- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 3
- Stillegung der polizei
Stillegung der polizei
hallo leute. ich hab ein golf 3vr6 und ein komplet auspuf aus edelstahl. der ist mit denn jahren zimlich laut geworden und das hat die polizei heis gemacht.
es ist auch alles richtig eingetragen. mus ich jezt etwa angst haben das die mein auto stiel legen???
und ich auch noch strafe zahlen muß, abwohl der von ausen noch wie neu aussicht???
Ähnliche Themen
13 Antworten
Wenn er heile ist und legal eingetragen ist, dann sollte es eigentlich keine Probleme geben. Du kannst ja nichts dafür, dass er lauter wird.
btw: wohl falsches Forum erwischt?
Doch! du bist dafür verantwortlich dass der Auspuss (Schalldämpfer!!!) seinen Zweck erfüllt. Und selbst wenn es der serienauspuff ist, wenn der zu laut wird, hast du sorge zu tragen dass er ruhe gibt. Fakt ist: selbst wenn der eingetragen ist, wenn er den zulässigen schallpegel übersteigt wirste probleme bekommen.
Zu ner stilllegung wirds nicht kommen, du wirst lediglich nen neuen Topf drunter machen und beim TüV vorführen müssen (denke ich.)
Was das strafmaß angeht....kann ich nichts zu sagen, solange die sonst nichts finden was nicht eingetragen oder fragwürdig ist, sollte das nicht so hoch werden.
wahrscheinlich gibst nur ne Mängelkarte, die zu beheben ist, also deine Kosten:
-neuer Topf
-vorfahren beim TüV
-evtl. standgebühr bei der Polizei (falls beschlagnahmt....was die nur wegen nem auspuff eigentlich nicht dürfen, und wohl auch nicht so ist, sonst hättest dus geschrieben denke ich.)
-geringes Strafverfahrn.
-bearbeitungsgebühren....
aber wart erstmal ab, bis der gemessen wurde, vll. is er ja garnicht zu laut.
Ein kumpel von mir hatte mit nem polo 6N das selbe Problem, dem ham se die eingetragene Bastuk weggenommen!
@Karsten112
wie kommst du auf die idee dass er dafür nix kann? wenn die Hupe nicht funktioniert muss er die auch reparieren, obwohl er nix für kann. Ein endtopf der it der zeit lauter wird ist auch ein defekt!
Eigentum verpflichtet und Unwissenheit schützt vor strafe nicht! Zwei grundsätze, die viel zu häufig vergessen werden.
Übrigens kommt es auch oft vor, dass der TüV etwas eingetragen hat, was die Polizei trotzdem bemängelt, z.B. zu breite Felgen, auch wenn die eingetragen sind, können die Herrn in grün sagen "runter damit"
tüv
hi!
es gibt bei der ganzen sache aber einen großen unterschied für sachen die die polizei bemängelt,nähmlich muss der tüver der die eingetragen hat dafür gerade stehen und nicht der fahrzeughalter..in dem moment wo ein tüver seinen segen gibt übernimmt er die verantwortung für das angebaute teil.was glaubt ihr warum die so kritisch sind beim eintragen?weil die ihren kopf im fall des falles dafür hin halten müssen..
nein der hällt keinen kopf hin....
Mein kumpel hat sich damals nen anwalt genommen, die sache ging vor gericht, und es wurde in vollem Maße gegen meinen Kumpel entschieden.
Und wie soll den Prüfer denn eine Schuld treffen, soll der von der prüfstelle aus riechen dass der auspuff über die jahre lauter geworden ist und dir nen brief schicken dass er nu nimmer zulässig ist?
Fakt ist: egal ob eingetragen, serie oder sonstwas, wenn das ding zu laut ist hat der Fahrzeughalter dafür zu sorgen dass er nicht zu laut ist! Und der Fahrer darf damit nicht fahren solang er zu laut ist.
Das einzige was mein kumpel damals zugesprochen bekam war, dass er die Kosten für das abschleppunternehmen nicht zahlen musste, weil die grünen ihn genausogut auch zum verwahrhof hätten fahren können.
motor
hi!
das mag ja in sachen auspuff stimmen freak aber in achen schürzen oder motor oder andere sachen nicht.da muss er prüfer für gerade stehen ist so..hatte mal ein langes gespräch mit einem.war ne einzelabnahme sollte mich 450euro kosten da hab ich voher mit dem geredet und er sagte er guckt alles durch und wenn ich alle auflagen wie lautstärke,abgasverhalten,achslast usw.. einhalte trägt er es ein wenn er meint ich kann diese faktoren nicht einhalten,kein tüv WEIL ER DAFÜR GERADE STEHEN muss..genau das waren seine worte.war beim RWtüv..ich doch wohl auch klar wenn ich ein balkongeländer auf der arbeit baue und es montiere und sich nach 2 jahren einer anlehnt und es bricht was muss ich dafür gerade stehen und genaus ist es auch beim tüv..
Moin,
Doch, der Prüfer steht für nix gerade. Aus dem einfachen Grund ... das TEil kann, als es abgenommen wurde, völlig in Ordnung gewesen sein und der STVZO entsprochen haben. Der Besitzer kann das Teil nachträglich gegen ein ähnliches ausgetauscht haben, oder das Teil manipuliert haben.
Der TÜV Beamte ist nur dann zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ihm ein Verstoss oder Bestechlichkeit nachgewiesen werden kann.
Viel Spaß beim Nachweisen, das ist quasi unmöglich.
Nur ... solange du ein reguläres Teil montierst, kann der Polizist dich zwar zum TÜV schicken, aber die Begutachtung wird feststellen, das alles OK ist.
MFG Kester
Ja, in der regel machen normale endtöpfe keine Probleme, wirklich kritisch wirds erst wenn ne bastuk oder ähnliches drunter ist, die 25db über max pegel liegt.
@vauxhall corsa
wenn du ne stoßstange eintragen lässt, und du fährst beim einparken gegen die Wand, die Stange hängt nur noch an einer schraube schief nach unten, dann darfst du damit auch nicht fahren, und mim Prüfer hat das nix zu tun.
Ein zu lauter Schalldämpfer ist ein defektes Gerät, was der Fahrzeughalter zu reparieren hat.
Bei nem popeligen originalen verosteten Corsa A mit Mutti am Steuer wird das die grünen garnicht weiter interessieren. Handelt es sich allerdings um nen Astra F, tiefergelegt, alus drauf, Schrothgurte drin, wird eine gewisse mutwilligkeit unterstellt!
Achso, ich hatte schon gehofft, Du wolltest die Polizei stilllegen!
Ansonsten weiß ich nicht, wo eigentlich das problem liegen soll. Alle möglichen fahrzeugteile können durch Alterung oder Verschleiß einen nicht mehr zulässigen Zustand annehmen, egal ob Auspuff, Windschutzscheibe, Scheinwerfer, usw. usf.
Das wird dann halt beim nächsten Tüv Termin bemängelt oder Du fängst Dir vorher einen Mängelbericht ein. Ob in dem Fall ein Bußgeld erhoben wird ist sicher eine ERmessensfrage, wenn der Auspuff aber ordungsgemäß eingetragen ist - bzw ABE - und nichts an ihm manipuliert wurde, eher nicht. Von Stilllegung kann gar keine Rede sein - wenn das Auto nicht gerade wie ein Panzer dröhnt.
Gruß Wolfgang
sag ich doch, solangs keie Bastuk ist is alles halb sowild
Wobei es leider zur Auspufflautstärke leider keine festen Zahlen gibt, sondern Ermessenssache ist. Damit ist eine Bastuck immer ein "halb vor zwangsstilllegung", trotz ABE etc..
legt die Polizei still und der Ärger hat ein Ende
wie ich konstruktive beiträge liebe
@lechuck-1
genau deshalb hab ich mir keine Bastuk geholt sonden nen remus...klingt eh besser
Re: Stillegung der polizei
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Achso, ich hatte schon gehofft, Du wolltest die Polizei stilllegen!
Der Threadtitel ist wirklich etwas irreführend...