Steinschlag im ACC Radarsensor - defekt
Hallo zusammen,
ich habe mir Anfang des Monats einen gebrauchten, sehr gepflegten A4 S Line (2018er) mit 30tkm beim Audi Zentrum gekauft. Eine Probefahrt war leider nicht möglich, daher habe ich ihn nach nur einer Besichtigung gekauft. Kurz nach der Abholung vom Händler auf dem Heimweg begrüßten mich schon die ersten Fehlermeldungen (ACC und Pre Sense Front Sicht eingeschränkte Sicht. Siehe Bordbuch.). Beides war / ist ohne Funktion. Am Folgetag habe ich den Händler der Form halber per Mail darüber in Kenntnis gesetzt; ich ging nur von einer kleinen Sache aus (Gut, dass ich das gemacht habe). Heute war der Wagen beim Audi Zentrum (einem anderen Händler, da ich den Wagen nicht vor Ort, sondern außerhalb gekauft habe) welcher mir dann mitteilte, dass einer der Sensoren einen Steinschlag hat und die Garantie die Reparatur nicht übernimmt.
Ich habe meinen Verkäufer dann angerufen und auch über die Höhe der Kosten (ca. 2200 EUR) in Kenntnis gesetzt. Er wollte es klären und sich melden. Dies tat er auch mit dem "Angebot" dass sie die SB meiner TK sowie einen Leihwagen übernehmen würden. Ich solle den Schaden meiner Versicherung melden.
Allerdings kam die Meldung kurz nach der Abfahrt; es kann nur ein Altschaden sein. Daher wüsste ich nicht, warum ich den Schaden meiner Versicherung melden sollte.
Nun habe ich 2 Fragen:
Werden Fehlermeldungen (ggf. auch gelöschte) irgendwo fix gespeichert in einer Art Protokoll, dass man z.B. in einer tieferen Ebene darauf zugreifen kann oder ggf. auch nur Audi Ingolstadt oder so. Denn wenn der Fehler das erste Mal vor der Abholung irgendwo abgelegt wäre, wäre bewiesen, dass der Schaden schon vorhanden war.
Kann man auch nur die Kappe vom ACC Sensor tauschen ohne gleich den ganzen Sensor tauschen zu müssen? Ich finde den Preis schon extrem für das, was die da machen.
Ich freue mich über Rückmeldungen. Danke euch
Ähnliche Themen
61 Antworten
also wenn als Fehler "Sensor keine Sicht" kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Sensor hinüber ist. Da ist ja auch noch eine Blende vor.
Im Fehlerspeicher steht drin wann der Fehler zuerst auftrat, sofern nicht gelöscht wurde. Aber auch dann würde der Zeitpunkt drin stehen als du ihn zuerst gestartet hättest.
Der Sensor ist aber wohl hinüber, da auch im Fehlerspeicher diverse Fehler hinterlegt waren. Leider muss ich mich ja immer auf die Aussage von Audi verlassen und kann da nicht selber schauen.
Wenn die Fehler aus dem "normalen" Fehlerspeicher gelöscht wurden, sind die dann für immer weg? Oder sind die (zusätzlich) noch woanders abgelegt?
sind weg
@whoareyou3004
Bringt dir jetzt leider nichts mehr und ich hoffe du bleibst von weiteren Fehlern verschont aber: Gerade bei so teuren "Fehlern" würde ich mir VOR einem Termin beim jemanden mit VCDS o.ä. besorgen und selber nachschauen, gerade wenn der Fehler vom Datum her VOR deinem Kauf auftrat (zusammen mit einem augeruckten "LogReport" sicher ein gutes Beweismittel)...nach Meldung bei der Werkstatt, werden die sicher erstmal den FS löschen...ein Schelm wer böses dabei denkt.
Viele Grüße vom
Olli
Zitat:
@whoareyou3004 schrieb am 23. März 2021 um 22:16:35 Uhr:
Der Sensor ist aber wohl hinüber, da auch im Fehlerspeicher diverse Fehler hinterlegt waren. Leider muss ich mich ja immer auf die Aussage von Audi verlassen und kann da nicht selber schauen.
Wenn die Fehler aus dem "normalen" Fehlerspeicher gelöscht wurden, sind die dann für immer weg? Oder sind die (zusätzlich) noch woanders abgelegt?
Ja hinterher ist man immer schlauer Aber habe sowas in meinen 16 Jahren Auto noch nie gebraucht / erlebt. Wer rechnet auch schon damit, dass ein solches Ergebnis dabei rum kommt. Grade wenn man auch eine Garantie hat geht man ja erstmal davon aus, dass man sich in der Zeit um nichts groß kümmern muss.
Heißt aber, dass falls Audi den Fehlerspeicher nur ausgelesen und nicht gelöscht hat, die Fehler noch hinterlegt sein könnten?! Oder löscht Audi die immer standardmäßig? Leider muss ich so viele „doofe“ Fragen stellen, da ich mich in der Materie leider nicht so auskenne und jetzt versuchen will, einen Nachweis dafür zu bekommen, dass es auch so ist, wie ich gesagt habe und der Fehler sofort nach Abholung da war.
Wenn ich mich täusche, ist die Rechtslage so, dass (im ersten halben Jahr nach Kauf beim Händler) Du überhaupt nichts beweisen musst, sondern die Beweislast beim Händler liegt. Also muss der Händler beweisen, dass die Ursache des Mangels bei Übergabe des Fahrzeugs NICHT vorhanden war.
Klar könnte schon nach 5m Fahrt ein Steinschlag auftreten, aber den äußeren Spuren, die ja vorhanden sein sollten,
müsste man doch zuordnen können, dass sie nicht ganz frisch sind, oder?!
Aus welchem Grund sollte denn bei einem Audi Zentrum keine Probefahrt möglich sein? Eine Probefahrt ist bei einem seriösen Händler selbst unter Corona immer möglich.
Die Fehler werden nach einer Diagnosesession bei Audi normalerweise gelöscht, da das in der geführten Funktion/Fehlersuche automatisch am Ende des Auftrags durchgeführt wird, außer man unterbindet es, indem man bei den Abfragen entsprechend klickt. Wird auch als gemacht, damit man schneller fertig wird, nur bei Garantie/Gewährleistungssachen nicht, da dort das Protokoll komplett sein muss.
mg-extra hat da vollkommen Recht. Dein Händler muss beweisen können, dass der Schaden nicht schon vorher da war. Denke nicht dass er das kann.
Des weiteren muss er ein Jahr Gebrauchtwagen Garantie geben! Er muss latzen oder selbst reparieren! Melde das bloß nicht der Versicherung!!
Schriftliche Mängelmeldung machen und Frist setzen. Wenn dann nichts passiert, zum Anwalt gehen.
Naja, aber was deckt die GWG denn ab...garantiert keine Steinschläge bzw. äusseren Beschädigungen.
Viele Grüße vom
Olli
Zitat:
@amschulze schrieb am 24. März 2021 um 08:35:05 Uhr:
mg-extra hat da vollkommen Recht. Dein Händler muss beweisen können, dass der Schaden nicht schon vorher da war. Denke nicht dass er das kann.
Des weiteren muss er ein Jahr Gebrauchtwagen Garantie geben! Er muss latzen oder selbst reparieren! Melde das bloß nicht der Versicherung!!
Schriftliche Mängelmeldung machen und Frist setzen. Wenn dann nichts passiert, zum Anwalt gehen.
Moin, also mein Bruder hatte bei seinem A6 auch nen Steinschlag am ACC Sensor, sitzt da allerdings im Grill. Hat auch über 2.000,- € gekosten. Neuwagen und der Schaden war nach ca. 3 Wochen war nicht von der Garantie abgedeckt. Allerdings ist bei Ihm die Versicherung eingesprungen.
Zitat:
@Zeppele schrieb am 24. März 2021 um 14:11:22 Uhr:
Allerdings ist bei Ihm die Versicherung eingesprungen.
Wahrscheinlich weil er Vollkasko hat.
Sowas ist halt nicht von der Garantie abgedeckt und auch nicht von der Gewährleistung. Ist zwar ärgerlich, aber auch verständlich.
Zitat:
@Olli230 schrieb am 24. März 2021 um 09:07:08 Uhr:
Naja, aber was deckt die GWG denn ab...garantiert keine Steinschläge bzw. äusseren Beschädigungen.
Viele Grüße vom
Olli
Zitat:
@Olli230 schrieb am 24. März 2021 um 09:07:08 Uhr:
Zitat:
@amschulze schrieb am 24. März 2021 um 08:35:05 Uhr:
mg-extra hat da vollkommen Recht. Dein Händler muss beweisen können, dass der Schaden nicht schon vorher da war. Denke nicht dass er das kann.
Des weiteren muss er ein Jahr Gebrauchtwagen Garantie geben! Er muss latzen oder selbst reparieren! Melde das bloß nicht der Versicherung!!
Schriftliche Mängelmeldung machen und Frist setzen. Wenn dann nichts passiert, zum Anwalt gehen.
Da hast du natürlich Recht. Hab ich gar nicht drüber nachgedacht ...
Aber wenn er sagt, er hatte da sofort schon beim abholen und noch auf dem Hof? Schon verdächtig
Vielleicht mal den Vorbesitzer fragen