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Steinschlag Windscutzscheibe im Sichtbereich!zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 11:25

Hi zusammen!

wie oben schon beschrieben habe ich im sichtbereich der windschutzscheibe Steinschlagschäden!

Habe mal gehört die Versicherung würde für sowas in Kraft treten, denn darüberhinaus ist die Scheibe gernerell ziemich "mikro-durchlöchert"! denk mal das ist noch die erste

Hat jemand Erfahrung damit?

Darüberhin, was würde mich eine neue incl. Einbau wohl kosten?

VW? frei Werkstatt?

Thx

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20 Antworten

ich hab das gleiche!

versicherung zahlt ja nur Teilkasko! hast du SB?

und dann brauchst du ne´ neue scheibe, weil im Sichtfeld darf nicht garbeitet werden!!

hi! Klingt so, als ob sie ausgetauscht werden muss, da im Sichtbereich. Das sollte über deine Teilkasko regelbar sein. Für den Fall das du ne Selbstbeteiligung hast, dann zahlst du nur diese für eine neue. Machen lassen kannst du das bei Carglas, Wintec, Autoglaser, ....

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 12:29

ah leidensgenossen! ;-)

also ich hab 150 € SB!

heißt dass ich zahle "nur" 150 Euro und alles wird gemacht?

Da müsst man evtl. noch die Frontscheinwerfer kaputt bekommen, dann könnte ich gerade alles erledigen lassen! :D

Wäre ja alles Glasschaden ne...........

Oder hab ich irgendwelche Konsequenzen vergessen?

Genauso ist es. Wobei das mit den Scheinwerfern weiß ich nicht.

MfG sefre

Re: Steinschlag Windscutzscheibe im Sichtbereich!zahlt die Versicherung?

 

Zitat:

Original geschrieben von GenerationGolf

Hi zusammen!

wie oben schon beschrieben habe ich im sichtbereich der windschutzscheibe Steinschlagschäden!

Habe mal gehört die Versicherung würde für sowas in Kraft treten, denn darüberhinaus ist die Scheibe gernerell ziemich "mikro-durchlöchert"! denk mal das ist noch die erste

Hat jemand Erfahrung damit?

Darüberhin, was würde mich eine neue incl. Einbau wohl kosten?

VW? frei Werkstatt?

Thx

Hi,

meiner hat ne Neue Scheibe aus genau diesem Grund bekommen, da ein ziemlich grosser Stein vom Laster der vor mir fuhr runter flog damals im November 2003 und direkt mit voller Wucht auf meine Windschutzscheibe .... Kennzeichen konnte ich mir nicht so schnell merken, weil alles so schnell ging und es ein ausländischer Laster war und deswegen ein kompliziertes Kennzeichen hatte, wo man sich schwer merken konnte ;)

Es hat nur KNACK gemacht und ein wunderschöner Riss ging kurz über dem rechten Scheibenwischer los wo der Stein aufschlug und ging bis 4 cm unter die Fensteroberkante am Dach ;)

Habs bei VAG machen lassen hat mit TK und 150 € SB ... ca 365,66 € gekostet im Gesamten ... gezahlt habe ich nur 150 € und der Rest hat meine Versicherung gezahlt. Normal zahlt die Versicherung das, weil Glasschaden durch Steinschlag etc ist ja bei den meisten Versicherungen mit drin ;)

Gruss Thomas

Zitat:

Original geschrieben von GenerationGolf

heißt dass ich zahle "nur" 150 Euro und alles wird gemacht?

Genau ... bei mir waren es für ne Neue Scheibe samt Einbau ca 366 € und ich musste nur 150 € zahlen und das wars ;)

Gruss Thomas

Also wenn du eine Versicherung hast die inner Teilkasko Glasschäden mit abdeckt übernimmt die TK das ;). SB musst natürlich zahlen.

zur Glasversicherung gehört alles was "Glas" ist, Scheiben, Blinker, Spiegelglas, Scheinwerfer, NSW ;), aber auch hier kann die Versicherung Sachen ausschließen..

Ich hab durch nen Unfall meine WSS (Grüncolor mit Grünkeil) für ca 450€ bei Wintec machen lassen, und da ich keine SB hab alles für Lau. Meinen rechten SW und Blinker haben sie auch gezahlt :D.

PS: bei Wintec gibs nen Tach lang nen Smart kostenlos dazu, musst nichmal tanken :D.

aber im Sichtfeld darf nicht gearbeitet werden!!! das kannst du dann nicht über die Versicherunhg laufen lassen. Wenn du einen Steinschlag im Sichtbereich direkt vor dir hast, zahlt die TK nur wenn du eine komplett neue Scheibe bekommst!!

Wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss und du ne Teilkasko hast dann zahlt die Versicherung alles ab 150 Euro. Der Grund des Austausches ist doch egal und en Steinschlag im Fahrersichtfeld is sowieso der Hauptgrund schlecht hin. Die Versicherung kann und tut es eh nicht nachprüfen wenns en seriöser Autoglaser macht(z.B. Carglass) Also hol dir deine neue Scheibe und zwar mit Grün-bzw. Blaukeil!

Gruss vom Racer

Ja steht denn überhaupt was anderes zur debatte als ne neue Scheibe? ...

Es gibt Vorschriften die schon Sinn haben...

am 14. Februar 2006 um 23:57

Aber die Blinker sind doch aus Kunststoff??? Zählt das dann auch unter Glas???

Hi!

Ich glaub dass mit der Scheibe UND den Blinkern wird nicht klappen. Eine Scheibe und zwei Blinker ergeben drei unabhängige Schadensfälle, also auch drei Mal Selbstbeteiligung....es sei denn, alles wurde bei einem Kieselsteinregen auf einmal beschädigt.

Du könntest natürlich morgen Deine Versicherung anrufen, die Selbstbeteiligung auf 0 € setzen lassen, ein paar Euros Aufpreis nachzahlen und in vier Wochen die Scheibe mit 0 € SB reparieren lassen....

Aber den Tip dafür wird Dir niemand geben, denn so ganz korrekt ist das ja nicht...:-)

Gruß Sebastian

Hallo zusammen,

die Teilkasko bezahlt immer bei Glasbruch. Dabei spielt der Grund oder die Art ber Glasbruchbeschädigung, also Steinschlag oder Riss, ausser bei Vorsatz keine Rolle.

In der Teilkaskoversicherung sind auch die glasähnlichen Materialien mitversichert, die z.B bei Rückleuchten, Blinkern und Scheinwerfern mit Kunststoffgläsern verbaut sind.

Bei der Steinschlagreparatur übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten Komplett, auch bei TK mit Selbstbeteiligung, da sie so eine Kosteneinsparung haben.

Beim Austausch der Scheibe hingegen wird die Selbstbeteiligung fällig.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Sind Schäden an Bauteilen zu verschiedenen Zeitpunkten aufgetreten, dann gild dies als jeweils gesonderter Schadensfall und die SB wird für jeden Schaden einzeln fällig.

 

Zitat:

Original geschrieben von SebastianMV

Du könntest natürlich morgen Deine Versicherung anrufen, die Selbstbeteiligung auf 0 € setzen lassen, ein paar Euros Aufpreis nachzahlen und in vier Wochen die Scheibe mit 0 € SB reparieren lassen....

Aber den Tip dafür wird Dir niemand geben, denn so ganz korrekt ist das ja nicht...:-)

Wieso habe ich den Eindruck, dass der Tip, den niemand geben würde, weil es nicht korrekt ist, im gleichen Beitrag genau in den Zeilen voher steht ???

am 15. Februar 2006 um 9:22

sonst weiß der TE ja nicht welchen Tip ihm keiner geben wird :D :D

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