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strafe? mit falschen Kennzeichen

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 15:21

Hallo

habe eine frage und zwar einem freund ist was ganz dummes passiert, er hat 2autos das abgemeldete fahrzeug steht in der garage er wollte mal schauen ob er anspringt und wollte eine runde drehen einmal um den block, dabei hat er das kennzeichen von seinem anderen Auto angeschraubt und ist damit gefahren dummerweise wurde er von der Polizei erwischt (wahrsheinlich hat jemand die Polizei informiert) aufjedenfall musste er angaben zum vorfall machen, jetzt mal die frage wie wird den sowas bestraft??

weil die polizei wollte wissen was er verdient das sind so 1100€ netto im monat.

wisst ihr was für eine strafe auf ihn zukommt? Punkte? Beitrag?

 

vielen dank

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15 Antworten

Fahren ohne Versicherungsschutz auf jeden Fall...das wird nicht mit nem Verwarngeld gegessen sein

Das wird wohl noch eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung nach sich ziehen, da das Kennzeichen in Verbindung mit Fzg Schein und Fzg eine Urkunde ist.

am 14. Dezember 2006 um 15:32

Das ist mal eine glatte Urkundenfälschung wenn ich das richtig im Kopf habe... Das ist eine Straftat!!

Der Verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist da erstmal nicht so wichtig bzw. zweitrangig!

Dein Freund ist Beschuldigter in einem Strafverfahren und muß gar keine Angaben machen außer seinem Namen und Anschrift.

Es steht im frei sich zu den Vorwürfen zu äußern. Vielleicht sollte er die Chance nutzen und einfach ehrlich sein!

Strafe dürfte es auf jeden Fall geben, richtet sich nach Einkommen, wie oft schon in Erscheinung getreten usw.

So eine Sch.... macht man einfach nicht! Entweder man läßt das Auto richtig zu opder läßt es halt stehen! Was man davon hat sieht man ja!!

Gruß Tobi

Wär er lieber mal ohne Kennzeichen gefahren... dann wäre die Strafe deutlich milder gewesen ;)

Wie gesagt, Strafanzeige wird auf ihn zukommen, evtl. Führerscheinentzug, da die Straftat im Verkehr begangen wurde.

Also ich gebe zu das die Bullen mich schon wegen mancher dummer Sachen dran gekriegt haben. Aber dein Kumpel hat ja die Doofheit mit dem Löffel gefressen. Was wenn der wen überfahren hätte. Bei seiner Doofheit nicht unrealistisch.

Weil ein Kennzeichen -zusammen mit dem dazugehörigen Fahrzeug- eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde ist, ist die Straftat auch eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) ..!

Die mögliche Strafe der Tat nach § 22 StVG ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ..

In Flensburg gibt es sechs Punkte. Gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ..

 


Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 15:53

denkt ihr das könnte auch mit fahrverbot enden???

am 14. Dezember 2006 um 15:57

Hi KARAKUS48,

Ich hatte mich schon gefragt, wann du mit deinen Paragraphen auftauchst :D:D

 

@Threadersteller,

Also, mein Gefühl sagt mir, das es bestimmt mehrmals aufgetreten sein muss, dass dein Kumpel mit einem stillgelegten Auto und falschen Kennzeichen unterwegs war, weswegen dann schliesslich die Nachbarn (sollte er in einem Hochhaus wohnen) die Bullen informiert haben.

Welche Konsequenzen das mit sich bringt, hat Karakus48 aufgelistet!

Pech sag ich nur und Schade, dass dein Kumpel nun Scheisse am Hals hat, wegen so 'ner unüberlegten Aktion.

Viel Glück!

 

Gruss

2Fast

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 16:03

ne er hatte nie was vorher gehabt

also keine straftat gehabt

 

er hat einen E30 in der garage und hat dem einen motor mit 231PS vom 330i E46 eingepflanzt, deswegen wollte er nur kurz eine runde drehen und schauen wie der motor läuft

am 14. Dezember 2006 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Armani1982

ne er hatte nie was vorher gehabt

also keine straftat gehabt

 

er hat einen E30 in der garage und hat dem einen motor mit 231PS vom 330i E46 eingepflanzt, deswegen wollte er nur kurz eine runde drehen und schauen wie der motor läuft

aha, wie hat er das mit dem canbus gelöst?! :D

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 16:08

was für canibus`??

 

der sitzt seit 5monaten jeden tag an seinem auto, sein vater hat eine werkstatt und er schraubt jeden tag wenn er von der arbeit heim kommt dran.

ich weiss nur das mit dem kühler musste er ausbauen weil kein platz war und umstellen musste das es passt, er selber hat den E46 zusammengelegt daher hat er den Motor, ihr müsst mal mit diesem auto fahren das macht höllen spass

kennzeichen

 

habs mir schon gedacht: ein bmw-fahrer.............

"Bleiben Sie ruhig!":D

Hilfe ist bereits unterwegs;)

am 14. Dezember 2006 um 16:26

das ist genauso ein Umbau wie der 530d Motor im Compact damals... :D :D :D

Da gab es wenigstens ein Bild... Zwar nicht aussagekräftig aber wenigstens etwas..

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