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Steuerbefreiung für Euro 4 Benziner gilt nicht mehr???

Renault
Themenstarteram 23. Juli 2005 um 8:58

Hallo,

jetzt versteh ich hichts mehr. Ich habe jetzt für meinen neuen Kangoo 1,6 16V mit Euro4 einen Steuerbescheid bekommen und da ist nix mit Steuerbefreieung bis Ende des Jahres!!! Ist es ein Fehler??? Mein 2002-er 1,6 16V mit Euro4 (also genau das selbe Auto und der selbe Motor) war bis Ende 2005 steuerbefreit! Und der Neue jetzt nicht mehr? Leider habe ich den Bescheid gerade eben im Briefkasten vorgefunden, also muss ich jetzt bis Montag warten, bis ich das mit dem Finanzamt abklären kann.

Wisst Ihr mehr dazu?

Gruß,

automatik

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17 Antworten
am 23. Juli 2005 um 17:56

Hai,

bei Neuzulassung in (ab) 2005, fällt die Steuerbefrieung komplett weg... Ein Hoch auf unseren Finanzminister :)

Gruß

Themenstarteram 23. Juli 2005 um 18:42

am 18. September wird er von mir keine Stimme bekommen...

am 24. Juli 2005 um 11:05

...dann zahlst du für deinen nächsten kangoo 2% mehr...MwSt.

:)

Moin,

Das ist so richtig. Die Steuerbefreiung wurde nur solange gewährt, bis das Gesetz ausgelaufen ist. Das Gesetz entstammt im übrigen noch der letzten CDU Regierung, also ein Hoch auf den Finanzminister der letzten CDU Regierung ;) Grund dafür ist, das durch Steuererleichterungen der Verkauf von BESONDERS sauberen Autos gefördert werden sollte. Da aber mittlerweile ein Euro 4 Auto ... nicht mehr aussergewöhnlich sauber ist ... sondern dies erst wieder für ein Euro 5 Fahrzeug gelten würde ... gibt es diese Förderung nicht mehr.

MFG Kester

Themenstarteram 24. Juli 2005 um 12:37

Rotherbach,

ich sehe jedoch keine Logik, denn:

- ich hatte bis dahin genau so ein Auto, jedoch Bj. 2002 und es wäre bis Ende 2005 steuerbefreit!

- ein neues Auto ist immer wenigstens etwas sauberer, also immerhin ein Vorteil für die Umwelt (ausserdem, angenommen ich hätte bis dahin ein Euro1 Auto gefahren, würde ich damit auch der Umwelt damit gut tun, oder?)

- Euro 5 Autos gibt es noch nicht, also sind die Euro 4 momentan die saubersten Autos

- warum ist das selbe Auto, das am 31.12.2004 zugelassen wurde noch steuerbefreit und das am 1.1.2005 nicht mehr?

Dieses eine Jahr könnte der Staat noch steuerbefreit fahren lassen, macht er aber nicht.

Es ist nicht die Welt, es sind bei meinem Kangoo 108 Euro/Jahr. Jedoch habe ich fest damit gerechnet, daß ich erst ab 2005 zur Kasse gebeten werde. Sind also immerhin noch ca. 60 Euro Unterschied.

Wie immer - nur Abzocke.

Und das mit der MWSt - beim Handeln würde ich bestimmt die 2% mehr raushandeln können. Man bezahlt doch heutzutage keine Listenpreise!

 

Gruß,

automatik

am 25. Juli 2005 um 18:47

Nein, wohl nicht. Aber den hast du doch jetzt auch nicht bezahlt, oder???. Leider für uns Verkäufer, aber zum Glück für Euch Kunden, bleibt für die Händler vielleicht 3% übrig(wenn es ein ordentliches Geschäft war. Zumindest hier in der Großstadt). Und dann jammern immer alle über schlechter werdenden Service, keine Probefahrten übers Wochenende, Fahrzeugauslieferung OHNE vollen Tank u.s.w.

Dass ich aber Kangoo Neuwagen für 30 € Provision ausliefere, und für das Autohaus vielleicht 300 € über bleiben, wird dann lächelnd mit " ja, ja" abgetan.

Leute, die Zeit wo ein Autoverkäufer mit 10.000 DM nach Hause gegangen ist, ist vorbei...werdet mal wach. ;)

Ihr seid es mit Schuld, wenn die kleinen auf der Strecke bleiben, und ihr dann 40 Kilometer weiter fahren müßt, um eine Inspektion an eurer Tonne durchführen zu lassen...

 

Aber trotz allem. es macht spaß mit Euch Kunden.

Aber trotzdem zahlst du doch 2 % mehr, wenn die MWST angehoben wird. Denn der Nachlaß bleibt ja der gleiche, denn ich glaube kaum, dass Renault den Händlern aus reiner freundlichkeit 2% mehr Marge gibt, oder???

gruß

Themenstarteram 25. Juli 2005 um 19:32

@dimigo71,

Du hast natürlich aua der Verkäufersicht recht, doch meine Situation kennst Du nicht. Ich habe meinen Kangoo beim Händler gekauft, der gerade 5 Min Fahrt von zuhause entfernt ist. Das Angebot, das er mir gemacht hat, da habe ich nicht einmal nachverhandelt. Ich hatte dafür auch einen Grund, es so anzunehmen und hatte dafür eine etwas andere Leistung vom Händler bekommen.

Übrigens brauchte ich auch keine Probefahrt, keine Fahrzeugbesichtigung/Erklärung usw, denn ich hatte davor das Vorgängermodell (ist ja fast das gleiche Auto). Und so wie aus aussah, waren wir beide sehr zufrieden.

Es kommt also immer auf die jeweilige Situation und die Leistungen, die man erwartet, an, und nicht auf die 2% Nachlass, oder 2% mehr MWSt.

Gruß,

automatik

Themenstarteram 25. Juli 2005 um 19:34

Zitat:

Dass ich aber Kangoo Neuwagen für 30 € Provision ausliefere, und für das Autohaus vielleicht 300 € über bleiben, wird dann lächelnd mit " ja, ja" abgetan.

Ja, stimmt schon, wenn Du es sagst. Allerdings bin ich bei einem ganz kleinen Dorf-Händler, wo der Verkäufer der Chef selbst ist.

Und Du bist ein Verkäufer, oder sehe ich das falsch? Da sieht es ja ganz anders aus.

 

Gruß,

automatik

Der Händlereinkaufspreis liegt bei einer Mehrwertsteuererhöung um 2% auch 2% höher.

Hoffe, für Aufklärung gesorgt zu haben,

Wolf.

am 29. Juli 2005 um 4:45

Zitat:

Der Händlereinkaufspreis liegt bei einer Mehrwertsteuererhöung um 2% auch 2% höher.

Ich bin ja nicht DER Finanzmensch, aber soweit ich weiss, kann jeder Gewerbetreibenede die Mehrwertsteuer abführen, oder? Daher wird der Preis sich für den Händler nicht ändern. Nur der Endkundenpreis ist höher. Ich glaube auch nicht, dass die Händler heutzutage noch soooo viel Gewinn machen. Allerdings sind die 3 % zu tief gegriffen. Es gibt sicherlich Situationen in denen Händler einen Wagen sogar unter Einkaufswert abgeben. Aber es gibt auch Situationen, in denen Sie den Listenpreis dafür bekommen.

Geiz ist Geil Manier gibt es in Deutschland leider zuviel. Aber es gibt auch genügend Leute die für den Service auch noch zahlen. Ich denke, dass ich so einer bin. ;) Der Preis für den Service muss aber auch stimmen... Denn mein Geld jemanden in den Hintern schieben will ich auch nicht. Soviel habe ich dann auch nicht über... :)

@automatik:

Tja die Logik, warum es keine Steuerbefreiung für Euro 4 Neuzulassungen mehr gibt, ist wohl klar:

So kommt mehr Geld in die Kasse,!

Zahlen muss es der Autofahrer, aber so ists halt! ;(

Zitat:

Original geschrieben von dimigo71

...dann zahlst du für deinen nächsten kangoo 2% mehr...MwSt.

:)

Im Ernst glaubst Du, dass der Ausgang der Wahl etwas an der Tatsache einer bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung ändert?

Ich gebe mich da keinen Illusionen hin!

Moin,

Die Logik dahinter ist schon bestechend. Du denkst nur nicht zuende.

Ab dem 1.1.2005 ist Euro 4 PFLICHT. Die Förderung gibt es MINIMAL 1 Jahr also bis zu, 1.1.2005, damit man diese Förderung in Anspruch nehmen kann, muss das Auto also am 31.12.2003 zugelasen worden sein.

Sonst kann es das 1 Jahr Förderung nicht bekommen, eine 3 oder 6 Monatige Förderung wurde von der Regierung, die das Gesetz verabschiedet hat, nicht berücksichtigt. Das Versäumnis liegt also bei der letzten Regierung Kohl, die solche Fälle nicht BEDACHT hat.

Und das Vater Staat ein Auto NICHT Fördern möchte, das die PFLICHTABGASNORM hat, ist doch verständlich. Weil man dem Käufer keinen Anreiz mehr geben muss, sich für das Euro 4 Fahrzeug zu entscheiden und NICHT das Euro 3 Fahrzeug zu nehmen (da es die NEU nicht mehr geben darf). Und ein Gesetz kurzfristig ändern, ist schwer bis gar nicht möglich, insbesondere noch ein Gesetz, das nicht wesentlich ist.

Das es keine neue Förderung gibt, liegt einfach daran, das man sich schwer tut die Euro 5 Grenzwerte zu definieren, als das Gesetz in den 90ern Erlassen wurde, ist man sicherlich davon ausgegangen, das die Euro 5 Grenzwerte genauso leicht zu definieren sein werden, wie Euro 3 und 4, die man JAHRE im Vorraus definiert hat. Jetzt gab es aber NEUE Erkenntnisse in Bezug auf Dieselabgase, und die wollte man kurzfristig noch verbauen. Für Benzinfahrzeuge ist man sich sogar meines Wissens schon einig, nur stellen sehr strenge Normen für Dieselfahrzeuge einen hohen Kostenfaktor dar, so dass es da massive Diskussionen gibt. Auch nachvollziehbar, denn eine Norm sollte ja nunmal erfüllbar sein, ohne die Hersteller in den Ruin zu treiben. Daher gibt es 2 Interessen, die einen denen es ums Wohl der Bevölkerung geht, und die anderen die die Interessen der Hersteller haben. Deshalb zieht es sich.

Und wie gesagt ... das Gesetz existiert schon LÄMGER, das die FÖRDERUNG bei einer Neuzulassung dieses Jahr nicht mehr gewährt wird, weiß auch JEDER Händler seit mind. 2 Jahren. Du hättest, um die Förderung zu bekommen, einfach ein Auto im Dezember kaufen sollen, dann hättest Du je nach Verbrauch deines Autos eine Steuerbefreiung zwischen 12 und 18 Monaten bekommen, bis zum 1.1.2005.

MFG Kester

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 10:14

Klingt zwar nicht schlecht, jedoch hast Du eines nicht berücksichtigt:

Wenn wir über den Anrzeiz von einem Euro 4 Auto reden, so dürfen wir nicht vergessen, daß dies auch ein Anreiz grundsätzlich für eine Neuanschaffung wäre. Also nicht, was die Auswahl ZWISCHEN den Neuwagen angeht, sondern daß man sich für ein neues Auto überhaupt entscheidet.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Der Händlereinkaufspreis liegt bei einer Mehrwertsteuererhöung um 2% auch 2% höher.

Das eben gerade nicht. Die Mehrwertsteuer ist beim Gewerbetreibenden ein durchlaufender Posten.

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