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Steinschlag in der Windschutzscheibe

Themenstarteram 15. April 2014 um 8:02

Moin zusammen,

hab gestern meinen Ford Mondeo MK4 bei Pitstop abgegeben zwecks TÜV/HU, Klimaservice und Reifenwechsel/Einlagerung. Hab den Wagen morgens hingebracht und bin wieder nach Hause, bekam aber schon nach 30Min. einen Anruf von Pitstop, dass bei der Voruntersucherung folgendes aufgefallen ist: 2 kleine Steinschläge im Sichtbereicht, müsste auf jeden Fall für TÜV Abnahme gemacht werden. Ich habe dann blauäugig zugestimmt, ich müsste nur, meine 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen.

Versichert bin ich bei der HDI Vollkasko, 150 SB Teilkasko und 300 SB Vollkasko.

Gegen 17 Uhr Auto wieder abgeholt, alles in Ordnung soweit. Ich hab für Alles eine Rechnung bekommen, bzw. 2 Rechnungen, 1x TÜV/HU, Reifen und Klima und 1x für den Scheibenwechsel.

Hab dann abends noch mit 2 Kumpels gesprochen, beide meinten, ich müsste nicht unbedingt 150 Euro SB zahlen, das macht jede Werkstatt anders, oft zahlt man gar nix oder weniger als die eigene SB.

Jetzt bin ich verunsichert, hab ich Alles richtig gemacht oder doch zu viel gezahlt? :confused:

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2014 um 19:56

Wieso Ganoven und Betrüger?

Die halten sich nur an das, was du mit Ihr schriftlich vereinbart hast.

Dafür haben die von dir auch weniger Prämie bekommen.

Wer zu einer Direktversicherung geht, der muss halt das Kleingedruckte selber lesen und vor allem auch verstehen können.

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Es kommt durchaus vor, dass einzelne Werkstätten die SB übernehmen. Dies ist rechtlich aber sehr dünnes Eis um nicht Betrug zu sagen. Bei großen Ketten wird das daher wohl nicht vorkommen, eher bei einer kleinen Hinterhofwerkstatt.

Somit alles richtig gemacht. HDI zahlt bei Reparatur 85 Euro und bei Austausch der Scheibe eben die Kosten für den Scheibentausch. Allerdings ist auch HDI auf dem Trip die Rechnungen überprüfen zu lassen und bei Aufschlägen auf die UVP von mehr als 10 % zu kürzen.

Außerdem hast du hoffentlich keinen Tarif mit Werkstattbindung, sonst hättest du den Austausch der Scheibe über den Versicherer beauftragen müssen.

Soweit ich weiß, entfällt die SB nur dann, wenn die Steinschläge repariert werden (kein Scheibenwechsel).

 

Da die Steinschläge im Sichtbereich waren, dürfen sie nicht repariert werden und die Scheibe muß getauscht werden. Bei einem Scheibentausch ist die SB vom VN zu übernehmen.

 

Das ist immer wieder das Problem mit den "Kumpels" die ja so Schlau sein wollen. 

 

http://www.justiz.nrw.de/.../6_U_93_12_Urteil_20121012.html 

 

Das erlassen der SB ist strafbar und kann zu erheblichen Problemen führen.

 

Lass dir da nichts erzählen, du hast ales richtig gemacht, wenn du die SB bezahlt hast.

Bei einen Scheibenwechsel muss man die SB bezahlen. Bei einer Steinschlagreparatur muss man dagegen keine SB zahlen.

Themenstarteram 15. April 2014 um 14:04

Das liesst sich ja überwiegend beruhigend, vielen Dank für die Auskunft! :)

Mal davon abgesehen dass die Versicherung bei einem Kaskoschaden die Reparatur freigibt bevor diese erfolgt. Wenn die Versicherung da aber keine Probleme macht ist alles OK.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Bei einen Scheibenwechsel muss man die SB bezahlen. Bei einer Steinschlagreparatur muss man dagegen keine SB zahlen.

Vorsicht!

 

Das ist nicht immer so. Auch bei einer Reparatur kann die SB anfallen. Es ist nämlich in der AKB lediglich der Schadenfall Glasbruch definiert. Es macht also eigentlich keinen Unterschied ob das ein Austausch oder eine Reparatur ist. Es wird auch nur von den bekannten Anbietern damit geworben, dass die SB "in der Regel" entfällt und nicht generell.

 

Man sollte erst bei seiner Versicherung rückfragen. 

 

Bei der HUK z.b. geht das nur, wenn man die Scheibe in einer Partnerwerkstatt reparieren lässt und sich vorher das OK holt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das ist immer wieder das Problem mit den "Kumpels" die ja so Schlau sein wollen. 

http://www.justiz.nrw.de/.../6_U_93_12_Urteil_20121012.html 

Das erlassen der SB ist strafbar und kann zu erheblichen Problemen führen.

Das Problem hierbei ist ja, dass das Erlassen der SB "nur" Anstiftung zum Bertrug ist, der Betrug aber durch den Kunden ausgeführt wird, auch wenn er gutgläubig den verlockenden Worte des anstiftenden Betriebes vertraut.

 

Als kleine Ergänzung die Links zu Sammlungen der entsprechenden Gerichtsurteile.

 

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch im Autoglas-Infoportal oder unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Zitat:

[

Bei der HUK z.b. geht das nur, wenn man die Scheibe in einer Partnerwerkstatt reparieren lässt und sich vorher das OK holt.

Das ist nicht nur bei der HUK so. Früher gab es in den AKB keine Regelung zur Reparatur, es wurde nur so gehandelt, dass bei Reparatur keine SB gefordert wurde. Dies hat eigentlich die ganze Branche so gehandhabt.

Nachdem sich in diesem Bereich aber außerordentlich Wildwuchs entwickelt hat und Kunden Rechnungen von Autoglasprofis eingereicht haben die teilweise ohne zu Fragen auf dem Parkplatz vor dem Baumarkt 4 Steinschläge repariert haben und dann auch noch 500 Euro dafür wollte, wurde diesem Treiben immer mehr ein Riegel vorgeschoben. Mittlerweile ist bei Reparaturen bei vielen Versicherern in den AKB zu lesen, dass die SB nur entfällt wenn die Beauftragung durch den Versicherer erfolgt, die Durchführung von den Betrieben X, Y oder Z durchgeführt wird, oder dass maximal x € für eine Reparatur gezahlt werden teils mit dem Zusatz, dass dieser Betrag auch für mehrere Steinschläge gilt die auf einmal repariert werden.

Der Austausch der Scheibe ist aber meist recht problemlos (ohne Werkstattbindung), hier ist dann halt die SB zu zahlen. Will man das nicht gibt's meist ja auch einen Tarif ohne SB für ein paar Euros mehr. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.

@Autoglasermeister

@tomtom1980

 

Danke für die prima Ergänzungen.

Da müssen sich die Leute im Nachhinein dann auch nicht aufregen, wenn die Typklassen in der TK weglaufen. Sind ja in der Regel bei Scheibentausch mit SB kalkuliert. Wenn die aber in die Rechnung reinkalkuliert wird, stimmt der Schadenindex nicht mehr.

Meines Wissens nach wollen immer mehr Versicherer auch von einer Scheibenrep. eine Schadenmeldung haben.

Finde ich vernünftig. Wer keine SB haben will, kann ja einen Tarif ohne SB abschließen. Dann wird der Schadenindex für die Tarife mit SB nicht so belastet.

LEjockel

Themenstarteram 16. April 2014 um 11:16

Hab gerade mal bei HDI angerufen um selber aktiv zu werden, ich war mir nämlich auch nicht sicher ob ich mein Kreuzchen bei Werkstattanbindung gemacht habe oder nicht. Nun ja, habe gerade erfahren, dass ich eine Werkstattanbindung habe! :( *mist

Der Sachbearbeiter meinte dann, dass er nicht sicher ist ob HDI mit Pitstop zusammenarbeitet und er erstmal die Rechnung von Pitstop abwarten muss. Es kommen dann wahrscheinlich noch irgendwelche Kosten auf mich zu, min. 100 Euro. :(

Tolle Wurst, unterm Strich bin ich ja selber Schuld, hätte ich mal direkt selber bei HDI angerufen und mich nicht blind auf die Werkstatt verlassen, da werde ich heute noch einmal hinfahren und mich beschweren. Das sollte generell anders geregelt werden, die Werkstatt müsste sich erstmal eine Freigabe von der Versicherung einholen um so etwas vorzubeugen.

Ich kann Dich ja verstehen, aber die Werkstatt hat ja keinen Vertrag mir dem Versicherer, sondern Du. Sie hat also kein wirkliches Interesse daran wie Du das regelst. Du hast den Aufrag ausgelöst und Du musst entsprechen zahlen. Ob und was Du von Deiner Versicherung wiederbekommst interessiert Werkstätten in der Regel soviel wie die Wasserstandsmeldungen und Tauchtiefen.

LEjockel

am 16. April 2014 um 11:30

Hattest du denn überhaupt die 2 Steinschläge im Sichtbereich, die unbedingt sofort gemacht werden müssen, weil du sonst niemals wieder einen Tüv bekommst?

Oder hat die Werkstatt die erfunden?

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