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STC -> DSTC nachrüsten? (Mal wieder)
Hallo,
nun habe ich ihn gestern gekauft, den V70-II (8/2001). Allerdings hat er nur STC, wenn man dem Schalter im Innenraum glaubt. (Laut Handbuch müsste der ja "DSTC" anzeigen.)
Nun hätte ich natürlich aus Sicherheitsgründen schon gerne ESP, d.h. DSTC. Die Suche im Netz und im Forum auf Umrüstung war "relativ" ergebnislos, es gab nur die Aussagen hier im Forum, dass es wahrscheinlich wirtschaftlich nicht sinnvoll sei, da kein reines Softwareupdate. Aber: Hat von Euch schon jemand konkret nachgefragt? Ist es überhaupt möglich? Und über welchen Betrag sprechen wir?
Danke für Input, Gerhard.
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11 Antworten
Hi
Viel Spass mit dem Teil und allzeit gute Fahrt.
Antwort: Nein.
da brauchst du Kreiselsensoren, Beschleunigungssensoren etc das ganze noch mit SW und evtl. Regelelementen...
Gruss
Hobbes
Habe gerade den Beitag gelesen und mich doch etwas stutzig gemacht:
Ich habe im November einen 2002er S80 gekauft - lt. Händler mit ESP(bei Volvo dann ja DSTC). Habe dem Händler soweit natürlich auch geglaubt, da ich mich mit Volvo im Vorhinein nicht beschäftig habe.
Naja, jedenfalls wo ich das jetzt gelesen habe, bin ich nochmal schnell zum S80 gegeangen und hab mal auf den Schalter in der Mittelkonsole geschaut - dort steht aber nur STC drauf.
Heißt das jetzt also das mein S80 nur eine Antischlupfregelung hat??!!
Wenn ja, entspricht das Fahrzeug ja nicht den Angaben wie ich ihn gekauft habe - hab namlich ausdrücklich darauf bestanden das der Wagen ESP haben muss(ESP hat mich schon mal vor schlimmeren beschützt und möchte nicht mehr ohne fahre - vor allem mit der Familie).
Wie sieht es denn z.B. aus da mir das Auto als Fahrzeug mit ESP verkauft, gibt es da eine möglichkeit den Händler dafür Haftbar zu machen, aso das Auto zurück zu geben oder zu tauschen??
Gruss
DSTC: ESP mit Traktionskontrolle
STC: nur Traktionskontrolle
Zitat:
Original geschrieben von Björn_R
Wenn ja, entspricht das Fahrzeug ja nicht den Angaben wie ich ihn gekauft habe - hab namlich ausdrücklich darauf bestanden das der Wagen ESP haben muss
hast Du dir das schriftlich geben lassen?
War das ein offizieller Volohändler oder freier Händler?
Grüße,
Eric
Hi Björn,
letztens gab es einen Bericht von AMS.
Wenn alleine schon in der Verkaufsanzeige ESP steht, aber kein ESP drin ist, so ist dies ein Mangel, da das Fahrzeug nicht der Beschreibung entspricht.
Du kannst das Fahrzeug, allerdings mit Abzug aufgrund der bereits erfolgten Nutzung, zurückgeben.
Als Beweis soll die Verkaufsanzeige ausreichend sein. Besser ist natürlich ein Kaufvertrag mit festgeschrieben ESP.
Gruß
Marco
Habe den Wagen bei einem Volvo Vertragshändler gekauft.
Tja, hab aber da wohl nicht aufgepasst:
In der Anzeige bzw. dem Aushängeschild was im Fahrzeug war, stand "DSTC Fahrdynamicregelung" sowie "Stabilitätskontrolle".
In der verkaufsanzeige staht aber als letzter Satz: "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten".
Ich glaube damit ist der Händler feinraus aus der Sache.
Habe leider nicht darauf geachtete, dass das auch im Kaufvertrag steht.
Ist leider nichts dergleichen unter Ausstattung bzw. Zubehör angegeben.
Tja, ich werde die Tage trotzdem mal zum Verkäufer fahren und mal ganz unverbindlich anmerken das das was falsch gelaufen ist, aber ich mache mir da keinerlei Hoffnungen.
Schade, aber lässt sich nun nicht ändern und auf nen langwierigen und ohnehin aussichtslosen Kampf habe ich auch keine Lust.
Gruss
Björn
@Björn_R
Ich bin kein Jurist, aber ich habe im Studium Zivilrecht.
Lies dir bitte einmal §119 aus dem BGB durch:
§ 119
(1)Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte,
kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden
Geh zum Volvohändler und sag ihm, was du festgestellt hast. Hast du noch die Beschreibung deines Fahrzeugs wie sie beim Händler war?
Wenn nein, dann geh erstmal zum Händler und frag, ob sie die noch haben, denn dann hast du was in der Hand, worauf du ihn festnageln kannst, trotz seiner Irrtums-Klausel.
Vielleicht erreichst du eine Rücknahme oder eine Rückerstattung. Evtl wird DSTC auf Kosten vom freundlichen nachgerüstet. Ich würde es probieren...Dreistigkeit siegt!
Wenn alles nichts hilft --> Anwalt!
Ich habe auch einen 2002er, aber einen S60. Und der hat DSTC...
Ja, so langsam kommen mir bei dem Wagen eh einige Sachen komisch vor.
Die Erstzulassung ist 12/2002. Müsste also normal Modelljahr 2003 sein oder zumindestens einer der letzten von MJ02.
Meiner ist MJ 02 und ich habe bis jetzt noch kein Teil gefunden welches im Jahr 2002 hergestellt wurde(es sind an den ganzen Teilen ja immer die Herstellungsdaten eingestanzt bzw. aufgeklebt).
Z.B. hatte ich gerade wegen Tempomatnachrüstung den Airbag abgenommen. Im Anhang das Bild vom Lenkrad: Herstellugsdatum August 2001! Alle bisher kontrollierten Teile stammen aus der Zeit Juni - Sep. 2001!
Wenn das so ist, bedeutet es ja, das das Auto bereits über 1 Jahr irgendwo rum gestanden hat ohne Zulassung und ohne das man es als ahnungsloser Kunde weiss.
War eiegntlich der Meinung das wenn ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum(was 1 Jahr in meinen Augen schon ist) nach der Fertigung gestanden hat, das dieses dem Käufer mitgeteilt werden muss.
Ich werde wohl doch Morgen da mal hin fahren und sehen was, bzw. ob sich was machen lässt.(ohne Rechtliche Sachen - erstmal).
Gruss
Zu dem Thema kann ich dir nix sagen, vielleicht aber jemand anderes hier im Forum.
Hoffe das ich dir mit meiner kleinen Juristischen Klugscheisserei ein bisschen weiterhelfen konnte
Grüße Robert
...der findet, dass er mitlerweile gut für die Zivilrechtsprüfung vorbereitet ist
Bei meinem S60 ist weder STC noch DSTC vorhanden.
Ich würde gerne die STC nachrüsten, was benötige ich hierzu?
Zitat:
Original geschrieben von EleganceC
was benötige ich hierzu?
Ein neues Fahrzeug mit STC. War die Frage wirklich ernst gemeint?
Zitat:
Original geschrieben von EleganceC
Bei meinem S60 ist weder STC noch DSTC vorhanden.
Schon mein 855 T5 von 1994 hatte Traktionskontrolle. Wie weiter oben beschrieben von Eric als STC. (War damals noch TRACS) Da Dein S60 um einiges neuer ist kann ich nicht wirklich glauben, dass du nicht mal STC hast?