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steuer und verzug

Themenstarteram 30. August 2007 um 9:21

Guten Tag,

 

leider musste ich mit meiner Firma Insolvenz anmelden.

Der Insolvenzverwalter gab das Auto aus der Insolvenzmasse frei,so das ich das weiterhin nutzen könnte.

Leider sind Steuerschulden aufgelaufen,die das Fa. versuchte einzutreiben.

 

Eine Anfrage auf Ratenzahlungen meinerseits beim Fa.wurde abgelehnt.

 

Natürlich sind Vollstreckungsmassnahmen  mit Kosten verbunden,die ich natürlich

 

vermeiden möchte.

 

Was kann ich tun?

 

Vielen Dank

 

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von weisi333

Guten Tag,

 

leider musste ich mit meiner Firma Insolvenz anmelden.

Der Insolvenzverwalter gab das Auto aus der Insolvenzmasse frei,so das ich das weiterhin nutzen könnte.

Leider sind Steuerschulden aufgelaufen,die das Fa. versuchte einzutreiben.

 

Eine Anfrage auf Ratenzahlungen meinerseits beim Fa.wurde abgelehnt.

 

Natürlich sind Vollstreckungsmassnahmen  mit Kosten verbunden,die ich natürlich

 

vermeiden möchte.

 

Was kann ich tun?

 

Vielen Dank

 

Hallo Weisi,

hat dein Insolvenzverwalter mal versucht mit dem Fa zu sprechen bzw. zu verhandeln.

Eigentlich billigt das FA schon Ratenzahlung.Einfach nochmal ein persönliches Gespräch mit dem Beamten des FA suchen.Viel Glück

Gruß

Themenstarteram 30. August 2007 um 21:56

Guten Abend,erstmal vielen Dank.

 

Ich bin natürlich daran interessiert,das Ganze schnellstens zu regeln.

 

Ich habe ja bereits mit dem Fa.verhandelt,was leider abgelehnt wurde.

 

Ich hab halt die Sorge,das der Schuss nach hinten losgehen könnte und mir nicht geglaubt wird,das ich nicht alles auf einmal bezahlen kann.

 

Diese Erfahrung musste ich schon bei der Verhandlung machen,als der Statsanwalt mir vorwarf,ich hätte eventuell Gelder beiseite geschafft.

 

Dabei hab ich nur versucht,die Firma so lange wie möglich zu erhalten.

 

 

Ich will eig.nur wieder auf die Füsse kommen.

 

Netten Gruss

Als kleine Tipps:

 

- eventuell möglicher Steuererlass, siehe zum Beispiel hier

 

- Erlass von Säumniszuschlägen, da die Zahlung der Steuern wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unmöglich war (BFH - BStBl 1984 II S. 415).

Das gilt auch, wenn vergessen wurde, einen Stundungsantrag zu stellen, obwohl dieser gerechtfertigt gewesen wäre (BFH - BStBl 1985 II S. 489).

 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Als kleine Tipps:

 

- eventuell möglicher Steuererlass, siehe zum Beispiel hier

 

- Erlass von Säumniszuschlägen, da die Zahlung der Steuern wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unmöglich war (BFH - BStBl 1984 II S. 415)

Das gilt auch, wenn vergessen wurde, einen Stundungsantrag zu stellen, obwohl dieser gerechtfertigt gewesen wäre (BFH - BStBl 1985 II S. 489)

.... Deswegen auch die Frage an den TE,ob der Insolvenzverwalter mit dem FA verhandelt hat.Dieser müsste diese Möglichkeiten eigentlich kennen und beim FA ansprechen.

Gruß

Hallo,

ich wäre mal mit konkreten Tipps sehr vorsichtig, das stellt nämlich einen Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz dar! Man kann dem TE nur raten, zum Steuerberater zu gehen (und im Voraus zu bezahlen). Ganz allgemein ohne konkrete Beratung: In Insolvenzfällen gibt es seltenst einen Erlass. Vor allem, nachdem man seine Unzuverlässigkeit eindeutig erwiesen hat (neues Gewerbe mit aus der Insolvenzmasse freigegebenen Vermögenswerten und dann neue Steuerschulden). Damit fällt die Erlasswürdigkeit nach § 227 AO weg. Der Insolvenzverwalter hat damit auch nichts mehr zu tun, da solche Rückstände nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Viele Grüße

Celeste

am 31. August 2007 um 15:13

Alternativ würde ich nicht nur einen StB aufsuchen, sondern auch einen RA. Wenn Du schon so "gute" Kontakte zur STA hast, dann kommen evtl. noch Dinge wie Insolvenzverschleppung etc. dazu. Dinge wie, "ich habe nur versucht die Firma" sind gefundenes fressen für die STAe.

Nicht das ich da aus eigener Erfahrung spreche, nein, sicher nie nicht.

Themenstarteram 1. September 2007 um 13:36

Hallo,erstmal Danke.

 

Das verstehe ich nicht:

 

In Insolvenzfällen gibt es seltenst einen Erlass. Vor allem, nachdem man seine Unzuverlässigkeit eindeutig erwiesen hat (neues Gewerbe mit aus der Insolvenzmasse freigegebenen Vermögenswerten und dann neue Steuerschulden). Damit fällt die Erlasswürdigkeit nach § 227 AO weg. Der Insolvenzverwalter hat damit auch nichts mehr zu tun, da solche Rückstände nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Wieso neues Gewerbe?

 

Zudem konnte ich nachweisen,das es nicht mein Verschulden war,das die Firma

 

platt ging,und bei meinem damaligen Geschäftspartner war nichts zu holen.

 

Gruss

Die Unzuverlässigkeit besteht darin, dass mit einem Gewerbe, dass mit aus der Insolvenzmasse freigegebenen Gegenständen betrieben wird, sofort neue Rückstände entstehen.

Im übrigen scheint das neue Gewerbe nicht sonderlich erfolgreich zu sein, wenn sofort wieder neue Steuerrückstände entstehen (sorry, aber ist so). Ich tippe mal darauf, dass es sich um USt-Rückstände handelt. Da wird ein Erlass oder eine Stundung sowieso schon schwierig, da es sich lediglich um einen durch. Aber wie gesagt St-Berater oder RA sollten dass konkret beurteilen.

Ich suche noch immer nach dem Zusmmenhang mit dem Thema Versicherung.

Kann mir jemand helfen? ;)

Das Thema wäre wohl im Unterforum "Finanzierung" besser plaziert gewesen.

Nein.

Es handelt sich um eine Insolvenz - da geht keine Finanzierung mehr.

Und das Finanzamt ist halt hartnäckig.

Themenstarteram 2. September 2007 um 21:17

Hallo

 

Vielen Dank.

 

Netten Gruss

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:40

......

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