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Strafe erhöht

Themenstarteram 23. Januar 2018 um 22:32

Hallo Forum

im November hatte ich einen Unfall, bin ich aus dem stehenden Zustand in eine Kreuzung eingefahren und habe ein von Links kommendes Auto übersehen. Klar ich bin Schuld. Jetzt ist heute ein Brief gekommen indem ich eine Strafe zahlen soll weil ich einen Unfall verursacht habe. Alles verständlich. In dem Schreiben steht aber wortwörtlich das sich die Strafe am oberen Ende bewegt weil ich im September einen Punkt erhalten habe wegen zu schnellem Fahren. Das ist schon hart. Geht das so einfach. Bisher bin ich 5 Jahre ohne irgendeine Auffälligkeit ca 20.000 KM im Jahr gefahren.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Das darf die Behörde durchaus tun. Da dein Punktekonto nicht sauber ist.

Selbst, wenn der neuerliche Verstoss gar nichts mit dem ersten Punkt zu tun hat. Erschwerend ist hier vor allem der relativ kurze Zeitraum zwischen den Verstössen.

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Das darf die Behörde durchaus tun. Da dein Punktekonto nicht sauber ist.

Selbst, wenn der neuerliche Verstoss gar nichts mit dem ersten Punkt zu tun hat. Erschwerend ist hier vor allem der relativ kurze Zeitraum zwischen den Verstössen.

Die Behörde hat da als erzieherische Maßnahme die Möglichkeit dies zu tun. Das ist sicherlich mit Gesetzen und Verordnungen gedeckt. Schließlich hat niemand Lust auf einen Rechtsstreit, den man nicht gewinnen würde.

Interessieren würde mich, in welchem Rahmen sich die Strafe bewegt. Und was die normale Höhe der Strafe wäre.

am 24. Januar 2018 um 9:14

Klar ist das nicht schön, gerade weil es ja eigentlich nichts miteinander zu tun hat. Aber warum man jetzt einen Punkt hat spielt keine Rolle, man hat ihn und er zählt dann auch bei Sachen, die gar nichts damit zu tun haben. Wenn dann auch noch so wenig Zeit vergangen ist dann schauen sie schon, dass man jetzt nicht mit allem anfängt.

Ist zwar hart, aber ich bin dafür. Sollte nicht nur im Straßenverkehr so sein.

Es liegt vollkommen im Ermessen der Behörde, den Strafrahmen auszuschöpfen, wenn erschwerende Umstände vorliegen.

Muss dann aber schon ein vergleichsweise heftiger Unfall gewesen sein?

Ich habe auch schonmal einen Unfall verursacht - und habe dafür an Ort und Stelle ein Ticket über 35 € bekommen. Das wars.

Liegt das dann im Ermessen des Polizeibeamten, ob er diese Verwarnung verhängt oder nicht (und dann eben ggf. später eine höhere Rechnung eintrudelt)?

es hängt nicht mit der Schwere des Unfalls zusammen sondern mit der Art der Verfehlung. Ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

am 24. Januar 2018 um 16:38

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2018 um 17:31:29 Uhr:

es hängt nicht mit der Schwere des Unfalls zusammen sondern mit der Art der Verfehlung. Ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

Und ob nur Sachschaden oder mit Personenschaden.

Für mich ist das schon willkürlich, klar, wenn der TE jetzt aufgrund erhöhter Geschwindigkeit abgeflogen wäre, dann wäre das OK. Aber im Kreuzungsbereich mit Schrittgeschwindigkeit? Dann könnte man auch Tickets für's falschparken teuerer machen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Januar 2018 um 17:38:57 Uhr:

Für mich ist das schon willkürlich, klar, wenn der TE jetzt aufgrund erhöhter Geschwindigkeit abgeflogen wäre, dann wäre das OK. Aber im Kreuzungsbereich mit Schrittgeschwindigkeit? Dann könnte man auch Tickets für's falschparken teuerer machen.

Gruß Metalhead

Wieso?

 

Wenn man eine „Strafe“ aufgrund eines Unfalls zahlen soll... dann liegt hier ein Bußgeld vor.

Oder soll dies nur aufgrund des Vorfahrtsverstosses gewesen sein?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Januar 2018 um 17:38:57 Uhr:

Dann könnte man auch Tickets für's falschparken teuerer machen.

Gruß Metalhead

Das geht duchaus. Düsseldorf hat bei einem Dauerfalschparker Bußgelder verhängt. Im vorliegenden Falle glaube ich irgendwie nicht an nur eine Voreintragung. Bis bei uns Bußgelder erhöht werden, muß schon einiges passiert sein. Mag aber sein, daß andere Stellen das anders handhaben.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 24. Januar 2018 um 18:06:37 Uhr:

Wenn man eine „Strafe“ aufgrund eines Unfalls zahlen soll... dann liegt hier ein Bußgeld vor.

Ja, klar, aber doch kein erhöhter Satz nur weil man irgendwann mal geblitzt wurde.

Zitat:

Düsseldorf hat bei einem Dauerfalschparker Bußgelder verhängt.

Klar, wenn man immer wieder falsch Parkt, aber doch nicht beim ersten mal nur weil man vorab mal geblitzt wurde.

Zitat:

Im vorliegenden Falle glaube ich irgendwie nicht an nur eine Voreintragung. Bis bei uns Bußgelder erhöht werden, muß schon einiges passiert sein.

Kann natürlich sein daß hier noch Tatsachen fehlen.

Wenn nicht und allein aufgrund eines lumpigen Punktes ein Bußgeld erhöht würde, würde ich vermutlich dagegen vorgehen.

Gruß Metalhead

Ich denke, man muss hier mehr differenzieren zwischen einer "Strafe" nach Bußgeldkatalog und einer Straftat nach StGB, also Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung. Ich denke es geht hier um Zweiteres.

Zitat:

@faleX schrieb am 25. Januar 2018 um 08:48:40 Uhr:

Ich denke, man muss hier mehr differenzieren zwischen einer "Strafe" nach Bußgeldkatalog und einer Straftat nach StGB, also Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung. Ich denke es geht hier um Zweiteres.

Kommt unterm Strich aufs gleiche raus.

Gruß Metalhead

Die Behörde KANN in Fällen eines Bussgeldes eine Erhöhung eintragen, MUSS es aber nicht. Es ist also durchaus möglich, dass es vielfach ohne Zuschlag abläuft. Vorraussetzung hierfür ist aber ein sauberes Punktekonto.

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