ForumTT 8J
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Starenkästen im Navi hinterlegen ??

Starenkästen im Navi hinterlegen ??

Themenstarteram 15. November 2007 um 21:08

Hallo zusammen,

ich bin seit Mai stolzer Besitzer eines Audi TT 8J. :D

Seit einigen Tagen quält mich nun die Frage ob es denn möglich ist, in das Navisystem fest montierte "Starenkästen" oder "Blitzer" zu hinterlegen.

Ich weiß das man für das Mobile Navisystem von Becker, aus dem Internet diese Informationen herunter laden kann.

Diese können danach im Gerät gespeichert werden und man bekommt dann die nötigen Info´s während der Fahrt.

Dies bezieht sich natürlich nur auf die fest montierten Anlagen, gegen die anderen Raubritter der Straße müßte man ja sein System täglich aktualisieren zumal ich bezweifele das die Behörden diese Informationen auf einer Hompage preis geben würden...:p

Weiß jemand ob es eine Möglichkeit für das Navisystem des Audis gibt???

MfG

Tom

Ähnliche Themen
10 Antworten

Die Möglichkeit gibt es nicht. Auch andere POIs lassen sich nicht wie in mobilen Navis hinterlegen. Wäre schon eine nette Sache, POIs auf SD-Karte. Man kann nur Top-Ziele anlegen und sich diese anzeigen lassen, ist aber nicht das gleiche.

und ausserdem .... sich die Radarfallen im Navi zu hinterlegen und sich somit warnen zu lassen ist eigentlich nicht legal ..... eigentlich :)

Leider nicht über RNS-E möglich, aber hiermit vielleicht:

KLICK

Grüße

YING

am 15. November 2007 um 21:52

@Tom Tailor

 

ich denke nicht, dass es geht. zum einen müßtest du eine navi-cd/dvd haben, auf der die starenkästen vermerkt sind. und zum anderen bräuchtest du ja auch die softwarefunktion im navi, die dir ein "!" oder sowas ins display schickt, wenn du in den bereich eines festen blitzers kommst. also die funktion "vor starenkästen warnen" muss wohl schon vom navi selbst angeboten werden. und das tut aktuell keines der geräte im TT.

 

 

@gandalf1068

 

na, da muss man schon unterscheiden zwischen festinstallierten blitzern und zwischen mobilen geräten. und so wie ich es verstanden habe, hat Tom Tailor ja auch nur von den festen geräten gesprochen. die funktion ist in mobilen navis ja bereits altbekannt und wer könnte etwas dagegen unternehmen, denn die kästen gehören zum stadtbild. bei den mobilen hast du ja völlig recht: da muss man die ausgehenden radar- oder laserstrahlen mit einem gerät ermitteln - also die elekromagnetischen felder - und das ist natürlich absolut verboten. das ergebnis wären die beschlagnahme des geräts, 500,- € geldbuße und punkte. die starenkästen lösen nicht über radar oder laser aus, sondern über zwei induktionsschleifen im boden oder über zwei lichtschranken am fahrbahnrand, die eine zeit für eine bestimmte überwachte strecke messen und dadurch die geschwindigkeit ermitteln.

 

 

übrigens hat die blitzerwarnfunktion in navis unterm strich den gleichen guten effekt, wie die starenkästen. das ziel von fest installierten geräten ist, an dieser stelle die geschwindigkeit von fahrzeugen herabzusetzen - oft an unfallschwerpunkten. und ob man langsam fährt, weil man das gerät gesehen hat oder ob man durch sein navi gewarnt wurde, ist am ende doch völlig egal. einzig die einnahmen der kommune sind weg. aber das ist nicht das problem der autofahrer und darf auch nie der grund sein, weshalb da so ein kasten steht. also ist gegen eine warnung im navi vor festen geräten überhaupt nichts einzuwenden. es dient eher noch der verkehrssicherheit.

 

 

 

 

 

mfg

feuerwerker

Radarwarner, egal in welcher Form sind in D illegal. Das gilt auch für POI's im Navi. Und Anleitungen, wie man sowas bekommt, sind auf MT nicht gerne gesehen.

am 16. November 2007 um 0:02

mit POI's von einer navi-cd/dvd/sd-karte kann man nicht vor radaranlagen warnen.

das kommt erst, wenn man zukünftig flitzer-blitzer-meldungen aus radiosendern mit dem tmc-signal koppeln sollte. soweit sind wir noch nicht.

 

das anzeigen von festen starenkästen in navigationssystemen ist bislang nicht illegal.

wir haben hier rechtlich eine völlig neue situation, die noch geklärt werden muss. das verbot wurde eingeführt, um tragbare radarwarngeräte zu verbieten. kein mensch hat dabei an die starenkästen gedacht. als das verbot eingeführt wurde, dachte auch noch niemand daran, dass es mal systeme in fahrzeugen geben wird, die alle festinstallierten geräte in ganz europa eingespeichert haben werden.

eine prüfung dieses verbots bei navis hätte vor dem bundesverfassungsgericht wohl wenig bestand, da die starenkästen nun mal fest sind und von jedermann dort notiert oder fotografiert werden können.

 

es gäbe wohl nur zwei mögliche gerichtsentscheidungen:

entweder man stellt fest, dass feste geräte ständig der öffentlichkeit ausgesetzt sind und dass man daher auch hinnehmen muss, dass diese geräte katalogisiert werden - oder man entscheidet, dass die info im navi illegal ist. diese entscheidung wäre aber auch das ende aller starenkästen in deutschland, denn dann wäre der gleichheitsgrundsatz verletzt. menschen aus der region des kastens haben einen vorteil, weil sie wissen, wo er steht. das wäre ungerecht gegenüber dem durchgangsverkehr. dann müßte man entscheiden, dass nur noch mobile anlagen verwendet werden dürfen, damit jeder autofahrer gleichbehandelt wird.

 

insgesamt dienen feste geräte der abschreckung. die meisten einheimischen wissen eh, wo sie stehen. aber sie stehen dort, damit eben genau an der stelle langsam gefahren wird. und dieses verkehrspolizeiliche ziel wird durch die navi-info nicht gefährdet.

 

"radaranlagen" oder lasermessgeräte wie das laveg- oder das riegl-gerät dienen der verunsicherung der fahrzeugführer. sie sollen kraftfahrern vermitteln, dass sie praktisch jederzeit und überall spontan bei geschwindigkeitsübertretungen erwischt werden können. diese messmethoden haben eine viel höheren überwachungswert. und dementsprechend ungehalten darüber ist man von seiten der ordnungsbehörden, wenn diese systeme "sabotiert" oder umgangen werden.

 

starenkästen sind der polizei sowat von egal... aber sowat von! ;)

in berlin hat man versucht, die flitzer-blitzer-meldungen in den radiosendern zu untersagen. selbst damit ist man gescheitert. wenn es also nicht verboten ist, meldungen über mobile und schlagkräftige blitzanlagen im radio zu senden, wer will dann verbieten, feste geräte im navi anzuzeigen, die sowieso die meisten einwohner kennen.

 

das sind viele rechtliche widersprüche und für verbote muss es klare richtlinien und begründungen geben. das funktioniert so also nicht richtig.

 

 

 

 

mfg

feuerwerker

Zitat:

Original geschrieben von Feuerwerker

mit POI's von einer navi-cd/dvd/sd-karte kann man nicht vor radaranlagen warnen.

Darum steht da ja auch immer "Gefahrenstellenwarner" ;-)

Da ja Feststationsplitzer zu meist an "Gefahrenstellen" aufgestellt werden, ist das natürlich ein willkommener "Nebeneffekt" ;-)

 

CU

T

Zitat:

Original geschrieben von Feuerwerker

- oder man entscheidet, dass die info im navi illegal ist. diese entscheidung wäre aber auch das ende aller starenkästen in deutschland, denn dann wäre der gleichheitsgrundsatz verletzt.

Zitat:

 

Interessante These!

Ohne mich in juristischen Spitzfindigkeiten zu verlieren, wo bleibt der Gleichbehandlungsgrundsatz für den,

der als erster "geblitzdingst" wurde?

Darf der dann vor der Radarkontrolle warnen, weil er mehr weiß als andere Verkehrsteilnehmer?

Kann sich der zweite geblitzte auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, der Erste weiß ja wo die Kontrolle steht, berufen und geht straffrei aus?

Fragwürdig, oder?

vmaxPeter

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Radarwarner, egal in welcher Form sind in D illegal. Das gilt auch für POI's im Navi. Und Anleitungen, wie man sowas bekommt, sind auf MT nicht gerne gesehen.

 Hallo,

 

so ist es ;)

 

Da wir dies aber nicht völlig unterbinden können, weisen wir auch auf die Folgen hin, die sicher eine Geldstrafe und Sicherstellung des Gerätes beinhalten.

 

Grüße

Chris

am 16. November 2007 um 21:22

@vmaxPeter

 

nun, in deinem beispiel wurde der erste ja geblitzt. das bedeutet - entweder er wird angehalten oder er bekommt direkt post nach hause. der zweite kann nicht straffrei rausgehen, da der erste ja auch eine strafe bekommt.

 

zum warnen: nach meiner kenntnis gibt es kein direktes verbot, vor radar- oder laseranlagen zu warnen. wer lichthupe gibt, um den entgegenkommenden zu warnen, der tut dies, ohne dafür betraft zu werden. es gilt immer noch: keine strafe ohne gesetz.

wenn sich jetzt einer mit nem schild an den straßenrand stellt, dann ist das eine einzelfallentscheidung der polizei nach gefahrenabwehrrechtlichen gründen. das bedeutet im klartext - man müßte von seiten der polizei eine gefahr für den sinn der blitzaktion konstruieren. wenn man zum beispiel einen echten unfallschwerpunkt bekämpfen will und der typ mit dem schild sabotiert die standkontrolle, dann dürfte die begründung einer gefahr für notwendige verkehrsüberwachung schon gelingen. dann wird dem schildsteher ein platzverweis erteilt und wenn er den nicht beachtet, kann das bis zur sistierung führen - also dem kurzzeitigen festhalten einer person im gewahrsam der polizei zur "verhinderung der fortsetzung".

das ganze ist dann ein verwaltungsakt, gegen den der schildsteher später einen widerspruch einlegen kann. widersprüche gegen verwaltungsakte zur beseitigung einer "konkreten gefahr" (also hier eine gefahr für den erfolg der notwendigen verkehrsüberwachung) haben aber keine "aufschiebende wirkung". das muss man wissen. man muss der anordnung der polizei in diesem fall dann erstmal unter allen umständen folge leisten. sonst passiert am ende oben genanntes und auch die anwendung von gewalt ist denkbar und in diesen fällen normalerweise rechtmäßig. widersprüche kann man auch später einlegen. und ein widerspruch führt dann dazu, dass das polizeiliche handeln geprüft wird. und hier ist es dann wichtig, ob die begründung der polizei für eine konkrete gefahr nachweisbar ist. hier wird dann ermittelt, ob die standkontrolle z.b. an der stelle wirklich notwendig war und ob es sich tatsächlich um einen unfallschwerpunkt handelt. und ob der platzverweis oder eine sistierung rechtens war oder gültiges recht gebrochen wurde. weil zum beispiel der gdv - der grundsatz der verhältnismäßigkeit (also grob gesagt: verwaltungsakte dürfen die betroffenen, hier den schildsteher, nur soweit belasten, wie notwendig) - nicht gut genug beachtet wurde.

 

 

 

mfg

feuerwerker

am 17. November 2007 um 18:56

Es gibt Navi-CD's/DVD's, auf denen sind die Blitzer bereits drauf, lediglich die softwaremäßige Auswertung und Anzeige ist für den deutschen Markt nicht integriert. Es hat schon Hacker gegeben, die das freigeschaltet haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Starenkästen im Navi hinterlegen ??