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Steuergerät max Last

VW Caddy 4 (SA)
Themenstarteram 31. Januar 2024 um 11:26

Moin, kann man eine RFL mit 60W direkt an der Leitung zum Original RFL mit 21W betreiben oder schaltet ( bzw. raucht ) das Bordnetz/Rücklichtsteuergerät ab?

Brauche hinten etwas mehr Licht an meinem 2017 Caddy SA.

Gruß und Danke ??

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10 Antworten

Nein. Das geht nur über eine relaisschaltung.

Auf dem öffentlichen Straßenraum ist das sowieso illegal und daher nicht empfehlenswert! Abgesehen davon sind 60W schon ganz schön viel über der eigentlich vorgesehenen Last, zumal das sicher auch gut Abwärme erzeugt über längere Zeit und ich nicht weiß, wieviel die Rückleuchten da vertragen.

Die elegante und legale Lösung wäre ein zugelassener Zusatzscheinwerfer oder 2 als Rückfahrlicht, dafür das originale Rückfahrlicht stilllegen. Denn es sind max. 2 Rückfahrlichter zulässig, alles andere sind Arbeitsscheinwerfer und die dürfen m.W.n. nicht direkt mit dem Rückwärtsgang mit angehen.

Falls du mit dem Auto so nur auf privatem Grund unterwegs bist, oder das Auto für Offroad, Rennsport etc. nutzt, darfst du solche abweichenden Umbauten natürlich machen.

Für solche Zwecke habe ich sehr gute Langzeiterfahrung mit den zwar teuren aber qualitativ auch hochwertigen Leuchtmitteln von Benzinfabrik.de gemacht:

https://www.benzinfabrik.com/.../...ueckfahrlicht-vw-polo-6r-weiss?...

Diese macht sehr helles effektives Licht, um beim Rückwärtsfahren auch bei schlechtem Wetter den Weg gut auszuleuchten, erzeugt keine Fehlermeldung und hält dauerhaft, wie gesagt, im öffentlichen Straßenverkehr natürlich illegal und nicht zu empfehlen!

 

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 14:23

Zitat:

@AxelFunk schrieb am 31. Januar 2024 um 14:52:05 Uhr:

Auf dem öffentlichen Straßenraum ist das sowieso illegal und daher nicht empfehlenswert! Abgesehen davon sind 60W schon ganz schön viel über der eigentlich vorgesehenen Last, zumal das sicher auch gut Abwärme erzeugt über längere Zeit und ich nicht weiß, wieviel die Rückleuchten da vertragen.

Die elegante und legale Lösung wäre ein zugelassener Zusatzscheinwerfer oder 2 als Rückfahrlicht, dafür das originale Rückfahrlicht stilllegen. Denn es sind max. 2 Rückfahrlichter zulässig, alles andere sind Arbeitsscheinwerfer und die dürfen m.W.n. nicht direkt mit dem Rückwärtsgang mit angehen.

Falls du mit dem Auto so nur auf privatem Grund unterwegs bist, oder das Auto für Offroad, Rennsport etc. nutzt, darfst du solche abweichenden Umbauten natürlich machen.

Für solche Zwecke habe ich sehr gute Langzeiterfahrung mit den zwar teuren aber qualitativ auch hochwertigen Leuchtmitteln von Benzinfabrik.de gemacht:

https://www.benzinfabrik.com/.../...ueckfahrlicht-vw-polo-6r-weiss?...

Diese macht sehr helles effektives Licht, um beim Rückwärtsfahren auch bei schlechtem Wetter den Weg gut auszuleuchten, erzeugt keine Fehlermeldung und hält dauerhaft, wie gesagt, im öffentlichen Straßenverkehr natürlich illegal und nicht zu empfehlen!

Moin, nein die 2x30W RFL haben eine E Zulassung und die Rückleuchten mit RFL wurde durch eine mit ner 2ten NSL (Rechtslenker) ersetzt! Also alles wie es in Deutschland erlaubt ist!

Ob 60W viel ist kann ich nicht sagen, die meisten Autos haben doch serienmäßig schon 42W also 2x21,

so auch der Caddy bis 2015!

Was passiert eigentlich bei Überlastung oder nem Kurzschluss? Schaltet das Steuergerät ab oder wird gleich ein neues fällig?

Hatte mal nen Kurzschluss am Anhänger da funktionierte nach Austausch des Kabels wieder alles, nichtmal ne Sicherung war durch obwohl man sehen konnte das da schon länger was vor sich hin kokelte.

Rechtslenker Rücklicht Rechts!

Das BCM wird bei falscher Last ( kaltlicht diagnose) oder Kurzschluss den Ausgang abschalten.

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 18:10

Zitat:

@protagonist schrieb am 31. Januar 2024 um 19:02:32 Uhr:

Das BCM wird bei falscher Last ( kaltlicht diagnose) oder Kurzschluss den Ausgang abschalten.

Bedeutet dann im Umkehrschluss das die momentan verbauten RFL mit 2x18W noch als unbedenklich erkannt werden.

Danke, dass hat mir sehr geholfen!

Hi, wie klappt das denn mit dieser Rechtslenker Rückleuchte ?

Kann man die einfach tauschen und dann ist gut ?

Bin sozusagen halb legal untewegs....man darf ja nur 2 Rückfahrscheinwerfer haben.......nu hab ich 2 und den originalen lächerlichen Punkt...siehe Bilder :-)

Also diese lächerliche originale Birne nervt ganz schön finde ich......

Musste mir nen Schalter einbauen damit der Tüv nicht auf dumme Gedanken kommt, sind jetzt also Arbeitsscheinwerfer für den Anhängerbetrieb

20200301
20200301
20200301
Themenstarteram 31. Januar 2024 um 23:47

Zitat:

@DerMick schrieb am 1. Februar 2024 um 00:24:39 Uhr:

Hi, wie klappt das denn mit dieser Rechtslenker Rückleuchte ?

Kann man die einfach tauschen und dann ist gut ?

Bin sozusagen halb legal untewegs....man darf ja nur 2 Rückfahrscheinwerfer haben.......nu hab ich 2 und den originalen lächerlichen Punkt...siehe Bilder :-)

Also diese lächerliche originale Birne nervt ganz schön finde ich......

Musste mir nen Schalter einbauen damit der Tüv nicht auf dumme Gedanken kommt, sind jetzt also Arbeitsscheinwerfer für den Anhängerbetrieb

Die Rechtslenker Rückleuchte hat an der Stelle von der RFL die NSL, Stecker, Lampenträger alles gleich, entweder nimmst nur die Birne raus oder legst ein Kabel von der anderen NSL rüber und hast dann 2 NSL was ja auch Tüv konform ist.

Bei eBay GB sind immer mal wieder gebrauchte drin, ansonsten bekommst du die auch über VW.

 

Rückl.Rechtsl.Rechts
Rückl.Rechtsl.Rechts

Lampe raus setzt aber einen Fehler wenn man die RFL nicht raus codiert.

 

Genauso wie die Leitung der NSL anzuzapfen um die andere Seite zum Leuchten zu bringen.

 

Mit leuchtender Lampenkontrolle könnte es schwer werden die HU zu bestehen.

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 12:00

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 1. Februar 2024 um 12:19:51 Uhr:

Lampe raus setzt aber einen Fehler wenn man die RFL nicht raus codiert.

Genauso wie die Leitung der NSL anzuzapfen um die andere Seite zum Leuchten zu bringen.

Mit leuchtender Lampenkontrolle könnte es schwer werden die HU zu bestehen.

Weder noch, du trennst doch eh die Leitung der Original RFL und hängst die beiden Zusatz-RFL dran, somit checkt die Kaltdiagnose die 2 die am Stoßfänger hängen, bei mir grad 2x18W LED ohne Fehlermeldung!

Ferner ist es auch völlig egal ob am Anschluss der NSL eine oder zwei 21W Birnen hängen!

Die Lampenkontrolle in meinem Grauen Caddy war durch ein defektes oder nicht kompatibles AHK Steuergerät immer an, und der hat so 2x Tüv bekommen und war 2x zum Eintragen von FW und Rädern beim Tüv. Wichtig ist das alles funktioniert und eine ECE Zulassung hat.

 

 

 

Da hast du aber Glück gehabt, mit leuchtender Lampenkontrolle bestehst du hier keine Hauptuntersuchung.

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