ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Steuer für (WoWa-) Oldtimer

Steuer für (WoWa-) Oldtimer

Themenstarteram 14. April 2008 um 10:48

Hallo Forum,

normalerweise treibe ich mich im Touran-Forum rum, aber nun habe ich mal ne Frage zu meinem Wohnwagen...

Ich habe nen 71ér Gösser, Erstzulassung 09/76, 800KG zul. Gesamtgewicht. Z.Z. zahle ich so um die 20-30€ Steuern (bin mir grad im Moment nicht sooo sicher). Neulich fragte mich ein Freund, warum ich das gute Stück nicht als Oldtimer anmelde.

Nun meine Frage:

Wie stehe ich wohl finanziell besser da?

Normale Anmeldung/Versicherung (auch so um die 20-30€), oder als Oldtimer...hab da leider soo garkeinen Schimmer.

Und wo ich schonmal dabei bin...müsste ich im Falle der Oldtimer-Anmeldung irgendwas beachten???

Vielen Dank schonmal im Vorraus...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Jahressteuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat.

Quelle

Tja, wie würde man den den WoWa jetzt einordnen???

Ich glaube kaum das man der Zulassungsstelle erklärt bekommt das der WoWa ein Kraftrad ist, folglich würde er unter "alle übrigen Kraftfahrzeuge" fallen.

Betrachten wir mal folgendes:

Zitat:

Anhänger-Besteuerung

Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 € je 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht, jedoch insgesamt nicht mehr als 894,76 € Jahressteuer.

Quelle

Aus dieser Berechnung ergäbe sich, das ein herkömmlich versteuerter Hänger bis 5 tonnen immer billiger wäre als ein pauschal versteuerter Oldtimer.

Da übliche WoWas ja doch meistens unterhalb der 5 Tonnen Grenze liegen, finden sich wohl auch kaum Berichte dazu.

Trotzdem denke ich, das es möglich sein sollte, z.B. irgend einen besonderen, alten LKW-Anhänger, auch als Oldtimer mit H-Kennzeichen zu zu lassen.

In der StVzO wird bezüglich der Oldtimerzulassung auch immer nur von Fahrzeugen und nicht von Kraftfahrzeugen gesprochen.

Möglich wäre solch eine Oldtimerzulassung für einen WoWa wohl schon, wenn man dadurch z.B. das alter dokumentieren möchte, wirtschaftlich wäre es aber zimlicher unsinn.

 

Zitat:

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

1Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. 2Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. 3Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Quelle

Zitat:

22.

Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;

Quelle

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Ich glaub nicht das Du nen Wohnwagen als Historisch anmelden kannst.

Wobei das nicht am WoWa liegt sondern daran das es ein Anhänger ist, das geht nur bei Kraftfahrzeugen.

Themenstarteram 15. April 2008 um 6:30

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Ich glaub nicht das Du nen Wohnwagen als Historisch anmelden kannst.

Wobei das nicht am WoWa liegt sondern daran das es ein Anhänger ist, das geht nur bei Kraftfahrzeugen.

Hmm,

schonmal vielen Dank für die Info...könnte wohl auch ein Grund dafür sein, dass ich bisher keinerlei Infos dazu gefunden habe...:-))

Aber falls noch jemand 'gesichertere' Infos hat, bitte her damit...

Zitat:

Die Jahressteuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat.

Quelle

Tja, wie würde man den den WoWa jetzt einordnen???

Ich glaube kaum das man der Zulassungsstelle erklärt bekommt das der WoWa ein Kraftrad ist, folglich würde er unter "alle übrigen Kraftfahrzeuge" fallen.

Betrachten wir mal folgendes:

Zitat:

Anhänger-Besteuerung

Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 € je 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht, jedoch insgesamt nicht mehr als 894,76 € Jahressteuer.

Quelle

Aus dieser Berechnung ergäbe sich, das ein herkömmlich versteuerter Hänger bis 5 tonnen immer billiger wäre als ein pauschal versteuerter Oldtimer.

Da übliche WoWas ja doch meistens unterhalb der 5 Tonnen Grenze liegen, finden sich wohl auch kaum Berichte dazu.

Trotzdem denke ich, das es möglich sein sollte, z.B. irgend einen besonderen, alten LKW-Anhänger, auch als Oldtimer mit H-Kennzeichen zu zu lassen.

In der StVzO wird bezüglich der Oldtimerzulassung auch immer nur von Fahrzeugen und nicht von Kraftfahrzeugen gesprochen.

Möglich wäre solch eine Oldtimerzulassung für einen WoWa wohl schon, wenn man dadurch z.B. das alter dokumentieren möchte, wirtschaftlich wäre es aber zimlicher unsinn.

 

Zitat:

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

1Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. 2Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. 3Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Quelle

Zitat:

22.

Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;

Quelle

Themenstarteram 15. April 2008 um 12:29

SUPER !!!

...DAS nenn ich mal ne aussage kräftige Antwort! Vielen Dank!!!

OK, also rein finanziell gesehen lohnt sich die ganze Aktion also garnicht.

Da bleib ich doch lieber bei der allgemeinen Besteuerung...das Alter (nicht das der WW nicht im Top Zustand wäre) sieht man meinem Schätzchen sowie so an...

 

 

Rechnen würde sich, sofern, es möglich ist, eh erst in x-Jahren.

Du brauchst ein Gutachen vom TüV/Derka damit Du überhaupt zur Zulassungsstelle geheben kannst um eine entsprechende Zulassung zubekommen.

Dann brauchst Du neue Papiere und ein neues Kennzeichen.

Ich denk mal da bis Du mit je ~ 30 Euro Steuern + ~ 30 Euro Versicherung besser dran. Mein einer LKW-Anhänger ist Baujahr 64 im sehr guten Zustand aber auch ganz normal zugelassen.

Das steht beim TÜV-Süd dazu:

Sie nennen einen BMW 02, einen Mercedes SL oder eine NSU Max Ihr Eigen? Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) ausstatten, dann können Sie es ohne Einschränkungen verwenden und zahlen einen Jahres-Steuersatz von 46,02 € für Motorräder und 191,73 € für alle anderen Fahrzeuge. Damit Sie für Auto oder Motorrad das begehrte H-Kennzeichen erhalten, muss es unter anderem mindestens 30 Jahre alt und " kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"sein. Auf dem Weg zum Oldie-Kennzeichen brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Sie jederzeit am TÜV Service-Center erstellen lassen können. Die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD gehen bei der Gutachtenerstellung nach dem „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“ vor. http://www.tuev-sued.de

Steht auch nix von Anhängern. Leider finde ich keine Kosten für das Gutachten. 2001 hab ich irgentwas um die 150 DM dafür bezahlt.

 

am 10. Dezember 2009 um 13:15

Moin moin.

Grundsätzlich ist ein sogen. H-Kennzeichen für Anhänger vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Allerdings ist mir mündlich schon von einigen als Oldtimer zugelassenen Wohnwagen berichtet worden. Persönlich gesehen habe ich aber noch keinen anderen - auch keine Fotos!

In der Oldie-Camping-Scene ist ein einziger Wohnwagen bekannt der schon einige Jahre mit einem H-Kennzeichen durch die Lande fährt! Es handelt sich dabei um meinen eigenen!

Laut aussage des KBA handelte es sich dabei um den ersten Wohnwagen in Deutschland der eine solche Zulassung bekommen hatte.

Die ganze Angelegenheit beruhte damals auf Fehlinformationen von Seiten des TÜV, Finanzamt, mir selbst und der Zulassungsstelle und viel mir persönlich erst 1 1/2 Jahre später auf auf Grund einer Infobroschüre des Deuvet auf.

Vor einer Nachahmung möchte ich hiermit ausdrücklich warnen, da es sich bei einem Wohnwagen um ein Zweispuriges Fahrzeug handelt und somit der Steuersatz (es ist eine Pauschalsteuer) von 191 Euro zugrunde gelegt werden wird.

Ich selbst hatte damals mehr Glück als alles Andere und konnte die H-Zulassung (ohne die Pauschalsteuer) behalten.

Mehr möchte ich hier allerdings nicht verraten - schon allein um mir selbst keinen unnötigen Ärger zu bereiten, denn mein Wohnwagen hat diese Zulassung bis heute!

Auf Treffen muß ich allerdings manchmal mein Kennzeichen abdecken (wenn mir die Fragen zu sehr auf den Geist gehen.....).

Allzeit gute Fahrt

Vor einigen Wochen im Ruhrgebiet gesehen:

Dübener Ei hinter VW Typ4 - Beide mit H-Kennzeichen. Evtl. geht ja die Zulassung als historisches Gespann ?

Aber richtig ist natürlich auch: Finanziell ist das Ganze uninteressant.

Steuer und Versicherung für den Anhänger sind so gering - Da würde ich mir den Stress echt nicht machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Steuer für (WoWa-) Oldtimer