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Steuererklärung nach Vermietung des eigenen kfz

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 21:39

Hallo zusammen, ich biete seit einem halben jahr mein auto bei drivy an, da wir selber recht wenig fahren und die kosten für das fahrzeug wieder rein kriegen wollen. Das läuft nun bisher ganz gut, sodass wir langsam in den bereich kommen wo alle kosten gedeckt sind und langsam gewinn eingefahren wird. Und hier geht es dann los. Ich lese immer von 256€ gewinn sind steuerfrei. Danach muss es bei der steuererklärung angegeben werden und man muss dann wegen gewerbe gucken. Und ich wollte mal hören, ob jemand von euch damit bereits erfahrungen hat, gewinne aus drivy, tamyca und so bei der steuer anzugeben. Mir sagt jeder was anderes wo es theoretisch hin gehört und ich hätte gern mal einen erfahrungsbericht.

Vg patrick

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28 Antworten

Eigentlich[tm] gibt's Finanzbeamte die das einem sagen können sollten. Was passiert wenn man ein Gewerbe hätte anmelden müssen? Keine Ahnung. Zudem gibt's Literatur wie den großen Konz (hat mir bei meiner Steuererklärung schon sehr geholfen). Und natürl. Steuerberater wo bzgl. Beratung das Gleiche gilt wie bei Anwälten: Konkrete Beratung nur von Leuten die offiziell staatl. genehmigt diesen Beruf haben, sonst illegal. Was natürl. z. B. Erfahrungsberichte anderer Leute in einem Internet-Forum trotzdem erlaubt.

Lies: Drücke dir die Daumen, dass dir hier jmd. helfen kann...

notting

am 28. Mai 2017 um 19:12

256€ ist an Gewinn tatsächlich die Freigrenze, danach wird es steuerpflichtig, ist also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Ob es gewerpflichtig ist, entscheidet mehrere Fragen. Vor allem hier ist die Frage, habt ihr das Auto um diese Gewinne zu kreieren?

Da stellt sich die Frage, wie stark ist die Eigennutzung und wie hoch sind die Gewinne? Wenn ihr das Auto 7000km im Jahr mit eigenen Kosten von z.B. 1400€ betreibt, im Gegenzug 300€ Gewinn macht ... dann geht das noch. Spätestens wenn aber der Gewinn höher als die eigenen Kosten sind und vielleicht noch der eigene Kilometer billiger ist, als das was eure "Kunden" dafür zahlen, dann ist das gewerblich.

Aber da gibt es sicher einen Graubereich, der juristisch erst mal abgeklopft werden müsste.

Wenn man einen wirtschaftlichen Totalgewinn anstrebt, dann ist das gewerblich. Gewinn definiert sich als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. ;)

In der bisherigen Rechnung sind vermutlich die Anschaffungs- und Wartungskosten sowie die Abschreibung nicht berücksichtigt.

Diese Portale wollen keine Autovermietung im klassischen Sinne darstellen. Sie richten sich an Private, die ihr sinnlos rumstehendes Auto anderen zum "runterrocken" überlassen wollen. Sollte die Gewinnschwelle erreicht werden, wird das u.a. in der Pkw-Versicherung etwas heikel.

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 7:17

Hallo, vielen Dank für eure Antworten.

Also konkret sieht es bei uns so aus, dass wir das Auto natürlich für uns gekauft haben und auch vorrangig für uns benutzen wollen. Es ist auch nur ein gebrauchter für 6k, also kein Neuwagen um irgendwie mehr Gewinn zu machen oder so einen Quatsch.

Da wir nun leider recht wenig fahren, alle 2 Wochen mal nen Einkauf, alle 4 Wochen mal zu den Eltern fahren, steht das Auto effektiv halt recht viel rum. Eigene Fahrleistung im Jahr sind vllt 4000-6000km maximal.

Also ein klares NEIN zu "mit Gewinnabsicht zugelegt"

Von der Zeit her, steht er auch öfter uns zur Verfügung und vllt im Schnitt 3-4 Tage im Monat ist er vermietet.

Bei den Km sieht er allerdings etwas anders aus. Da sind bisher gut 25% von uns gefahren und der Rest von Mietern.

Die eigenen Km sind auch weit teurer als die gemieteten. Bei den bisher 9 Mietungen dieses Jahr sind das so 11cent pro Km den die da zahlen im Schnitt.

Was bisher wieder reingeholt ist von den Kosten wären steuern und Versicherung. Im Dez. ist der TÜV dran, dann werde ich eh sehen ob ich da eher miese mache oder ob der Gewinn auch die Werkstatt Kosten abdeckt.

Also ich habe Fixkosten für Steuern + Versicheung von gut 550€ dann der TÜV plus Werkstatt im Dez. sind es vllt so 1000€. Und die bisherigen Einkünftige durch die Vermietung Jan-Jun sind dann bei 800€ vllt.. Also bis Dezember sind ich sicher etwas drüber, aber keine Tausende von €. Also JA, bisher sind weder Anschaffung noch Abschreibung mit berücksichtigt? Was kann ich da ansetzen? Anschaffung nur im ersten Jahr nehme ich an? Ich glaube das sind dann schon Detailfragen an den Steuerberater :-(

am 29. Mai 2017 um 8:25

Zitat:

@PaddelBln schrieb am 29. Mai 2017 um 09:17:37 Uhr:

Also ein klares NEIN zu "mit Gewinnabsicht zugelegt"

Von der Zeit her, steht er auch öfter uns zur Verfügung und vllt im Schnitt 3-4 Tage im Monat ist er vermietet.

In dem Fall würde ich gar nichts machen. Ich kann hier unter dem Strich auch keine Gewinne erkennen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. Mai 2017 um 21:12:20 Uhr:

Ob es gewerpflichtig ist, entscheidet mehrere Fragen. Vor allem hier ist die Frage, habt ihr das Auto um diese Gewinne zu kreieren?

Gerade dieser Punkt ist für die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, vollkommen unerheblich!

Da zählt nur Art und Umfang des Gewerbes.

Auch für die Umsatzsteuer ist die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, nicht relevant.

Lediglich bei der Einkommensteuer gibt es den sog. "Liebhabereibetrieb" bzw. die Abgrenzung zu anderen nicht zu versteuernden Einnahmen.

Ein Gewerbebetrieb ist nicht nur "Steuern zahlen". Sondern auch andere Pflichten zu erfüllen, die Zulassung als Vermietfahrzeug z.B., Haftung oder Gewährleistung nach BGB etc. pp.

Da solltest du dich schlau machen, ggfs. eine Anfrage bei der Stadt oder Gemeinde stellen, um nicht später mit Bußgeld verwarnt zu werden.

am 29. Mai 2017 um 14:58

Zitat:

@Deloman schrieb am 29. Mai 2017 um 16:52:46 Uhr:

Gerade dieser Punkt ist für die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, vollkommen unerheblich!

Na dann lass doch mal raus, welche Punkte erheblich sind, ein Gewerbe anzumelden.

Gerne an dem Beispiel hier. Ab wann wird das verleihen des eigenen PKW zum Gewerbe?

Ich bin kein Fan der Gewerbeordnung und auch kein BGB-Jurist. Sorry!

Aber Gewinnerzielungsabsicht war nie ein Thema. Man kann ja auch keine Kneipe aufmachen und das Bier umsonst ausschenken. Da zählen Brandschutzverordnung, Hygienevorschriften und und und. nur mal so als Beispiel.

Grundsätzlich würde ich in diesem Fall steuerlich auch nichts machen. Allerdings würde ich einen Anwalt aufsuchen, und mich erkundigen, welche Haftung, Schadenersatzansprüche etc. ich übernehmen muss.

Und wie gesagt, eine Anfrage bei der Stadt oder Gemeinde bringt Klarheit.

Edit: Man kann sich auch gut bei der IHK in der Region erkundigen, die bieten auch Hilfe an.

am 29. Mai 2017 um 16:13

Zitat:

@Deloman schrieb am 29. Mai 2017 um 17:10:59 Uhr:

Aber Gewinnerzielungsabsicht war nie ein Thema.

Es ging ja hier um die grundsätzlich Frage, wann liegt überhaupt ein Gewerbe vor?

Und die Gewinnerzielungsabsicht ist dafür ein ganz entscheidenes Kriterium, welches aber nicht zwingend bedeuten muss, dass auch Gewinne erzielt werden.

Da die Gewinnerzielungsabsicht sich selbst nicht messen lässt, muss man das über andere Kriterien tun, die entsprechende Indizien liefern.

Dazu zählt mal überhaupt einen Blick auf die Zahlen zu werfen. So ist es natürlich schon so, dass man demjenigen ein gewisses unternehmerisches Denken unterstellen muss, wenn man ihm ein Gewerbe andichten will. Kostet einen ein Auto z.B. 4000€/Jahr und man nimmt über den gelegentlichen Verleih 1000€ ein, dann wird es mehr als schwierig daraus eine Gewinnerzielungsabsicht zu machen.

Werden aber 3500€ eingenommen, dann kann man hier schon einen gewerblichen Verleih drin sehen, wo auch dieses kleine Minus akzeptiert wird, weil sich der Verleiher den Privatwagen spart.

Andere Indizien sind hier eben die Verleihdauer und wie viele Kilometer im Jahr privat gefahren werden und verliehen gefahren werden.

Beim TE sehe ich hier keine Anzeichen eines Gewerbes und damit braucht er sich auch nicht schlau machen, was er theoretisch als gewerbetreibender Autoverleiher zu beachten hätte.

am 29. Mai 2017 um 20:58

Hallo,

konkretes Wissen gibt es hier: https://www.erento.com/.../

@ PaddelBln:

Im Zweifelsfall gibt es in jedem Finanzamt eine Auskunftsstelle, wo jeder Bürger kostenfrei eine ihn betreffende Auskunft erhalten kann.

Ansonsten würde ich mir eher weniger um das Finanzamt als um den Versicherer gedanken machen, es sei denn, die Versicherung wurde ausdrücklich für den Fahrzeugverleih abgeschlossen. Ich frage mich gerade, was ich als Versicherungsangestellter mir denken würde, wenn ein und dasselbe Fahrzeug mehrfach im Jahr einen Unfall hätte und jedesmal ein anderer Fahrername dabei auftauchen würde. Die Folgen sollten auch mal durchdacht werden.

Gruss vom Asphalthoppler

Die meisten Vermietungsportale bieten separate Versicherungen für die Vermietung an, die nur für den Zeitraum der Vermietung VK und HP übernehmen.

Was nicht heißt, dass man die eigene Versicherung nicht über Schäden informieren sollte/muss, aber grundsätzlich ist die eigene Versicherung außen vor.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 6:04

Guten morgen, also bei drivy ist der mieter während der vermietung über die allianz versichert. Im unfall-fall regeln die alles und meine versicherung wird nicht berührt. Lediglich die gefahrenen km muss ich etwas hochstellen fürs nächste jahr. Auf denen bleibe ich sitzen.

Vielen dank für die vielen antworten!

In meinem fall wird es am ende des jahres vllt so aussehen, dass ich vllt mit TÜV, Steuern, Versicherung und werkstattkosten auf 1000-1500€ Unkosten komme und durch das vermieten, wenn es so weiter läuft, 1500-2000€ einspielen könnte.momentan liege ich bei 800€ seit januar.

Es sind halt immer nur wenige tage im monat. Meist nur mal das wochenende zum see oder mal nen tag um etwas von a nach b zu fahren. Einmal war eine 8 tage miete wo jemand wirklich in den urlaub ist. Dieses jahr waren es bisher 8 anmietungen.

Also alles in allem steht das auto zu 75% bei uns vor der haustür und ist für uns da, so wie es sein soll. Nur von den kilometern sieht es halt anders aus, da sind momentan 75% von den mietern gefahren worden.

am 30. Mai 2017 um 8:08

Hallo,

herzlichen Dank für die Info. Mit der Versicherung- das wusste ich nun wiederum nicht! Habe mich aber jetzt mal schlau gemacht.

Mit den Kosten bist Du zwar gut im Rennen, allerdings nicht ganz vorne.

Zu den anfallenden Kosten gehören u.a. nämlich auch:

- anteil. Verwaltungskosten ( Telefonanschluss, Handy- Grundgebühr, Telefonkosten, Büromaterial)

- anteilige Reinigungskosten des Fahrzeugs ( Waschstrasse, pofess. Innenreinigung )

- regelmäßiger Reifenwechsel und deren vorzeitige Erneuerung

Auch wenn das nur anscheinend geringe Beträge darzustellen scheint, die Summe macht da schon 500.- Euro und mehr aus.

Klar, dass der Mieter den Wagen reinigen muss, aber unter einer Reinigung versteht eben jeder etwas - und manchmal völlig- anderes.

Das Einzige, was mich bei dieser Vermietung stört ist, dass ich ja nicht weiß, wie der Mieter das Fahrzeug behandelt. Viele unterschiedliche Fahrweisen erhöhen bekanntlich den Verschleiß und den trägt der Vermieter.

Zudem weißi ich nicht, ob man wirklich nach jeder Vermietung das Auto akribisch nach Mängeln absucht, oder einfach davon ausgeht, dass wohl schon alles seine gute Ordnung haben wird.

Nun, ich habe keine Ahnung und wünsche all Jenen, die diese Autos vermieten viel Glück und Freude dabei.

Einen größeren Gewinn macht am Ende gewiss nur der Vermittler, denn der bekommt ca. 30% der Mietkosten und trägt, ausser der Vermittlung einer Versicherung, ansonsten keine Verantwortung.

Wie auch immer...

Gruss vom Asphalthoppler

am 30. Mai 2017 um 8:40

Zitat:

@PaddelBln schrieb am 30. Mai 2017 um 08:04:23 Uhr:

 

In meinem fall wird es am ende des jahres vllt so aussehen, dass ich vllt mit TÜV, Steuern, Versicherung und werkstattkosten auf 1000-1500€ Unkosten komme und durch das vermieten, wenn es so weiter läuft, 1500-2000€ einspielen könnte.momentan liege ich bei 800€ seit januar.

Für ein Auto von 6000€ Wert kannst du nochmal 1000-1500 € Wertverlust pro Jahr dazurechnen. Das Auto hält ja nicht ewig und muss irgendwann ersetzt werden.

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