ForumVectra B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Steinschlag in der Frontscheibe

Steinschlag in der Frontscheibe

Themenstarteram 21. November 2008 um 13:55

hi,

ich habe folgendes problem: seit letzter woche habe ich in der frontscheibe einen steinschlag mit eine durchmesser von ca. 3mm. da man solche schäden so schnell wie möglich beheben sollte um einen kompletten wechsel der scheibe zu vermeiden, bin ich auf der suche nach einem "scheibendoktor" in meiner umgebung. ich wohne in Ilmenau was ca. 40 km von Erfurt in Thüringen entfernt liegt. ich freue mich auf zahlreiche empfehlungen...

mit freundlichem gruß...

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von anton361

entspricht es den tatsachen, dass der gesetzgeber es verbietet, schäden im sichtbereich zu reaprieren und daher anordnet gleich die scheibe zu wechseln?

Der Gesetzgeber schreibt eine beschädigungsfreie bzw. reparierte Scheibe vor. Dies liegt daran, dass eine Beschädigung an der Scheibe den Sicherheitsaspekt einer Verbundsicherheitsglasscheibe (VSG) mindert. Ist die "Funktion" der Scheibe beeinträchtigt entspricht sie ja nicht mehr den Vorgaben, mit denen sie für die Verwendung im Fahrzeug zugelassen wurde und muss somit, wenn sie nicht Repariert werden kann, ersetzt werden.

 

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

... gelbe Seiten...? Google...?

Carglas und Autoglas gibts doch fast überall.

am 21. November 2008 um 17:36

carglas: 0800 22 22 222

guggst du hier:

http://www.gelbeseiten.de/yp/search.yp?...

und google mal nach "Autoglas Ilmenau"

Gruß cocker

Themenstarteram 22. November 2008 um 8:47

guten morgen,

entspricht es den tatsachen, dass der gesetzgeber es verbietet, schäden im sichtbereich zu reaprieren und daher anordnet gleich die scheibe zu wechseln?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von anton361

entspricht es den tatsachen, dass der gesetzgeber es verbietet, schäden im sichtbereich zu reaprieren und daher anordnet gleich die scheibe zu wechseln?

Der Gesetzgeber schreibt eine beschädigungsfreie bzw. reparierte Scheibe vor. Dies liegt daran, dass eine Beschädigung an der Scheibe den Sicherheitsaspekt einer Verbundsicherheitsglasscheibe (VSG) mindert. Ist die "Funktion" der Scheibe beeinträchtigt entspricht sie ja nicht mehr den Vorgaben, mit denen sie für die Verwendung im Fahrzeug zugelassen wurde und muss somit, wenn sie nicht Repariert werden kann, ersetzt werden.

 

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Hi,

mir wurde gesagt, dass man Risse generell nicht reparieren kann, nur Steinschläge, die sich noch nicht "ausgebreitet" haben...

Meinem Kollegen wurde mal ein Steinschlag repariert (im unteren Sichtfeld), der dann doch zum Riss ausgeartet ist. Scheibe musste dann getauscht werden.

Ich hatte bislang an jedem meiner Opel die Scheiben tauschen lassen müssen. Ich lass da nix reparieren. Ist mir zu unsicher.

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

...........

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

..........

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt.

Das verstehe ich!

Zitat:

Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

Das kapiere ich nicht!

Ich hatte auch schon einen Steinschlag, der etwas größer war als 1-Pfennig-Stück. Die Scheibe wurde ersetzt bei Selbstbeteiligung on der TK und jetzt habe ich einen Blaukeil ohne Aufpreis.

Mfg Whobody

Bei TK ohne "SB" ist es Sache des Händlers, wenn er sagt die Scheibe wird getauscht (das macht hier bei uns JEDER Opel-Händler) dann wird die Scheibe für dich kostenfrei (über die Versicherung) getauscht.

Ich hatte mal gewagt zu fragen, die Antwort war: BEI UNS WIRD NICHT GEKLEBT, egal wie klein der Steinschlag ist.

 

Gruß

Kaiser

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

...........

dIie Antwort war: BEI UNS WIRD NICHT GEKLEBT, egal wie klein der Steinschlag ist.

Das ist doch klar! - Das bringt Umsatz und tut dem Kunden im Geldbeutel nicht weh.

Mfg Whobody

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

...........

dIie Antwort war: BEI UNS WIRD NICHT GEKLEBT, egal wie klein der Steinschlag ist.

Das ist doch klar! - Das bringt Umsatz und tut dem Kunden im Geldbeutel nicht weh.

 

Mfg Whobody

Und der Kunde hat eine neue Scheibe ohne Steinschlag. Darauf kommt es an!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

...........

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

..........

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt.

Das verstehe ich!

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

Zitat:

Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

Das kapiere ich nicht!

Der "Einschlagkrater" ist der Teil, den man direkt an der Oberfläche der Scheibe spüren kann. Also der Durchmesser des Materiales, das an der Scheibenoberfläche fehlt. Dieser darf 5mm nicht überschreiten.

Die Grösse des "Steinschlages" selbst ist die Gesamtgrösse, also auch der Teil, der sich bis zu Innenseite der äusseren Scheibe ausbreitet. Und diese Grösse unterligt keiner Beschränkung.

 

Zitat:

Original geschrieben von cocker

mir wurde gesagt, dass man Risse generell nicht reparieren kann, nur Steinschläge, die sich noch nicht "ausgebreitet" haben...

Unwissende sagen sehr viel was nicht stimmt.

Aber nicht nur Unwissende verbreiten Blödsinn, wie man z.B. auf der Homepage von Carglass nachlesen kann.

Dort steht zu Beispiel, das die Reparatur im Randbereich von 10 cm um die Scheibe technisch nicht möglich sei.

Vielmehr müsste dort stehen : Carglass KANN es nicht - oder will es nicht können.

Dann auch dort darf man reparieren und es ist auch technisch ohne Probleme möglich. Man muss lediglich mit Fingerspitzen arbeiten und sehr viel Know-How haben.

 

Und wenn ein reparierter Steinschlag weiterreisst, dann wurde er nicht richtig instandgesetzt. Dies ist meistens so, wenn man sich nicht genüged Zeit für diese Arbeit nimmt und unbedingt einen Steinschlag in 20-30 Minuten "reparieren" will.

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

 

Das ist doch klar! - Das bringt Umsatz und tut dem Kunden im Geldbeutel nicht weh.

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Zitat:

 

Und der Kunde hat eine neue Scheibe ohne Steinschlag. Darauf kommt es an!

Das grenzt in meinen Augen an Versicherungsbetrug.

Mfg WHOBODY

P. S.: Danke, Glasermeister, jetzt habe auch ich es kapiert!

Zitat:

Zitat:

 

Das grenzt in meinen Augen an Versicherungsbetrug.

Wenn ein Autohaus mir sagt, dass die Scheibe bei denen immer ausgetauscht wird, weil kleben bei OPEL nicht gemacht wird, dann glaube ich denen das und bekomme eine neue Scheibe verpasst.

 

Es ist übrigens egal, ob ich mit oder ohne SB habe, meine OPEL-Häuser (alle bisher) kamen nie auf die Idee eine Scheibe zu kleben.

Das hat mit Versicherungsbetrug überhaupt nichts zu tun.

 

Gruß

Kaiser

Original geschrieben von Whobody

Das ist doch klar! - Das bringt Umsatz und tut dem Kunden im Geldbeutel nicht weh.

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Zitat:

Und der Kunde hat eine neue Scheibe ohne Steinschlag. Darauf kommt es an!

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

 

Zitat:

Das grenzt in meinen Augen an Versicherungsbetrug.

Ich möchte hiermit klarstellen, daß sich diese Aussage von mir nicht auf das Verhalten von unserem Forumsmitlied Kaiser Wilhelm bezogen hat, sondern auf das Verhalten des FOH. Wenn dieser mir bzw. Kaiser Wilhem als Kunden erklärt, daß ein Austausch der Frontscheibe aus Sicherheitgründen notwendig ist, dann muß ich ihm das glauben! Der FOH hat dann auch diesen Schadensfall gebenüber der Versicherung zu vertreten.

Zu denken gibt mir allerdings die pauschale Auskunft des FOH: " BEI UNS WIRD NICHT GEKLEBT, egal wie klein der Steinschlag ist."

Meine Versicherung hat mir extra eine Mitteilung geschickt, daß Steinschlagreparaturen - sofern nicht sicherheitsrelevant - für mich kostenlos sind.

Im übrigen sind alle Vectra-B-Scheiben geklebt und werden beim Austausch neu verklebt, sodaß eine Wartezeit von ca. 2 Stunden danach erforderlich ist. Ich hatte in der Zeit einen kostenlosen Astra Caravan - kein Vergleich mit meinem Vectra B, Sport.

Ich hoffe, hiermit etwas gerade gerückt zu haben, falls durch meine mißverständliche Ausdrucksweise ein falscher Eindruck entstanden sein sollte.

Mfg Whobody

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Steinschlag in der Frontscheibe