Steuern
Hi,
auch wenn es nichts mit der Versicherung zu tun hat:
Ich glaube das es nun bald ein Jahr her ist, dass ich für meinen Wagen steuern gezahlt habe.
Ich frage mich jetzt, ob ich das nach einem Jahr automatisch überweisen muss, oder ob ich wieder einen Bescheid bekomme? Ich hab nämlich echt keine Ahnung mehr wann die dran waren.
Wie kann ich das raus bekommen? Wann genau ich das Fahrzeug angemeldet habe weiß ich nichtmehr, da das auch nicht im KFZ Schein steht, denn der wurde mittlerweile geändert, da der Halter verzogen war.
mfg
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35 Antworten
Du bekommst um den Jahrestag der Zulassung herum (einfach in den Schein schauen) einen Bescheid.
Abhängig davon ob Du dem Lastschriftverfahren zugestimmt hast oder nicht, wird die Steuer abgebucht oder Du musst diese überweisen.
hmm das ist ne gute Frage, ich habe glaube ich Lastschrift gewählt.
ist nur blöd wenn die abbuchen und man gar nicht damit gerechnet hat *g*
Aber im Fzg. Schein steht doch auch nur die Erstzulassung und die Erstellung des Fzg. Scheins oder?
mfg Sven
Genau zum Jahreestag der Ausstellung des Scheines (sofern es Dein erster ist und der nicht neu erstellt wurde) erfolgte die Zulassung (im Brief steht das genaue Datum (falls der nicht ebenfalls neu ausgestellt wurde ) und damit ist jeweils zu diesem Datum die Kfz- Steuer für das nächste Zulassungsjahr fällig.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Du bekommst um den Jahrestag der Zulassung herum (einfach in den Schein schauen) einen Bescheid.
Abhängig davon ob Du dem Lastschriftverfahren zugestimmt hast oder nicht, wird die Steuer abgebucht oder Du musst diese überweisen.
Bloß ne kleine Ergänzung:
Du bekommst nur am Anfang (nach der Zulassung) einen Bescheid.
Darin wirst du schon aufgefordert, dies dann jährlich zum Zeitpunkt zu zahlen.
--> einen "richtigen" neuen Bescheid kriegst du dann nicht mehr jährlich
Neue Bescheide gibts nur bei Steuererhöhungen oder Wegfall des Wagens oder anderer sonstiger Ereignisse.
Grüße
Schreddi
Hallo,
ich habe das Fahrzeug ja irgendwann im August / September / ... rum angemeldet.
Einige Monate später wurde aber wegen Adressänderung der Schein neu ausgestellt.
Und im Brief ist eh ein ganz anderes Datum als Erstzulassung drin.
also weiß ich leider nicht, wann es nun fällig wird.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
also weiß ich leider nicht, wann es nun fällig wird.
Doch, du schreibst es doch selbst ...
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
ich habe das Fahrzeug ja irgendwann im August / September / ... rum angemeldet.
Also ich habe den Bescheid immer jährlich bekommen, auch wenn keine erhöhungen waren.
Ausserdem sollte doch jeder in der Lage sein zu wissen, seid wann er das Auto fährt , oder?
Ich hefte alte Steuerbescheide z.B. immer ab und auch andere Sachen wie Kaufvertrag etc.
Zur Not sollte es sich auch anhand der ersten Rechnung der Versicherung oder des Versicherungsvertrages feststellen lassen.
Also sollche Sachen habe ich immer gut sortiert abgelegt.
Mfg
Motoele
Im Brief ist doch genau vermerkt, wann Du das aktuelle polizeiliche Kennzeichen erteilt bekommen hast.
Dieser Termin zählt und Du bekommst dann Post.
Jahr für Jahr.
Die Erstzulassung zum Straßenverkehr ist vollkommen irrelevant für den Steuertermin.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dieser Termin zählt und Du bekommst dann Post.
Jahr für Jahr.
Von meinem Finanzamt gab es auch nur einmal Post bzw. es wird nur bei Änderungen erneut welche geben. Da ist auch nichts mit "Jahr für Jahr".
aaaaaach stimmt jetzt weiß ich erst was du meinst!
danke
hmm misst hab ihn am 15.07.04 angemeldet...
Das heißt ich bin wohl schon überfällig ... *g*
mfg
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Von meinem Finanzamt gab es auch nur einmal Post bzw. es wird nur bei Änderungen erneut welche geben. Da ist auch nichts mit "Jahr für Jahr".
Ich bekomme jedes Jahr vom Finanzamt meine Rechnung incl. Überweisungs-Formular.
Gruß
capri
Auf meiner Abmeldebescheinigung steht, ich solle die Kontonummer zwecks Rückerstattung angeben.
Ist das notwendig? Der Staat wird ja eins und eins zusammenzählen können, und das Geld dorthin überweisen können, wo er es auch abgebucht hat, oder?
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
hmm misst hab ihn am 15.07.04 angemeldet...
Das heißt ich bin wohl schon überfällig ... *g*
mfg
Ich würde mal beim FA anrufen und nachfragen..
Wenn man nicht zahlt bekommt man eine Mahnung. Mit 2 DM (waren es damals) Säumniszuschlag wird es nur unwesentlich teurer.