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Steinschlag
Ich habe einen Steinschlag, allerdings nicht in der Scheibe, sondern in der Heckklappe. Kostenvoranschlag ca. 800€. Habe es der Versicherung gemeldet. Eigentlich ist Steinschlag ja Teilkasko. Ich muss aber über Vollkasko abrechnen, da es sich nicht um die Scheibe handelt. Gibt es nicht doch Möglichkeiten über die Teilkasko?
Beste Antwort im Thema
Tja, so pragmatisch sind wir Ostwestfalen eben
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54 Antworten
Steinschlag ist VK.
Glasbruch ist TK.
PS: woher weißt du, dass das ein Steinschlag war
Der Fragensteller kennt die Sachlage und fragt trotzdem? Erinnert mich an Tipps zum Versicherungsbetrug. Die Sachlage ist eindeutig.
Ihr könnt mich teeren und federn aber auf der Heckklappe so ein Einschlag sieht für mich nicht nach Steinschlag aus. Aber da es kein Glasbruch ist geht eh nur die VK.
Zitat:
@UliBN schrieb am 27. August 2016 um 12:47:14 Uhr:
Der Fragensteller kennt die Sachlage und fragt trotzdem? Erinnert mich an Tipps zum Versicherungsbetrug. Die Sachlage ist eindeutig.
So ein Quatsch. Versicherungen erzählen auch gerne mal "Quatsch".
Oetteken hat es ja geklärt. Ich dachte Steinschlag ist Teilkasko. Aber scheint ja wohl der Glasbruch zu sein, hab ich wohl durcheinander geworfen.
Und wenn ich Betrug begehen wöllte, letzte Woche hat einer seine Wut an Autos ausgelassen. Ich hatte einen netten Zettel am Auto. Dem hätte ich das in die Schuhe schieben können.
Und die Beitragserhöhung von 5% bringt mich nicht um.
Ich war nur irritiert und etwas unbedarft in manchen Angelegenheiten.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 27. August 2016 um 12:56:08 Uhr:
Ihr könnt mich teeren und federn aber auf der Heckklappe so ein Einschlag sieht für mich nicht nach Steinschlag aus. Aber da es kein Glasbruch ist geht eh nur die VK.
Was soll es sonst sein? Da muss etwas mit Wucht dagegen sein und dann auf 14. Uhr abgesprungen. Mir fiele nur Luftgewehrschuss ein.
Luftgewehr habe ich auch als Erstes gedacht.
Aber es kann auch alla Baumarktparkplatz ein Gegenstand beim Beladen von einem anderen Fahrzeug jemand verursacht haben. Soviel Kraft brauchst es bei den dünnen Blechen heute gar nicht mehr.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 27. August 2016 um 13:13:50 Uhr:
Luftgewehr habe ich auch als Erstes gedacht.
Aber es kann auch alla Baumarktparkplatz ein Gegenstand beim Beladen von einem anderen Fahrzeug jemand verursacht haben. Soviel Kraft brauchst es bei den dünnen Blechen heute gar nicht mehr.
Ein "Beladungsschaden" kann es nicht sein. Das passt nicht zum Kratzer, der eindeutig vom Loch weg geht, er führt nicht zum Loch hin. Und am Baumarkt habe ich nicht geparkt. Aber ich stehe tägl. auf einem Parklplatz mit etwas Schotter, da ist es wahrscheinlicher, dass es ein Steinschlag war, von einem wegfahrenden Auto. Das Loch ist ja etwas unrund, die Delle, die schlecht zu sehen ist, kreisrund. Sei es drum, lässt sich nicht ändern. Ist nur ärgerlich, da Auto erst ein Jahr alt.
Ist auf alle Fälle ein Vollkasko Schaden.
Aber den ohne Rabattschutz oder Rabattretter über die Versicherung machen zu lassen, muss man sich durchrechnen.
Die SB und Rückstufung fällt an.
Und die Rückstufung beträgt in der Mehrprämie immer mehr als 5%
Ggf. Ne gebrauchte heckklappe ?
Zitat:
@Raghul schrieb am 27. August 2016 um 13:37:29 Uhr:
Ggf. Ne gebaute heckklappe ?
Das wird wohl teurer. Auch wenn es bei weitem weniger Arbeitsaufwand wäre.
Vielleicht mal ein bissel genauer zum besseren Verständnis:
Steinschlag ist keine versicherte Gefahr in der Kaskoversicherung.
Die versicherte Gefahr für die TK, die hier gesucht ist, heißt Glasbruch.
Dabei ist - bis auf Vorsatz - egal, ob es sich dabei um ein Steinschlag handelt, der diesen verursacht oder nicht. Steinschlag hat sich jedoch - als vermutlich häufigste Ursache - am Markt etabliert.
Dann kommt es genau zu solchen Missverstädnissen. Wenn man aber genauer hinschaut erschließt es sich und man versteht dann auch, dass man auch bei einem selbstverschuldeten Unfall Anspruch über die TK auf die Erstattung des Glasschaden - gerade bei Xenonscheinwerfer i.V.m. einem Frontschaden interessant - hat.
Die über die TK versicherte Gefahr hat sich nicht verwirklicht, da es sich nicht um Glas handelt.
Versichert es jedoch in der Tat über die VK, da der versicherungstechnische Unfallbegriff erfüllt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um ein „unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug, einwirkendes Ereignis“ handelt.
Ob abzüglich der SB, die fällig wird, eine Regulierung lohnt muss Du ausrechnen. Vermutlich eher nicht.
@phaetoninteressent
es war schlicht ein Missverständnis meinerseits. Ich hab den Unterschied jetzt aber verstanden.
Deine letzten 2 Sätze verstehe uch allerdings nicht. Ich habe eine Denkstörung, die mich oft behindert.
Was heisst das? Es lohnt sich nicht über die Versicherung abzurechnen?
Meine SB ist 300€. Ich falle von SFK 16 (30%) in SFK 10 (35%).
Der Schaden wird auf ca. 800€ geschätzt.
Du zahlst damit allein im nächsten Jahr ca. 16% mehr Prämie für die Vollkasko.
Der Schaden hängt dir dann noch ca. 25 Jahre nach.
Daher lohnt es sich nicht, einen Schaden von 800,- € über die VK abzurechnen.
Kannst ja ausrechnen bei 500 EUR ob sichs lohnt. Wenns "nur" 5% sind ( kommt auf den Beitrag an ) wird sichs vermutlich lohnen über die V abzurechnen. Du bezahlst dann X EUR mehr ab 1.1., das stellst dann in Relation zu den 500 Flocken.