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Standlicht LED's & TÜV ?????

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 12. März 2010 um 12:19

Servus, der Dicke muß diesen März noch zum TÜV. Jetzt bin Ich mir nicht ganz sicher, ob Ich vorher noch meine Standlicht LED's wieder gegen die normalen lampen tauschen sollte?

Und dann nach dem TÜV, wieder auf LED's zurückbauen.

Hat der TÜV was gegen LED Standlichter oder kann Ich die Dinger drinnen lassen?

LG LaZermen

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17 Antworten

Nee, kann er nicht, solange die die Anforderungen für Standlicht erfüllen, ist das in Ordnung, also

Leuchtstärken, Abstände. Wenn sie natürlich als Standlicht auch keine "E" , na dann siehts übel aus.

Tip: geh doch mal vorher zum TÜV mit dem Prospekt und frag einfach nach - Fall erledigt. Die Kennzeichnung müßte aber auch auf den Lichtern drauf sein, watt steht denn dran, besser: welche Lampen hast du denn überhaupt? Worüber reden wir eigentlich?

Themenstarteram 12. März 2010 um 12:40

Verbaut hab Ich die hier:

http://www.hypercolor.de/.../2er-Set-LED-Standlicht-W5W-axial.html

 

Kann mir nicht vorstellen, das der TÜV Mensch den Scheinwerfer aufmacht und reinschaut, ob n E Zeichen auf dem Sockel der LED ist.

 

Sind ja nicht STVO zugelassen.

am 12. März 2010 um 13:06

ich würd auf nummer sicher gehen und umrüsten, dauert ja keine 5 min... im schlimmsten fall kostet es sonst 10 euro zur nachuntersuchung?!, ich schätz aber dass es eher nicht stört... aber du kennst ja die lieben tüv menschen :)

am 12. März 2010 um 14:19

Moin:)

Ich denke Mal dass der TÜV nicht das Problem ist, anders sieht es bei einem Unfall mit den Gutachtern aus :rolleyes:

Keine Zulassung im Bereich der StVO heisst keine ABE etc.

Gruss TAlFUN

am 30. März 2010 um 6:00

Hallo zusammen,

kurze Erklärung:

Haben die Leds kein E-Prüfzeichen, und er merkt dies, dann hast du keine Chance. Soweit ich weiß gibt es keine Standlichter mit E-Prüfzeichen. Wenn der Scheinwerfer komplett als Bauteil mit integrierten LEDs beschrieben ist (siehe die kürzel auf dem Scheinwerfer) dann ist das kein Problem (so wie bei Rückleuchten).So wie TaIfun schon sagte es erlischt deine BetriebsErlaubnis (nicht ABE) und du wärst im Extremfall, z.B. bei einem Unfall derjenige von dem die Versicherung die Kohle wieder zurück haben möchste, vorrausgesetzt man kann es dir nachweisen und der Unfall ist aufgrund diesem unerlaubten Umbau zurückzuführen.

Gruß

Aki

am 30. März 2010 um 8:50

bei der E-Klasse von Benz gibt es Led-Standlichter, weiß allerdings nicht ob die fassungen gleich sind, aber da dürfte es doch theoretisch kein problem sein oder?

Die sind nur in Verbindung mit dem Benz-Scheinwerfergehäuse zugelassen, genau wie die LED Kennzeichenbeleuchtung vom BMW.

Themenstarteram 30. März 2010 um 11:06

Hab letzten Freitag neuen TÜV bekommen. Ohne irgendwelche Beanstandungen.

Muss aber dazusagen, das Ich dann vorher doch die alten Standlichtbirnen eingebaut hab, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Jetzt sind aber wieder die LED's verbaut, weil's einfach schöner aussieht.

LG LaZermen

am 30. März 2010 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von Lazermen

Hab letzten Freitag neuen TÜV bekommen. Ohne irgendwelche Beanstandungen.

Muss aber dazusagen, das Ich dann vorher doch die alten Standlichtbirnen eingebaut hab, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Jetzt sind aber wieder die LED's verbaut, weil's einfach schöner aussieht.

LG LaZermen

Sonst hätte der TÜV Mensch auch was beanstandet war bei nem Kumpel seim FR so. Er hat darauf bestanden die alten Standlichter vor Ort einzubauen:confused:, wegen solchen kleinigkeiten:o.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von WolfsburgEdition

Zitat:

Original geschrieben von Lazermen

Hab letzten Freitag neuen TÜV bekommen. Ohne irgendwelche Beanstandungen.

Muss aber dazusagen, das Ich dann vorher doch die alten Standlichtbirnen eingebaut hab, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Jetzt sind aber wieder die LED's verbaut, weil's einfach schöner aussieht.

LG LaZermen

Sonst hätte der TÜV Mensch auch was beanstandet war bei nem Kumpel seim FR so. Er hat darauf bestanden die alten Standlichter vor Ort einzubauen<img alt=":confused:" src="http://1.1.1.3/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/confused.gif" />, wegen solchen kleinigkeiten<img alt=":o" src="http://1.1.1.1/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/redface.gif" />.

 

Gruß

Ich find es gut so, wozu gibt es denn schließlich Regeln und Gesetze? Ist doch klar das der Prüfer das bemängeln muss, denn wenn ihm einer nachweisen kann das er sowas durchgehen lässt ist er womöglich arbeitslos.

AUSSERDEM ist diese Thread total witzlos, da der TE so oder so seine Led-Standlichter OHNE Prüfzeichen drin hat und er sich die Antwort bezüglich der TÜV Prüfung selber beantworten konnte.

Wenn ich mal nen Unfall habe woran ich durch irgendetwas verschuldet bin warte ich nur auf sowas und schon bin ich trotzdem fein raus. Ob es das Wert ist, ich weiß nicht ...

Man kann sich auch für, in meinen Augen, Blödsinn Punkte einhandeln. Ist nichts anderes als irgendwelche Golf III Spezialisten mit blauen Standlichtkappen, Unterbodenbeleuchtung oder beleuchteten Spritzdüsen (das sind die Schärfsten :) )

am 30. März 2010 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von reallizzard

Zitat:

Original geschrieben von WolfsburgEdition

 

Sonst hätte der TÜV Mensch auch was beanstandet war bei nem Kumpel seim FR so. Er hat darauf bestanden die alten Standlichter vor Ort einzubauen<img alt=":confused:" src="http://1.1.1.3/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/confused.gif" />, wegen solchen kleinigkeiten<img alt=":o" src="http://1.1.1.1/bmi/static.motor-talk.de/images/smilies/redface.gif" />.

 

Gruß

Ich find es gut so, wozu gibt es denn schließlich Regeln und Gesetze? Ist doch klar das der Prüfer das bemängeln muss, denn wenn ihm einer nachweisen kann das er sowas durchgehen lässt ist er womöglich arbeitslos.

AUSSERDEM ist diese Thread total witzlos, da der TE so oder so seine Led-Standlichter OHNE Prüfzeichen drin hat und er sich die Antwort bezüglich der TÜV Prüfung selber beantworten konnte.

Wenn ich mal nen Unfall habe woran ich durch irgendetwas verschuldet bin warte ich nur auf sowas und schon bin ich trotzdem fein raus. Ob es das Wert ist, ich weiß nicht ...

Man kann sich auch für, in meinen Augen, Blödsinn Punkte einhandeln. Ist nichts anderes als irgendwelche Golf III Spezialisten mit blauen Standlichtkappen, Unterbodenbeleuchtung oder beleuchteten Spritzdüsen (das sind die Schärfsten :) )

Naja zwischen unterbodenbeleuchtung und zwei kleinen weißen LED punkten im Scheinwerfer ist meiner Meinung nach ein großer unterschied. Das worauf ich eigentlich hinauswollte ist das bei Audi in den jetzigen serienscheinwerfern sehr viele dieser LED`s verbaut sind und es da auch niemanden stört. Deshalb meine bezeichnung als kleinigkeiten, es gibt weitaus schlimmere vergehen worum man sich zuerst kümmern sollte z.B. bei deinen bsp. benannten Golf III die Auspuffanlagen dran haben wo nen startender Jet nen Witz dagegen ist.

 

Gruß

In meinen Augen ist da gar kein Unterschied ob LED Standlichter oder Unterbodenbeleuchtung, bei beiden Sachen erlischt die BE vom Fahrzeug.

 

Das gleiche ist es ja auch wenn in die NSW ein Xenon Nachrüstkit verbaut wird, ich warte auch nur drauf, das ich mit so einem Fahrzeug mal einen Unfall habe, was ich nicht wirklich hoffe, wegen meiner Kinder.

 

Leute seit mir nicht böse, aber man kann auch in Sachen Beleuchtung alles ändern das es gut aussieht und die BE in keinster Weise in Gefahr ist.

 

Gruß

hoffe nur das Du mir das nechste mal nicht einfach so reinfahrst:D:D:D

will schließlich meinen Dicken noch etwas länger fahren!

und die weisen led's im scheinwerfer fallen ja wirklich nicht so sehr auf, vor allem wenn stören die denn großartig?

Wenn du dir zwei Teelichter als Standlichter einbaust stören oder blenden die auch keinen, trotzdem ist die BE erloschen mit allen Konsequenzen. Das Gesetz macht da null Unterschied, damit bist du genauso dabei wie ein Golf 3 Assi mit seiner 1000 W Unterbodenbeleuchtung....

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