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Standlicht - Nebelscheinwerfer

Opel Astra G
Themenstarteram 9. Dezember 2003 um 14:00

hallo,

und zwar ich hab mal gehört, bin mir aber nicht mehr ganz sicher wie des war und zwar dass wenn die nebelscheinwerfer nicht weiter innen als eine bestimmten wert von den autoumrissen dann darf man auch anstatt ablendlicht mit standlicht+nebelscheinwerfer fahren.

stimmt des?

wieviel cm wären des? bei astra g erlaubt?

oder gibts so was gar ned...?

weil wenn ich mit meinem und abblendlicht oder mit nebelscheinwerfer+standlicht fahre, so der große unterschied ist da nicht..?

wär super wenn sich da wer auskennen würd, interessiert mich nur jetzt so....

mfg

thomas

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26 Antworten

Kuckstu hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Nebels nur zusammen mit Abblendlicht, wenn mehr als 40 cm vom Fahrzeugrand entfernt!

Nein nein, mit Standlicht niemals.

Weil Standlicht, wie der Name schon sagt, NUR im Stand leuchten darf.

So hast's mir letztes Jahr der freundliche grüne Herr erklärt, der mich deswegen angehalten hatte.

Aber vielleicht darfst sie alleine, ohne Stand- und Abblendlicht einschalten?

Und beim Abblendlicht brennt ja auch das Standlicht mit, muß ich dann immer stehen?

Ich hab's seit dem polizeilichen Hinweis auf jeden Fall nicht mehr gemacht...

 

mfg. atw.

DOCH! Weil, der Gesetzgeber kennt kein Standlicht, nur Begrenzungsleuchten!

Schau hier, Absatz 3!

Der freundliche Grüne war also im Irrtum, es sei denn, die Sichtverhältnisse waren ok...

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

@ dr.lunatic :

Da stellen sich mir gleich drei Fragen auf einmal .....

  1. Hast Du Deine Fahrschulausbildung vergessen?
  2. Da lernt man das normalerweise ...

    • Hast Du den Schnittlauchritter nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er im Unrecht ist?
    • Hatte der Schnittlauchritter seine Ausbildung in Timbuktu?

Ich hatte auch mal so einen unbelehrbaren und ahnungslosen Sheriff ... ich habe ihn freundlich angelächelt und aufgefordert, mir eine Vk-OWi-Anzeige anzuhängen. Mein Zusatz, ich wolle ihm sein Recht, sich im Widersprüchsverfahren vor Gericht lächerlich zu machen, nicht beschneiden, hat ihn dann wohl doch stutzig gemacht ...

Neulich, auf der Bahn (der Autobahn): Lahmarsch vor mir, ich Lichthupe, hinter mir dann kurz drauf Blaulicht...

"Wissen Sie, was sie eben gemacht haben?"

"Jaa, hab meine Überholabsicht laut StVO §5, Abs. 5 angekündigt!"

"Äääh, zeigen Sie mal Verbandskasten und Warndreieck!"

Sonst noch Fragen?

Themenstarteram 10. Dezember 2003 um 12:04

d.h. ich darf bei meinem astra g am tag mit standlicht und nebelscheinwerfer fahren oder???

mfg

Nein, darfst Du nicht, es sei denn, die Sichtverhältnisse erlauben den Einsatz der Nebelscheinwerfer.

Kommt man sich dann cooler vor wenn man mit NS angeschaltet durch die Gegend fährt????

Themenstarteram 10. Dezember 2003 um 13:04

ja schon irgendwie...

*g*

na schmarn, hat mich halt jetzt nur interessiert, hatte mal so was gehört und wollte wissen ob da was dran ist.

gibt ja so viele gerüchte...

aber NS schauen schon gut aus find ich...

mfg

am 21. Dezember 2003 um 8:31

Ja, da bin ich genau deiner Meinung, ich fahre am Tag auch immer mit Standlicht + NS! Bisher hat da nur ein Bulle mal rumgemeckert (vor ca. einem halben Jahr), der wollte dann auch noch mal sehen, ob alle Lichter funktionieren und dann hat er mich "verwarnt" und das war's... >Glück gehabt!< :D

Trotzdem fahre ich weiter mit Standlicht + NS...

MfG

blair_witch

am 21. Dezember 2003 um 10:17

Diese Unsitte greift immer mehr um sich !

Vor allem in den "Neuen Bundesländern"

Die Herren meinen, ihr Auto wirkt dann breiter, tiefer und sportlicher ? ! ?

Vor der Wende haben die "Ossis" ihr Licht erst dann angeschaltet, wenn es wirklich nicht mehr anders ging - im allerletzen Moment erst geblinkt - warum ? Es gab keine Glühlampen - und je weniger Betriebsstunden desto länger haben die gehalten.

Heute wird alles eingeschaltet was es am Auto so gibt.

wird Zeit, das mehr Polizisten hier auch kassieren !

Zitat:

Bußgeldkatalog

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

 

Tatbestand

Beleuchtung

Nr. 73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €

73.1 - mit Gefährdung 15 €

73.2 - mit Sachbeschädigung

Mit Gefährdung ist immer drin, weil entgegenkommende Fahrzeugführer dazu verleitet werden auf das Fahrzeug zu achten, um zu erkennen warum dieses mit besonderer - der StVO widersprechenden Beleuchtung fährt.

Wer dann zum 3. Mal 15,- Euros gelöhnt hat, wird sich das dann abgewöhnen.

Wer zum 3. Mal vom gleichen Politisten erwischt wird ( Orts-Sherif, KOB, (ehemals ABV)) kann wenn er Pech hat zur MPU vorgeladen werden - hier muß einfach mal die Eignung überprüft werden - wg. Unbelehrbarkeit.

@ txe

Bau Dir doch Tagesfahrlicht ein - soweit nach außen und so tief wie möglich und zulässig. Das hat was.

Gruss

am 21. Dezember 2003 um 10:30

Was sollen denn immer diese Moralapostel-Kommentare???

Da kann ich nur sagen: Amen!

Das hat nix mit Moralapostel zu tun.

Ohne Grund mit Nebelscheinwerfer zu fahren ist nicht "cool". Es zeigt nur, dass der Fahrer offenbar entweder zu dumm ist, die einfachen Vorschriften der StVO zu kapieren oder sich bewusst darüber hinwegsetzt, weil ihm allgemein gültige Regeln am Arsch vorbei gehen.

Die Verwarnungsgelder für diese Chaoten sollten drastisch erhöht werden.

@ blair_witch :

Übrigens gibt es keine 100W-Xenon-Lampen.

Allenfalls diese "Xenon-Look"-Blendlaternen, die dazu noch unzulässig sind.

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