Steuergerät unter Wasser
Moin moin,
ich habe mir Ende 2008 einen Corsa D gekauft, kurz nach Ablauf der Garantie diesen Winters fiel nach der Waschanlage das Steuergerät aus, die ABS Leuchte ging an, dann war ich beim Opelhändler, der das eigtl. auf Kulanz machen wollte!
Natürlcih ging das nicht weil ich die Inspektion bei ATU gemacht habe, hielt ich ja nicht für notwendig damit zu Opel zu fahren.
Der Opelhändler möchte die Reperatur jetzt bezahlt haben, ca 700 €, damit frage ich mich muss ich das denn bezahlen, das ist doch nicht ATU's Fehler oder Meiner wenn man das Auto nicht einmal waschen darf!?
MfG
Olli
Beste Antwort im Thema
Während der Garantiezeit sollte man aber trotzdem beim FOH die Inspektionen machen lassen.
Wenn ich solche Beiträge lese, weiß ich sofort warum ich immer zu meinem FOH fahre, und wenn die Schraube noch so klein ist, die ich benötige! Bei ATU spart man vielleicht einige Euros, die hier gesparten Euros fallen dann aber trotzdem an sobald man ein größeres Problem hat und zum FOH muss, weil ATU damit nicht mehr klar kommt. Ehrlich gesagt finde ich es auch verständlich wenn der FOH sagt das er die Kosten nicht übernimmt. Da der FOH für die Inspektionen zu teuer ist wird er nicht in Anspruch genommen, wenn dann aber das Steuergerät defekt ist, dann ist Opel (oder der FOH) gut genug das ganze auf Kulanz zu machen. Freunden und Bekannten wird erzählt, "Bah, nie wieder Opel, die machen Reperaturen am Steuergerät (o.ä.) nicht mal auf Kulanz."
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33 Antworten
Hy...also viele FOH haben sich da richtig pissig...aber das mit der Kolanz is halt die Entscheidung der FOH, sie müssen nich sondern sie können...und da kannst du nix machen wenn die Garantie schon verfallen is...und gerade bei A.T.U sorry is aber eh ein reudiger Verein...!
Aber was hat er denn gesagt an was das liegt das da wasser reigekommen is...denn ich denke mal das du dein Autowagen nich zum erstenmal gewaschen hast...?
Welches Steuergerät - vom Motor oder vom ABS?
Jedenfalls sind beide nicht sonderlich exotisch (sollte man auch mal gebraucht auftreiben können) und man kann sie evtl. auch vom Spezialisten reparieren lassen.
Wenn du es schon hast machen lassen...dann zahls auch, ganz einfach.
Gewährleistung ist wie gesagt freiwillig. Mit dem Risiko mußt leben wenn du nicht beim FOH zur Inspektion aufschlägst.
Zitat:
Original geschrieben von okircher
Moin moin,
ich habe mir Ende 2008 einen Corsa D gekauft, kurz nach Ablauf der Garantie diesen Winters fiel nach der Waschanlage das Steuergerät aus, die ABS Leuchte ging an, dann war ich beim Opelhändler, der das eigtl. auf Kulanz machen wollte!
Natürlcih ging das nicht weil ich die Inspektion bei ATU gemacht habe, hielt ich ja nicht für notwendig damit zu Opel zu fahren.
Der Opelhändler möchte die Reperatur jetzt bezahlt haben, ca 700 €, damit frage ich mich muss ich das denn bezahlen, das ist doch nicht ATU's Fehler oder Meiner wenn man das Auto nicht einmal waschen darf!?
MfG
Olli
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber wenn du deinen Wagen Ende 2008 gekauft hast und die Garantie 2 Jahre beträgt, dann läuft die doch erst Ende diesen Jahres ab.......oder kann ich nicht rechnen????
Zitat:
Original geschrieben von Painiger
Zitat:
Original geschrieben von okircher
Moin moin,
ich habe mir Ende 2008 einen Corsa D gekauft, kurz nach Ablauf der Garantie diesen Winters fiel nach der Waschanlage das Steuergerät aus, die ABS Leuchte ging an, dann war ich beim Opelhändler, der das eigtl. auf Kulanz machen wollte!
Natürlcih ging das nicht weil ich die Inspektion bei ATU gemacht habe, hielt ich ja nicht für notwendig damit zu Opel zu fahren.
Der Opelhändler möchte die Reperatur jetzt bezahlt haben, ca 700 €, damit frage ich mich muss ich das denn bezahlen, das ist doch nicht ATU's Fehler oder Meiner wenn man das Auto nicht einmal waschen darf!?
MfG
Olli
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber wenn du deinen Wagen Ende 2008 gekauft hast und die Garantie 2 Jahre beträgt, dann läuft die doch erst Ende diesen Jahres ab.......oder kann ich nicht rechnen????
Schonmal die Garantiebedingungen durchgelesen?
Während der Garantiezeit sollte man aber trotzdem beim FOH die Inspektionen machen lassen.
Wenn ich solche Beiträge lese, weiß ich sofort warum ich immer zu meinem FOH fahre, und wenn die Schraube noch so klein ist, die ich benötige! Bei ATU spart man vielleicht einige Euros, die hier gesparten Euros fallen dann aber trotzdem an sobald man ein größeres Problem hat und zum FOH muss, weil ATU damit nicht mehr klar kommt. Ehrlich gesagt finde ich es auch verständlich wenn der FOH sagt das er die Kosten nicht übernimmt. Da der FOH für die Inspektionen zu teuer ist wird er nicht in Anspruch genommen, wenn dann aber das Steuergerät defekt ist, dann ist Opel (oder der FOH) gut genug das ganze auf Kulanz zu machen. Freunden und Bekannten wird erzählt, "Bah, nie wieder Opel, die machen Reperaturen am Steuergerät (o.ä.) nicht mal auf Kulanz."
Genau so sieht es aus - bei sowas könnte mir auch immer die Hutschnur hochgehen...
Bei Arbeiten sind Vertragswerkstätten natürlich immer zu teuer und ziehen einem über den Tisch, aber keiner hat Skrupel sie wie eine Weihnachtsgans auszunehmen auch wenn man noch keinen Euro im Laden gelassen hat.
Eure Beiträge sind wenig hilfreich, und nicht gerade Objektiv, zu einigen Missverständnissen, das Auto war ein Jahr alt und hatte nur noch ein Jahr Garantie!
Zu denjenigen die sich über ATU aufregen, Ölwechsel und Betriebsstoffe ist wohl wenig anspruchsvoll zu wechseln und hat nichts mit dem Steuergerät zu tun zumal das ja nicht nur ausgetauscht sondern auch ein anderes eingebaut wurde was dann in der Werkstatt als Produktverbesserung verkauft wurde, mit ordentlicher Abdichtung, da fehlt mir das Verständnis!
Ausserdem ist der FOH nicht immer besser als andere KFZ Buden.
Ich war beim FOH, und habe gesagt das sie es nicht reparieren sollen solange nicht geklärt ist wer das bezahlt, sie haben es trotzdem repariert und jetzt soll ich für eine Reperatur bezahlen die ich nicht angewiesen habe, leider habe ich das nicht schriftlich, das ist das Problem!
MfG
Olli
Zitat:
Original geschrieben von okircher
Eure Beiträge sind wenig hilfreich, und nicht gerade Objektiv
Dann musste zum RA gehen und das Zivilrechtlich klären.
Trotzdem würde ich mal einen Blick in die Garantiedingungen gucken, nur als kleiner Tip
Naja, wenn du wenigstens noch Namentlich benennen kannst wem du gesagt hast er soll NICHTS machen bevor du das Okay gibst..
Ich mein, so Reparaturen in der Dimension werden doch m.E. eh nicht einfach ohne weiteres gemacht, bei meinem FOH jedenfalls.
Wenn die jetzt trotzdem repariert haben is das eigentlich ihr Problem.
Du hast keine AUftragsfreigabe gegben.
Bissel seltsam wenns so war.
Irgendwie kann ich den Thread ersteller schon verstehen. Bei ATU wird groß WErbung gemacht, dass die Garantie erhalten bleibt, dass es dann nicht so ist muss er jetzt halt mit 700 Euro am eigenen Leib erfahren. Nicht nett. Gleichzeitig muss man sagen, dass der Fehler bei Opel liegt, die haben doch schon mal Probleme beim Corsa mit dem Steuergerät gehabt und das nachträglich abdichten müssen. Ich würde mich, wie jeder hier, ärgern wenn ich einen solchen Betrag zahlen müsste für einen konstruktionsbedingten Fehler.
Grüße
Ja, die Garantie schreibt glaub die Inspektion beim FOH vor.
Aber anders herum gefragt: Hätte man bei der Inspektion beim FOH das Problem schon vorher beseitigt bzw. ist das Problem nur dadurch aufgetreten weil du nicht zum FOH gegangen bist?
Klar ist, wenn man nicht zum FOH geht, kann man nicht auf eine Kulanz außerhalb der Garantie hoffen.
Klar ist, wenn man noch Gewährleistung hat (innerhalb 2 Jahr nach Kauf) und man beweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war (Undichtigkeit wegen Fabrikationsmangel / bzw. Kontruktionsmangel), kann man sich auf die Gewährleistung berufen. Nur wenn ATU am Steuergerät (bzw. an den Dichtungen) was gemacht hat, wirds schwierig.
Und dann gibt es auch noch eine Feldabhilfe vom FOH, da Undichtigkeiten bekannt sind (sofern die bei dir zutreffen). Wenn das so ist, hast du evtl. ein paar Chancen gegen Opel zu klagen und zu gewinnen, da die dir (wissentlich - Opel kennt das Problem) ein nicht Mangelfreies Fahrzeug verkauft haben. Aber: Es muss sichergestellt sein, dass niemand an der Undichtigkeit was rumgebaut hat (z.B. ATU, oder....) und das Problem zu der Feldabhilfe passt. Zur }Feldabhilfe: 2313{ steht auch hier was im Forum (Fernlicht geht allein an, keine Funktion, etc.... - muss mal hier im Forum suchen).
Das ist etwas, was mich auch schon lange stört. Auf der einen Seite hat man uns Kunden was gutes getan mit 2 Jahren Gewährleistung, auf der anderen Seite ist irgendwie alles wie zuvor, weil nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift.
Was hat ein Fertigungs- oder Konstruktionsmangel mit irgendwelchen Garantien oder Inspektionen zu tun? Wie soll der Kunde (üblicherweise ein Laie) so etwas beweisen.
Ausserdem ist das Problem des Threaderstellers ein typisches Beispiel...was wird denn bei den Inspektionen an genau diesem Steuergerät gemacht??? Mit Sicherheit gar nichts. Macht aber eine andere Firma die doofe Inspektion, dann hat man wieder Pech gehabt.
Nach meinen persönlichen Erlebnissen mit Fach-/Vertragswerkstätten (Werkzeuge im Motorraum vergessen, Dichtungen statt sie einzubauen im Motorraum vergessen, 1 Liter zuviel Motorenöl aufgefüllt - dann AU durchgeführt usw.), kann ich vollkommen verstehen, wenn jemand die Inspektionen gar nicht machen lässt, sondern sich selbst drum kümmert.
Wenn dann eine Vertragswerkstatt heutzutage noch einfach so eine Reparatur duchführt, ohne eine schriftliche Auftragsbestätigung zu haben, dann würde ich den Fall vermutlich meinem RA übergeben.
Das erscheint mir doch ein wenig zu dummdreist.
Zitat:
Original geschrieben von AstraDet
Das ist etwas, was mich auch schon lange stört. Auf der einen Seite hat man uns Kunden was gutes getan mit 2 Jahren Gewährleistung, auf der anderen Seite ist irgendwie alles wie zuvor, weil nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift.
In dem Fall ist man doch mit der Beweislastumkehr doch gut dran:
- Die "undichte" Konstruktion ist seit Anfang an
- Es gibt zu dem Problem eine Feldabhile - d.h. Opel ist es bakannt.
Zitat:
Original geschrieben von Fischgebruell
Zitat:
Original geschrieben von AstraDet
Das ist etwas, was mich auch schon lange stört. Auf der einen Seite hat man uns Kunden was gutes getan mit 2 Jahren Gewährleistung, auf der anderen Seite ist irgendwie alles wie zuvor, weil nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift.
In dem Fall ist man doch mit der Beweislastumkehr doch gut dran:
- Die "undichte" Konstruktion ist seit Anfang an
- Es gibt zu dem Problem eine Feldabhile - d.h. Opel ist es bakannt.
Wäre er zu einer Opel Vertragswerkstatt gefahren, wären diese Abhilfen bei der Inspektion durchgeführt worden, da bei jeder Auftragseröffnung, offene Feldabhilfen/Rückrufaktionen gleich angezeigt werden.
Also muss Opel gar nix beweisen.