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Steuerbescheid T3 von PKW auf Wohnmobill

VW T3
Themenstarteram 22. Januar 2013 um 13:38

Hallo!

Hab heute den Steuerbescheid von meinen VW-Bus T3 Multivan 2,3E im Briefkasten gehabt!

Der Bus ist normal 8 Monate in Jahr zugelassen (Saisonkennzeichen) und hat als PKW Benziner Euro2 118€ gekostet!

Jetzt ist mein Bus auf einmal als Wohnmobil eingestuft!!!! Soll jetzt 180€ bezahlen da er nach Gewicht besteuert wird!

WAS SOLL DAS DENN JETZT???

Die Erfinden auch immer wieder was neues!!

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37 Antworten

Mahlzeit! Die erfinden nix Neues.Thema gabs schon in anderen Foren-

Grundlage der Änderung ist §12 Abs. 2 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 ,Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431

Da werden die Sachbearbeiter enfach auf die Kopie des Scheins kucken,die Schlüsselnr abgleichen und nicht weiter nachforschen.

In Bezug auf Stehhöhe,Küchenausbau usw.

Also ob du die Kriterien der WOMO-Anerkennung wegen der Steuer überhaupt erfüllst.

Das solltest du mit nem Anruf oder eben nem Schreiben mit Bildern innerhalb der Einspruchsfrist klären.

Gruß Frank!

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 14:08

Hallo Frank! Der war früher mal als Wohnmobil zugelassen wo noch der alte JX Turbodiesel eingebaut wahr! Er wahr da extra aufgelastet,usw! Aber mit dem 5-Zylinder Benziner und Euro2 ist er natürlich als PKW viel günstiger!!

Na, ich werde da mal anrufen!

Gruss Gerrit

Mahlzeit! Egal was da mal drin war und ob Aufgelastet.Es zählt deine Eintragung.PKW oder WOMO.Mit den vorhandenen SchlüsselNr.Erstmal!!!

Wie gesagt haben die FA 2006 einen eigenen Anforderungskatalog bezgl. der Anerkennung als WOMO erlassen.Wie oben geschrieben.Und scheinbar haste die ja bis jetzt nicht erfüllt,sonst hättest du ja nicht die Hubraumbesteuerung gezahlt.Darauf musste eben hinweisen.

Gruß Frank!

Also ich bin jetzt auch wieder ein WOMO.

Ehemals PKW.

Mit meinem JX zahl ich jetzt weniger, von 610oderso auf 430 jetzt.

Also für mich nicht schlecht.

Aber was ich nicht weiss, muss ich jetzt ne neue Haftpflichtversicherung beantragen?

Weil meine alte gilt ja für PKW?

:confused:

Mahlzeit! Für deine Versicherung zählt das was in den Papieren steht.Was du an Steuern zahlst geht denen am A--- vorbei.

Nochmal-Ja in so einem Fall kann man feiern,man zahlt ja auf einmal weniger!

Bitte beachtet das aber-Wenn es rauskommt das Ihr die Vorraussetzungen zur WOMO-Besteuerung nicht erfüllt kann nachgefordert werden.Auch noch nach zB 3 Jahren.

Und da kommste auch nicht von weg wenn da ein Fehler seitens des FA vorliegt.

Und bringt doch nicht immer Zulassung und Besteuerung und Versicherung durcheinander.

Das sind alles verschiedene Gesichtspunkte und werden auch so angesehen und berechnet.

Gruß Frank!

PS-Nur kurz das wichtigste für die Anerkennung als WOMO-

Steuer

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn

die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,

im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,

der Kocher fest eingebaut ist.

Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 15:13

Das war auch ein Grund mit dem 5-Zylinderumbau das ich ja dann weniger Steuern bezahle! Also ich habe den T3 Mulivan Magnum und der hat weder Kochgelegenheit noch ausreichen Stehhöhe da ja kein Hochdach/Schiebedach aufgebaut ist! Außerdem nutze ich ihn auch ab und zu als Lastfahrzeug mit Anhänger 2Tonnen, sowas macht man bestimmt nicht mit einen Wohnmobil!

Also Versicherung als PKW hab ich immer so um die 140€ bezahlt! Somit habe ich für meinen Bus in den 8 Monaten insgesamt ca 300€ Steuern und Versicherung bezahlt! Das fand ich in Ordnung :-)

Gerrit

Die Stehhöhe mit 1,70m ist ja jetzt wieder weggefallen hat mir die Tante vom Finanzamt erzählt.

Mahlzeit! Das wär ja ganz Neu.Wo steht das denn?

Gruß Frank!

Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und die Auskunft ergab, das Stehhöhe nicht mehr Notwendig ist.

 

 

Ich habe auch keine Stehhöhe und bin jetzt ein WOMO.

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 15:56

Und was haben sie sonst noch gesagt?? Kochgelegenheit? Wenn die Stehhöhe nicht mehr ausschlaggebend ist könnte man ja jeden pkw als womo besteuern?!

Mahlzeit!Na wenn dem denn aufeinmal so ist haben sich ja die Probleme mit der Diskutiererei erledigt.Und Dieselfahrer haben was davon,g.

Ich find in dem Änderungsgesetz nichts ausdrückliches zu WOMO-Kriterien.

Ausser dem Satz das nu die Zulassungsbehörden dazu fungieren die Steuerklassifizierung vorzunehmen.

Gruß Frank!

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 16:05

@ Frank! Kannst du mir mal den link dazu geben! Danke!

Frank, ich habe nicht soooo genau dann mehr nachgefragt.Bin ja froh das es jetzt weniger kostet.

Nachgeforscht habe ich diese Neuregelung auch noch nicht, ich nehme meine Information nur aus dem heutigen Telefonat mit der Tante vom Finanzamt. Vielleicht ist das auch Bundeslandabhängig? Keine Ahnung.

Ich wohn in MV.

Aber nochmal: Die Tanta hat gesagt: Stehhöhe muss nich mehr sein

Andere Dinge wie Bett und Kocher sind meiner Meinung nach immer noch aktuell notwendig.

Aber das hab ich ja, bzw ist Plug and Play.

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