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Steuerkette beim BMW E90 übersprungen, Ölwechsel beim Steuerkettenwechsel notwendig?

BMW 3er E90
Themenstarteram 5. Juli 2014 um 16:57

Hallo Leute,

Ich habe im März 2014 einen BMW 318 i, Baujahr 2006 und ca. 83.000 Km, bei einem BMW Händler erworben.

Am Ende Juni 2014 erschien plötzlich die gelbe Motorkontrollleuchte auf dem Tacho und die Motorleistung hatte erheblich Einbußen erlitten. Daraufhin habe ich mich mit dem Verkäufer telefonisch in Verbindung gesetzt und mich nach weiteren Schritten erkundigt, weil sein Autohaus 90 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.

Die Mitarbeiterin riet mir zum BMW Autohaus in meiner Nähe zu fahren, um den Speicher auszulesen. Gleichzeitig habe ich diesem BMW Autohaus auch die Kontaktdaten von meinem Verkäufer übergeben, damit das Autohaus ihn über die Kostenlage informiert. Nach Auslesen des Speichers hat man festgestellt, dass die Steuerkette sich überschlagen hat.

Das Autohaus hat auf Wunsch des Verkäufers einen Garantieantrag gestellt, welcher folgendes ergeben hat:

Der Lohn wird zu 100 % übernommen und die Materialkosten zu 60 %.

Die restlichen 40 % Materialkosten von ca. 185 € hat der Verkäufer nach längerer telefonischer Verhandlung übernommen.

Das BMW Autohaus in meiner Nähe musste aufgrund der Steuerkette und der genaueren Schadensermittlung, auf Wunsch der Garantie, den Motor auseinanderbauen. Die Steuerkette wurde an meinem Fahrzeug gewechselt und dadurch war ein Ölwechsel laut dem Autohaus unerlässlich.

Als ich den Verkäufer darum gebeten habe, mir diesen Ölwechsel von 169,19 € auch noch zu erstatten, hat er sich am Telefon geweigert und meinte, ich solle das selber bezahlen. Von diesem Ölwechsel ziehe ich absolut keinen Vorteil, weil ich bereits im Mai 2014 eine Inspektion gemacht habe, bei welcher ein Ölwechsel Bestandteil war. Wie oben schon erwähnt, bin ich erst seit März 2014 Eigentümer dieses Fahrzeugs.

Ich habe auch BMW in München mein Problem geschildert und habe darum gebeten, dass sie mir evtl. diese Kosten übernehmen. Leider habe ich eine Absage bekommen mit der Begründung:

"Selbstverständlich sind wir jederzeit gerne bereit zu prüfen, ob wir unseren Kunden nach Ablauf der Gewährleistung in finanziellen Härtefellen helfen können. Die Ihnen entstandenen Kosten sehen wir in Relation zu den Fahrzeugdaten nicht unter diesem Aspekt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zu dieser Instandsetzung keine Kulanzregelung anbieten können."

 

Weil ich das Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer erworben habe, steht mir rechtlich 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung zu. Außerdem habe ich noch 1 Jahr Garantie erhalten. Der Verkäufer trägt momentan noch die Beweislast. Ich bin der Meinung, dass er als Verkäufer auch die Kosten des Ölwechsels zu tragen hat, weil das in meinen Augen auch zur Mängelbeseitigung gehört und ohne den Überschlag der Steuerkette gar nicht gemacht werden müsste.

Ich habe mich bereits mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt und werde evtl. weitere rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, sofern er mir diesen Schaden bis zur gegebenen Frist nicht erstattet.

Was haltet ihr davon? Denkt ihr, dass ich in diesem Fall recht habe? Der Anwalt behauptet zumindest, der Ölwechsel gehört ebenfalls zur Mängelbeseitigung dazu. Diese 170 € sind in Relation zum gesamten Schaden (ca. 2000 €) zwar nicht so viel, aber mir geht es trotzdem ums Prinzip und ich finde, dass man sich das Geld nicht einfach so aus der Tasche ziehen lassen sollte. Deshalb bitte euch um Rat. Ist der Ölwechsel bei einem Steuerkettenwechsel notwendig?

Vielen Dank vorab.

Beste Antwort im Thema

Also wenn Ich mit 170 € Eigenanteil aus der Geschichte raus kommen würde, wäre ich zufrieden und mir jeden weiteren Ärger ersparen.

Der Wagen ist immerhin acht Jahre alt mit knapp 90tkm.

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Hallo,

bei mir war es ähnlich, ich habe im Juli 2013 einen 318i Bj. 2010 gekauft mit ca. 43000Km , im Dezember 2013 und 48000 Km ein Motorschaden. Da mein BMW Händler in eine Richtung 200 Km entfernt ist, bin ich bei einem BMW Händler in der Nähe gewesen. Der hat sich um alles gekümmert , er musste sich eine Freigabe von dem BMW Händler geben lassen, wo ich den Wagen gekauft habe, weil er in den ersten 6 Monaten für den Wagen zuständig sei und das Vorrecht auf den Tausch des Motors hätte, 10000€, den Motor hat angeblich BMW auf Kulanz bezahlt und den Rest die Euro plus. Ich musste leider die Kleinteile, das Öl und den Leihwagen bezahlen, es waren ca. 350€. Die Begründung war, mein Fahrzeug hätte am Wehrt gewonnen. Dem Gesetz nach, wäre der Händler verpflichtet den Motor zu reparieren, oder einen gebrauchten mit ca. der gleichen Kilometerleistung einbauen müssen, ich habe aber einen neuen Tauschmotor von BMW bekommen. Zu dem Motor gab es noch die Zündkerzen, die genau so nicht selbstverständlich sind wie das Öl, da muss ich jetzt aber lachen. Die Injektoren wurden auch gewechselt und komplett neue Software aufgespielt.

Am Anfang habe ich mich geärgert, aber jetzt habe ich für 350€ einen neuen Motor, neue Injektoren und neue Software.

Gruß pkv50

Ich denke, es ist ja nicht üblich, dass bei einem Steuerkettenwechsel das Öl mitgewechselt werden muss. Z.B. beim Turboladertausch ist es zwingend erforderlich.

Nur weil die Werkstatt unbedingt den Motor auseinander nehmen wollte und das Öl ablassen musste...

Und vorallem dir wurden doch sowieso 180 EUR erlassen, obwohl du die eigentlich zahlen musstest...Bisschen entgegenkommen solltest du schon.

Aber das ist nur meine Meinung..Wenn du ja schon beim Anwalt warst und rechtlich die Kosten geltend machen kannst, dann hau rein und zahle nicht.

LG

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von karasu

Ich denke, es ist ja nicht üblich, dass bei einem Steuerkettenwechsel das Öl mitgewechselt werden muss. Z.B. beim Turboladertausch ist es zwingend erforderlich.

Nur weil die Werkstatt unbedingt den Motor auseinander nehmen wollte und das Öl ablassen musste...

Und vorallem dir wurden doch sowieso 180 EUR erlassen, obwohl du die eigentlich zahlen musstest...Bisschen entgegenkommen solltest du schon.

Aber das ist nur meine Meinung..Wenn du ja schon beim Anwalt warst und rechtlich die Kosten geltend machen kannst, dann hau rein und zahle nicht.

LG

Naja ich habe noch nichts beim Anwalt bezahlen müssen, weil ich lediglich mit ihm telefoniert habe. Bist du dir sicher, dass der Ölwechsel bei einem Steuerkettenwechsel nicht üblich ist? Und eigentlich müsste der Verkäufer mir diese 185 € bezahlen, weil ich ja noch die gesetzliche Gewährleistung habe und die Kosten der Nacherfüllung der Verkäufer zu tragen hat.

LG

Wenn man sauber arbeitet und keinen Dreck verursacht beim Wechsel ist kein Ölwechsel nötig. Aber bin mir nicht sicher. Habe halt noch nie gehört oder gelesen, dass das Öl gewechselt wird beim Steuerkettenwechsel.

Und wegen Gewährleistung: Es heißt nicht, dass du alles nagelneu hingestellt bekommst. Er ist nur verpflichtet die Kosten zu tragen, bis dein Fahrzeug im Urpsrungszustand ist.

Angenommen du hättest jetzt einen Motorschaden. Der Verkäufer muss nicht dir einen Austauschmotor bezahlen. Er kann einen gleichwertigen Motor in deinem Fall mit 40.000 KM einbauen lassen.

Er hätte auch dich eine beliebige XY Werkstatt schicken können, solange er dein Fahrzeug in den Ursprungszustand bringt. Sei froh, dass du es bei BMW machen lassen durftest. Oder war es ein BMW Händler, wo du gekauft hast? Und die Garantie: Ist das die EuroPLus Garantie?

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von karasu

Wenn man sauber arbeitet und keinen Dreck verursacht beim Wechsel ist kein Ölwechsel nötig. Aber bin mir nicht sicher. Habe halt noch nie gehört oder gelesen, dass das Öl gewechselt wird beim Steuerkettenwechsel.

Und wegen Gewährleistung: Es heißt nicht, dass du alles nagelneu hingestellt bekommst. Er ist nur verpflichtet die Kosten zu tragen, bis dein Fahrzeug im Urpsrungszustand ist.

Angenommen du hättest jetzt einen Motorschaden. Der Verkäufer muss nicht dir einen Austauschmotor bezahlen. Er kann einen gleichwertigen Motor in deinem Fall mit 40.000 KM einbauen lassen.

Er hätte auch dich eine beliebige XY Werkstatt schicken können, solange er dein Fahrzeug in den Ursprungszustand bringt. Sei froh, dass du es bei BMW machen lassen durftest. Oder war es ein BMW Händler, wo du gekauft hast? Und die Garantie: Ist das die EuroPLus Garantie?

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

 

Mein Auto habe ich bei einem BMW Händler erworben. Meine Garantie nennt sich "CarGarantie"

am 5. Juli 2014 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von karasu

Und vorallem dir wurden doch sowieso 180 EUR erlassen, obwohl du die eigentlich zahlen musstest...

er muss WAS?!

da das noch unter die gewährleistung fällt, muss der verkäufer diese kosten tragen - volle 100% sowohl lohn, wie auch teile! das ist auch dem verkäufer bewusst - lediglich rechnet der über die garantieversicherung ab und diese wird aufgrund des alters diese abzüge machen...

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von karasu

Und vorallem dir wurden doch sowieso 180 EUR erlassen, obwohl du die eigentlich zahlen musstest...

er muss WAS?!

da das noch unter die gewährleistung fällt, muss der verkäufer diese kosten tragen - volle 100% sowohl lohn, wie auch teile! das ist auch dem verkäufer bewusst - lediglich rechnet der über die garantieversicherung ab und diese wird aufgrund des alters diese abzüge machen...

Ich danke dir vielmals für deine Unterstützung :) Ich sehe das genauso wie du auch.

Zitat:

er muss WAS?!

da das noch unter die gewährleistung fällt, muss der verkäufer diese kosten tragen - volle 100% sowohl lohn, wie auch teile! das ist auch dem verkäufer bewusst - lediglich rechnet der über die garantieversicherung ab und diese wird aufgrund des alters diese abzüge machen...

Oh ja sorry, war dei bei der Garantie...

Wie möchtest du jetzt vorgehen? Gehst du zum Anwalt? Kann hier keiner sagen, ob ein Ölwechsel routinemäßig dazugehört?

LG

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von karasu

Zitat:

er muss WAS?!

da das noch unter die gewährleistung fällt, muss der verkäufer diese kosten tragen - volle 100% sowohl lohn, wie auch teile! das ist auch dem verkäufer bewusst - lediglich rechnet der über die garantieversicherung ab und diese wird aufgrund des alters diese abzüge machen...

Oh ja sorry, war dei bei der Garantie...

Wie möchtest du jetzt vorgehen? Gehst du zum Anwalt? Kann hier keiner sagen, ob ein Ölwechsel routinemäßig dazugehört?

LG

Naja, wenn der Ölwechsel für den Steuerkettenwechsel nicht erforderlich war, dann war er zumindest für die Schadensermittlung erforderlich und gehört, denke ich, somit ja auch zur Nacherfüllung. Ich denke ich werde in diesem Fall zum Anwalt gehen und mit ihm meine Rechte genauer unter die Lupe nehmen. Möchte wissen, was er mir empfielt und dann entscheiden, ob ich es sein lasse oder ob ich noch weiter gehe. Schließlich hatte ich ja erst letzten Monat eine Inspektion mit Ölwechsel, deshalb ist es ja so ärgerlich.

LG

Also wenn Ich mit 170 € Eigenanteil aus der Geschichte raus kommen würde, wäre ich zufrieden und mir jeden weiteren Ärger ersparen.

Der Wagen ist immerhin acht Jahre alt mit knapp 90tkm.

Zitat:

Original geschrieben von nebukatonosor

Also wenn Ich mit 170 € Eigenanteil aus der Geschichte raus kommen würde, wäre ich zufrieden, und mir jeden weiteren Ärger ersparen.

Der Wagen ist immerhin acht Jahre alt mit knapp 90tkm.

So sehe ich das auch ;)

Zitat:

Original geschrieben von nebukatonosor

Also wenn Ich mit 170 € Eigenanteil aus der Geschichte raus kommen würde, wäre ich zufrieden, und mir jeden weiteren Ärger ersparen.

Der Wagen ist immerhin acht Jahre alt mit knapp 90tkm.

Das sehe ich genauso, 170€ sind viel Geld, dafür hast du aber eine neue Steuerkette. Jetzt ist die Frage, wie teuer wird der Gang zum Anwalt. Es ist ärgerlich, dass die Kette kaputt gegangen ist, aber besser jetzt als in 2 Jahren. Und man muss hoffen, dass BMW den Grund erkannt hat und die neue Kette verbessert hat.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 13:00

Vielen Dank für eure Ratschläge :)

am 6. Juli 2014 um 13:26

Hallo,

Habe mir vor knapp 5 Monaten auch n Touring gekauft 318 i Touring Baujahr 2009.Hat jetzt knapp 85.000 drauf.

Gestern zum Einkaufen leuchtete auch die Motorlampe Gelb auf angehalten nachgesehen und ab zur nächsten Werkstatt.

Speicher auslesen lassen und meinten es Sei was mit der Kette.Können Sie genauer sagen

Wenn Sie das Programm abgearbeitet haben was BMW vorgibt.

meiner Meinung nach kann nichts an der Kette sein weil der Motor recht ruhig lief nur beim Gasgeben beim Anfahren konnte ich ein knacken hören.Und getauscht ist auch schon geworden weil bei dem Motor anscheinend ein Materialfehler stattfand.

Bei der Kette.

Sollte doch was mit der Kette sein erwarte ich das die kosten zu 100%übernommen werden.

Da alle Wartungen gemacht worden sind Öl und Wasser waren auch drin und das Auto ist vorm Kauf nochmal geprüft worden.

Sonst lernen die mich kennen.

Enttäuschend dazu war noch das ich bei dem BMW wo ich das Auto abgestellt habe,keinen Ersatzwagen bekommen habe nur gegen 38€ pro Tag inklusive 50km pro Tag.

Der Händler beim dem ich es kaufte ebenfalls Bmw Händler hätte mir sofort sofern er ein Fahrzeug hat eins gegeben.

Bin eigentlich der Meinung das Sie dir eins zur Verfügung stellen müssen.

Diese Steuerketten dürfen normalerweise nicht reisen oder über laufen oder ähnliches.

Wenn ich an die Modelle E 30 -36 denke haben die Ewig gehalten man hörte mal was bei einigen bei 200.000 km

Oder gar nichts und liefen mit 250.000 km immer noch oder machten Sich mal für einen Austausch bemerkbar.

Finde das Sie recht geschlampt haben vor allem bei den E46 Modelle.

Musste man ja den Motor zum Teil ganz raus nehmen weil man nicht ran kam.

Im Prinzip sehe ich das auch so das wenn du ne Garantie hast und grad was mit der Kette ist Sie dir zu 100% alles Ersetzen.

Anderer siehst jetzt aus wenn es Bremsbeläge wären.

Ein Bremssattel hingegen sollte auch über Garantie laufen.

Das man dir da jetzt die kosten für den Öl Wechsel in Rechnung stellt ist mir rätselhaft,da dies zur einer Ordentlichen Reparatur des Fahrzeug dazu gehört.Wenn das notwendig ist.

Man tauscht ja auch nicht ein Getriebe über Garantie und füllt kein Öl rein oder?

Was mich richtig nervt ist du kaufst ein Auto mit Garantie dann ist was und über nimmt 80-90 % der kosten und sagt dann 10% übernimmst du sei froh darüber.So was ist ne Sauerei.

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