeräte-Anpassungen'' und den gibt es bei meinem Wagen im entsprechenden Steuergerät nicht.
Mir ist schon klar, dass das ganze so nicht vorgesehen ist. Dennoch möchte ich das ganze (auch aus Designgründen) so schalten. LED Lichter zum nachrüsten sehen meiner Meinung nach bei so alten Fahrzeugen nicht gut aus. Ja, es ist nicht zu 100% legal, aber
1. schadet es niemandem
2. kann man es für die HU zurückrüsten
3. interessiert das die Rennleitung eh nicht
Im Moment lebe ich damit, dass immer eine Fehlermeldung aufleuchtet. Falls jemandem da was einfällt, würde ich mich freuen, ansonsten beschäftige ich mich bei Zeiten nochmal intensiver damit.
Diese Frage hat auch schon die Gerichte beschäftigt und es gibt dazu eindeutige Urteile. Nachzulesen hier:
https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Das Fahren mit Standlichter ist bei ausreichender Beleuchtung erlaubt.
Hallo Exili123 - danke für die Info, vor allem mit Beleg (was ja in Foren leider nicht selbstverständlich ist).
Ich kann das hier bald nicht mehr hören, STANDLICHT ALS TFL , was glaubt ihr, warum es diese TFL gibt?? Damit solche Typen wie ihr mit Standlicht fahren könnt, weil das aussehen eurer Autos wichtiger ist wie eure eigene Sicherheit?? Was glaubt ihr denn was diese 5W Funzeln denn bewirken, gesehen werden aus ca. 50-100m?? Wohl eher nicht, es sei denn, dass hier wieder irgendwelche Typen mit LED-Birnchen als Standlicht durch die Gegend fahren. Strom sparen geht übrigens auch anders, ob ich nun den gesamten Lichterbaum anschalte oder auf die Fahrlichtbirnen verzichte, ist sowas von egal, weil es nichts bringt. Wenn man mit der gesamten Beleuchtung am Tag fährt, ist das Auto von hinten beim Bremsen auch nicht besser zu sehen, als ohne Beleuchtung, im gegenteil!
Dieses gelbliche Funzellicht als Standlicht, ist doch Kindergartengetue und macht das Auto auch nicht besser Sichtbar.
Aber macht ihr man!! Das Urteil ist ja auch Tagesaktuell, schon von 2008!!!