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Startnummern im Straßenverkehr erlaubt?

21 Antworten
Themenstarteram 7. März 2009 um 22:48

Hallo,

sind die bekannten Startnummern weißer Kreis mit schwarzen Ziffern auf Fahrzeugen im Bereich der StVO erlaubt?

Beispiel: http://www.skorpion-design.com/Zweifarbige...to-Raly-Styling

Gruß

Sascha

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2009 um 23:48

:D

Man habt ihr einen an der Wafffel.

Weiter so. :D

21 weitere Antworten
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21 Antworten

link geht nicht

aber wenn du so was wie bei "Herbie" meinst denke ich, dass es erlaubt ist wieso auch nicht, man kann ja sein auto auch so lackieren oder bekleben wie man will

am 7. März 2009 um 23:13

Hi...

Warum sollten sie verboten sein? Porsche bringt ein Sondermodel raus, mit Rally-Streifen und Startnummer... kanns dann falsch sein? Du machst aus deinem Wagen ja keine Polizei-Kopie... ;)

Wenn ich an die ganzen Firmenwagen mit Werbung denke, was spricht dagegen??? :rolleyes:

ja, die sind erlaubt....

am 8. März 2009 um 0:02

Rally zugelassene Fahrzeuge haben ja auch Startnummern.

Und Polizei Kopien sind auch zugelassen, solange die nicht über Anlagen für Sonderrechte verfügen.

Gab erst ein Bericht.

Der junge Mann wurde von den Beamten angezeigt, der Richter sagte das dies erlaubt sei.

am 8. März 2009 um 8:37

Grundsätzlich ist es in D erlaubt sein Auto mit Startnummern zu versehen!

Gibt nur ein Problem bei der Auslegung der StVO:

Wenn ein ganzer Autoclub in der Region seine Fahrzeuge nummeriert und sich dann trifft!

Dann hat man es schwer der Polizei zu erklären das man keine Veranstaltung (Sternfahrt, Rallye ...) durchführt. Weil diese wäre ja dann genehmigungspflichtig!!!

am 8. März 2009 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Und Polizei Kopien sind auch zugelassen, solange die nicht über Anlagen für Sonderrechte verfügen.

Gab erst ein Bericht.

Der junge Mann wurde von den Beamten angezeigt, der Richter sagte das dies erlaubt sei.

Hallo,

du meinst bestimmt den Bericht über den jungen Mann, der seinem Auto den Poilzei-Look verpasst hat und dann noch ganz dreist "Streifen-Wagen" auf sein Auto geschrieben hat, mit der Begründung das er ja Streifen auf sein Auto geklebt hat. Das ist wenigstens mal ne kreative Tuning Idee.

Dazu gabs auch nen Artikel in der Welt:

http://www.welt.de/motor/article1401362/23_Jaehriger_bastelt_sich_einen_Streifenwagen.html

MfG Zille1976

am 8. März 2009 um 11:15

Genau den meine ich.

Habe leider auf die schnelle nicht gefunden.

THX für den Link.

Andere hätten es nämlich jetzt nicht geglaubt :D

Als ich den Typen sah, fand ich den ja man richtig gut :D

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:40

hier das ist der richtige link...

http://www.skorpion-design.com/...kleber-Renn-Nummer-Auto-Raly-Styling

Es hat mal jemand behauptet diese Nummern wäre nicht zulässig und müssten im straßenverkehr unkenntlich gemacht werden, da hier wohl der StVZO 49a(1)(7) zutrifft. Eine Rennnumerntafel ist ein "passives" rückstrahlendes Mittel, auf Grund der weißen Fläche"

Zitat:

Original geschrieben von e30TouringFreak

Es hat mal jemand behauptet diese Nummern wäre nicht zulässig und müssten im straßenverkehr unkenntlich gemacht werden, da hier wohl der StVZO 49a(1)(7) zutrifft. Eine Rennnumerntafel ist ein "passives" rückstrahlendes Mittel, auf Grund der weißen Fläche"

Stimmt nur bedingt.

Automobilwettbewerbsidentifikationskennziffern sind genehmigungspflichtig, wobei sich die Möglichkeit einer Sondergenehmigung nur dann ergibt, wenn hierfür ungerade und serifenlose Normschrift-Nummern nach DIN bis zu einer höchst zulässigen Zifferhöhe von 437mm und einer Ziffernbreite von 283mm verwendet werden und sofern eine weitere Automobilwettbewerbsidentifikationskennziffer angebracht wird auf dem Heck des Fahrzeuges welche in Kursivschrift gehalten die 3. Wurzel der Quersumme der Automobilwettbewerbsidentifikationshauptkennziffer bildet und sich zwischen 588mm und 602mm ausgehend von der rechten äussersten Umrisskante des Fahzeuges befindet unter der Bedingung, dass bei wenigstens einer der Automobilwettbewerbsidentifikationskennziffer zwischen dem 01.10. und dem 31.03. eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, welche zusammen mit der Hauptfahrlichteinrichtung automatisch zugeschaltet wird und über eine beim Einschalten sich selbst betätigende Automobilwettbewerbsidentifikationskennziffern-kaltreinigungsvorrichtung mit intermittierenden Sprühstössen verfügt.

Irgendwas hab ich jetzt aber noch vergessen was noch wichtig war. Wer hilft mir auf die Sprünge?

Zitat:

Original geschrieben von Celvic

Irgendwas hab ich jetzt aber noch vergessen was noch wichtig war. Wer hilft mir auf die Sprünge?

Hallo,

ich muß zugeben, daß mein Wissen in diesem Bereich einige Lücken aufweist. Somit bewege ich mich auf dünnem Eis. Trotzdem behaupte ich: Die Quersumme der dritten Wurzel der

Automobilwettbewerbsidentifikationshauptkennziffer muß eine Primzahl ergeben. Ferner war die Regelung zwischen 588mm und 602mm Bestandteil der Reichsverkehrsordnung der Weimarer Republik vom 15.09.1929. Diese enge Regelung wurde nach Studentenunruhen am 21.04.1968 von Verkehrsminister Lauritz Lauritzen liberalisiert und läßt nun einen Spielraum zwischen 586mm und 605mm zu. Absolut richtig, wie ich finde. Sonst habe ich keine Fehler finden können.

Merke: Nicht alles, was verboten aussieht, ist nicht nicht erlaubt.

Mit historischen Grüßen

Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von Celvic

Irgendwas hab ich jetzt aber noch vergessen was noch wichtig war. Wer hilft mir auf die Sprünge?

Hallo,

ich muß zugeben, daß mein Wissen in diesem Bereich einige Lücken aufweist. Somit bewege ich mich auf dünnem Eis. Trotzdem behaupte ich: Die Quersumme der dritten Wurzel der

Automobilwettbewerbsidentifikationshauptkennziffer muß eine Primzahl ergeben. Ferner war die Regelung zwischen 588mm und 602mm Bestandteil der Reichsverkehrsordnung der Weimarer Republik vom 15.09.1929. Diese enge Regelung wurde nach Studentenunruhen am 21.04.1968 von Verkehrsminister Lauritz Lauritzen liberalisiert und läßt nun einen Spielraum zwischen 586mm und 605mm zu. Absolut richtig, wie ich finde. Sonst habe ich keine Fehler finden können.

Merke: Nicht alles, was verboten aussieht, ist nicht nicht erlaubt.

Mit historischen Grüßen

Schwatzmaul

Völlig korrekt. Insbesondere betreffs des ersten Teiles Ihrer These. Ich bin untröstlich über meine Fehlinformation erschüttert und möchte mich hierfür in aller Form entschuldigen.

Allerdings möchte ich der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass die Reichverkehrsordnung vom 15.09.1929 massgeblich von der Tatsache beeinflusst wurde, dass gemäss der Chronik von 1890 Kaiser Wilhelm II. in den von Bismarck nicht gegengezeichneten Februarerlassen eine Erweiterung der Arbeiterschutzgesetzgebung in Aussicht stellte, was noch heute als Ursache dafür gesehen wird, dass man sich einst am 15.09.1929 auf 588mm und 602mm einigte, wie zeitgenössische Dokumente ans Tageslicht der historischen Wissenschaften brachte. Experten allerdings streiten sich noch heute darüber, ob sich die Massangabe von 588mm und 602mm nicht doch auf die zulässige Maximalgrösse einer Blech-Vesperdose in den Aufenthaltsräumen der kaiserlichen Rüstungsfabriken bezieht anstalle der Annahme, dass dies die vorgeschriebene Platzierung der Dampfkesseltypenschilder aller Schiffe der kaiserlichen Marine sei.

Zitat:

Original geschrieben von Celvic

Experten allerdings streiten sich noch heute darüber, ob sich die Massangabe von 588mm und 602mm nicht doch auf die zulässige Maximalgrösse einer Blech-Vesperdose in den Aufenthaltsräumen der kaiserlichen Rüstungsfabriken bezieht anstalle der Annahme, dass dies die vorgeschriebene Platzierung der Dampfkesseltypenschilder aller Schiffe der kaiserlichen Marine sei.

Hallo Celvic,

diese bis heute ungeklärte Frage kann eine ganze Nation spalten. Ich bin seit langer Zeit Anhänger der "Blech-Vesperdosen-Theorie". Kürzlich habe ich mich aber mit dem bekannten Historiker Gildo Knopf unterhalten. Knopf ist der Meinung, der damalige Verkehrsminister Stegerwald habe eine intime Beziehung zu der Schwippschwägerin der unehelichen Cousine des Großvaters mütterlicherseits unterhalten, die ihn zu der Übernahme der besagten Abmessungen gedrängt hätte. Die Schwippschwägerin, Frau Brunhilde von Zyzychiewskinowski-Müller, war eine große Bewunderin der sagenumwobenen und melancholischen Blauen Periode von Picasso. In dieser Phase malte Picasso nur Bilder im Format 588x622 (HxT). Deshalb drängte Zyzychiewskinowski-Müller den Minister Stegerwald dazu, die Maße in das Gesetz zu übernehmen. Diese Theorie hat auch eine gewisse Logik, der ich mich nicht völlig entziehen kann. In der Beziehung bin ich nun doch etwas ratlos.

Mit verwirrten Grüßen

Schwatzmaul

am 8. März 2009 um 23:48

:D

Man habt ihr einen an der Wafffel.

Weiter so. :D

am 9. März 2009 um 2:00

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

:D

Man habt ihr einen an der Wafffel.

Sind wir nicht alle ein bißchen Bluna? :D

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Weiter so. :D

Ja, bitte :)

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