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Steuergerät Flashen

Audi A3 8P
Themenstarteram 30. Juli 2007 um 21:36

Hallo, hat bei jemandem von Euch auch schon mal die Audi-Werkstatt beim Flashen des Steuergerätes selbiges zerstört und anschließend eine Rechnung dafür geschickt? Bei mir ging es um ein Getriebesteuergerät (AG 6-Gang), das ein Update bekommen sollte. Schaden ca. 600,- Euro, der Vorgang ist seit einigen Wochen in "Verhandlung"...

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20 Antworten
am 30. Juli 2007 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von bencom

Hallo, hat bei jemandem von Euch auch schon mal die Audi-Werkstatt beim Flashen des Steuergerätes selbiges zerstört und anschließend eine Rechnung dafür geschickt? Bei mir ging es um ein Getriebesteuergerät (AG 6-Gang), das ein Update bekommen sollte. Schaden ca. 600,- Euro, der Vorgang ist seit einigen Wochen in "Verhandlung"...

 

Wurde das Update von dir "gewünscht", oder hat die Werkstatt das von sich aus vorgenommen? In letzterem Falle könnte es Wunder wirken, wenn du der Werkstatt freundlich aber bestimmt mit der "Anwalt-Keule" drohst (falls normale Argumente nicht mehr weiterhelfen).

 

 -Valynor

 

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 21:47

 

 

Wurde das Update von dir "gewünscht", oder hat die Werkstatt das von sich aus vorgenommen? In letzterem Falle könnte es Wunder wirken, wenn du der Werkstatt freundlich aber bestimmt mit der "Anwalt-Keule" drohst (falls normale Argumente nicht mehr weiterhelfen).

 

-Valynor

Die Werkstatt hatte das Update vorgeschlagen, da das Getriebe einmal in den Notlauf sprang, aber kein Fehler im Speicher abgelegt war. Das Aufspielen sollte ca. 30 Euro kosten!

am 30. Juli 2007 um 21:51

Sach ma deinem WM ob er noch ganz klar im Kopp ist !!!

GF

PS: Sofort den Rechtschutz kontaktieren.

Das Steuergerät kostet übrigen 446,25 Euro. Der soll dir mal im einzelnen erklären wie sich die Summe zusammensetzt, und vor allem wie das passiert ist. Wenn die aber was kaputt machen ist das nicht dein Problem.

Gruß

PowerMike

am 30. Juli 2007 um 21:53

Und jetzt wollen sie dir dafür die Kosten unterjubeln? Das ist in der Tat ziemlich dreist - das würde ich auf keinen Fall zahlen. Wenn du mit (ruhig und sachlich vorgebrachten) Argumenten nicht weiterkommst, solltest du dich direkt an AUDI und/oder einen Anwalt wenden. Eventuell vorher noch versuchen mit den Werkstattchef ein klärendes Gespräch zu führen.

 

 -Valynor

Wenn die es vermurkst haben, müssen sie auch für den Schaden gerade stehen.Schließlich haben sie einen Werkvertrag und keinen Dienstvertrag mit Dir geschlossen, als sie den Auftrag angenommen haben.

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Schließlich haben sie einen Werkvertrag und keinen Dienstvertrag mit Dir geschlossen, ...

Kannst du uns den Unterschied erklären?

Gruß

PowerMike

am 30. Juli 2007 um 22:14

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike

Zitat:

Kannst du uns den Unterschied erklären?

 

Gruß

PowerMike

 

Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.

 [...] 

Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienst- und Kaufvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit.

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

 

 -Valynor

Zitat:

Original geschrieben von valynor

 

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike

Zitat:

Kannst du uns den Unterschied erklären?

 

Gruß

PowerMike

 

Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.

 

Der Unternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. Der Unternehmerbegriff im Werkvertragsrecht ist damit anders zu verstehen als im übrigen Recht.

 

Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienst- und Kaufvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit.

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

 

 -Valynor

 Oder einfacher ausgedrückt, beim Dienstvertrag wird nur die Leistung geschuldet, beim Werkvertrag auch der Erfolg. Deswegen machen Ärzte auch nur Dienstverträge! :D

Danke!:)

Gruß

PowerMike

Themenstarteram 8. September 2007 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von valynor

Und jetzt wollen sie dir dafür die Kosten unterjubeln? Das ist in der Tat ziemlich dreist - das würde ich auf keinen Fall zahlen. Wenn du mit (ruhig und sachlich vorgebrachten) Argumenten nicht weiterkommst, solltest du dich direkt an AUDI und/oder einen Anwalt wenden. Eventuell vorher noch versuchen mit den Werkstattchef ein klärendes Gespräch zu führen.

 

-Valynor

Also es geht weiter, auch nach erneuter "interner Prüfung" besteht das Audi-Zentrum (welches möchte ich an dieser Stelle noch nicht nennen) darauf, dass ich das Steuergerät bezahle.

Habe nun als (vor)letzen Schritt die AUDI-Kundenbetreuung eingeschaltet - man will ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen...

Themenstarteram 8. September 2007 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von bencom

Zitat:

Original geschrieben von valynor

Und jetzt wollen sie dir dafür die Kosten unterjubeln? Das ist in der Tat ziemlich dreist - das würde ich auf keinen Fall zahlen. Wenn du mit (ruhig und sachlich vorgebrachten) Argumenten nicht weiterkommst, solltest du dich direkt an AUDI und/oder einen Anwalt wenden. Eventuell vorher noch versuchen mit den Werkstattchef ein klärendes Gespräch zu führen.

 

-Valynor

Also es geht weiter, auch nach erneuter "interner Prüfung" besteht das Audi-Zentrum (welches möchte ich an dieser Stelle noch nicht nennen) darauf, dass ich das Steuergerät bezahle.

Habe nun als (vor)letzen Schritt die AUDI-Kundenbetreuung eingeschaltet - man will ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen...

Also das nemm ich ja mal richtig dreist.. Kann mich meinen Vorrenern echt nur anschliessen. Wer das kaputt macht der solls auch ersetzen. Und dieser Freundliche hat dann sogar noch nen Zentrum Status ?? Ich an deiner Stelle würd mich auch an den Kundenservice bei Audi wenden und denen den Fall schildern..

Ansonst muss man ja auch Angst haben das die einem auf Probefahrt das Auto Schrott fahren und man dann auch selbst für den Schaden aufkommen muss oder wie seh ich das ??

Grüße..

Zitat:

Original geschrieben von valynor

 

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

 

-Valynor

Na dann ;)

Haben die Dich auf das eventuelle Verrecken hingewiesen?

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