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Steinschlag-Rep. und Versicherung will Selbstbeteiligung
Hallo,
ich bin bei der wgv - Versicherung, habe TK mit 150 € Selbstbeteiligung.
Auf deren Seiten und in den Vertragsunterlagen steht: "Bei Steinschlagschäden verzichten wir auf die SB. Reichen Sie einfach die Rechnung ein und wir regulieren..."
Hab in der Werkstatt 5 Steinschläge machen lassen.
Heute Post von der wgv:
Gemäß A.2.13 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten wir in solchen Fällen auf
den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern die Reparatur nach vorheriger Abstimmung mit uns in einer von uns beauftragten Fachwerkstatt beseitigt wurde.
Auf den vorliegenden Fall trifft dies nicht zu.
Für künftige Fälle bitten wir Sie dringend, sich bereits vor der Reparatur der Windschutzscheibe,
kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen die Reparatur der Windschutzscheibe ohne Abzug der Selbstbeteiligung- erstatten können.
Und jetzt muss ich die Selbstbeteiligung anscheinend bezahlen ???
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Wieso meinst du, dass das nicht rechtens sein soll.
Steht doch klipp und klar genau so in den AKB.
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18 Antworten
Wieso meinst du, dass das nicht rechtens sein soll.
Steht doch klipp und klar genau so in den AKB.
Schau mal, ob in deinen Vertragsunterlagen dieser Passus enthalten ist. Vielleicht ja erst später in den Bedingungen aufgenommen?
Gruß
Peter
Hallo firebird,
die SB wirst du wohl tragen müssen.
Es gibt auch Versicherungen die dir vorschreiben wo der Schaden repariert werden soll (so auch bei mir). Fährt man zu einer anderen Werkstatt so wird auch die SB abgezogen. Mein Versicherungsvertreter hat mich recht gut beraten als ich einen Schaden an der Scheibe hatte. Weil die Scheibe dann doch nicht repariert werden konnte und eine Neue eingebaut werden musste war dann doch eine SB fällig. Weil ich aber dies bei der von dem Versicherer vorgeschlagenen Werkstatt hab machen lassen wurde meine SB halbiert.
Gruß Volker
wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zitat:
A2.13 Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis
von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein
können Sie entnehmen, ob und in welcher
Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Bei Eigenschäden gemäß A 2.3.4 gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung
in Höhe von 500 EUR je Schadenereignis.
Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht durch
Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe nach Abstimmung
mit uns in einer von uns vermittelten Fachwerkstatt beseitigt, ersetzen wir die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Da wird dein Versäumnis vermutlich liegen.
@Detta56: Die Qualität deiner Beiträge beeindruckt mich jedes Mal wieder aufs Neue.
Nun nicht nur Deine Schuld und wie einer sagt, wer lesen kann ist im Vorteil, nein ist sogar vermutlich so, dass Du den günstigeren Tarif gewählt hast, wo Du die Werkstatt vorgeschlagen bekommst. Hättest Du bei Vertragsabschluß den teureren Tarif mit freier Werkstatt Wahl genommen, wären die Kosten nun nicht angefallen.
Aber ist doch an sich alles gar kein Thema für einen Thread, wenn man seinen Vertrag liest, den hier übrigens keiner kennt, dann weiss man ob es alles rechts ist.
Das Beharren auf Abzug der SB wird einen anderen Grund haben.
Es soll verhindert werden, dass sich die Reparaturen, bzw. Werbung dafür auf Parkplätzen wieder breiter macht.
Die Branche gehört ja teilweise nicht zu den Seriösesten.
Nachbesichtigungen haben damals bei uns ergeben, dass in zahllosen Fällen die behaupteten Schäden gar nicht vorhanden waren.
Klaus
Das kann ich mir gut vorstellen.
Ich habe keine Werkstattbindung. Das ist es ja. Selbst dann müsste ich laut Vertrag nur 15 % der Rechnung zahlen.
Ganz ehrlich, für 150€ hätte ich ne neue Scheibe bekommen
und unsere lieblingsglaser schließen und eröffnen öfter Gewerbe als der 0815 Versicherungsnehmer seine Unterhosen wechselt.
Zitat:
@GTITyp schrieb am 7. Mai 2015 um 12:51:26 Uhr:
Hättest Du bei Vertragsabschluß den teureren Tarif mit freier Werkstatt Wahl genommen, wären die Kosten nun nicht angefallen.
Ich glaube das sind hier zwei verschiedene paar Schuhe.
Das eine sind Kaskoverträge mit freier Werkstattwahl vs. Verträge mit Werkstattbindung.
Hier geht es jedoch darum, dass der übliche Selbstbehalt in einigen genau spezifizierten Ausnahmefällen nicht erhoben wird.
Diese Ausnahme, bzw. die Bedingungen wurden genannt.
Der TE kann ja im gegensatz zu einem Vertrag mit WB in jede ihm genehme Werkstatt fahren und bekommt die vollen Kosten ersetzt, muss lediglich die vereinbarte SB entrichten.
Genau wie hier geschehen.
Hab angerufen und mich beschwert. SB wieder zurück bekommen
Freut mich für Dich!
Mal ein gutes Beispiel der wgv, wie Service heute funktioniert.
Getreu dem Motto der Kunde ist König und hat immer Recht auch wenn das Vertragswerk was anderes sagt.
Für 150 € einen glücklichen Kunden gekauft. Was will man mehr?
gruß phaeti
OT: Ob es die 150€ bei der Himmelblau auch zurückgegeben hätte?
Gleicher Fall: Ich war in der Fachwerkstatt meines Vertrauens, die meinten, sie reparieren das und regeln das mit der Versicherung und ich muss nix weiter machen.
Jetzt bekomme ich Post von WGV-Himmelblau, dass das doch nicht übernommen wird, genau wie oben mit Verweis auf die Bedingungen.
Wenn die Werkstatt mir das so sagt, dann kann ich doch davon ausgehen, dass das nix kostet.
Bin mal gespannt, was die bei WGV Himmelblau sagen...
Auf der WGV-Seite (hier) steht, dass sie den Schaden bis 95 Euro zahlen. Meine Rechnung beträgt aber 117 Euro...