1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Stellung Einarmwischer?

Stellung Einarmwischer?

VW
Themenstarteram 9. Juli 2004 um 7:18

Hallöchen,

ich habe bereits die nächsten Seiten durchsucht aber nix passendes gefunden.

Mein Einarmwischer steht jetzt schräg über die Beifahrerseite. Meine Freundin ist dadurch son bischen ngenervt und ich will ihn nun liegend auf der Fahrerseite haben. Hat jemand von euch nen Plan was ich da machen muss?

Greetz

 

edit: Isn JOM Einarmwischer

Ähnliche Themen
32 Antworten

Gestänge am Motor abschrauben (SW13), Wischer hinlegen wo er hinsoll und wieder festschrauben.

Straßenzugelassen ist aber nur die Stellung Fahrerseite unten.

 

Bollo

am 9. Juli 2004 um 14:54

Das kommt auf den Hersteller an. Laut meinem Gutachten (JOM) ist nur liegend Beifahrerseite zulässig.

Ist das denn nicht zulässig, so wie es Tommy1 hat? Das behindert doch nicht die Sicht des Fahrers.

am 9. Juli 2004 um 15:10

legal/zulässig ist was in der ABE steht. ;)

am 9. Juli 2004 um 15:44

ace25 nicht wirklich! Es gibt eigentlich nur zwei erlaubte Stellung Fahrer oder Beifahrerseite angelegt. Je nachdem wie der Wischer beschaffen ist, fällt dann eine Seite aus weil man ihn nicht anlegen kann. Mein Einarmigerbandit ist eingetragen, hab ihn im Sommer auf DTM im Winter auf der Beifahrerseite.

Du hast einen mit Erlaubnis für Mittelstellung? Welche Marke ist das denn?

am 9. Juli 2004 um 15:53

ne hab ich nicht und auch nicht behauptet! Das is wie oben auch schon erklärt in Deutschland nicht erlaubt. In der Eintragung steht nicht wo der Wischer stehen muss, und es hat sich bis heut noch kein Bulle darüber hergemacht. Wenn doch nen 13er hat man immer dabei :)

am 9. Juli 2004 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau

ace25 nicht wirklich! Es gibt eigentlich nur zwei erlaubte Stellung Fahrer oder Beifahrerseite angelegt. Je nachdem wie der Wischer beschaffen ist, fällt dann eine Seite aus weil man ihn nicht anlegen kann. Mein Einarmigerbandit ist eingetragen, hab ihn im Sommer auf DTM im Winter auf der Beifahrerseite.

wie nicht wirklich!?

wenn eine ruhepositionen nicht zulässig ist (meistens oder nur die mittige), steht die betreffende position nicht in der ABE.

demzufolge steht nur in der ABE was erlaubt bzw. legal/zulässig ist.

am 9. Juli 2004 um 17:15

Hab einen von Bonrath, der ist auch nur li oder re zulässig, nicht in der Mitte!

Lord

am 9. Juli 2004 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Obsidian

Hab einen von Bonrath, der ist auch nur li oder re zulässig, nicht in der Mitte!

Lord

jo, den hab ich auch.

biste zufrieden?

also ich finde das teil ist echt'n fortschritt. :)

Themenstarteram 9. Juli 2004 um 20:26

Besten Dank euch allen... Jetzt liegt er auf der Fahrerseite. Da stört er niemanden mehr... ;)

Greetz

am 9. Juli 2004 um 22:47

sowie ace das geschrieben hat is es blödsinn ;)! Vor der ABE kommt das Gesetz. Das besagt in diesem Fall links oder rechts, oder eben durch z.B die ABE begrenzt auf nur eine Seite. Würde in dem ABE aber drin stehen das eine beliebige position zu wählen ist, ist das trotzdem nicht erlaubt! DAs wollte ich nur klarstellen.

sry wennsn bischen komisch rübergekommen ist :)

am 9. Juli 2004 um 23:22

hi ... das ganze geschriebene mal ausgenommen

die beste funktionelle stellung ist auf der fahrerseite

1. liegt er dort am tiefsten, da die meisten einarmwischer auf der beifahrerseite nicht so weit runter gehen & deshalb in der stellung das sichfeld mehr behindern

2. wenn es regnet & der wischer ist in der wischpause verhindert der liegende wischer auf der fahrerseite das mehr wasser von der motorhaube beim fahren auf die scheibe kommt --- selber schon probiert & es bringt wirklich viel

mfg

am 10. Juli 2004 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau

sowie ace das geschrieben hat is es blödsinn ;)! Vor der ABE kommt das Gesetz. Das besagt in diesem Fall links oder rechts, oder eben durch z.B die ABE begrenzt auf nur eine Seite. Würde in dem ABE aber drin stehen das eine beliebige position zu wählen ist, ist das trotzdem nicht erlaubt! DAs wollte ich nur klarstellen.

sry wennsn bischen komisch rübergekommen ist :)

eine beliebige oder mittige ruheposition wirst du in keiner ABE finden.

eine ABE ist immer gesetzeskonform, dafür sorgt das teilegutachten des jeweiligen TÜV's oder spätestens das KBA.

oder worauf meinst du, beziehen sich die leute bei der erstellung eines gutachtens bzw. erteilung einer ABE?

bevor du leuten hier vorwirfst sie würden blödsinn schreiben:

lesen, denken dann posten! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen