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Steigt ein Traktor in der Versicherung?
Hatte heute mit einem Traktor der nicht mir gehört einen Unfall gehabt,die Schuld liegt ganz klar bei mir,habe hinter einem Auto an der Kreuzung gestanden und habe gewartet das es vorwärts geht,hatte den Gang eingelegt beim warten und bin dann vom Pedal abgerutscht!Der Besitzer ist der Meinung das ein Traktor nicht in den Prozenten steigt.
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15 Antworten
hi!
also bei meiner gesellschaft isch es so dass man zurück gestuft wird.
was der ein meint isch sicherlich dass er nicht jedes jahr ein paar % punkte runter geht, das liegt daran dass er noch einen älters vertrag hat.
was auch noch sein kann isch dass er einen sogenannten "SChadensfreiheitsrabatt" drin hat! d. h. er wird zwar offiziel nicht zurückgestuftm aber intern wird er zurückgestuft.
mfg michi
Du wirst nicht zurück gestuft...
Aber
die Versicherung prüft solche Unfälle sehr genau!
Gruß
Epex
sagen wir mal so....beide aussagen sind richtig.
es gibt verräge wo man nicht hochgestuft wird....meist ältere
und eben die, wo man hochgestuft wird...
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
Du wirst nicht zurück gestuft...
Aber
die Versicherung prüft solche Unfälle sehr genau!
Gruß
Epex
Was soll dageprüft werden?Ich steh zu meiner Schuld,es ist halt nur dumm das es nicht mein Traktor war mit dem mir das passiert ist!
Was soll dageprüft werden?Ich steh zu meiner Schuld,es ist halt nur dumm das es nicht mein Traktor war mit dem mir das passiert ist!
Das sagt ja auch keiner das Du nicht dazu stehst...
ABER
Die Versicherung wird annehmen, dass das evt. ein "gefälligkeits Unfall" ist... Ein Freund von mir ist das Gleiche auch schon einmal passiert... Die haben am Traktor genau die höhen vermessen am Auto ebenfalls... den Unfallgegner befragt... wie genau ist es passiert.. Ihn nochmals befragt und so weiter und so weiter...
etc. etc.
Glaub mir, die waren sehr daran Interessiert, ob da nicht etwas gemauschelt war...
Die genauen Einzelheiten kann ich Dir nicht mehr wiedergeben, aber es war sehr viel trubel damals...
Es war der Traktor von seinem Vater, der Unfall- Gegner hat sogar in einem anderen Landkreis gewohnt...
Das ganze ist aber auch schon gut 10-13 Jahre her....
Achja es war der erste Unfall mit dem Traktor überhaupt!
Bezahlt haben die dann später auch.... auch in voller Höhe...
Nur die Versicherung hat damals viel wallung gemacht...
Das wollte ich nur in meinem oberen tread ausdrücken...
Gruß
Epex
Achja, wennste willst frag ich den Vater nochmals wie es damals war...
Gruß
Epex
Zitat:
die Versicherung prüft solche Unfälle sehr genau!
ist doch logisch: dort wo´s keine Hochstufung gibt, für den Verursacher also keine finanziellen Nachteile entstehen, ist die Versuchung, was zu drehen, größer als bei "normalen" Kfz-Versicherungen (das bitte jetzt ganz allgemein sehen, nicht auf diesen Fall bezogen!). Also prüft die Versicherung üblicherweise auch genauer!
Ob der betreffende Vertrag eine Hochstufung vorsieht, läßt sich allgemein nicht mehr beantworten, da es mittlerweile teilweise auch für Sonderwagnisse Schadenfreiheitsrabbatte gibt. Also in den Bedingungen nachlesen oder die Versicherung fragen.
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
Die Versicherung wird annehmen, dass das evt. ein "gefälligkeits Unfall" ist..
Gruß
Epex
Diesbezüglich habe ich nichts zu befürchten,an der beschädigten Stoßstangen hängt noch Lack vom Traktor und umgekehrt,ausserdem gibt es unparteiische Augenzeugen und mein Unfallgegner kommt zwar aus dem Nachbarort habe diesen aber noch gesehen, geschweigedenn sein Name sagt mir etwas!Traktor war gerade frisch getüvt und unter Alkohol stand ich auch nicht da ich diesen nicht vertrage was durch ein Gutachten belegt ist und Drogen habe ich auch noch nie angefasst! :-)
zu befürchten hast Du ja dann auch nichts.... ich sag ja nur, dass die das genau prüfen...
Gruß
Epex
Es ist absoluter Blödsinn wenn behauptet wird, dass bei einem Unfall eine besondere Plausibilitätsprüfung erfolgt, wenn der Schaden durch eine Fahrzeug verursacht wurde, bei dem der Schadenfreiheitsrabatt (die SF Klasse) im Versicherungsvertrag nicht rückgestuft werden kann, weil es nur einen 100% Beitragssatzsatz gibt.
Es gibt in der Tat Hinweis- und Filtersysteme um Mißbrauch zu verhindern, diese können auch mit verdachtlosen Datensätzen nach dem Zufallsprinzip oder im Zusammenhang einer Tiefenprüfung beansprucht werden.
Die Fahrzeugkategorie ohne SFR besteht nicht nur aus Traktoren, obwohl diese Verträge je nach Tarif und VR auch mit einem SFR geführt werden können. Da wären noch zu nennen Anhänger, Mopeds, zugelassene Arbeitsmaschinen, Kurzzeitkennzeichen u.s.w. .
Betrug und Lüge bringen langfristig nichts - und das in jeder Beziehung.
@Beukeod:
bei über hundert Kfz-Versicherern gibt es logischerweise auch über hundert Vorgehensweisen. Und selbst wenn "nur" eine interne Tiefenprüfung erfolgt ist das schon eine besondere Prüfung. Und eine solche erfolgt bei allen rabattunbelastenden Schäden (also auch bei Hängern, Kurzzeitkennzeichen etc.) weitaus häufiger als bei den Verträgen mit Schadenfreiheitsrabatt! Ob der Kunde das überhaupt bemerkt, das intern genauer geprüft wird, ist eine andere Frage.
Ich dachte wenn ich einen Hänger hinter meinem Auto habe und damit zb ein parkendes Auto streife würde die Versicherung des Zugfahrzeuges zahlen und der Hänger muss nicht versichert werden!
Zitat:
Ich dachte wenn ich einen Hänger hinter meinem Auto habe und damit zb ein parkendes Auto streife würde die Versicherung des Zugfahrzeuges zahlen
Stimmt, der Hänger muß aber trotzdem versichert sein. Die Versicherung des Hängers greift dann, wenn kein Zugfahrzeug da ist, z.b. wenn sich der abgestellte Hänger selbstständig macht.
So,vorgestern war der Versicherungsvertreter bei dem Traktorbesitzer und ich war natürlich auch dabei.Der Traktor wird nicht steigen da er schon seit über 10 Jahren angemeldet ist und er somit noch den alten Tarif hat,erklärte mir der Vertreter!Es würde jedoch eventuell nachgeprüft ob es ein "gefälligkeits Unfall" war,daran könnte auch er nichts ändern.