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Standlicht am tag
hi ich lese grad mit euren lichtern und so ...
Jetzt die frage darf mann mit standlicht fahren ??
habe angel eyes drauf und sieht ganz schick aus deswegen würde ich auch gerne damit am tage fahren solange bis mann eben Licht benötigt ( regen, dunkel, schnee usw.)
hat jemand schon mal strafe bezahlt deswegen oder wie istr die rechtslage ?
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47 Antworten
Re: Standlicht am tag
Zitat:
Original geschrieben von IceManDaking
hi ich lese grad mit euren lichtern und so ...
Jetzt die frage darf mann mit standlicht fahren ??
habe angel eyes drauf und sieht ganz schick aus deswegen würde ich auch gerne damit am tage fahren solange bis mann eben Licht benötigt ( regen, dunkel, schnee usw.)
hat jemand schon mal strafe bezahlt deswegen oder wie istr die rechtslage ?
§ 17.2 StVZO:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
na toll
najut dann weiss ich ja bescheid aber mit normalen licht 8 ablendlicht darf man ja fahren und da sieht mann die eyes ja auch oder irre ich mich ???
Die inneren vom Fernlicht sieht man dann.
Die äußeren fallen kaum / gar nicht auf, weil ja eine wesentlich hellere Lichtquelle da ist.
Zitat:
Original geschrieben von ck222
riiichtiiig
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/97.jpg
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/103.jpg
mfg
ck222
sind das jetzt die LEDs in deinen FK AE??
Jupp
hab gestern mal ne foto session davon gemacht
Nahaufnahmen:
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/111.jpg
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/112.jpg
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/113.jpg
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/114.jpg
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/115.jpg
In Blau:
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/99.jpg
in Rot
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/98.jpg
in Grün:
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/100.jpg
und die anderen lichter.
Tagfahrlicht
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/102.jpg
Fernlicht
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/104.jpg
Blinker
http://ck222s.bithal.de/homepage/ck222/projekte/angeleyes/105.jpg
Zitat:
Original geschrieben von ck222
Jupp
hab gestern mal ne foto session davon gemacht
sehr schick, aber leider nicht legal. Also brauch ich mir auch gar keine weiteren Gedanken drüber machen.
@ ck222
Saugeil!!
Aber hast du dadurch nicht die Betriebserlaubnis am Golf verloren?!?
Sicher darf man am Tage mit Standlicht Fahren.
(leider weiss ich nicht, wie ich das pdf dazu, hier rein stelle)
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Sicher darf man am Tage mit Standlicht Fahren.
(leider weiss ich nicht, wie ich das pdf dazu, hier rein stelle)
Zitat:
Original geschrieben von seggel
§ 17.2 StVZO:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Sicher darf man am Tage mit Standlicht Fahren.
(leider weiss ich nicht, wie ich das pdf dazu, hier rein stelle)
Darf man nicht, PDF kannst du als Datei anhängen
Zitat:
Original geschrieben von Iceman2003
@ ck222
Saugeil!!
Aber hast du dadurch nicht die Betriebserlaubnis am Golf verloren?!?
Korrekt. Der Wagen steht ja aber offensichtlich nicht auf der Straße.
Zitat:
Original geschrieben von questor
Sicher darf man am Tage mit Standlicht Fahren.
Nur in Verbindung mit dem Abblendlicht, oder wenn das Fahrzeug steht (z. B. an der Ampel). Ansonsten darf es nur zur Markierung des parkenden Fahrzeugs auf unzureichend beleuchteten Straßen genutzt werden.
wenn man nicht mit begrenzungsleuchten (standlicht) allein fahren darf dann klingt das für mich danach dass standlicht + nsw zusammen nicht verboten sind (vorausgesetzt der fall das man nsw nutzen darf tritt ein)
Zitat:
Original geschrieben von slyadd
wenn man nicht mit begrenzungsleuchten (standlicht) allein fahren darf dann klingt das für mich danach dass standlicht + nsw zusammen nicht verboten sind (vorausgesetzt der fall das man nsw nutzen darf tritt ein)
§17.3 StVZO:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.