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STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Themenstarteram 13. August 2020 um 13:17

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.

Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.

Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.

Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.

Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:

1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?

2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.

Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.

Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2020 um 11:50

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Die Polizei hat dir doch schon den entsprechenden Hinweis erteilt.

Wenn dir der Nachname des flüchtigen Bekannten nicht innerhalb einer Woche einfällt, dann kann dieser für seine Taten, auch die Überschreitung der zHg nicht mehr belangt werden.

Selbstverständlich ist es hier V S Forum üblich auch gute Bekannte zu belasten, da Verstöße gegen geltendes Recht IMMER dem TS anzulasten sind.

Also: hoffentlich fällt dir der Name noch rechtzeitig ein. Sonst kommt der Lump ungestraft davon.

Regress beim Händler gibst aber eh nicht.

Denk auch daran, dass auch du als Halter eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat begangen hast, wenn du die Fahrt zugelassen hast, was in dem Fall ja zutrifft.

Frage: Warum bist du denn nicht auf die Idee gekommen, auf die besprochenen 5 Tages Kennzeichen zu bestehen? Kommt dir das nicht komisch vor, dass ein Auto einen Zeitraum X bei dem Händler rumsteht und der Vorbesitzer den nicht abgemeldet haben will?

Ich würde zwar den Händler mal fragen was er dazuzusagen hat, aber im Endeffekt seh ich den Verstoß bei euch.

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 15:17:54 Uhr:

… Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, …

Dass das eine Lüge ist, musst du ihm nachweisen, was schwierig werden kann. Ein Indiz könnte sein, dass er dir ja gestempelte Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere gegeben hat, das Fahrzeug also nicht abgemeldet war.

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 15:17:54 Uhr:

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Alles passte? Es gibt doch die Zulassungsbescheinigung II (früher Kraftfahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung I (früher Kraftfahrzeugschein). Wenn bei der Zulassungsbescheinigung I und auch II alles passte und noch die Plaketten auf den Kennzeichen war, seit ihr im guten Glauben davon ausgegangen, dass das Fahrzeug zugelassen und auch versichert ist. So würde ich zumindest argumentieren.

Ich hoffe allerdings, dass ihr das alles auch dokumentiert habt, denn jetzt im Nachhinein wird es etwas schwierig, nachzuweisen, dass Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen zum damaligen Zeitpunkt OK waren.

Wie gerade geschrieben, gibt es ja ansonsten noch die Möglichkeit auf Verjährung zu spielen. Allerdings solltest du vorab dich mal erkundigen, wann die Verjährung tatsächlich eintritt und ob dieser Weg überhaupt möglich ist.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du dich ja im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen. Oft bieten Rechtschutzversicherung auch die telefonische Beratung durch einen Anwalt an, dann würde ich die nutzen, weil dann die Selbstbeteiligung wegfällt.

 

Gruß

Uwe

Wenn das Fahrzeug abgemeldet war, was für Plaketten waren denn auf den Schildern? Beim Abmelden wird doch die für die Zulassung abgekratzt. Da kann ja schonmal etwas nicht stimmen. Sollten die Kennzeichen verloren gegangen sein muss das vermerkt werden. Man sollte das auch auf dem Blitzerfoto sehen ob da noch eine Plakette drauf klebt, wenn nicht, dann habt ihr echt nicht aufgepasst.

Wie die Polizei auf dich kam, ganz einfach, die haben die Fahrgestellnummer anhand des alten Kennzeichens,.... den rest kannst du dir denken. Wäre ja zu einfach, direkt nachdem man geblitzt wurde schnell das Auto ummelden damit man keine Post bekommt,...

Also es steht ja der Vorwurf im Raum"Verstoß gg Pflichtversicherungsgesetz". Übrigens eine Straftat! Und das ist eine Halterpflicht, du warst aber nicht Halter, sondern wurdest es nachweislich später.

 

Bezüglich des Geschwindigkeit Verstoß (Ordnungswidrigkeit des Fahrers!) einfach locker bleiben und niemand anschwärzen bis es verjährt ist.

Zitat:

@Zoker schrieb am 13. August 2020 um 16:19:12 Uhr:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet war, was für Plaketten waren denn auf den Schildern? Beim Abmelden wird doch die für die Zulassung abgekratzt. Da kann ja schonmal etwas nicht stimmen.

richtig. Vielleicht auch nur auf die TÜV-Plakette geschaut.

Du wurdest von der Polizei als Zeuge verhört. Sollte die ganze Sache vor Gericht gehen, wirst du da ggf. auch als Zeuge vernommen. Als Zeuge bist du, im Gegensatz zum Beschuldigten, zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Lügst du da (Nachname weiß ich nicht usw.) und das kommt raus, hast du noch ein weiteres Problem als Hals, was zu einem richtigen problem werden kann.

Ich würde mir daher gut überlegen, ob es das wert ist, nur damit der Bekannte ohne Namen mit seiner Geschwindigkeitsübertretung davon kommt.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 13. August 2020 um 17:46:22 Uhr:

Ich würde mir daher gut überlegen, ob es das wert ist, nur damit der Bekannte ohne Namen mit seiner Geschwindigkeitsübertretung davon kommt.

Um die Geschwindigkeitsübertretung geht es doch gar nicht, sondern um den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 15:17:54 Uhr:

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

[...]

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Gruß

Uwe

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:13

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. August 2020 um 15:40:55 Uhr:

Denk auch daran, dass auch du als Halter eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat begangen hast, wenn du die Fahrt zugelassen hast, was in dem Fall ja zutrifft.

Halter bin ich ja erst ca. 3 Wochen nach dem Kauf geworden.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:15

Zitat:

@Ben_F schrieb am 13. August 2020 um 15:42:24 Uhr:

Frage: Warum bist du denn nicht auf die Idee gekommen, auf die besprochenen 5 Tages Kennzeichen zu bestehen?

Ganz einfach, da man heutzutage wegen Corona teilweise mehrwöchige Wartezeiten bei der KFZ-Zulassungsstelle hat.

Ich hatte da mich bei meiner eigenen KFZ-Zulassungsstelle als wie auch bei der Zulassungsstelle in Wettenberg erkundigt.

am 13. August 2020 um 16:16

Wenn die nicht entsiegelten Kennzeichen nicht mehr da sind, hat dein Kumpel ein richtiges Problem.

Und du auch, wenn du als Zeuge in einem Srrafverfahren lügst.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:18

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 13. August 2020 um 15:43:13 Uhr:

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 15:17:54 Uhr:

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Wie gerade geschrieben, gibt es ja ansonsten noch die Möglichkeit auf Verjährung zu spielen. Allerdings solltest du vorab dich mal erkundigen, wann die Verjährung tatsächlich eintritt und ob dieser Weg überhaupt möglich ist.

wegen dem Geschwindigkeitsverstoß liegt die Verjährung bei 3 Monaten, so jedenfalls lt. Aussage des Polizisten.

Zitat:

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du dich ja im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen. Oft bieten Rechtschutzversicherung auch die telefonische Beratung durch einen Anwalt an, dann würde ich die nutzen, weil dann die Selbstbeteiligung wegfällt.

 

Gruß

Uwe

Danke, das ist eine gute Idee

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