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Stoßstange lackiert und Kotflügel abgeschraubt. Unfallfahrzeug?

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 13:51

Hallo Leute, hab von drei Monaten eine gebrauchten A4 B8 gekauft. Letztes Wochenende ist mir aufgefallen, dass mit der Stoßstange etwas nicht stimmt. Ab zu Lackierer. Er stellte fest, dass die Stoßstange lackiert wurde und der Kotflügel abgeschraubt wurde. Der Lackierer der Stoßstange hat ziemlich schlampig gearbeitet. Die Unterlegscheiben waren bei Wiedereinbau verrutscht, so dass man mit bloßem Auge erkennen kann, dass das Auto auseinander gebaut wurde. Verkauft wurde mir das Auto als unfallfrei.

Sofort bei Händler angerufen (Audi Händler!!) und den Mangel aufgezeigt, incl. Fotos etc. Er machte mir lediglich den Vorschlag, das ich vorbei kommen soll und die lackieren die Stoßstange neu und richten wieder alles. Ich fühl mich hier etwas verarscht. Ist es nicht ganz klar ein Unfallfahrzeug? Eigentlich ist es ein versteckter Mangel oder vielleicht sogar arglistige Täuschung oder liege ich hier total daneben? Steht mir eine Entschädigung zu? Vielleicht sogar ein ordentlicher Preisnachlass?

Hat jemand schon mal Erfahrung in einem ähnlichen Fall? Soll ich sofort zum Anwalt? Was kann ich vom Händler verlangen?

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von alex.777

Ich sehe die ganze Sache so. Man schraubt nicht den ganzen Kotflügel ab, wenn man ein Steinschlag lackieren will. Jeder der auch nur die geringste Ahnung vom Lackieren hat weiß, dass der Lackierer einen Kotflügel von Kante bis Kante und nicht komplett lackieren würde. Und sag jetzt nicht "Futtelarbeit". Es ist so!

Gut - dann Verklage doch einfach deinen Händler!

Wie Beratungsresistent kann ein Mensch nur sein :confused:

Dein Händler bot dir an, das Fahrzeug noch einmal an den von dir bemängelten Stellen lackieren zu lassen und versicherte dir, das es sich um KEIN Unfallfahrzeug handelt. Sehr kulant entgegenkommend von ihm. Sollte dir das nicht ausreichen, beauftrage einen unabhängigen Gutachter und klage dich bei entsprechendem Gutachten durch die halbe Welt.

Was willst du denn hier hören? Alle Möglichkeiten und Wege die DIR offen stehen wurden dir genannt!

cheers

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Nein, ein Unfallfahrzeug hast du nicht.

Wegen Rostproblem oder einfach nur so dürfen Teile getauscht werden, so viel man will

(Radläufe gebördelt und später wieder neue dran etc.) Manche bauen ja auch die Front um auf Facelift-Modell o.ä.

Fahrzeuge sind trotzdem noch unfallfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Deloman

Nein, ein Unfallfahrzeug hast du nicht.

Kann sein, oder auch nicht. Stoßstange runter, gucken ob dahinter Beschädigungen sind und ggf. mal Vorbesitzer fragen warum da lackiert wurde. Paar Kratzer oder Steinschläge überlackiert ist kein Unfallschaden, ob einer vorliegt lässt sich eben nicht rein an der Nachlackierung erkennen.

Die Stoßstangen sind heutzutage alle aus Kunststoff. Da schrammt man schnell am Bordstein o.ä. Auch wenn sie nachlackiert wurde, handelt es sich nicht um ein Unfallfahrzeug.

Unfallfahrzeuge sind solche Fahrzeuge, wo ein eklatanter Blechschaden repariert wurde oder vorhanden ist.

Christian

Ich finde das Entgegenkommen deines Audi-Partners schon durchaus vernünftig, andere würden dir das nicht anbieten.

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 15:48

Danke für die schnellen Antworten! Ist es aber nicht so, dass der Verkäufer den Käufer darüber in Kenntnis setzen muss, das am Fahrzeug etwas lackiert wurde? Das hat er nämlich nicht gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Volvonord23812

...

Unfallfahrzeuge sind solche Fahrzeuge, wo ein eklatanter Blechschaden repariert wurde oder vorhanden ist.

...

Obacht! Die Zeiten, in denen ein Unfall über "tragende Teile müssen beschädigt gewesen sein" definiert wurde, sind lange, lange vorbei. Ein solider Rempler am Stoßfänger oder ein heftiger Kratzer mit Delle im Kotflügel und nach heutiger gängiger Rechtssprechung ist er eben nicht mehr unfallfrei oder sogar ein Unfallwagen.

 

Siehe hier, da ist mal einiges zusammengetragen worden:

 

www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

 

Grüße

Superlolle

 

@ TE

Da würde ich mir vom Verkäufer mindestens mal nachvollziehbar erklären lassen, was da los war. Und dann könnte es doch ganz fix ein Unfaller sein, mit den daraus für Dich und den Verkäufer resultierenden Folgen. Würde es allerdings erstmal auf die freundliche Art versuchen um ihm zu zeigen: hey, wir finden da eine Lösung. Weitere Schritte könntest Du im Fall einer nicht gütlichen Einigung immer noch einleiten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von alex.777

Ist es aber nicht so, dass der Verkäufer den Käufer darüber in Kenntnis setzen muss, das am Fahrzeug etwas lackiert wurde? Das hat er nämlich nicht gemacht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lackierarbeiten angegeben werden müssen. Wo zieht man da den Strich ? Willst dir jeden ausgebesserten Steinschlag protokollieren ? Oder sind es dann Arbeiten ab einer bestimmten qcm-Zahl ?

Bei meinem letzten jungen Gebrauchtwagen stand ganz einfach:

"Nachlackierungen im Zuge der Aufbereitung Stoßfänger hinten und Seitenteil rechts hinten ca. 800€."

Damit ist alles gesagt, alles sauber, jeder weiß, woran er ist. Ist kein Hexenwerk.

Habe ich bei meinen Gebraucht-Verkäufen auch so gemacht. Lieber einen Satz zu viel im Vertrag, als irgendwas "unterschlagen".  

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 8:14

Sehe ich genau so. Egal was für ein Schaden oder welche Arbeiten auch immer durchgeführt wurden, eine Angabe des Umfangs muss der Verkäufer angeben. Meine Rechtsberatung sagte mir gestern, das es sich definitiv um ein Unfallfahrzeug handelt und ich im schlimmsten Falle vom Vertrag zurück tretten und den Kaufpreis zurück verlangen kann. Falls ich aber ein Teil des Kaufpreises zurück haben möchte, müsste ich mich mit dem Verkäufer entweder so einigen oder ein Gutachten erstellen lassen, aus dem klar hervorgeht wie hoch der Schaden war und wie die Wertminderung des Autos dadurch ist.

Hat einer Erfahrung was so ein Gutachten kosten würde?

Da sind 500 € schnell weg. ICH würde zuerst mit dem Verkäufer sprechen. Ohne große Welle, ohne Drama. Eventuell bietet er Dir ja eine gute Lösung an, ohne dass da gleich "die halbe Welt dran beteiligt ist und verdient".  

Zitat:

Original geschrieben von alex.777

Meine Rechtsberatung sagte mir gestern, das es sich definitiv um ein Unfallfahrzeug handelt

Dann würde ich die Rechtsberatung wechseln. Eine Nachlackierung ist definitiv nicht sofort gleich Unfallfahrzeug.

Gutachten für solche Sachen geht nach Aufwand, da der Schaden ja schon behoben ist geht das nicht so einfach. Daher sagte ich ja, Stoßstange runter, gucken. Ist das nur eine Lackierung ohne weitere Beschädigung so einigen wie es der Händler vorgeschlagen hat und gut. Ist dahinter eine größere Beschädigung erkennbar sieht das dann anders aus.

Aber so ist alles weitere Hellsehen.

am 6. Mai 2014 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von alex.777

Sehe ich genau so. Egal was für ein Schaden oder welche Arbeiten auch immer durchgeführt wurden, eine Angabe des Umfangs muss der Verkäufer angeben. Meine Rechtsberatung sagte mir gestern, das es sich definitiv um ein Unfallfahrzeug handelt und ich im schlimmsten Falle vom Vertrag zurück tretten und den Kaufpreis zurück verlangen kann. Falls ich aber ein Teil des Kaufpreises zurück haben möchte, müsste ich mich mit dem Verkäufer entweder so einigen oder ein Gutachten erstellen lassen, aus dem klar hervorgeht wie hoch der Schaden war und wie die Wertminderung des Autos dadurch ist.

Hat einer Erfahrung was so ein Gutachten kosten würde?

"Unfallfrei" ..... darunter verstehen die Käufer (und auch die Gerichte) mittlerweile, dass nichts am Auto lackiert, dass keine Karosserieteile ausgetauscht wurden, warum auch immer. Mal ehrlich: welche Gründe sprechen für den Austausch eines Karosserieteils mit Lackierung? Doch nur ein Unfallschaden, sonst fällt mir nichts ein, niemand baut einfach mal so nen Kotflügel aus, lackiert ihn dann und baut ihn wieder ein, wozu?

Kleine Lacktupfer zur Ausbesserung von Steinschlag fallen natürlich NICHT darunter, das sind normale Gebrauchsspuren, aber bereits eine handtellergroße überlackierte Fläche lässt die Eigenschaft "unfallfrei" hinfällig werden, wobei das Auto selbst in keinerlei Unfall verwickelt gewesen sein muss.

Daher bezahlt man ja auch allein für diese Unfallfreiheit einen Aufschlag und der Käufer muss das auch schriftlich garantieren, um eben die Gewähr zu haben, dass sich Lack und Blech noch im Originalzustand befinden.

Hier würde ich auf ein aufwändiges Gutachten verzichten, gib den Wagen zurück, und zwar umgehend. Falls der Händler Abzüge wegen irgendwas machen will und dir nicht den vollen Kaufpreis umgehend zurückerstatten will (Frist setzen) geh zur Polizei und mach ne Anzeige wegen Betruges.

Grüße

Udo

Oh man, Märchen und Mythen.

Eine gescheite Steinschlagreparatur ist kein "Abtupfen" sondern eben schlicht die Oberflächenlackierung des gesamten Teils und ggf. sogar die Beilackierung benachbarter Teile zur Farbangleichung. Das ist immer noch kein Unfallschaden und kein Gericht macht aus einer Oberflächenlackierung ein Unfallauto.

Das mit Abtupfen oder handtellergroßen Lackierungen liegt irgendwo zwischen Pfusch und Smart-Repair.

Und selbstverständlich kann und darf der Händler auch Abzüge machen, und zwar für die 3monatige Nutzung des Fahrzeuges das er danach dank höherem Alter und mehr Kilometern nur zu einem geringeren Preis verkaufen kann. Hierfür gibt es gerichtlich anerkannte Sätze mit denen die Nutzungszeit und Kilometer verrechnet werden.

Die Anzeige wegen Betrug geht zumindest bei diesem Grund ins Leere.

Am Ende ist und bleibt die Frage warum die Nachlackierung erfolgte. Beseitigung von ein paar Kratzern (Steinschläge, Einkaufswagen, ...) oder eben ein Unfall (Parkrempler, etc..)

Konkrete Rechtsberatung kann hier eh keiner geben, weil viele kleine Details wie Vertragsklauseln fehlen.

Schrauben darf man am Fahrzeug so viel man will, ohne ein Unfallfahrzeug zu haben. Außerdem sind manuelle Korrekturen teilweise Neuwagenstandard. Gerade Nobelhersteller haben extra eine Abteilung für Qualitätssicherung, wo Mängel bei der Erstlackierung beseitigt werden. Da wird auch per Hand nachgebessert, abgeschliffen, neu lackiert.

Und was wollen wir unserem Kollegen erzählen, der mit der Montage des Kennzeichenhalters nicht einverstanden ist? Dass er nach dem Tausch der Frontstoßstange ja nun mal ein Unfallfahrzeug hat ? :D

Vielleicht ist es ja doch ein Unfallfahrzeug. Der Minderwert berechnet sich dann nach der Schadenshöhe und dem Alter des Fahrzeugs, kann auch nur 5 bis 8 % der Schadenshöhe betragen. Bei 1.000 € Schaden streitet man sich also um ein Taschengeld, wobei noch nicht einmal klar ist wer die Gutachterkosten trägt. Insoweit ist eine gütliche Einigung = Nachbesserung plus vielleicht ein Paar Fußmatten und Scheibenwischer die beste Lösung.

Ist aber nur meine persönliche Meinung, denn konkrete Rechtsberatung ... na ja, siehe oben.

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