ForumW202
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W202
  7. Steinschlag

Steinschlag

Themenstarteram 5. September 2008 um 17:05

Hallo

hatte heute einen Steinschlag, blöder LKW da !!

Ist oberhalb vom Sichtfeld des Fahrers eingeschlagen, allerdings ist nur ein ganz bisschen Glas weggesplittert, wirklich minimal, aber man sieht es bei gutem Wetter schon deutlich!

 

Kann man das irgendwie wieder ausbessern oder muss ich so weiter fahren?

Neue Scheibe mach ich deswegen nicht rein!

Hab Teilkasko !

Gruß

Ähnliche Themen
10 Antworten

Du hast TK und holst keine neue Scheibe, warum? Achso, haste SB? Hab ich seit Jahren nicht mehr.

Sichtfeld darf Dir keiner reparieren wenn Du Pech hast.

Themenstarteram 5. September 2008 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von spookie

Du hast TK und holst keine neue Scheibe, warum? Achso, haste SB? Hab ich seit Jahren nicht mehr.

Sichtfeld darf Dir keiner reparieren wenn Du Pech hast.

ja wegen diesem wirklich minimalen absplitterung, da ist wirklich nur die alleroberste Schicht abgesprungen, da wird auch niemand die Scheiben wechseln.

Dachte eher daran, das man es irgendwie auffüllt, damit man es bei gutem Wetter nicht so sehr sieht!

Gruß

Dann bleiben dir fürs erste nur solche Carglas-Betriebe. So was soll ja angeblich auch bei TK mit SB kostenlos sein.

Selber kannst du da jedenfalls fast noch weniger als nichts machen. Außer bis zur fachgerechten Ausbesserung, so möglich, mit einem guten transparenten Aufkleber abdichten.

Themenstarteram 5. September 2008 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Dann bleiben dir fürs erste nur solche Carglas-Betriebe. So was soll ja angeblich auch bei TK mit SB kostenlos sein.

Selber kannst du da jedenfalls fast noch weniger als nichts machen. Außer bis zur fachgerechten Ausbesserung, so möglich, mit einem guten transparenten Aufkleber abdichten.

ja das mit dem CarGlas Service hab ich auch gehört, das das Kostenlos ist, nur ob die das bei so ganz kleinen Sachen auch machen?!!

 

bei carglas sind kleine steinschläge völlig kostenlos bei tk .... bin ich auch schon gewesen... die scheibe wird mit soner art kleber rep... sieht mann hinterher nichts mehr von... die tk trägt bei rep die vollen kosten.. bei scheibenweksel zahlst du deine selbstbeteiligung.. das kommt auf mich zu da ich nen steinschlag habe mit nem kleinen riß .. da kann nichts mehr rep werden... muß ausgetauscht werden.. 150 euro sb sind da fällig.. aber immernoch billiger als es ganz zahlen zu müssen...

Ich habe auch schon zwei solche Carglas reparaturen, die gehen eigentlich.

Tausch der kompletten geklebten Windschutzscheibe würde ich eigentlich so lange hinauszögern, wie es nur geht...:rolleyes:

Dazu kommt, das die Scheibe vom 202 derart miese auf alles was einem so entgegenkommt reagiert.

Meine Scheibe sieht derart gesprenkelt aus, das ich denke der nächste TÜV schickt mich zum Tausch in die Werkstatt.

Meiner Meinung nach eine Fehlkonstruktion.

Bei allen anderen Fz. hatte ich noch nie so etwas sensibel auf kleine Partikel reagierendes Glas.

Hallo zusammen,

so wie ich den TE verstanden habe hat er keinen "Steinschlag" in der Scheibe, sondern nur einen oberflächlichen Krater. Dies ist erstens kein Fall für die Teilkasko, da diese nur für "Glasbruch" gerade stehen muss und nicht für Verschleiss und zweitens ist hier eine "Reparatur" nicht möglich, da das Reparaturharz bei einer blossen Oberflächenbeschädugung keinen Halt findet und nach kurzer Zeit wieder weg wäre.

Die Reparatur der Steinschläge wird von den meisten Versicherungen auch bei bestehender Selbstbeteiligung in der Teilkasko bei allen Reparaturbetrieben bezahlt. Dies ist kein Freundschaftsdienst von Carglass, sondern eine bestehende Vereinbarung zwischen Kunde und Versicherung.

 

Hier noch die Richtlinen zur Reparatur richtiger Steinschläge

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von

der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Ach Leute....

1. eine gesprenkelte Scheibe ist gefährlich für die Sicht bei Sonnenschein, und wird gewechselt. Mein W202 bekommt alle 2 Jahre eine neue Scheibe auf TK ohne SB.

2. Carglass macht es kostenlos, ALLE anderen Werkstätten ebenso kostenlos, die Glasreparaturen durchführen, egal ob ein Händler oder Werkstatt oder ATU oder sonstwer. Man muss nicht extra zu Carglass hin.

3. Wenn der Kunde sagt es stört ihn, wird die Scheibe gewechselt, da wird nicht lange rumgemacht, die Betriebe kassieren so ja schließlich nicht wenig an Geld.

4. Glasbruch gilt für alle Scheiben, so haben wir am 2. Auto eine neue Heckscheibe bekommen.

5. Auch Scheinwerfergläser aus Glas sind mit drin und werden übernommen, hier rechnet es sich aber nur ohne SB.

 

Also, ran an die Buletten und nicht so viel Angst davor.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von spookie

Ach Leute....

1. eine gesprenkelte Scheibe ist gefährlich für die Sicht bei Sonnenschein, und wird gewechselt. Mein W202 bekommt alle 2 Jahre eine neue Scheibe auf TK ohne SB.

....

Also, ran an die Buletten und nicht so viel Angst davor.

Verschleiss ist Verschleiss und kein Fall für die TK, denn dort ist Glasbruch versichert.

Hier einmal eine kleiner Auszug aus den Mitteilungen von Versicherungen bezüglich der TK-Schäden, die man lesen sollte, um zu Wissen, ob man seine Scheibe rechtmässig auf Kosten der Allgemeinheit der Versicherungsehmer, also auf Kosten von mir und allen Anderen, die hier mitlesen, wechseln lässt.

 

Zitat:

Zitat : Anfrage Übernahme TK-Schäden

Guten Tag Herr G.,

sicher dürften Sie von anderen Versicherungsunternehmen ähnliche Antworten erhalten haben. Leider lässt sich die Frage, was der LVM unter "Glasbruch" versteht und welche Glasschäden in der Teilkasko übernommen werden nicht unbedingt pauschal beantworten.

Kratzer oder geringfügige Einkerbungen fallen nicht unter den Begriff des Bruchschadens.

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

----------------------------------------------

LVM Versicherungen

Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle

Kolde-Ring 21, 48126 Münster

Telefon (0251) 702 28 70

Telefax (0251) 702 99 28 70

Zitat:

Zitat : Anfrage Übernahme TK-Schäden

Sehr geehrter Herr G.,

uns liegt Ihre e-mail vom 07.03.2006, in der Sie um eine Definition für "Glasbruch" baten, zur Beantwortung vor.

Es handelt sich um einen erstattungsfähigen Glasbruch, wenn ein Riss in der Frontscheibe oder eine Beschädigungen der äußeren Scheibe bis zur Folie hin vorliegt.

Unter Glasbruch verstehen wir nicht Kratzer und andere Gebrauchsschäden bzw. Abnutzungserscheinungen wie Kerben oder Dellen. Diese sind als reine Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. der Oberfläche kein Schaden im Sinne des § 12 AKB und damit nicht erstattungsfähig.

Wir hoffen, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen selbstverständlich für Nachfragen, gerne auch telefonisch, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Generali Versicherung AG

Zitat:

Zitat : Anfrage Übernahme TK-Schäden

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Glasbruchschäden, die wir wie folgt beantworten können:

Wie der Wortlaut schon aussagt, umfasst der Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen zur Teilkaskoversicherung lediglich "Bruchschäden".

Bruch wird dabei allgemein definiert als ein Sprung, der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht.

Nicht als Bruch hingegen gelten Beschädigungen, die lediglich die Oberfläche betreffen, wie z.B. Kratzer.

Ansonsten wäre fast jede Scheibe ein Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer aufweist.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnten.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

VICTORIA Versicherungs-Gesellschaften

Unternehmenskommunikation VICTORIA (UKV D)

Victoriaplatz 1

40477 Düsseldorf

tel +49 (0)211 477-3508

fax +49 (0)211 477-3113

Zitat:

Zitat : Anfrage Übernahme TK-Schäden

Sehr geehrter Herr G.,

 

da uns inzwischen auch Ihre Anfrage an die Hamburg-Mannheimer Versicherung vorliegt, wollen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Antwort auch für die weiteren Gesellschaften der ERGO Versicherungsgruppe, die Hamburg-Mannheimer Versicherung und die D.A.S. Versicherung gilt.

Mit freundlichen Grüßen

W. S.

VICTORIA Versicherung

Schadenmanagement, SU12 D

40198 Düsseldorf

Tel.: 0211/477-2395

Fax: 0211/477-1790

Dies ist nur ein kleiner Auszug der gesammten Anfragen, welche mir zur Verfügung stehen. Ich sehe allerdings aus Platzgründen davon, ab alle Mails zu posten, da alle den gleichen Inhalt haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen