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Steuer auf LPG kann maximal nur um 12 Cent steigen
Nachdem das Thema "Steuer ab 2010" in der letzten Zeit wiederholt hochgekocht worden ist und offenbar einige Umrüstinteressierte durch Angaben von einer Erhöhung bis zu 65 Cent/L er- und verschreckt worden sind, habe ich mir den Gesetzestext mal eingehend zur Brust genommen. Und siehe da: die mir gegenüber von mehreren Gasversorgern (ohne die rechtlichen Quellen dafür nennen zu können!!??!) gemachten Angaben von maximal 12 Cent/L treffen zu.
Gott sei Dank.
Das Problem liegt darin, dass Gesetzestexte oft einfach der Reihe nach heruntergelesen werden, ohne dass die grundsätzlichen Auslegungskriterien, die man bei der Auslegung von Gesetzen beachten muss, angewendet werden. Dazu zählen die Auslegung nach der Historie, die teleologische Auslegung und insbesondere die Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm.
Während § 1 MinöStG lediglich Begriffsbestimmungen enthält und Flüssiggas an sich im § 1 Abs. 2 Nr.5 dem Mineralöl zuordnet, erfolgt durch § 1 Abs. 3 Nr. 3 die Unterwerfung des Flüssiggases unter die Mineralölsteuer.
§ 2 MinöStG enthält die Regelsteuersätze für steuerpflichtige Mineralöle. Hier wird FLÜSSIGGAS AN SICH in § 2 Abs. 1 Nr. 7 genannt:
"7. für 1.000 kg FLÜSSIGGASE nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR."
Damit ist aber grundsätzlich erst einmal nur FLÜSSIGGAS in all seinen Verwendungsformen gemeint.
Jetzt wird es erst für uns interessant; denn § 3 MinöStG enthält die Sondertatbestände, für die es Steuerermässigungen gibt; und hier wird, neben allen in § 3 nachfolgenden Mineralölen, Flüssiggas als KRAFTSTOFF genannt:
_____________________
"(1) Als KRAFTSTOFF dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden
1. Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen
a) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
b) in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
________________________
Das Flüssiggas auch nach 2009 von der Begriffsbestimmung her ein KRAFTSTOFF bleibt, ist ja wohl klar.
Der oben zitierte § 3 Abs. 1 Nr. 1 a MinöStG schafft jedoch nur einen noch spezielleren Sondertatbestand für den KRAFTSTOFF Flüssiggas zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in FAHRZEUGEN gegenüber den allgemeineren Regelungen unter Nr. 1b; er geht damit über die Nutzung als Kraftstoff in "anderen" Fällen hinaus.
Hier wurde also nur und speziell für den Antrieb in Fahrzeugen eine bis 31.12.2009, also zeitlich befristete, Ermässigung auf 180 Euro vorgenommen.
Da LPG aber auch nach 2009 noch "Kraftstoff" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 bleibt, entfällt somit maximal die Sonderregelung des § 3 Abs. 1 Nr. 1a. Damit fällt FLÜSSIGGAS als KRAFTSTOFF wieder unter § 3 Abs. 1 Nr. 1b.
Dieser Steuersatz von "409 Euro für 1000 Kg" ist aber, wie man oben nachlesen kann, nicht befristet.
Von daher ist nur eine Steuererhöhung von "lediglich" 12 Cent/L ab 2010 möglich. (Und die werden wir gemeinsam auch noch kippen!!!!!)
Also: Ruhig Blut bewahren und so schnell wie möglich auf LPG umrüsten. Bei den ständig steigenden Benzin- und Dieselpreisen wird LPG nicht nur bis 2009, sondern auch darüber hinaus DIE ALTERNATIVE sein.
Bei der immer weiter auseinander klaffenden Preisspanne wird LPG dann wahrscheinlich nach 2010 noch interessanter als heute sein.
Gebt Gas
LPG
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77 Antworten
Dei Wort in Gottes Ohr...
Gruß und immer schön Gas vorm Abfackeln bewahren
Soweit ich weiß ( kann mich irren ) sind noch 4 Jahre bis 2009. d.h unsere "Volksvertreter" haben noch lange Zeit das zu ändern. Und wenn ich auch nicht mehr allzuviel Vertrauen in die habe, bei Steuererhöhungen oder neuen Steuern wächst mein Vertrauen in den Einfallsreichtum der Politiker auf 100%......
@ LPG
danke für deine Mühe
Gesetzestexte mochte ich noch nie
fröhliches gasen,
Eric
Zitat:
bei Steuererhöhungen oder neuen Steuern wächst mein Vertrauen in den Einfallsreichtum der Politiker auf 100%......
Da sage noch einer der Deutsche würde seinen Volksvertretern nicht vertrauen!
Aber stimtm schon. Über GEZ-Gebühr für Internet wurde auch schon nachgedacht... und die CDU wirbt sogar im Wahlprogramm mit einer Steuererhöhung.
Einen schönen guten Morgen allen - genießt die Sonne und das laue Lüftchen - ist gerüchteweise beides noch unbesteuert!
Mahlzeit,
die GEZ Gebühr für Rechner mit Internetanschluß wird anfang 2007 kommen!!! Nur zur Info
Gruß S.
Mit dieser Auslegung habe ich so meine Schwierigkeiten.
Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzgeber für diesen Fall zunächst die Regel formuliert hätte und dann den Ausnahmetatbestand. Also:
a) zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
b) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
So aber beziehe ich in anderen Fällen nicht auf ein Zeitfenster, sondern auf die Fälle, in denen LPG nicht zum Antrieb von Verbenunngsmotoren in Fahrzeugen dient.
Und wünsche mir, dass Du richtig und ich falsch verstanden habe
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
So aber beziehe ich in anderen Fällen nicht auf ein Zeitfenster, sondern auf die Fälle, in denen LPG nicht zum Antrieb von Verbenunngsmotoren in Fahrzeugen dient.
Und wünsche mir, dass Du richtig und ich falsch verstanden habe
Ich denke und wünsche auch das du falsch verstanden hast :-)
Weshalb nimmst du denn bei deiner Auslegung die KFZ bei den anderen Fällen aus?
Auch wie du es schreibst ist es doch so das dein Punkt a) alle Fälle, also auch Autogas in PKW, einschliesset.
Auch dein Punkt b) beschreibt nur ein Zeitfenster indem LPG in Autos zusätzlich steuerbefreit ist.
Ab Jan. 2010 tritt dein Punkt b) ausser Kraft, entfällt also, und dadurch fällt Autogas wieder unter deinen Punkt a)
In so fern sehe ich der Zukunft hoffnungsvoll entgegen, denn wenn ich an die Tenkstellenpreise heute morgen denke (1,279€/l-Super95) und überlege was mein Gas mit höherer Steuer kosten würde (0,539€+0,12€=0,659€) dann würden mich 2l Gas (1,318€) grade mal 3,9ct mehr kosten als 1l Super.
Das ist, finde ich, immer noch ein gutes Geschäft das mir ein lächeln auf die Lippen treibt :-)
Gruss
GasMatrix
P.S.:
Wer sich lieber mal selber durch das MinöStG durchlesen möchte kann sich dieses hier als PDF ansehen.
Genau das ist die Krux bei der Sache, die immer wieder zu Missverständnissen führt:
§ 3 MinöStG behandelt die Sonderfälle, für die es Ausnahmen gibt. Es handelt sich also vom juristischen Standpunkt her um eine Ausnahmeregelung. Nach der allgemeinen Gesetzesmethodik werden hierbei, anders als bei §§ mit Regeltatbeständen, die spezielleren Ausnahmen zuerst genannt. Es macht keinen Sinn, zuerst die allgemeinen Ausnahmen zu benennen, von denen es dann wieder Ausnahmen (also Ausnahmen von den Ausnahmen) gibt. Diese speziellen Ausnahmen werden also zuerst genannt, weil der Rest dann "alle anderen Fälle" sind.
Um das letztendlich abzuklären, habe ich heute mit dem Bundesfinanzministerium gesprochen. Der Sachbearbeiter, mit dem ich verbunden wurde, kam nicht speziell aus dem Bereich Mineralölsteuer. Er konnte jedoch meine Gesetzesauslegung nach kurzer Diskussion durchaus nachvollziehen. Da ihm die Bedeutung seiner endgültigen Antwort deutlich wurde, hat er mir nach weitergehenden Rückfragen seinerseits eine umgehende schriftliche Beantwortung meiner Frage zugesagt. Ich werde mich dann sofort wieder melden.
LPG,
ich habe gerade mit dem Verband DVFG gesprochen.
Du liegst richtig, was mich tierisch freut.
Also:
Nach dem 31.12.2009 kommt aufgrund der jetzigen Gesetzeslage der ermäßigte Steuersatz von 409 EUR zum tragen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
LPG,
ich habe gerade mit dem Verband DVFG gesprochen.
Du liegst richtig, was mich tierisch freut.
Also:
Nach dem 31.12.2009 kommt aufgrund der jetzigen Gesetzeslage der ermäßigte Steuersatz von 409 EUR zum tragen.
Folgende DVFG-Aussage hatte ich mal in einem anderen Thread zitiert:
"Sehr geehrter Herr XXX,
niemand kann wissen wer 2009/2010 die Regierung stellen wird und welche Zielsetzungen in der Steuerpolitik dann von dieser Regierung verfolgt werden. Wenn alle steuerlichen Parameter unverändert blieben würde sich der Steuersatz um 11,64 Cent/l netto und incl. USt um 13,50 Cent/l erhöhen. Es könnte aber auch der Regelsteuersatz (Höchststeuersatz) für Flüssiggas oder eine Steuer analog zur Diesel- oder Benzinbesteuerung erhoben werden. Der DVFG ist auch weiterhin mit großem Einsatz darum bemüht die steuerliche Gleichstellung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Schneiderbanger"
Wenn sich der Verband jetzt sicher ist, das die 11,64 Cent-Regelung Anwendung findet, sind wir aufm besten Weg.
@LPG Ich habe mal vor ein paar Monaten genau diesen von dir genannten Sachverhalt aufgezeigt, wurde dann aber zurechtgewiesen, dass dies mit den 12 Cent nicht sein könne ... deshalb is die Karre erst ins rutschen gekommen. Jetzt hast du sie aber erneut ausm Dreck gezogen ...
Aufgrund einer EU-Richtlinie ist LPG sogar mit CNG gleichzusetzen.
Wird die umgesetzt (und das muss die Regierung), sollte der Termin 31.12.2009 sogar bis 2020 verlängert werden.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Aufgrund einer EU-Richtlinie ist LPG sogar mit CNG gleichzusetzen.
Kann man sich diese EU-Richtlinie irgendwo im Internet anschauen?
Europa - ich liebe es
Die Antwort vom BMF auf meine fernmdl. Anfrage von heute morgen ist schon da. Und siehe da: Ich liege richtig!!!!
______________________________
Sehr geehrter Herr XXX,
bezugnehmend auf Ihre telefonische Anfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage ab dem 01.01.2010, also mit Wegfall der steuerlichen Begünstigung nach § 3 Abs.1 Nr.1 -a) MinöStG, der Steuersatz nach § 3 Abs.1 Nr.1 -b) von 409 Euro/1000kg zum tragen käme.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Nimmergut
Bundesministerium der Finanzen
Referat III A 1
Tel.: 01888/682 4380
Fax: 01888/682 88 4380
e-mail: ralf.nimmergut@bmf.bund.de
_________________________________
Damit würde sich der Steuersatz für LPG, falls wir die Gleichstellung mit CNG wider Erwarten nicht durchdrücken könnten, maximal auf 11,64 Cent/l netto und incl. USt auf 13,50 Cent/l erhöhen.
Auf, auf zum fröhlichen Umrüsten.
Sehr gut