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Stoßdämpfer defekt ? Falsche Zugfahrzeug mit 2,50m WW
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir sind gerade in Skiveren (Campingplatz kurz vor Skagen in Dänemark) und haben folgende Probleme.
Der Urlaub hat nicht gerade gut angefangen. Erst standen wir im Stau wegen einer Massenkarambolage, später wurde ich von der dänischen Polizei angehalten. Die haben mir erzählt, dass ich mit meinem Passat meinen 2,50m breiten Wohnwagen nicht ziehen darf. Nach EU-Richtlinien müssen die Zugfahrzeuge für diese Wohnwagen mindestens 2,20 m breit sein. Mit meinen Spiegelverlängerungen (zuzügl. Extraverlängerung) kann ich die Seiten des WW sehen. Er wollte uns nicht den Urlaub vermiesen aber sagte wir müssten das unbedingt regeln. Ich habe von dieser Norm noch nie gehört und im www auch nichts gefunden.
So nun das nächste, kurz vor dem Campingplatz kam mir ein WW in der Kurve entgegen so dass ich ganz rechts fahren musste. Aber genau an dieser Stelle war ein Schlagloch, in das ich mit dem Reifen kam. Dadurch ist der Stoßdämpfer aufgesetzt. Es gab einen starken Ruck und wir dachten schon, dass wir mit dem anderen WW zusammengestoßen waren. Der Stoßdämpfer ist nicht ausgelaufen, allerdings ist die Gummiummantlung (Verbindung Staoßdämpfer per Schraube mit Achse, ich hoffe das heißt so) eingerissen (Da hing sogar teerreste dran). Kann die Halterung dadurch beschädigt sein? Wie kann ich den Stoßdämpfer testen? Ich weis eine Ferndiagnose ist fast unmöglich. Ist die Halterung so stark, dass sie durch so etwas nicht brechen oder reißen kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich würde sonst versuchen am Ende des Urlaub einfach zu fahren (400 km) und wenn es nicht geht. Habe ich immer noch den ADAC. Das ist unser Plan oder hat jemand eine andere Idee?
Der Urlaub kann nur noch besser werden :-) Gruß Sönny
Beste Antwort im Thema
Hallo Sönny,
das Zugfahrzeuge mir 2,5m breiten Anhängern mindestens 2,2m breit sein müssen kann eigentlich nicht stimmen.
Vielleicht war der Beamte früher zu lange in Norwegen. Da gab es mal eine ähnliche Einschränkung.
Wenn dies EU-Richtlinien sein sollten, müssten die auch in Deutschland gelten. In Deutschland gilt aber die STVZO und die besagt eindeutig (§32) das eine Fahrzeugkombination, bestehend aus PKW und Anhänger maximal 2,50m (nicht 2,55m) breit sein darf. Lichttechnische Einrichtungen zählen nicht mit.
Eine weitere Einschränkung (Mindestbreite des Zugfahrzeugs) habe ich nicht gesehen.
Zu deinem Stoßdämpferproblem kann man so nichts sagen. Da müssten mindestens ein paar aussagekräftige Fotos vorhanden sein.
Vielleicht fährst du zur Sicherheit mal in eine dänische Autowerkstatt. Die werden das sicher beurteilen können.
Gruß
navec
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12 Antworten
Hallo Sönny,
das Zugfahrzeuge mir 2,5m breiten Anhängern mindestens 2,2m breit sein müssen kann eigentlich nicht stimmen.
Vielleicht war der Beamte früher zu lange in Norwegen. Da gab es mal eine ähnliche Einschränkung.
Wenn dies EU-Richtlinien sein sollten, müssten die auch in Deutschland gelten. In Deutschland gilt aber die STVZO und die besagt eindeutig (§32) das eine Fahrzeugkombination, bestehend aus PKW und Anhänger maximal 2,50m (nicht 2,55m) breit sein darf. Lichttechnische Einrichtungen zählen nicht mit.
Eine weitere Einschränkung (Mindestbreite des Zugfahrzeugs) habe ich nicht gesehen.
Zu deinem Stoßdämpferproblem kann man so nichts sagen. Da müssten mindestens ein paar aussagekräftige Fotos vorhanden sein.
Vielleicht fährst du zur Sicherheit mal in eine dänische Autowerkstatt. Die werden das sicher beurteilen können.
Gruß
navec
Hallo Navec, vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Zugfahrzeug konnte ich mir auch nicht vorstellen.
Wegen den Stoßdämpfern habe ich versucht Fotos zu machen. Auf denen konnte man aber nichts erkennen, außer ein bißchen verschlissenes Gummi. Ich werde den Stoßdämpfer ausbauen und zu einem Campingzubehörladen fahren und sicherheitshalber einen neuen einbauen. Aber mal sehen, ob ich hier was finden kann, wie man es macht.
Also nochmal vielen Dank. Gruß aus Dänemark Sönny
Zitat:
Original geschrieben von navec
Zu deinem Stoßdämpferproblem kann man so nichts sagen. Da müssten mindestens ein paar aussagekräftige Fotos vorhanden sein.
Vielleicht fährst du zur Sicherheit mal in eine dänische Autowerkstatt. Die werden das sicher beurteilen können.
Gruß
navec
Das scheint mit auch der beste Weg zu sein.
Wenn Du bereits aufgebaut an Ort und Stelle bist, wäre ich an Deiner Stelle bemüht, mir die Verschraubungsenden des SD auf Risse anzuschauen, obwohl die nicht immer, auch mit einer starken Lampe, sichtbar sein müssen - kommt auf einen Versuch an.
Manchmal kann schon ein leichter Schlag mit einem Metallhammer z.B. an so einer Verschraubung einen Verdacht auf Rissbildung weitestgehend ausschließen (Klang).
Ansonsten würde ich bei negativer (kein Verdacht auf..) Sicht- und Hörprobe diese Fehlermöglichkeit nicht überbewerten.
Vielen Dank Tempomat,
ich werde mal eine Hörprobe machen, ich habe die Sache einem Nachbarn gezeigt und der sagte, dass an der Achse (untere Halterung des SD) Kratzspuren sind und am SD das Gummilager (am äußeren Bereich) eingerissen ist. Das Lager zwischen SD und Achsschraube ist aber noch intakt. Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß Sönny
hallo
wenn er als 10cm seitlich über das zugfahrzeug übersteht dann muss der wowa nach vorne eine beleuchtung haben, aber das wird die kiste ja wohl eh haben, oder?
ansonsten ist dass mit den 2,2m PKW mindestbreite quatsch
habe noch nie davon gehört
lg
g
Selbstverständlich hat er die Beleuchtungsgrenzen. Ich habe von dieser Sache auch noch nie gehört, aber wenn Du im Ausland auf einmal auf der Autobahn gestoppt wirst und man Dir so etwas erzählt, wird man schon unsicher.
Also werden wir bezüglich der breite ohne Sorgen nach hause fahren können. Gruß Sönny
Hallo Leute...
Die Geschichte mit der Breite ist kein Blödsinn, sondern Vorschrift in Dänemark. Ich hatte sowas im Ohr, mußte aber erst suchen.
Schaut mal hier...
http://www.camping4fun.de/modules.php?name=News&file=article&sid=157
Bei dem Punkt "Campen"...dort steht es...ob es "nur" bei 2.30 Breite gilt oder ab 2.30 Metern erschließt sich mir nicht wirklich...
Aber so abwegig ist so eine Regelung also nicht.
Gruß
LuckyMan
Zitat:
Original geschrieben von LuckyMan01
Hallo Leute...
Die Geschichte mit der Breite ist kein Blödsinn, sondern Vorschrift in Dänemark. Ich hatte sowas im Ohr, mußte aber erst suchen.
Schaut mal hier...
http://www.camping4fun.de/modules.php?name=News&file=article&sid=157
Bei dem Punkt "Campen"...dort steht es...ob es "nur" bei 2.30 Breite gilt oder ab 2.30 Metern erschließt sich mir nicht wirklich...
Aber so abwegig ist so eine Regelung also nicht.
Gruß
LuckyMan
Hmmm, .... ganz eindeutig ist das für mich nicht.
Also, 2,5 m Caravan scheint erlaubt zu sein?!
Bei 2,30 darf die Kfz-Breite nicht mehr als 20 cm weniger betragen.
Das dürfte sich dann auch dei Breite inklusive Rückspiegel beziehen?!
Da war doch auch was in Skandinavischen Ländern mit Beleuchtung oder Katzenaugen an den verbreiteten Rückspiegel (nach vorne gerichtet) wenn eine bestimmte Breite überschritten wird?! War das Norwegen?!
Laut STVZO zählen, zumindest in Deutschland, Beleuchtungseinrichtungen und Spiegel nicht zur Fahrzeugbreite.
Das dürfte in Dänemark nicht anders sein.
Sonst müsste jeder größere LKW mit Sondergenehmigung fahren; mit Spiegel überschreiten die alle die maximal zulässigen 2,55m.
Falls diese Vorschrift in Dänemark wirklich gelten sollte, dürfte und müsste das dramatische Auswirkungen haben:
Wohnwagen mit 2,3m sind nun wirklich nicht selten!
Die dafür erforderlichen mindestens 2,1m breiten Zugfahrzeuge (selbstverständlich ohne Spiegel) dürften an den besagten Wohnwagen eher weniger anzutreffen sein.
PKW's fallen damit als Zugwagen für 2,3m breite WW wahrscheinlich komplett aus.
Die meisten Geländewagen auch. VW-Bus würde auch nicht gehen.
Erinnert mich wirklich an die alte Vorschrift in Norwegen.
Theoretisch würde dann auch für einen Schwedenurlauber mit 2,3m-WW und PKW nur noch Fährüberfahrten von Deutschland zulässig sein.
Vielleicht kann ja ein ADAC-Mitglied mal eine Stellungnahme anfordern, damit verlässliche Infos vorliegen. Irgendwas scheint ja doch dran zu sein.
Gruß
navec
Hallo zusammen, ich habe bezüglich der Wohnwagenbreite eine Anfrage an den ADAC gesandt. Für die Beantwortung benötigen sie allerdings einige Tage um verbindliche Angaben machen zu können. Ich werde Euch die Antwort anschließend mitteilen. Gruß Sönny
PS: Vielen Dank für Eure Beiträge :-)
Zitat:
Original geschrieben von Sönny
Hallo zusammen, ich habe bezüglich der Wohnwagenbreite eine Anfrage an den ADAC gesandt. Für die Beantwortung benötigen sie allerdings einige Tage um verbindliche Angaben machen zu können. Ich werde Euch die Antwort anschließend mitteilen. Gruß Sönny
PS: Vielen Dank für Eure Beiträge :-)
Ich wusste doch das es richtig war auf die schnelle Dienstleistung des ADAC einfach zu verzichten. Für eine solche Antwort `ein paar Tage´ tss .. tsss
Der ADAC hat heute morgen mitgeteilt, dass es so eine Verordnung nicht gibt. Juhu :-) (dann kann ich ja beruhigt morgen gen Heimat fahren). Weiter heißt es, dass lediglich in einigen Ländern (darunter Norwegen) eine Pflicht besteht, die Aussenspiegel mit Reflektoren auszustatten. So, nun danke ich euch abschließend für Eure Hilfe und hoffe ich kann auch mal jemandem helfen. Vielen Dank und allzeit gute Fahrt. Gruß Sönny