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Steuervergünstigung für A3 SB 2.0 TDI
Hallo A3-Freunde,
war heute Morgen beim Steuerfachmann des ADAC, da sie in der Tageszeitung geschrieben haben, dass man in Sachen Steuervergünstigung EURO 4 das Jahresende Dezember 2004 beachten muss. Eine Steuervergünstigung für 2005 - ohnehin das letzte Jahr, in dem sie vom Staat nochmals für EURO 4 gewährt wird - erhält man nur, wenn die Beantragung noch in 2004 erfolgt ist.
Nun kann der von mir bestellte A3 SB eventuell noch gegen Ende Dezember 2004 kommen. Die Vergünstigung würde laut ADAC so ca. € 150.- für den 2.0 TDI ausmachen. Für den Fall, dass die Lfg. noch im Dez. 04 erfolgt, sollte man aber lt. Fachmann durchaus beachten, ob es nicht sinnvoller wäre, die Zulassung erst im Januar 2005 vorzunehmen. Der spätere Wiederverkaufswert würde dann nur durch den Unterschied "Erstzulassung 12/04 zu 01/05" locker um einiges höher sein, als die verschenkten 150.- Euros.
Was ist Euere Meinung hierzu? Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß
ondi
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16 Antworten
die KFZ Steuer müsste bei einem 2.0 DI bei etwa 300 Euro liegen, oder irre ich mich da?
Hi,
wann hast deinen SB bestellt ?
Meinte sollte 52 KW kommen und wurde nun verschoben auf 28.01.05 snief.
bestellt am 9.11 ohne DSG ohne S-line !
gruß ralf
Der steuervorteil liegt aber nicht bei 150€!!! Sondern etwas über 300€! Das heißt du sparst auf jedenfall 300€ gegenüber Januar! Das wirst du nie beim Wiederverkauf wieder rausbekommen! Außerdem ändert sich von Dez. auf Jan. 04/05 nichts! Die Änderungen die eine Wertsteigerung ausmachen finden immer in der KW22 statt!
Gruß Scoty81
@scoty81
Die Wertsteigerung ergibt sich nur durch die optische Beeinflussung des Menschen. Erstzulassung 12/2004 ist eben kein Fahrzeug, daß Baujahr 2005 hat.
Ist ungefähr so ähnlich, ob man jetzt im Supermarkt 1,99 Euro oder 2,00 Euro für einen Artikel bezahlt.
Aber ich persönlich würde auch den Steuervorteil nutzen.
Gruß, MacMaus.
Vielen Dank derchris, ralf und scoty81,
wahrscheinlich habt Ihr mit den € 300.- recht. Ist mir auch etwas wenig vorgekommen, was der ADAC-Mensch mir da genannt hat. Aber es stimmt doch sicherlich, dass bei einem späteren Wiederverkauf der Erlös ja von Monat zu Monat der Erstzulassung sinkt. Besonders gravierend dürfte nach - sagen wir mal - so 4-5 Jahren die Erstzulassungsangabe Dezember/04 zu Januar 05 sein?! Das Baujahr dürfte da schon eine etwas untergeordnete Rolle spielen.
Meine Bestellung für einen A3 SB 2.0 TDI mit DSG hat Audi am 27.09.04 angenommen. In der AB steht als Liefertermin allerdings Januar 05 drin. Eigentlich glaube ich ja selbst nicht, dass das Auto noch im Dezember kommt. Insofern wäre der Ärger über die verlorenen € 300.- schon nicht mehr so groß!
Gruß
ondi
soweit ich weiß, beträgt bei EU4 die maximalförderung 600 euro. beim 2.0 TDI, der ca. 308 euro (oder zumindest in der größenordnung) kfz-steuern p.a. kostet, wäre die maximale förderungsdauer also knapp zwei jahre.
würdest du noch vor dem 01.01.05 zulassen, bekämst du die paar kröten für den rest dieses jahres, sowie die volle steuer von 2005 erlassen. bei erstzulassung ab 01.01.05 fällt die förderung komplett weg.
Hi McMaus,
lese gerade, dass Du in Sachen Wiederverkaufswert meiner Meinung bist. Nun, bei einem Steuernachlass von € 300.- würde ich dann aber schon zugreifen, sofern das Fahrzeug doch noch in diesem Monat käme.
Tschüss
ondi
Ja solltest du auch!
@chris_d77
Ja, sind 600€ jedoch wird nur noch das Jahr 2005 begünstigt! Also kann man die maximale Förderung nicht mehr ganz ausnutzten! Da hättest du sonst einen 4.0 TDI bestellen müssen! :-)))
Gruß Scoty81
PS: Gibt im A3 nur auf nem extra Anhänger!
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
Ja solltest du auch!
@chris_d77
Ja, sind 600€ jedoch wird nur noch das Jahr 2005 begünstigt! Also kann man die maximale Förderung nicht mehr ganz ausnutzten! Da hättest du sonst einen 4.0 TDI bestellen müssen! :-)))
Gruß Scoty81
PS: Gibt im A3 nur auf nem extra Anhänger!
Kommt sicher bald!
Für den A2 gibts ja auch schon längst nen 3-Liter TDI!
Nun könnte es doch noch klappen mit der Steuervergünstigung für 2005. Mein Händler hat heute mit Ingolstadt telefoniert und dabei erfahren, dass mein A3 SB 2.0 TDT DSG in der kommenden Woche 51/04 produziert wird. Der Auftrag liegt Audi seit dem 27.09.04 vor. Würde sagen, das mit der Lieferzeit ist - was man ja so liest - doch sehr glimpflich verlaufen.
Hoffe, dass der Fahrzeugbrief noch so rechtzeitig hier vorliegt, dass die Erstzulassung auch noch im Dezember erfolgen kann. Würde dann halt ca.€300.- sparen.
Gruß
ondi
Würde auch noch dieses Jahr zulassen. Ich glaube nicht, dass jemand, der 20-25t€ für einen A3 ausgibt, sich von einer 05 blenden lässt. Die Leute sind nicht mehr so doof, wie man allgemein glaubt...
Re: Steuervergünstigung für A3 SB 2.0 TDI
Zitat:
Original geschrieben von ondi
Hallo A3-Freunde,
*** erhält man nur, wenn die Beantragung noch in 2004 erfolgt ist.
Gruß
ondi
Dein Steuerfachmann, meint wohl Beantragung=Zulassung in 2004, oder?
Oder muss man da noch irgendwo etwas zusätzlich beantragen bei ner Neuzulassung? (DummFrag).
Ich habe letzte Woche bei der Neuzulassung nichts derartiges bekommen, bantragt oder so.
Da muss nix beantragt werden. Ich hab circa 3 Wochen nach der Anmeldung vom Finanzamt ein Schreiben bekommen das bei mir bis zum 31.12.2005 die KfZ-Steuer entfällt.
Das geht also alles automatisch mit der Steuervergünstigung.
Gruß
PowerMike
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Würde auch noch dieses Jahr zulassen. Ich glaube nicht, dass jemand, der 20-25t€ für einen A3 ausgibt, sich von einer 05 blenden lässt. Die Leute sind nicht mehr so doof, wie man allgemein glaubt...
Ergebnis von PISA 2004 gesehen???
Die Leute bekommen es noch nicht einmal gebacken, dass ein Auto mit 50.000 km weniger wert ist als ein Auto mit 20.000 km und man darüberhinaus auch in kurzer Zeit wegen der hohen Kilometerleistung z. B. einen Satz neue Reifen braucht oder näher an kostenintensiven Reparaturen ist (Zahnriemen).