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Strafe???

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 16:25

Hallo,

meine Cousine aus Griechenland wurde hier in Deutschland geblitzt als sie über eine Rote Ampel fuhr.

Sie stand bei rot und kurz bevor es grün geworden ist ist sie los gefahren weil sie auf die Ampel daneben geschaut hat...

das Auto ist auf den Namen meiner Schwester angemeldet. Meine Cousine hat noch Probezeit. Nun ist meine Frage...kann es Strafrechtliche Konsikuensen für sie haben?? Kann es überhaupt nachverfolgt werden?? Und vor allem würde ich gern wissen ob ihr der Führerschein entzogen werden kann??

 

Bitte schnelle antwort... vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2010 um 1:16

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

... Stammtischwissen

... Quatsch

... gefährl. Halbwissen

... Blödsinn

... totaler Blödsinn!

Bei der Wortwahl sollte ein Beitrag wenigstens inhaltlich korrekt sein. Das ist bei dir leider nicht der Fall. Wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, dann gilt das Fahrverbot spätestens vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft.

Die Frist wird jedoch bei ausländischen Führerscheinen erst ab dem Tag gerechnet, an dem das Fahrverbot in den ausländischen Führerschein eingetragen wird. Die Frist wohlgemerkt, nicht das Verbot an sich.

Das bedeutet, dass aus einem einmonatigen Fahrverbot auch 5, 10, 20 oder 40 Monate werden, wenn der ausl. FS hier nicht vorgelegt wird.

Insofern war alles, was Sir Donald schrieb, inhaltlich richtig. Dein Beitrag war hingegen eher ...

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

... Stammtischwissen

... Quatsch

... gefährl. Halbwissen

... Blödsinn

... totaler Blödsinn!

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Ist die Cousine denn an Ort und Stelle gestoppt worden oder ist ihr das Vergehen schriftlich übermittelt worden?

Moin,

ich habe das Thema mal von einem älteren Thema im Rollerforum abgeteilt und ins Sicherheits Forum verschoben.

Grüße

Steini

am 27. Juni 2010 um 17:05

Und hat deine Cusine einen deutschen oder einen griechischen Führerschein?

Egal ob der  Führerschein Deutsch oder Griechisch ist und egal wo die Cousine lebt ist die Strafe immer 200€/4 Punkte und einem Monat Fahrverbot,wenn sie dabei jemanden gefährdet hat würde die Geldstrafe 320€ betragen.

Ein Problem wäre wohl nur das Fahrverbot da die Frist erst anläuft wenn der Schein in amtlicher Verwahrung ist oder ein Fahrverbot auf dem schein vermerkt wird,wie man das am Besten regelt sollte man mit der örtlichen Behörde abklären.

Punkte gibt es unabhängig der Herkunft,aber im Regelfall sollten Ausländer keine Probleme mit Punkten bekommen da die ja im Regelfall nach 2 Jahren gelöscht werden.

Da Punkte und ein deutsches Fahrverbot in Griechenland keinen interessieren hätte der Verstoß an sich keine größeren Auswirkungen so das deine Schwester die Frage wer gefahren ist an sich problemlos beantworten kann,ob die Behörde dann die Cousine anschreibt ist wieder ein andres Thema.

Einziges Problem ist das die Behörden mit angeblich im Ausland lebenden Fahrern so oft angeschwindelt werden das sie das nicht unbedingt glauben werden,aber das ist deren Bier.

 

Wenn Cousinchen noch im Lande ist könntet ihr das Ganze ja auch noch vor Ort bei der Behörde klären.

Das Vergehen wurde Ohne Bild schriftlich zugesand!

Dann schreibt das ihr ohne Bild nicht sagen könnt wer gefahren ist aber das Auto an dem Tag der Cousine zur Verfügung gestellt wurde.Dann noch deren Anschrift beifügen und abschicken.

An die griechische Anschrift?

Natürlich,da die Cousine doch dort lebt wenn ich den Eingangsbeitrag richtig interpretiere.

Man soll den Auskunftsbogen ja wahrheitsgemäs ausfüllen und wenn Cousinchen nun mal in Griechenland lebt...

 

Wenn sie sich allerdings noch in Deutschland aufhält und das noch für einige Wochen wäre eine deutsche Anschrift natürlich besser.

am 27. Juni 2010 um 18:11

Hauptsache das Cousinchen aus Kreta hat eine andere Haarfarbe als das Schwesterchen  sonst könnte es schnell zu einer Verwechselung kommen. Sicherheitshalber sollte das Schwesterchen mal über eine Typberatung beim örtlichen Hairdresser nachdenken, da wir Nordeuropäer im Gegensatz zu sehr rassig aussehenden Südschwedinnen ;) leicht verwechselt werden können :D:D:D

am 27. Juni 2010 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Dann schreibt das ihr ohne Bild nicht sagen könnt wer gefahren ist aber das Auto an dem Tag der Cousine zur Verfügung gestellt wurde.Dann noch deren Anschrift beifügen und abschicken.

wäre denkbar, dass wenn cousinchen bspw. mittlerweile von der ihrer verwandschaft bekannten adresse verzogen und für die deutschen behörden ungreifbar ist, dem fahrzeughalter auferlegt wird, ein fahrtenbuch zu führen. (jedenfalls wenn man so anfängt, dass man nicht genau weiss, wer...") :p

frage: wenn das fahrzeug zum zeitpunkt des tatvorwurfs bspw. mehreren ausländern zur verfügung gestanden hat, so dass tatsächlich nicht nachvollziehbar ist, wer es bewegt hat - der staat bekommt ja erstmal noch 200 steine. wenn man diese zahlt - kann man die behörde dazu bewegen, die ermittlungen zum fahrer einzustellen?

am 27. Juni 2010 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

An die griechische Anschrift?

oder einfach nur land und stadt angeben - so wie der abmeldung eines bundesbürgers aus D - dann kann die gr-behörde amtshilfe leisten. sofern sie gewillt ist.

Am besten wäre es, wenn man der Behörde mitteilen könnte, das im Zuge des Besuches der Cousine mehrere Personen der Familie in Frage kommen und man deshalb als Beweismittel das Bild benötige um den Fahrer zu bestimmen. Zumindest ich habe alle Knöllchen mit Foto die ich je hatte immer mit Bild zugesand bekommen.

Insofern frage ich mich wo ist das Bild.

Gruß Frank

oder man übergibt alles dem anwald, und gut ist es.sofern man eine rechtschutz hat ! mfg

am 28. Juni 2010 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

oder man übergibt alles dem anwald, und gut ist es.sofern man eine rechtschutz hat ! mfg

Hey Dunkelkammer,

willst oder kannst du es nich lernen ANWALDT!

Und was soll das ganze bringen?

Nichts!

Hier ist schon alles gesagt:

auf Brief vom Amt wird geantwortet:

Nicht ich (Haltein), sondern meine Cousine ist gefahren. Gern teile ich Ihnen die Anschrift mit, sie lautet Griechenland, Athen, Hinter der Mauer 222. Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass sich meine Cousine nicht mehr in Deutschland aufhält und ihren Urlaub beendet hat.

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