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Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat

VW
Themenstarteram 14. Juli 2013 um 0:01

Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.

 

Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.

Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.

Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?

 

Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?

 

Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.

Dazu habe ich wirklich keine Lust

 

Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.

Golf-266
Golf-267
Golf-268
+6
Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2013 um 10:29

@TE Goleo:

ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.

Das ist einfach nur sch......

Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.

Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.

Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.

Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.

Einen Leihwagen erhälst du auch.

Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.

Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).

Soweit so gut.

Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.

Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.

Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....

Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.

Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.

Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!

 

Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!

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am 14. Juli 2013 um 0:18

Hi,

meine Schwester hatte das Pech zwei mal.

Mit einem Neuwagen einen Totalschaden und mit dem zweiten Neuwagen auch wieder einen Totalschaden.

Ich kann dir nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten, da die Versicherungen immer wieder versuchen, so wenig wie möglich zu bezahlen.

Such dir einen Anwalt der sich mit solchen Fällen auskennt, dies ist sehr wichtig, da es hier viel zu beachten gibt.

Meine Schwester hatte beim ersten mal, einen nicht so erfahrenen Anwalt, da musste sie selbst im Internet schlau machen, um Recht zu bekommen. Beim zweiten mal war es dann ein erfahrener Anwalt, der hat alles ohne Probleme geregelt.

Die wichtigste Frage ist, ist es ein Totalschaden oder nicht?

Beim Totalschaden sollte dir eigentlich ein Neuwagen von der Versicherung bezahlt werden.

Aber alle wichtigen Fragen sollte dir ein Anwalt beantworten können.

Die Anwaltskosten muss die Gegenseite bezahlen, soweit ich weiß.

Gruß

Das ist auch genau meine Meinung, such dir einen Fachanwalt ür Verkehrsrecht und lass dich beraten. Sieht auf jeden Fall sehr böse aus und ich denke das sind mehr als 8000 Euro. Meine Tochter hatte letztes Jahr einen ähnlichen Schaden an ihrem Polo 9N und das waren schon 8000. Ein Totalschaden wird es wohl nicht sein, aber das weiß nur der Sachverständige genau.

Oh das sieht leider echt übel aus :(

Aber Ich kann den anderen nur zustimmen! Nimm Dir diesbezüglich einen Anwalt! Zumal Du geschädigter bist und dann die Gegnerische Versicherung diesen für Dich bezahlen muss!

am 14. Juli 2013 um 0:51

Der Schaden sieht "Scheisse" aus.

Ob es ein versicherungstechnischer Totalschaden ist lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen.

Da wird Dir hier Niemand was Belastbares oder Verlässliches zu sagen können.

Überlass das Urteil mal lieber den Sachverständigen / Gutachtern Deines Vertrauens, die sich das alles in "Echt" und live anschauen können.

Viel Glück und Alles Gute !

 

am 14. Juli 2013 um 5:59

Ich Hoffe für dich , dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Den Wertverlust bei Wiederverkauf zahlt dir Niemand :(

Gruß Kurt

am 14. Juli 2013 um 6:11

In erster Linie hoffe ich, dass es gesundheitlich allen Insassen gut geht!

Auf jedenfall einen Anwalt einschalten und einen peniblen Gutachter suchen (vielleicht im Bekannten/Freundeskreis/Autohaus) bekannt, beide sollten das maximale herausholen.

Viel Erfolg!!!

Mein Mitgefühl ist dir sicher. Ich hatte vor drei Jahren (Dezember 2010) auch das Pech, dass mir eine Dame in meinen damals 7 Monate alten Golf fuhr. Die Reparatur betrug knapp 9.000 €.

Wenn ich die Bilder deines Schadens sehe, dürfte der aber sehr massiv sein. Zum Vergleich habe ich mal die Bilder meines ca. 9.000 € Schadens eingestellt. Zur Ergänzung noch, die Achse blieb bei mir unbeschädigt.

Unfall-1
Unfall-2

Der gehört auf jeden Fall auf eine Richtbank zur Begutachtung!

Herrichten würd ich den nicht mehr, würde auf einen Neuwagen bestehen,

de Hinterachse hat massiv was abbekommen, Spaltmaße passen nicht mehr,

was machst, wenn es nachher reinregnet oder das Auto nicht mehr in der Spur läuft?

Außerdem müßte die geamte rechte Seite lackiert werden,

weil diese Farbe läßt sich ohne Farbunterschied

nicht beilackieren, die Seitenwand gehört getauscht,

was ist dann wenn es schlecht gemacht wird und der Wagen nach 3 Jahren dort rostet?

Die Hinterachse ist auch hinüber, wer weiß, wie verzogen die Bodengruppe dadurch ist?

Außerdem mußt beim Verkauf den massiven Vorschaden angeben

und verlierst total beim Zurückgeben!

Das wird nichts 100%iges mehr...

Auf zum Anwalt und auf einen Neuwagen bestehen!

Mit den Gölfen hast echt Pech, zuerst der Golf 6 mit den wilden Mängeln (Scheiben unterschiedlicher Tönung usw...) dann das...

Toi,toi,toi!

Ein Totalschaden ist das nicht und die gegnerische Versicherung muss den Wertverlust erstatten. Wenn Du den Unfallwagen nicht mehr fahren möchtest, kannst Du mit Deinem :) eine Schadensübernahme vereinbaren und dort einen Neuen bestellen.

am 14. Juli 2013 um 7:29

Totalschaden da Unterbodenradaufhängung mit Betroffen ist. MFG

Themenstarteram 14. Juli 2013 um 8:32

Vielen dank für die bisherigen Beiträge, bin noch total durch den Wind, zum einem ist ein Auto für mich nicht nur Fortbewegungsmittel von A nach B sondern auch sehr viel Leidenschaft dabei.

Ich habe mir das Auto kompromisslos so nach meinen Wünschen zusammengestellt, weil es für mich nach überstandenen Krebs ein Geschenk für mich sein sollte, und nun das....

Zunächst bin ich sehr dankbar das kein Personenschaden entstanden ist, da die Situation doch sehr Brenzlig war, der Unfallverursacher schob mich durch den Aufprall/Anstoß so in den Gegenverkehr

(passiert auf einer Landstraße ich wollte nach links abbiegen) kam mir ein Touran entgegen der um Haaresbreite von seiner Seite gesehen nur noch nach links ausweichen konnte, und somit ebenfalls in den Gegenverkehr kam, in Sekundenbruchteilen vorher der Unfallverursacher nach dem Anstoß sofort rechts wie ein Geschoss in den Graben flog, und erst nach etwa. 150m zum stehen kam, Krimi pur oder ein Stunt wie in einem Actionfilm sind vergleichbar.

Meine erste Aktion morgen früh wird wohl das Autohaus sein und dann wohl zu einem Fachanwalt, sollte sich nicht was anderes ergeben würde zu gerne das Auto/den Unfall an mein Autohaus abtreten um somit evtl. zusätzliche Probleme zu vermeiden.

am 14. Juli 2013 um 8:37

Bin gespannt was raus kommt. Es muss auf jeden Fall überprüft werden, ob die Karosse verzogen ist.

Ist dies nicht der Fall, wird ne neue Achse reingehängt, die Seitenwand lackiert und ein neuer Stoßfänger verbaut.

Ich hoffe für dich, das die Karosse einen weg hat und der Schaden unwirtschaftlich ist.

War das nicht sogar so, das man bis zu 2 Monaten den vollen Kaufpreis und nicht nur den Zeitwert von der Versicherung bekommt, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hat?

Nur mehr weg damit! Bei einem nicht mal zwei Monate alten Auto neue Seitenwand einschweißen und wenn man Pech hat nicht mal 100%ige Lackierung mit Farbunterschied und Orangenhaut, geflickte Hinterachse.....

Gleich auf Rückgabe und Neubestellung mit Wertausgleich plädieren!

Unbedingt einen eigenen Sachverständigen mit dem Gutachten beauftragen und nicht auf einen "Sachverständigen" von der gegnerischen Versicherung warten. MFG

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