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Steckdose auf Dauerplus? Start-Stop-Automatik dauerhaft deaktivieren?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 16. März 2015 um 21:08

Lb Leute,

könnt Ihr mir bitte weiter helfen ... ich hab mir einen Touareg2 gekauft (BJ 8/2010, 3,0 TDI V6) und mich stören 2 "Kleinigkeiten":

1) Die Steckdosen führen keinen Strom, wenn der Motor nicht läuft ... wie kann ich die Steckdosen gebrauchen, wenn der Motor aus ist, kann man das irgendwie auf eine Dauer-Plus umprogrammieren? oder sonst irgendwie ändern?

2) Die Start-Stop-Automatik lässt sich mit einem Knopf auf der Mittelkonsole ausschalten ... sie aktiviert sich aber immer wieder von selbst (zB nach dem nächsten Mal Starten), das stört mich sehr! Wie kann ich die Start-Stop-Automatik dauerhaft ausschalten?

Wäre super, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

Danke,

PPP

Beste Antwort im Thema
am 17. März 2015 um 14:57

@Knolfi: Heisst das dann tatsächlich auch, das wenn ich die Sufitte der Innenbeleuchtung gegen eine LED Lösung tausche, das ich zum TÜV soll?

Habs mit der Sufitte mal extra auf die Spitze getrieben, denn ich frage mich ernsthaft wo die Abgrenzung denn dann stattfindet. Beim Eingriff in Fahrsicherheitsrelevante Einrichtungen ist es quasi schon logisch, bei allen Veränderungen die die andere stören oder beeinträchtigen könnten auch verständlich.

Aber schon diese Tunerlampen unter den Autos, das da soviel Wind drum gemacht wird, ist mir unverständlich.

Ich hörte ja auch schon davon, das wohl jemand wegen einer CD am Innenspiegel eine Teilschuld am Unfall bekam, da ihm die Versicherung unterstellte, er hätte den Unfall sehen und verhindern können wenn eben die CD ihm die Sicht nicht geraubt hätte. Nur mal so am Rande.

Doch welcher Schaden entsteht denn, wenn ich eine manuell abschaltbare Funktion per direktem Taster in der Mittelkonsole mit einer dauerhaften Automatik versehe? Ich kann ja einsteigen und mir angewöhnen den Taster zu drücken.

Auch das Gurtgepiepse abzuschalten hat mit dem VORSATZ des sich nicht anschnallens doch dann nichts zu tun. Warum fährt das Auto denn dann trotzdem, wenn der Gurt nicht angelegt ist? Warum fahren die dann nicht max. 10km/h und fertig. Wie auch bei Nebelrückleuchten: Wenn eingeschaltet V max. 50km/h und schluß.

So ein Bürokratengetue, wie wir es oft in DE haben, kann einem schon Oberkante Unterlippe stehen.

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Moin,

zu2):

Da gibt's bei einem findigen VCDS-Profi im Ruhrgebiet ein Modul zum Zwischenschalten, dh Start/Stop mit (!) Memory. Hab ich verbaut.

Der könnte wohl auch was zu 1) basteln.

Gruß

Volker

am 17. März 2015 um 9:40

Weiss ja nicht wie du die Steckdose nutzen willst, aber ich hab mir einfach links am Amaturenbrett im dort verbauten Sicherungskasten nen Ladekabel fürs Handy auf Dauerplus verdraht. MIt ein klein wenig handwerklichem Geschick und etwas Schulwissen zur Elektrizität ist das eigentlich auch kein Problem.

Zitat:

@PPP-PenzPurche schrieb am 16. März 2015 um 22:08:36 Uhr:

 

2) Die Start-Stop-Automatik lässt sich mit einem Knopf auf der Mittelkonsole ausschalten ... sie aktiviert sich aber immer wieder von selbst (zB nach dem nächsten Mal Starten), das stört mich sehr! Wie kann ich die Start-Stop-Automatik dauerhaft ausschalten?

Wäre super, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

Danke,

PPP

Ganz klar: es geht nicht und ist auch nicht erlaubt. Das Fahrzeug verliert dadurch die Straßenzulassung und du bekommst keinen TÜV.

 

am 17. März 2015 um 13:24

Manuell abschalten ist erlaubt, aber ne Automatik dafür einbauen is nicht?

Ist ja fast wie bei Mario Barth und "Füssigkeiten": 5x 100ml ist erlaubt, aber nicht 500ml :D

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 14:24:57 Uhr:

Manuell abschalten ist erlaubt, aber ne Automatik dafür einbauen is nicht?

Ist leider so. Diese Idee hatten schon viele andere User und man bekommt jedesmal ne Absage beim TÜV. Der schaut da übrigens zuerst hin. ;)

Es geht und wirklich illegal ist es auch nicht.

Es gibt ein Modul, welches die Funktionsweise des Tasters umkehrt.

Also standardmäßig ist die SSA aus, auf Knopfdruck wird sie wieder eingeschalten.

Der User Straycat verkauft diese Module, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Zitat:

@SQ5-313 schrieb am 17. März 2015 um 14:53:19 Uhr:

Es geht und wirklich illegal ist es auch nicht.

Technisch ist vieles möglich, aber es ist definitiv nicht erlaubt. Denn durch diesen dauerhaften Eingriff erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, sofern keine ABE für dieses Modul vorliegt.

Das gilt für Felgen, AGA's ohne ABE oder Distanzscheiben genauso wie für Eingriffe in die Bordelektronik. Dazu kann schon das Abschalten der Gurtpiepsers gehören...was viele VDCS Gurus ja immer wieder gerne anbieten.

Ich habe mich diesbzgl. ausgiebig mit einem Bekannten unterhalten, der bzgl. solcher Themen die Polizeibeamten auf der Polizeischule unterrichtet. Demnach gilt: alles was der Fahrzeugnutzer nachträglich am Fahrzeug verändert, das nicht vom KBA beim Hersteller abgenommen wurde, unterliegt der nachträglichen Abnahme durch den TÜV, DEKRA, etc. Erst wenn diese keine Bedenken haben und dies auch durch Gutachten belegen, tritt die Betriebserlaubnis wieder in Kraft.

Ob dies nun jeder macht oder nicht, bleibt dem Nutzer überlassen. Dieser trägt das Haftungsrisiko.

Komisch nur, dass solche Aussagen von "Forenpaten" kommen. Diese sollten eigentlich immer auf der Seite des Legalen stehen. Aber VDCS-Codierungen wollen ja an den Mann gebracht werden. ;)

Wie du meinst ;)

Ich deaktiviere übrigens keine Gurtwarner etc. da dies wie du schon sagst nicht legal wäre.

Dieses Modul deaktiviert die SSA nicht komplett, sondern dreht nur die Funktionsweise des Schalters um.

Ich kenne auch einige, die mit diesem Modul beim TÜV waren --> Resultat: alles in Ordnung!

PS: Mit VCDS-Codierungen verdiene ich ganz bestimmt kein Geld, ich helfe aber gern weiter...

@SQ5- 313, lässt sich das Modul selbst auch ohne "Montagearbeiten" deaktivieren, sodass die Original-Funktion des Tasters im Bedarfsfall wieder gegeben ist?

An die Marketingabteilung von VW: Könntet Ihr bitte als Sonderausstattung in der Preisliste "Touareg ohne SSA" aufnehmen. Preis ist mir egal. Bin der Erste der die Option bestellt.

Moin,

also "es geht nicht" ist schlicht ne Falschauskunft.

Das Modul lässt sich auch noch abschalten, zB für den TÜV.

Dass es legal ist, hat niemand behauptet.

Die div. Codierungen, die hier immer wieder nachgefragt und beantwortet werden, sind auch zum großen Teil illegal (US-Beleuchtung, Chirpen der ZV usw. ).

Der nette Hinweis auf Unzulässigkeit reicht doch, da muss man nicht gleich Weltuntergangsstimmung machen.

Zur Not läßt man das Modul wieder ausbauen und fährt ein zweites Mal beim TÜV vor. Dramatisch???

@ktmherbie: Ja, das geht ohne Ausbau zu deaktivieren über nen Tastencode.

Gruß

Volker

Zitat:

@Batman S5 schrieb am 17. März 2015 um 15:40:05 Uhr:

Moin,

also "es geht nicht" ist schlicht ne Falschauskunft.

Das Modul lässt sich auch noch abschalten, zB für den TÜV.

Dass es legal ist, hat niemand behauptet.

Die div. Codierungen, die hier immer wieder nachgefragt und beantwortet werden, sind auch zum großen Teil illegal (US-Beleuchtung, Chirpen der ZV usw. ).

Der nette Hinweis auf Unzulässigkeit reicht doch, da muss man nicht gleich Weltuntergangsstimmung machen.

Zur Not läßt man das Modul wieder ausbauen und fährt ein zweites Mal beim TÜV vor. Dramatisch???

@ktmherbie: Ja, das geht ohne Ausbau zu deaktivieren über nen Tastencode.

Gruß

Volker

Wenn hier illegale Veränderungen am Fahrzeug verharmlost werden, verstößt dies m. E. gegen die Nutzungsregeln von MT.

Daher habe ich die Bimmel gedrückt.

Sollen die MT-Verantwortlichen entscheiden, ob dies ein "dramatischer Weltuntergang" ist oder nicht. ;)

Zitat:

@Batman S5 schrieb am 17. März 2015 um 15:40:05 Uhr:

also "es geht nicht" ist schlicht ne Falschauskunft.

Das Modul lässt sich auch noch abschalten, zB für den TÜV. ......................................................... Zur Not läßt man das Modul wieder ausbauen und fährt ein zweites Mal beim TÜV vor. Dramatisch???

Das Modul ist alleine schon dadurch illegal, daß es das Abgasverhalten des Fahrzeugs dahingehend verändert, daß es nicht mehr den Zulassungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Typzulassung entspricht. Ähnlich verboten also wie die Verwendung eines Auspuffs ohne ABE, Abgas- oder Lärmgutachten, oder auch die bewusste Stilllegung eines AGRs. Im Grunde also auch nicht TÜV-fähig (kein Prüfer sieht alles) und eventuell mit einem Bußgeld belegt.

Gruß,

Frank

Nachtrag: Bezüglich der ersten Frage im Eingangspost (Dauerplus auf den Steckdosen) sehe ich das ähnlich wie @DerBiba: Je nach Erfordernis eine entsprechende Anzahl von Zapfstellen selber installieren, bzw. vorhandene elektrisch umrüsten. Die Batterie ist doch noch unter dem Fahrersitz? Da ein zusätzliches Kabel mit eigener Sicherung anzubringen wäre mein Gedanke dazu.

am 17. März 2015 um 14:57

@Knolfi: Heisst das dann tatsächlich auch, das wenn ich die Sufitte der Innenbeleuchtung gegen eine LED Lösung tausche, das ich zum TÜV soll?

Habs mit der Sufitte mal extra auf die Spitze getrieben, denn ich frage mich ernsthaft wo die Abgrenzung denn dann stattfindet. Beim Eingriff in Fahrsicherheitsrelevante Einrichtungen ist es quasi schon logisch, bei allen Veränderungen die die andere stören oder beeinträchtigen könnten auch verständlich.

Aber schon diese Tunerlampen unter den Autos, das da soviel Wind drum gemacht wird, ist mir unverständlich.

Ich hörte ja auch schon davon, das wohl jemand wegen einer CD am Innenspiegel eine Teilschuld am Unfall bekam, da ihm die Versicherung unterstellte, er hätte den Unfall sehen und verhindern können wenn eben die CD ihm die Sicht nicht geraubt hätte. Nur mal so am Rande.

Doch welcher Schaden entsteht denn, wenn ich eine manuell abschaltbare Funktion per direktem Taster in der Mittelkonsole mit einer dauerhaften Automatik versehe? Ich kann ja einsteigen und mir angewöhnen den Taster zu drücken.

Auch das Gurtgepiepse abzuschalten hat mit dem VORSATZ des sich nicht anschnallens doch dann nichts zu tun. Warum fährt das Auto denn dann trotzdem, wenn der Gurt nicht angelegt ist? Warum fahren die dann nicht max. 10km/h und fertig. Wie auch bei Nebelrückleuchten: Wenn eingeschaltet V max. 50km/h und schluß.

So ein Bürokratengetue, wie wir es oft in DE haben, kann einem schon Oberkante Unterlippe stehen.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 15:57:07 Uhr:

@Knolfi: Heisst das dann tatsächlich auch, das wenn ich die Sufitte der Innenbeleuchtung gegen eoine LED Lösung tausche, das ich zum TÜV soll?

Nein, Innenbeleuchtung (in Grenzen) nicht, solange die Außenwirkung nicht beeinträchtigt wird.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 15:57:07 Uhr:

Aber schon diese Tunerlampen unter den Autos, das da soviel Wind drum gemacht wird ist mir unverständlich.

Das fällt unter Außenwirkung, und ist prüfpflichtig. Siehe UN/ECE Regelung R48

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 15:57:07 Uhr:

Ich hörte ja auch schon davon, das wohl jemand wegen einer CD am Innenspiegel eine Teilschuld am Unfall bekam, da ihm die Versicherung unterstellte er hätte den Unfall sehen und verhindern können wenn eben die CD ihm die Sicht nicht geraubt hätte.

Das kann dir auch mit einem in der Scheibe montierten Navi passieren.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 15:57:07 Uhr:

Doch welcher Schaden entsteht denn, wenn ich eine manuell abschaltbare Funktion per direktem Taster in der Mittelkonsole mit einer dauerhaften Automatik versehe? Ich kann ja einsteigen und mir angewöhnen den Taster zu drücken.

Emissionsschutz=Umweltschutz

Zitat:

@DerBiba schrieb am 17. März 2015 um 15:57:07 Uhr:

So ein Bürokratengetue, wie wir es oft in DE haben, kann einem schon Oberkante Unterlippe stehen.

Da bin ich etwas geteilter Meinung: Manchmal würde ich dir sicher zustimmen, manchmal aber .......... wo wären wir, wenn alle machen würden, wie sie wollen?

Gruß,

Frank

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