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Stationäres Halteverbot / temporäres absolutes Halteverbot - welche Schilder zählen?

Themenstarteram 19. September 2018 um 10:21

Hallo,

vor ein paar Tagen sah ich mich in Berlin gezwungen, einen Laden fluchtartig zu verlassen, als ich durch dessen Schaufenster beobachtete, wie sich zu meinem PKW ein Polizei- und ein Abschleppfahrzeug gesellten. In so einer schlechten Gesellschaft kann man sein Fahrzeug ja unmöglich alleine lassen... :D

Man erklärte mir das ich im absoluten Halteverbot stehen würde. Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe und damit für mich alles klar war.

Die Situation war so wie auf dem Bild dargestellt. Im Abstand von ca. 50-100m folgten dann tatsächlich mobile Schilder mit einem absoluten Halteverbot wegen irgendeines Laufs am Folgetag. Die stationären Halteverbotsschilder waren in keinster Weise abgehangen, durchgestrichen, o.Ä.

Wie seht Ihr das? Selber schuld, weil man die Straße immer einmal rauf- und runter laufen muss, bevor man parkt und sich nicht auf die stationären Schilder verlassen darf? Oder sollte man mal nen Widerspruch einlegen, wenn der Bußbegld Bescheid kommt?

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. September 2018 um 13:34:05 Uhr:

Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten.

...

du hast den Eingangsthread aber schon aufmerksam gelesen, oder?

Da steht doch:

Zitat:

Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe

D.h zum diesem Zeitpunkt konnte der TE nach gültiger Beschilderung davon ausgehen, dass eben KEIN Halteverbot existiert. Und jetzt?

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Der Lauf am Folgetag wird der Berlin-Marathon gewesen sein.

Zu dieser Veranstaltung werden jedes Jahr zusätzliche Schilder aufgestellt.

Welche Straßen betroffen sind, werden durch die Medien ja umfangreich angekündigt.

Ich denk das wirst bezahlen dürfen. Sei froh dass der Wagen nicht schon weg war. Wirst vermutlich nur die Leerfahrt bezahlen dürfen und das Bußgeld.

Gruß M

Hilfreich wäre hier keine Skizze, sondern der tatsächliche Aufbau.

Bzw der Straßenname. Evtl ist ja ein Ortskundiger hier,der die Beschilderung gesehen hat.

Gruß M

Wenn nach einem Halteverbotszeichen ein Parkverbotszeichen folgt, dann ist ab diesem Zeichen nur noch Parkverbot. Das heißt drei Minuten halten , zum Be- und Entladen, und immer in unmittelbarer Nähe bleiben. Nicht Einkaufen gehen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:46:02 Uhr:

Der Lauf am Folgetag wird der Berlin-Marathon gewesen sein.

Zu dieser Veranstaltung werden jedes Jahr zusätzliche Schilder aufgestellt.

Welche Straßen betroffen sind, werden durch die Medien ja umfangreich angekündigt.

...

Gruß M

und wo in der STVO steht jetzt, dass ich verkehrslenkende Maßnahmen der lokalen Presse oder Funk- und Fernehen zu entnehmen habe?

Nach meinem Dafürhalten hätte die Stadt die alten Schilder abhängen oder auf andere Weise eindeutig als ungültig deklarieren müssen. Das macht man sonst woanders auch so, bei temporären Baustellen oder ähnliches.

Was interessiert es einen Verkehrsteilnehmer, dass das richtige Schild 100m weiter aufgebaut ist? Woher soll er das überhaupt wissen? Das "richtige" sucht und findet man ja nur, wenn das alte Schild eindeutig im Moment NICHT zutreffend ist.

Also, so eindeutig sehe ich die Sachlage hier nicht.

Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten. Und in angegebener Zeit ist die Straße eh komplett gesperrt, und das mehr als drei Minuten vorm Lauf. Also was willst dich dann Beschweren.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. September 2018 um 13:34:05 Uhr:

Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten.

...

du hast den Eingangsthread aber schon aufmerksam gelesen, oder?

Da steht doch:

Zitat:

Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe

D.h zum diesem Zeitpunkt konnte der TE nach gültiger Beschilderung davon ausgehen, dass eben KEIN Halteverbot existiert. Und jetzt?

Es gilt stets das letzte Schild, das man passiert und das einen Sachverhalt regelt wie hier das Parken/Halten. Demzufolge stand das Fahrzeug im "Parkverbot". Wo parken verboten ist, darf man sein Fahrzeug nicht abstellen und zum einkaufen verlassen. Das Verhalten war also verboten. Aber es war kein Verstoß gegen das Halteverbot, das ohnehin nur monatags bis freitags angeordnet war, wenn ich den Sachverhalt nach der Grafik richtig erfasst habe.

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. September 2018 um 13:45:06 Uhr:

Es gilt stets das letzte Schild, das man passiert und das einen Sachverhalt regelt wie hier das Parken/Halten. ...

das ist ja wohl die falscheste aller Aussagen dazu. D.h. nach der Logik passiere ich ein Tempolimit-Schild 50, dann 70, dann 100 -dann heißt das ich könnte am Anfang schon 100 fahren? Bist du dir da sicher?

Ich habe mal gelernt, dass ein Schild da gilt ab wo es aufgestellt ist. Bei Parkschildern kann auch ein Bereich ausgeschildert (AB "<--" und BIS "-->") - dann gilt die Regelung davor, ab oder dahinter.

Aber das ein Verkehrsschild ein anderes aufhebt, nur weil es gerade so gemeint ist - nee, kenne ich so nicht.

Die Regelung trifft Anlage 2 zur StVO unter Nr. 61 Punkt 2

Zitat:

Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Ein Abhängen ist somit entbehrlich.

am 19. September 2018 um 12:11

Das kann nur einer hier im Forum klaeren ;) Schade das er nicht in Berlin ist.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 19. September 2018 um 14:00:33 Uhr:

Die Regelung trifft Anlage 2 zur StVO unter Nr. 61 Punkt 2

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 19. September 2018 um 14:00:33 Uhr:

Zitat:

Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Ein Abhängen ist somit entbehrlich.

Danke schön, das ist mal eine brauchbare Antwort. Abhängen also nicht erforderlich.

Aber unter welchen Voraussetzungen? Doch wohl nur, wenn man die mobilen Verkehrszeichen auch wahrnehmen kann. Hätte die Stadt die mobilen Schilder dann nicht besser in unmittelbarer Nähe zu den festverbauten stellen müssen? Nur dann ist doch klar ersichtlich, dass hier jetzt temporär etwas anderes Gültigkeit hat.

Mal ehrlich, wer schaut denn 100-150 in die Ferne, wenn er vor der Nase ein Schild hat, das für sich eindeutig ist?

Das findet sich in den Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 283 und 286 1 I:

Zitat:

Den Anfang einer Verbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Zeichen aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb der Verbotsstrecke ist nur angezeigt, wenn ohne sie dem Sichtbarkeitsprinzip nicht Rechnung getragen würde.

Sofern es eine einigermaßen gerade Straße ist kann hier auch ein weiterer Abstand gewählt werden. Ausnahme natürlich bei einmündenden Straßen auf der gleiche oder gegenüberliegenden Seite. Dann ist entweder ein Beginn (gleiche Seite) oder ein Mittelschild (andere Seite) aufzustellen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. September 2018 um 13:52:46 Uhr:

das ist ja wohl die falscheste aller Aussagen dazu. D.h. nach der Logik passiere ich ein Tempolimit-Schild 50, dann 70, dann 100 -dann heißt das ich könnte am Anfang schon 100 fahren? Bist du dir da sicher?

Da hast DU wohl irgendwas falsch verstanden.

Der user sagte nicht, dass das letzte Schild alle anderen jemals zuvor aufgestellten Schilder aushebelt, sondern Schilder gelten immer ab da, wo sie stehen (insofern durch Pfeilmarkierungen nicht anders geregelt). Somit hat rein von der Logik her für den TE nur das letzte Schild gegolten. Und das war eben nur das Parkverbotsschild.

(wobei der TE in der Überschrift Halteverbot mit Parkverbot verwechselt, meine ich. Laut seiner Skizze sind die stationären (also dauerhaften) Schilder PARKverbote, die temporären sind HALTEverbot)

Beim Parkverbot darf ich halten, beim Halteverbot aber nicht parken.

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