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standlicht in den blinkern

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 14:24

moin.. ist das eigentlich erlaubt? habe klarglasblinker mit standlichtfunktion. wollte die jetzt eigentlich anschliessen.. ist das erlaubt? dürfen die anbleiben wenn man blinkt? oder müssen die ausgehen oder wie ist das?

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17 Antworten

Re: standlicht in den blinkern

 

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE

moin.. ist das eigentlich erlaubt? habe klarglasblinker mit standlichtfunktion. wollte die jetzt eigentlich anschliessen.. ist das erlaubt? dürfen die anbleiben wenn man blinkt? oder müssen die ausgehen oder wie ist das?

Wenn du welche hast, wo die Standlichtbirnen reinkommen ist das erlaubt!

Auflagen stehen in der ABE ;)

Hab solche Blinker schon seit ein paar Jahren und bin damit recht zufrieden! ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 14:32

ja die haben extra einsätze dafür. ABE hab ich nicht.. wo bekomm ich die?

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE

ja die haben extra einsätze dafür. ABE hab ich nicht.. wo bekomm ich die?

ABE gibts beim Händler, Hersteller oder beim KBA.

Und wenn die extra für Standlicht vorgesehen sind, dann ists auch erlaubt! Denk aber dran, das Standlicht aus den Hauptscheinwerfern zu entfernen! Das muss nämlich deaktiviert werden, weil nur zwei Standlichter erlaubt sind! ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 14:36

das hätte ich jetzt nicht gewusst.

danke!!

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE

das hätte ich jetzt nicht gewusst.

danke!!

No Problem! :D

aber nur die Birne rausnehmen oder Stecker abziehen. Nicht die Fassung rausnehmen und nicht mehr reinschrauben.

Der Scheinwerfer wird sonst undicht und dann anschließend der Reflektor blind.

jo ist erlaubt steht in der abe... ich auch haben tu...

also ich hab auch 4 faches standlicht... wieso sollte das nicht erlaubt sein?

mmh ne abe seltsam bei den standlichblinkern war keine abe oder ähnliches dabei . aber ein e1 zeihen ist auf den drauf hat einer ne abe dafür?

Zitat:

Original geschrieben von vw-süchtiger

jo ist erlaubt steht in der abe... ich auch haben tu...

also ich hab auch 4 faches standlicht... wieso sollte das nicht erlaubt sein?

Lern mal deutsch!

 

Du darst laut STVZO nur ein Paar Standlichter haben, sprich du darfst entweder nur Blinker oder nur Scheinwerfer mit Standlicht ausrüsten, aber nicht beides!

 

Ich persönlich finde das albern, aber es ist halt so... Wenn ich meine Angel-eyes bekomm werd ich allerdings auch drauf pfeifen! ;)

 

Wie sagte doch jemand weises hier eins?

"Die Optik ist wichtiger, sowas kommt mir nicht ans Auto" :D

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 17:11

habs se jetzt angeschlossen.. sieht GEIL aus :D

hab den stecker abgezogen, aber die fassung drin gelassen.

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE

habs se jetzt angeschlossen.. sieht GEIL aus :D

hab den stecker abgezogen, aber die fassung drin gelassen.

Jo ist so am einfachsten! ;)

Zitat:

Original geschrieben von FUNKY-ONE

habs se jetzt angeschlossen.. sieht GEIL aus :D

hab den stecker abgezogen, aber die fassung drin gelassen.

Am Besten noch ein bisschen Iso-Band drumwickeln und/oder mit Kabelbinder irgendwo fixieren, damit es keinen Kurzschluss gibt. Gibt die kuriosesten Verbindungen

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 17:27

jupp des werd ich morgen machen! hatte eben kein isoband mehr.. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

mmh ne abe seltsam bei den standlichblinkern war keine abe oder ähnliches dabei . aber ein e1 zeihen ist auf den drauf hat einer ne abe dafür?

wie du schon selber sagst das e steht für eintragungsfrei und dafür entfällt auch eine abe. dranbauen - gut.

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