1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafe für unfall wer weiss was??

Strafe für unfall wer weiss was??

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 9:01

Hallo mein kumpel ist mit seinem auto eine Runde gedriftet und ist in einem (abgelegenen) Kreisverkehr in die mitte reingerutscht und ist dort nicht mehr Raus gekommen.

Fakten Er hatte alkohol getrunken 1,2 Promille Keine personenschäden und auch keine anderen verkehrsteilnehmer betroffen. Die Polizei kam irgendwann dazu wurde von irgendjemand gerufen der nicht anwesend war. er musste halt pusten daher die genaue promille zahl und auto wurde vom abschlepper rausgezogen!!

Was kann ihn Passieren er wurde ja nicht beim Fahren erwischt und die polizei kam erst eine stunde nach dem unfall wo er auch nicht am steuer saß!!keine probezeit sonst nur einmal 1 monat farverbot und 280 euro strafe wegen geschwindigkeit vielleicht kann ja jemand was bezüglich der srafe sagen

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2014 um 9:07

"Nur einmal 1 monat farverbot" LOL, die meisten schaffen das ihr ganzes Leben lang nicht! Hoffentlich ist der Lappen diesmal länger weg! Wer betrunken fährt hat es nicht besser verdient. Die Rechnung für Polizei und Abschlepper ist hoffentlich auch saftig.

104 weitere Antworten
Ähnliche Themen
104 Antworten
am 30. Dezember 2014 um 9:07

"Nur einmal 1 monat farverbot" LOL, die meisten schaffen das ihr ganzes Leben lang nicht! Hoffentlich ist der Lappen diesmal länger weg! Wer betrunken fährt hat es nicht besser verdient. Die Rechnung für Polizei und Abschlepper ist hoffentlich auch saftig.

Der Führerschein ist erst mal für längere Zeit weg.

Ganz sicher ist eine Geldstrafe, Fahrsperre und MPU für deinen Kumpel :D fällig.

Betrunken, Unfall, schon auffällig geworden, das könnte teuer in jeder Hinsicht werden.

Und das ist auch gut so !

Wie lange war der Zeitabstand zwischen der ersten Auffälligkeit und dem Unfall unter Alkohol ?

Gottseidank hat es nur den Kumpel erwischt und nicht den TS.

:)

Bußgeld bei über 1,1 Promille: 3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Und das mit Recht. Ist doch nur Zufall, dass keine Personen betroffen waren. Schaden an seinem Auto, Abschleppkosten und Kosten für Instandsetzung des Kreisverkehrs zahlt er aus eigener Tasche.

Er will sich doch nicht etwa rausreden, dass er nicht gefahren wäre? Ist aber leider typisch für solche Fälle: Scheisse bauen aber keinen Arsch in der Hose haben.

Auweia, wenn ich sowas lese dann wird mir echt Angst und Bange. Wenn ich schon höre "ne Runde gedriftet"....

wollte wohl mal schön im Kreisverkehr gucken wie es ist wenn man die Handbremse zieht. Und das dann auch noch im besoffenen Kopf.

Dein Kumpel soll froh sein das keine Personenschäden stattgefunden haben. Ich frage mich allen Ernstes, wie man sowas bringen kann, ab 18 ist man erwachsen und sollte sich auch so verhalten.

Wenn es nach mir ginge, dann wäre der Lappen erstmal für eine ganz schön lange Zeit weg. Solchen unverantwortlichen Leuten sollte man den Lappen auf Lebenszeit entziehen und erst zurückgeben nachdem der Führerschein nochmals von der Pike auf neu gemacht wurde (inkl. der vollen Theorie und Praxis).

Hoffentlich wird das alles so teuer, das er niemals mehr auf solche dummen Gedanken kommt bzw. vorher den Grips einschaltet.

am 30. Dezember 2014 um 9:32

1,2 Promille 1h spaeter. Naja, vielleicht rechnen die es noch hoch bis zum Unfallzeitpunkt. Auf jeden Fall bekommt er die Rechnung fuer den Schaden am Kreisverkehr auch noch oben drauf. Ist aber jetzt sein kleinstes Problem.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:24:00 Uhr:

Er will sich doch nicht etwa rausreden, dass er nicht gefahren wäre? Ist aber leider typisch für solche Fälle: Scheisse bauen aber keinen Arsch in der Hose haben.

Genau.

Es heißt übrigens nicht "Entziehung des Führerscheins", sondern "Entzug der Fahrerlaubnis".

Das ist härter als ein "Fahrverbot" (bei dem man den FS noch behält), denn beim EdF muss man den FS komplett neu machen, nach Ablauf einer Sperrfrist (die vom Gericht bzw. der KVB festgesetzt wird).

Wie oben schon geschrieben/zitiert:

Scheiße bauen kommt vor, klar. Aber dann gefälligst auch dazu stehen, und nicht rumjaulen.

Hurra, die Moralapostel können sich endlich mal wieder die Finger wund schreiben. Und gleich wüste Vermutungen dazu, dass der Unfallverursacher sich rausreden will, sich der Strafe entziehen will, dass er keinen Arsch in der Hose hat. Es wurde nirgends behauptet, dass er sich drücken will, es wurde lediglich nach der Höhe der Strafe gefragt. Großartig, wie gut der Beißreflex der Gutmenschen hier funktioniert.

 

Genau.

Es heißt übrigens nicht "Entziehung des Führerscheins", sondern "Entzug der Fahrerlaubnis".

Oder doch nicht:

 

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:49:08 Uhr:

Hurra, die Moralapostel können sich endlich mal wieder die Finger wund schreiben. Und gleich wüste Vermutungen dazu, dass der Unfallverursacher sich rausreden will, sich der Strafe entziehen will, dass er keinen Arsch in der Hose hat. Es wurde nirgends behauptet, dass er sich drücken will, es wurde lediglich nach der Höhe der Strafe gefragt. Großartig, wie gut der Beißreflex der Gutmenschen hier funktioniert.

Du solltest Dir erstmal den 1. Post des TE richtig durchlesen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:49:08 Uhr:

Hurra, die Moralapostel können sich endlich mal wieder die Finger wund schreiben.

Wenn Du schon so klug schreibst hättest Du erwähnen müssen das die Frage des TE eh überflüssig war, da hier keiner wissen kann wie die Sache ausgeht.

Und wenn Du vermutete Tatsachen als Moral bezeichnest...Dein Problem.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Dezember 2014 um 10:52:25 Uhr:

[/quote

Genau.

Es heißt übrigens nicht "Entziehung des Führerscheins", sondern "Entzug der Fahrerlaubnis".

[/quote

Oder doch nicht:

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Na, dann schau Dir mal das Impressum Deiner zitierten Quelle an:

"Verband für Bürgernahe Verkehrspolitik"

Da verlass ich mich lieber auf den gültigen Gesetzestext.

Eine Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit einem Unfall wird üblicherweise wohl als "Gefährdung des Straßenverkehrs" gewertet. Teurer als eine Trunkenheitsfahrt ohne Unfall wird es auf alle Fälle.

Schließlich hätte der hier glücklicherweise "abgelegene Kreisverkehr" auch eine Fußgängergruppe sein können.

Ein Monatslohn Geldstrafe und wegen der früheren Auffälligkeiten eine Führerscheinsperre von mehr als einem Jahr ist bestimmt angemessen. Dazu dann natürlich die Abschleppkosten, die Instandsetzung des Kreisels und der eigene Schaden am Pkw. Kein schöner Jahresstart würde ich sagen aber es hätte noch schlimmer kommen können.

Hoffentlich lernt man draus...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit