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Steuerkette

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 28. August 2013 um 13:58

Hallo ich bin mit meinen Golf in den Urlaub gefahren ca.2100km ohne Probleme am zweiten Tag in der Stadt nach dem Waschen ist mir beim Fahren der Motor gestorben keine Leistung Motorleuchte sofort an!

End vom Lied Steuerkettenspanner defekt und Steuerkette umgesprungen bei ca.80tkm

Dadurch Motorschaden!

Bei VW in Deutschland angekommen wird ein neuer Motor und so weiter auf kosten von VW eingebaut nur die einbaukosten von ca. 2000€ soll ich bezahlen da frage ich mich doch was das soll das ist doch ein Materialfehler das Problem ist bei VW auch bekannt und alles wird bei denen ausgesehen und der Kunde hat dann die Probleme!

Meine Frage kann man da noch was machen oder sollte man es so hinnehmen ??

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. September 2013 um 12:05

Das ist Stand der Technik!!!

64 weitere Antworten
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64 Antworten
am 28. August 2013 um 14:58

Auf jeden Fall nochmal Nachfragen (vor Ort und bei VW direkt) ob nicht auch Kulanz auf die Arbeitszeit möglich ist.

Auf jeden Fall musst Du Dir einen Nutzungswert oder wie man das nennt anrechnen lassen.

Ich kenne von den wenigen Betroffenen nur die Regelung 100% der Materialkosten und 30% der Arbeitszeit werden von VW erstattet. Manchmal auch mehr, wenn man direkt nochmals nachhakt. Ist sicherlich aber auch abhängig davon, wie alt der Wagen ist und wieviel gelaufen.

Wenn VW schon 30 % der Arbeitszeit erstattet, wie lange benötigt den die Werkstatt zum Einbau? Das müßten ja etwa 30 Stunden sein und das ist sicherlich eindeutig zu viel!

Gruß Jörg

Hallo

ich glaube hier gibt es eine verwechslung:

100% Arbeit

30% Material

werden erstattet (vor Motorschaden)

wie das ist wenn ein neuer Motor rein muß kann ich Gott sei Dank nioch nicht sagen.

Bei mir wird in 10 Tagen getauscht

Nach Rückfrage bei VW

100% Arbeit

70 % Teile

Hoffe geholfen zu haben

Gruß

Olbicabrio

Zitat:

ich glaube hier gibt es eine verwechslung:

Glauben oder Wissen?

Regelung heißt:

100% Arbeit

30% Teile

Gruß

Olbicabrio

Zitat:

Original geschrieben von olbicabrio

Regelung heißt:

100% Arbeit

30% Teile

Gruß

Olbicabrio

Kann ja eigentlich nicht sein, wenn der TE schon 100% Zusage von VW auf die Teile hat...

Themenstarteram 29. August 2013 um 12:53

Nutzungswert was meinst du damit!

ich habe die teile zu 100% bekommen arbeit 0%

Nutzungswert ist wahrscheinlich der falsche Ausdruck, heißt wahrscheinlich fachspezifisch anders. Was ich meine, wenn Du z. B. einen Neuwagen mit Mängel bekommst, diese nicht abgestellt werden können und eine Wandlung des Kaufvertrages stattfindet, zieht man Dir einen sogenannten Nutzungswert ab, wenn Du z. B. das Auto 7 Monate oder noch länger gefahren bist.

Meinen Golf IV wollte nach 1½ Jahren zurücknehmen, wegen hohen Ölverbrauch und anderer Mängel. Der Abzug für die 1½ Jahre Nutzung war nicht unerheblich, so dass ich es gelassen habe.

wenn man nur 70 % von den Teilen bekommt, entspricht das ja dem ungefähr.

Themenstarteram 29. August 2013 um 15:30

OK ich kann mir denken was du meinst, aber man kauft sich doch ein Auto um es zu benutzen!

Meiner Meinung nach liegt hier ein Konstruktionsfehler Materialfehler vor was ja auch nachweislich so ist und da kann man nicht verlangen das Kunde von den Rep.kosten ein Teil selber bezahlt!

Was ist mit meinen Schaden der mir dadurch endstanden ist ich habe seit ca. 1 Mon kein Auto mehr ich musste mir Autos Leihen und so weiter!

Außerdem kann ich von Glück sagen das es nicht auf der Autobahn mit Tempo 200 passiert ist !

am 30. August 2013 um 1:10

Es gibt da nur eine Regel: Die Garantie!

Ist das Auto außerhalb der Garantie, oder der Gewährleistung, ist die "Kulanz" gefragt.

Das ist eine freiwillige Leistung, und ob die gewährt wird, hängt stark davon ab, wie ich meinen Händler bis dahin behandelt habe! Denn das kann der mit Recht und Fug am Nasenfaktor entscheiden!!

Und: "Kein Mensch" hat Anspruch auf Kulanz!! Das ist eine freiwillige Leistung, die sowohl den Händler, als auch das Werk Geld kostet, die die aber trotzdem für gute Kunden bereit sind, zu übernehmen...

Habe ich dem Händler jedoch immer mein eigenes Öl zum Ölwechsel mitgebracht, hat der natürlich nur darauf gewartet, dass er mir was schenken soll... :D Verdient hat er ja bisher an mir gar nichts...

Und passt dem dann meine Nase nicht, muss er gar nichts für mich tun!

Daher: Viel Glück...

So Long...

Zitat:

Und: "Kein Mensch" hat Anspruch auf Kulanz!! Das ist eine freiwillige Leistung, die sowohl den Händler, als auch das Werk Geld kostet, die die aber trotzdem für gute Kunden bereit sind, zu übernehmen...

Habe ich dem Händler jedoch immer mein eigenes Öl zum Ölwechsel mitgebracht, hat der natürlich nur darauf gewartet, dass er mir was schenken soll... :D Verdient hat er ja bisher an mir gar nichts...

Und passt dem dann meine Nase nicht, muss er gar nichts für mich tun!

Das stimmt so aber nicht. VW hat in dem Fall Kulanz versprochen, dann müssen sie es auch geben.

Da kann dein Händler vorher noch so wenig an dem Kunden verdient haben.

Allerdings wird jeder Fall individuell von VW bewertet und ein lückenloses Serviceheft ist Pflicht.

Hi,

ob die Zusage von Kulanz Rechtsverbindlich ist müßte man ggf. vor Gericht prüfen lassen.

Da Kulanz aber nichts verbindliches ist dürfte es wohl auch recht schwer werden eine zugesagt Kulanz einzuklagen ;)

Und was den Material oder Konstruktionsfehler angeht,nach deutschem Recht ist es erst mal so das es nach 2 jahren scheißegal ist was der Hersteller für einen Mist produziert hat. Wenn der Schrott 2 Jahre hält ist VW rein Rechtlich gesehen aus der Sache raus.

Das kann man sicherlich kritisieren aber so ist eben die deutsche Rechtslage,alles weitere müßte man vor Gericht klären lassen,mit extrem ungewissen Ausgang.

Gruß Tobias

am 31. August 2013 um 3:35

Es gibt kein Recht auf Kulanz! Und Punkt!

Kulanz ist so was, wie: Du hast mir beim Umzug geholfen, also helfe ich Dir auch! Das ist immer freiwillig!

Garantie heißt, der Hersteller hat sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet, eine bestimmte Zeit lang für seine Produkte geradezustehen. Die Bedingungen, ob der Kunde etwa seine 90-jährige Oma da mitbringen muss, kann er selbst diktieren. Er muss auch gar keine Garantie geben. Er tut das aber, weil er sonst seine Produkte kaum an den Mann bekommt.

Doch gerade bei uns in Deutschland haben wir ein sehr viel mächtigeres Mittel, um Ansprüche durchzusetzen: Die gesetzliche Gewährleistung!!

Doch die habe ich nur gegenüber dem letzten Verkäufer, und nie gegenüber dem Hersteller!!

Das heißt, der letzte Verkäufer garantiert mir eine Mängelfreiheit der verkauften Ware auf Zwei Jahre, wobei er mir im ersten Jahr nachweisen müsste, dass ich da einen Schaden verursacht habe, während ich im zweiten Jahr nachweisen müsste, dass der Schaden schon von Anfang an vorlag (Beweislastumkehr).

Nachdem die Gesetzliche Gewährleistung in Deutschland nach zwei Jahren Geschichte ist, und die Garantie der Hersteller in der Regel auch nicht länger währt, oder wenn, dann an absurdeste Bedingungen geknüpft ist, die sowieso keiner erfüllen kann, steht man in der Regel nach zwei Jahren nackt da!!

Jetzt kommt die Kulanz:

Gefällt dem Händler meine Nase, ich habe den auch nie blöde angemacht, und er sieht auch eine Chance, dass er auch in Zukunft Geld an mir verdient, dann stellt er einen Kulanzantrag an das Werk. Doch das muss er nicht!! Das ist eine freiwillige Leistung! Wie gesagt: Ich habe zu diesem Zeitpunkt keinerlei Ansprüche mehr an VW!!! Nicht mal, wenn mir die ganze Karre komplett unter dem Hintern zerfällt!

Das steht ja im Kleingedruckten des Kaufvertrags, und den habe ich ja wohl unterschrieben!

Bin ich aber ein guter Kunde, und das wahrscheinlich auch in Zukunft, dann versucht man mich zu halten, und sieht irgendwelche Kulanz-Leistungen, die mir gar nicht zustehen, als Vorschuss darauf an, dass ich mein nächstes Auto auch wieder bei diesem Händler der gleichen Marke kaufen werde, und der mit mir in Zukunft auch noch Geschäfte machen kann!!!

Kulanz ist ein Geben und Nehmen. Wer nur nehmen will, wird bei der Kulanz auf die Nase fallen, denn rechtlich hat er da keinerlei Anspruch darauf, wenn die Garantie und die Gewährleistung abgelaufen ist.

Rechtlich sieht es so aus: Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, die Garantie im Normalfall auch.

Zerfällt das Auto nach 25 Monaten komplett in seine Bestandteile, dann ist das (rechtlich gesehen) erst mal mein ganz persönliches Problem!! Doch dann ist mein Verhältnis zum Händler gefragt!

Denn der sagt dann vielleicht: Boah, der Müller, Meier, Schmitt, ist doch so ein guter Kunde! Wollen wir dem nicht helfen? Er stellt dann einen Kulanz-Antrag ans Werk, und das Werk stimmt dann vielleicht zu.

Doch auch der Händler blutet dabei, denn für die nötigen Reparaturen bekommt er da nur minimalste Stundensätze zugestanden. Aber er tut das dann für mich, weil ich guter Kunde bin, und er hofft, dass ich ihm treu bleibe, und eben nicht mein Öl zum Ölwechsel jedes mal selbst mitbringe...

Ist das so schwer zu verstehen???

Kulanz ist vergleichbar mit Hilfsdiensten unter Freunden. Einer zieht um. Alle helfen, nur einer nicht.

Zieht dieser eine dann auch um, hilft ihm möglicherweise mindestens einer nicht. Das ist die Idee, die hinter der Kulanz steckt! Tust Du was für mich, dann helfe ich Dir auch, wenn Du mich brauchst ! Eine Pflicht besteht da jedoch nicht! Das ist immer freiwillig!

Und wenn ich Freunden gegenüber immer nur auf meinen Vorteil bedacht bin, werde ich bald keine Freunde mehr haben! Denn auch da gibt es keine Verpflichtungen, wie Gewährleistung und Garantie!!

Das ist wie im Wahren Leben, nur ein Geben und Nehmen...

So Long...

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