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Strafe für Ebay-Navikäufer

Themenstarteram 2. August 2007 um 21:10

Dass die Geräte weggenommen werden, leuchtet mir ja noch ein. Aber wg. Hehlerei bestraft zu werden finde ich schon knackig.

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_290.pdf

Naja, dann sinken die Preise der Polen-Navis ja endlich.

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75 Antworten

ja gehts noch...ich mein wenn das als legal angeboten wird dann könnt es ja sein dass er ein schnäppchen gemacht hat...

und was wäre wenn ich weiß dass es 1200 Euro wert ist,ich in die arbeit gehen und vorher 1200 als höchstgebot abgebe? also ich finde wenn das gerät als legal angeboten wird dann kann ja der käufer nichts dafür!

am 2. August 2007 um 21:46

Jetzt mal ruhig Blut.

In dieser Sache ist das letzte Wort noch nciht gesprochen. Der Anwalt des Verurteilten hat sofort Revision eingelegt. Und anscheinend ist mehr als unwahrscheinlich, dass dieses Urteil vom Berufungsgericht bestätigt wird.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

am 2. August 2007 um 21:53

dann müsste eBay wegen Beihilfe auch noch bestraft werden

Dass die Geräte, wenn sie neuwertig sind und zu einem Spottpreis bei EBAY verhökert  werden, nicht astreiner Herkunft sind, wissen wir doch alle.

 

Es wird doch auch in den Medien oft genug  gewarnt, Autozubehör aus bestimmten osteuropäischen Ländern zu erwerben.

 

Demzufolge finde ich das Urteil richtig!

 

Ich muss für mein Navi lange arbeiten, während andere es praktisch für´nen

Appel und´n Ei erhalten und den ehrlichen Käufer, wie mich, vielleicht noch für blöd halten. Selbst Bekannte haben schon gesagt: "Hättest doch das Ding bei Ebay viel billiger haben können..."

 

Warum regt Ihr Euch über das Urteil auf?

Habt Ihr auch ein Navi aus einem der einschlägig bekannten Länder?

 

am 3. August 2007 um 0:41

Ob das Urteil Bestand haben wird, ist fraglich, gut finde ich es aber allemal. Richtige Superschnaeppchen gibt es nur selten. Wenn jemand ein Geraet, das hierzulande ueber 2100 Euro kostet bei e-bay fuer weniger als 700 Euro angeboten bekommt und dieses Angebot annimmt, dann bedarf er entweder, auf Grund seines geistigen Zustandes, dringend eines Betreuers, welcher fuer ihn die alltaeglichen Angelegenheiten regelt oder aber er hat tatsaechlich geahnt und billigend in Kauf genommen, dass es sich hier um Hehlerware handelt.

Die Diebstaehle lohnen sich nur, weil sich immer wieder Kaeufer finden, denen es egal ist, dass es sich um Diebesgut handelt. Es waere ganz toll, wenn auch die Kaeufer in die Verantwortung genommen werden und sich nicht einfach immer dumm stellen koennen.

Gruesse

Scarabeus008

Oh man wie krank ist das??

 

Mir wird schlecht :rolleyes:

Themenstarteram 3. August 2007 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von scarabeus008

oder aber er hat tatsaechlich geahnt und billigend in Kauf genommen, dass es sich hier um Hehlerware handelt.

S.o.:

Wenn ich morgens eintippe: 1.500 EUR und Mittags in Abwesenheit den "Zuschlag" für 400-500 EUR erhalte (sind übliche Preise), DANN kann ich da nichts für. Bumms aus.

Nach Auktionsende dem Verkäufer zu sagen: "Gem. § 134 BGB ist der Kaufvertrag nichtig, da es sich um Hehlerware handelt" wäre ja auch ein Hammer. Nenenen. Pacta sunt servanda, da gibt's (erstmal) kein zurück.

NACH Kauf und Erhalt der Ware kann man ja die Seriennummer checken und dann das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, was wohl i.d.R. nicht gelingen wird, aber das ist dann nun mal das Käuferrisiko.

wie die richterin begründet hat: wenn so etwas aus polen kommt und so billig angeboten wird, ist das angebot sehr zweifelhaft.

es kann mir auch niemand erzählen, dass jemand wer auf so ein angebot bietet nicht billigend in kauf nimmt, dass das teil wahrscheinlich geklaut ist, aber darauf hofft, nicht erwischt zu werden.

ich finde das urteil auch richtig, denn wenn die nachfrage bei den polen sinkt, weil die leute sich nicht mehr trauen, solche angebote zu kaufen, werden die teile vielleicht nicht mehr ganz so oft geklaut.

Tach,

 

ob das Urteil in der n. Instanz Bestand hat ist mir eigentlich egal. Für mich ist dabei entscheidend das endlich mal etwas in der Sache passiert. Ebay macht einen auf "tote Hose" wenn das Thema aufgegriffen wird obwohl jedem klar sein muss das so viele Navis aus Polen/Litauen und jetzt zunehmend aus der Tschechei nicht legal sein können. Ich finde es gut das mal einer der "no Risk no Fun" Bieter in den Hintern getreten wurde und Lehrgeld bezahlt.

Wir "hirnlos" die Bieter auf die Navis sind belegt doch die Tatsache das sie bereit sind ~ 1800 € > aktuell RNS 510 < für ein Gerät hinzublättern für das sie weder ein Rückgaberecht noch Garantie erwerben. So bekloppt kann man eigentlich mit etwas gesundem Menschenverstand nicht sein

 

Tschau

Vadder

Der Meinung schließe ich mich voll und ganz an, auch wenn die hier genannten Argument auch nicht von der Hand zu weisen sind. Letztendlich wird der Konsum von fragwürdigen Artikeln bei Ebay etwas ausgebremst. Solange man nur den Preis vor Augen hat und sich nicht ein einziges Mal fragt wo das Teil herkommt, oder was ich damit mache wenn es defekt ist, ist es meiner Meinung nach gerechtfertigt so hart durchzugreifen. Und ob das Urteil bestätigt oder revidiert wird ist letztendlich egal, im öffentlichen Interesse ist das Thema endlich angelangt und das zählt...

Gruß

ihr müsst das mal von ner anderen Seite beleuchten.

 

geklautes Navi günstig gekauft, dann von der Polizei weggenommen und kein Geld mehr gesehen

anschließend dann noch die Strafe vom Gericht + den ganzen Ärger.

Wer da nicht schnallt, dass es günstiger ist das Navi völlig überteuert bei VW zu kaufen, der kann nicht rechnen, oder sollte gleich zu den mobilen Navis greifen.

 

am 3. August 2007 um 8:53

Generell kann man doch von keinem erwarten, das er sich bei günstigen EBAY-Käufen Gedanken macht, ob das gestohlene Ware sein könnte. Dann dürfte ich ja nie etwas günstig als Schnäppchen erstehen.

Ich habe zwar in meinem Golf auf das große Navi, aber für die gebotene Leistung ist der Preis schlicht ein Witz ... es ist veraltet, langsam und viel zu teuer.

am 3. August 2007 um 9:03

Hehlerei ist halt eine Straftat. Ich finde es schon interessant, wie locker das gesehen wird. Die Versicherungsprämien steigen und steigen..warum wohl?

Wenn Euch jemand am Bahnhof ein Navi für 600 € anbietet kauft ihr dann auch? Nur weil es im Internet stattfindet wird es noch lange nicht legal (bzw. muss man nicht den Verstand ausschalten).

Schade nur, dass ihn (ziemlich sicher) ein cleverer Anwalt in der nächsten Instanz raushauen wird.

Mal ehrlich - an den Diebstählen sind doch alle (inklusive VW) interessiert. Denn zahlen tut schliesslich nur die (abstrakte) Versichertengemeinschaft.

Alex

am 3. August 2007 um 9:10

Hi,

also fassen wir mal zusammen:

- Navis angeboten über ebay aus Polen sind für die Richterin (und hier im Forum) vom Grundsatz her verdächtig (nichts geht über Vorurteile)

- Ebay hält sich wie immer aus allem raus, da sie nur die Platform stellen

- Schnäppchen darf es per Defintion bei ebay nicht geben, da ansonsten Hehlerware

- Da in Medien (Pro7, sat1, RTL,... alles _sehr_ glaubwürdige Sender und in Reportagen fein recherchiert) davor gewarnt wird, muß der Käufer damit rechnen Hehlerware zu ersteigern

- Bei VW kostet das Navi das 4-5 fache. Vergleicht man das mit "After Market" Geräten, sollten man VW auf Wucher verklagen, da der Gewinn mindestens "Herstellungskosten x Pi" beträgt

- Ein Markt für "Line Fit" (Automobilhersteller Geräte) Geräte kann es per Difinition nicht geben

Schwieriges Thema, das wird ein endloser Thread ;)

Gruss domian

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