ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Steuer sparen mit Fahrtenbuch bei Voll-Service-Leasing

Steuer sparen mit Fahrtenbuch bei Voll-Service-Leasing

Themenstarteram 20. April 2013 um 11:10

Hallo,

mal eine Frage an die die sich mit Fahrtenbuch zur Steuerersparnis auskennen.

Ich habe einen recht langen weg zur Arbeit (ca. 42KM einfach) und müsste daher meinen Firmenwagen (NP ca. 48T€) mit über 1000€ im Monat versteuern. Nun habe ich gelesen das insbes. für Firmenwagenfahrer die das Auto wenig privat nutzen das Fahrtenbuch 20-30% Steuer im Jahr sparen können. Hierzu werden dann die kompletten Fahrzeugkosten durch die gefahrenen KM geteilt und dann eben die privaten sowie die hälfte der Strecke zur Arbeit versteuert.

Nun meine Frage, da wir das Auto jedoch "Full-Service" Leasen sprich keine weiteren Kosten für Sprit ect. anfallen, müsste ich doch die monatliche Rate mal 12 Monate (je ca.1150€) durch die angesetzten Jahreskillometer (40.000) teilen. Somit müste ich nur noch run 0,35€ /km versteuern und würde nach meiner Rechung (10Tkm privat im Jahr) >1000€ netto Steuer sparen!? Weiterer Vorteil des Full Leasings ich müsste keine Rechnungen ect. sammeln da neben der Leasingrate keine Mehrkosten entstehen..

Kennt das Prozedere jemand?

Grüße

Riot

Ähnliche Themen
9 Antworten
am 20. April 2013 um 11:28

Das Prozedere besteht in der Hauptsache darin, dass Du ein Fahrtenbuch führen musst, das den Ansprüchen des Finanzamts genügt. D. h. im Fahrtenbuch muss jede einzelne Fahrt dokumentiert werden: Anfang/Ende km-Stand, Fahrtziel und -route, Nennung des besuchten Geschäftspartners und Besuchsgrund. Bei Privatfahrten muss des Reiseziel nicht genannt werden.

Beachte bitte, dass bereits ein kleiner formaler Fehler dazu führen kann, dass das FA das gesamte Fahrtenbuch nicht anerkennt und damit alle Mühe umsonst war.

Die Entscheidung, ob der geldwerte Vorteil pauschal versteuert oder per Fahrtenbuch ermittelt werden soll, muss zu Beginn eines Kalenderjahrs getroffen werden (bzw. zu Beginn der erstmaligen Übernahme eines Dienstwagens), unterjährig kann m. W. die Methode nicht mehr geändert werden, d. h in Deinem Fall erst zum 1. Januar 2014.

Wenn das Full Service Leasing alle Kosten beinhaltet (also auch Steuer und Versicherung etc.), ist Dein Gedankengang korrekt.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo,

sofern tatsächlich im Full-Leasing auch die Spritkosten drin sind (kann ich kaum glauben!) wäre das sicherlich überlegenswert. Dennoch bin ich skeptisch ob Deiner Rechnung.

Wenn Du 40.000 km im Jahr fährst, sind doch schon (bei 220 Arbeitstagen) 18.500 km nur für die Fahrten zum Büro und nach Hause drin. Das Ganze sieht aber wieder anders aus, wenn Du z. B. von Daheim erst zu einem Kunden fährst und dann erst ins Büro fährst - ähnlich für den Abend, wenn es nach Hause geht.

Was machst Du mi den Kilometern, die Du in den Urlaub fährst ;)

Hast Du diesen Anteil auch schon mit eingerechnet?

Gehe ich also mal von Szenario 1 aus (Du fährst ca. 46% "privat"), würdest Du ca. 575,00 € / Monat zu versteuern haben. Sofern es bei Rückgabe des Fahrzeugs zu Problemen kommt (wegen Unfallkosten / Minderungen / Reparaturen / Schönheitsreparaturen / ...) trägst Du die auch jeweils mit "Deinem" Anteil mit.

Ein weiterer Punkt ist der Anteil der privaten Nutzung!.

Hierzu solltest Du ev. mal hier lesen:

http://www.business-best-practice.de/.../geschaeftswagen.php

Insgesamt würde ich - sofern Deine Berechnungen stimmen - tatsächlich auch über ein FB nachdenken. Vergiß aber die Führung eines FB mit "Kuli und Hand" - das geht (eigene Erfahrung) nicht gut. Lass' Dir lieber ein elektronisches FB in das Fahrzeug verbauen! Hier musst Du unbedingt darauf achten, dass es ein elektronisches FB mit dem Segen der Oberfinanzdirektion ist! Sonst wird das ein Bumerang und Du darfst wieder nach 1% versteuern. Es versteht sich von selbst, das bei Aberkennung des FB die Steuern rückwirkend zurückgezahlt werden müssen!

Eine letzte Hürde ist dann noch der Chef - wenn er diese Art der Berechnung verweigert, kannst Du IMHO nichts machen. Es bedeutet nämlich für ihn deutlich mehr Aufwand als die 1%-Regelung!

Last but not Least kann eine solche Regelung immer nur zu Beginn eines Jahres gemacht werden und gilt dann bis zur Änderung (auch jeweils zu Beginn eines Jahres)

am 20. April 2013 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von uricken

 

Ein weiterer Punkt ist der Anteil der privaten Nutzung!.

Hierzu solltest Du ev. mal hier lesen:

http://www.business-best-practice.de/.../geschaeftswagen.php

Ein Dienstwagen, der einem Angestellten zur Verfügung gestellt wird, gehört allerdings immer zum Betriebsvermögen - unabhängig davon, wie hoch oder niedrig der Privatanteil ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von uricken

 

Ein weiterer Punkt ist der Anteil der privaten Nutzung!.

Hierzu solltest Du ev. mal hier lesen:

http://www.business-best-practice.de/.../geschaeftswagen.php

Ein Dienstwagen, der einem Angestellten zur Verfügung gestellt wird, gehört allerdings immer zum Betriebsvermögen - unabhängig davon, wie hoch oder niedrig der Privatanteil ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Servus Chaosmanager,

das weiß ich - ich wollte jedoch auf die grundsätzliche Thematik Dienstwagen und FB hinweisen.

Aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht - im Falle eines "Angestellten" ist der Link Blödsinn :D

am 20. April 2013 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von uricken

 

Wenn Du 40.000 km im Jahr fährst, sind doch schon (bei 220 Arbeitstagen) 18.500 km nur für die Fahrten zum Büro und nach Hause drin.

Das ist natürlich ein wichtiger Punkt, den der TE wahrscheinlich gar nicht bedacht hat: Fahrten zum Arbeitsplatz sind steuertechnisch Privatfahrten - da kann dann zwar die Pendlerpauschale gegengerechnet werden, aber es bleibt immer noch ein erkleckliches Sümmchen zu versteuern.

Letztendlich sind es dann mindestens 28.500 Privat-km (18.500 + 10.000), mithin also rd. 71% Privatfahrten. Ich gehe nämlich davon aus, dass der TE bei seiner Berechnung die Versteuerung von 0,03% für die Fahrten zur Arbeit eingerechnet hat - sonst käme er nicht auf über 1.000 € geldwerten Vorteil bei 48.000 € LP.

Noch ein Hinweis für den TE: Ich gehe mal davon aus, dass die genannte Full Service Leasing Rate von 1.150 € die Nettorate ist. Für die Privatfahrten ist zu diesen Kosten noch die MWSt. hinzuzurechnen, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln.

Fazit: Unter oben genannten Voraussetzungen dürfte die Pauschalversteuerung günstiger sein.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Oder man ist konsequent und verzichtet bei sehr geringem Anteil an Privatfahren darauf das Auto privat nutzen zu dürfen.

So hatte es ein Bekannter immer gemacht da er nicht einsah das er für max 2000km/Jahr bei rund 70000km/Jahr Gesamtfahrleistung des Geschäftswagens noch das 1% versteuert.

Grund dafür war unter Anderem das Er eh für seine Frau einen Auto benötigte und private Fahrten wegen der Kinder eh mit diesem Auto durchgeführt wurden. Weiterhin hatte Er in seiner spärlichen Freizeit eh keinen Bock zum fahren = Frau fährt. Und wenn Er doch selbst fuhr dann lieber mit seinem Cabrio oder mit dem Motorrad.

Allerdings fährt er in der Regel von Zuhause zu den Kunden, :D sein Büro ist auch 500km weit weg von seinem Wohnort.

Themenstarteram 20. April 2013 um 15:30

Hallo und erstmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Langsam tritt etwas Licht in die Dunkelheit. Dennoch ein paar Fragen:

Anbei noch ein paar weitere Details die ich nicht deutlich genannt habe:

Der UVP des Fahrzeugs ist 47T€,

Ich habe einen mtl. Selbstanteil von ca. 80€ vom netto

Die brutto Leasingrate sind (nicht 1150) 1100€ mtl. - 80€SB= 1020€ mtl

Weg zur Arbeit (kürzeste Strecke:39KM, gefahrene: 43km)

Wieviel ich rein beruflich fahre ist natürlich nicht genau klar aber ich denke zw. 12-20TKM p.a.

 

Nun habe ich mal überschlagen (gerundet, KM); fahre ich mehr beruflich wird es ja eher günstiger für mich!?:

40.000 komplett

10.000 Privat

12.000 beruflich

19.000 zur Arbeit (real, kürzeste Strecke bei 1% Regel wäre nur 17.000KM)

Jährliche Kosten: 12.200€ entspricht p. KM 0,31€

 

Fahrtenbuch zu versteuern

privat= 3100€

Wohnung-Arbeit=5900€

Summe: 9000€

- Entferungs-Pauschale (einfach): 2800€@43kM

= 6200€ zu versteuern

1% Regel

UVP: 47T -> 470€ mtl.

Wohnung-Arbeit=5150€ ->900 mtl -> 10800€

- Entferungs-Pauschale (einfach): 2600€@39KM

= 8200€ zu versteuern

Unterschied: 2000€

1. Kommt das in etwas hin?

2. Sagen wir ich verursache einen Schaden in Höhe von 5000€, liegt das nun an der Versicherungs-SB wieviel ich zu den Gesamtkosten dazuaddieren müsste?

Vielen Dank für weitere Tipps!

Riot

am 20. April 2013 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von riot777

 

1. Kommt das in etwas hin?

2. Sagen wir ich verursache einen Schaden in Höhe von 5000€, liegt das nun an der Versicherungs-SB wieviel ich zu den Gesamtkosten dazuaddieren müsste?

Vielen Dank für weitere Tipps!

Riot

1. Wenn die Kosten tatsächlich auf diesem Niveau bleiben, würde das in etwa hinkommen. Aber daran glaube ich nicht ganz. Du schreibst ja selbst, dass Du nicht weißt, wieviel km Du tatsächlich fahren wirst. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Leasinggeber z. B. die Spritkosten nicht anpasst, wenn Du statt 40.000 km dann 50.000 km fährst.

2. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Somit erhöhen sich die Kosten sowohl bei einer Selbstbeteiligung im Schadenfall als auch durch die höheren Versicherungsbeiträge durch die Einstufung in eine andere SF-Klasse - es sei denn, dies ist auch über die Leasingrate abgedeckt.

Alles in allem: Eine Fullservice-Leasingrate in Höhe von 1.100 € inkl. Betriebskosten bei 40 tkm p. a. erscheint mir phantastisch. Ziemlich exakt diese Summe (nämlich 2.200 DM) hat meine Firma bereits vor knapp 20 Jahren für einen 525tds für Fullservice bezahlt - und der kostete damals bedeutend weniger und die Spritpreise waren deutlich günstiger ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 20. April 2013 um 20:01

Hallo und Dank noch mal der Antwort.

OK wenn das mit der Rate so unwahrscheinlich ist werde ich nochmal nachfragen ob es da ein Mißverständnis gibt (dachte jedoch über 430€ netto für die Full-Servicerate (ohne Leasing) wäre schon sehr happig ohne Sprit). Ebenfalls werde ich checken wer bei überschreitung der 40TKM was zahlt.

Ohne die zwei unbekannten ist es schwer eine Lösung zu finden.

Btw: Wenn ich jetzt anfange mit der 1% Reglung, kann ich dann nicht mehr nächstes Jahr zur Lohnsteuer mit Fahrtenbuchnachweis das Geld wieder zurückholen? Dachte das mir mein Chef sowas erzählt hat...

Grüße

Riot

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von riot777

 

1. Kommt das in etwas hin?

2. Sagen wir ich verursache einen Schaden in Höhe von 5000€, liegt das nun an der Versicherungs-SB wieviel ich zu den Gesamtkosten dazuaddieren müsste?

Vielen Dank für weitere Tipps!

Riot

1. Wenn die Kosten tatsächlich auf diesem Niveau bleiben, würde das in etwa hinkommen. Aber daran glaube ich nicht ganz. Du schreibst ja selbst, dass Du nicht weißt, wieviel km Du tatsächlich fahren wirst. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Leasinggeber z. B. die Spritkosten nicht anpasst, wenn Du statt 40.000 km dann 50.000 km fährst.

2. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Somit erhöhen sich die Kosten sowohl bei einer Selbstbeteiligung im Schadenfall als auch durch die höheren Versicherungsbeiträge durch die Einstufung in eine andere SF-Klasse - es sei denn, dies ist auch über die Leasingrate abgedeckt.

Alles in allem: Eine Fullservice-Leasingrate in Höhe von 1.100 € inkl. Betriebskosten bei 40 tkm p. a. erscheint mir phantastisch. Ziemlich exakt diese Summe (nämlich 2.200 DM) hat meine Firma bereits vor knapp 20 Jahren für einen 525tds für Fullservice bezahlt - und der kostete damals bedeutend weniger und die Spritpreise waren deutlich günstiger ...

Gruß

Der Chaosmanager

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Steuer sparen mit Fahrtenbuch bei Voll-Service-Leasing