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Strafe und Punkt wegen ausgeblichenem Kennz. an Feinstaubplakette

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:04

gaaaaaanz toll......

hab heute ein brief bekommen, wonach ich in der umweltzone am verkehr telgenommen habe soll, obwohl ich das nicht durfte....habe eine grüne plakette, das kennzeichen ist jedoch ausgeblichen, das wird wahrscheinlich der grund sein....ich meine, für die qualität des stiftes kann ich doch nichts dafür.....

jemand was ähnliches erlebt ? chance auf gnade ?

Beste Antwort im Thema

Meine Damen und Herren,

ein Fz-Führer hat Rechte und Pflichten!!!

Für eine lesbare Plakette sowie lesbare Kennzeichen, funktionierende Beleuchtung od. Profiltiefe,

hat nun mal der Fahrzeugführer zu sorgen, Basta!!!

Da das FZ in einer Umweltzone mit nicht lesbarer Plakette stand,

ist es nicht mehr als Recht ein Ticket zu erteilen.

Über Sinn und Zweck solcher Zonen lässt sich streiten.

Hört auf zu jammern, und nehmt es wie gestandene Männer.

Jammern ist etwas für Maulhuren von der Reeperbahn!

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So ist das Gesetz! Das Kennzeichen auf der Plakette muss lesbar sein und mit dem Kennzeichen auf dem Fahrzeug übereinstimmen.

Ist leider so. Und du als Fahrzeughalter bist immer in der Pflicht!

Ich hasse sowas Auch !

Es ist keine Situation gewesen , wo du andere gefährdest , bzw. grob Fahrlässig gehandelt hast .

Keiner zu Schaden gekommen , oder wurde genötigt !

Ausserdem sind die Daten laut Kennzeichen abgreifbar, bzw. im Nachgang belegbar ......

 

Und mal im ernst ..... wer widmet sich der Plakette und schaut ständig nach ob diese lesbar ist ?

Da finde ich das Regelmässige Kontrollieren der Reifen , bzw. den Luftdruck bei jedem Tanken oder Wochendlich viel wichtiger ..... das wird auch vernachlässigt und kann gravierendere Folgen haben !

 

Abhocke hoch drei und völlig übertrieben !

Desweiteren ist das selbst beschreiben nicht gestattet und anschließend muss eine neue Plakette her , weil die nicht zerstörungsfrei zu entfernen ist ....

Irgendwie ist der Autofahrer wieder der dumme !!!

Gesetzt hin oder her !

Wo leben wir? 

Alles abzocke!

Wo gibts die Laserdrucker(?) beschrifteten? [nicht online und UV beständig]

tja, debil-bre, hättest lieber die hier gehabt ;)

http://www.ebay.de/.../261213235449?_trksid=p2054897.l4275

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 13:00

hab mir grad eine im geschäft gedruckt ......

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Da finde ich das Regelmässige Kontrollieren der Reifen , bzw. den Luftdruck bei jedem Tanken oder Wochendlich viel wichtiger ..... das wird auch vernachlässigt und kann gravierendere Folgen haben !

Zumal ein falscher Luftdruck im Reifen deutlich erhöhten Kraftstoffverbrauch und somit mehr Abgase verursachen kann! Womit wir wieder bei der Umwelt(plakette) wären...

Aber mit so einer Plakette kann man viel einfacher schnell Geld verdienen.

am 25. Oktober 2013 um 14:34

Moin,

Einspruch einlegen. Hat mir letztens bei einer anderen Sache auch geholfen. Von 2 Punkten, 75 Euro plus Gebühren auf 0 Punkte, 30 Euro plus Gebühren.

Ich war echt Happy. Einfach übers Netz paar Paragrafen rausgesucht, bisschen geschwollen und was von Rechtsmittel geschrieben und siehe da ....., hat geholfen.

Kommt sicherlich auch auf die Sache an. Ich bin im Stau mit dem Moped auf dem Standstreifen so mit 30 gefahren. Hab dabei leider die Polypen übersehen die mich gleich verhaftet haben.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sennini

So ist das Gesetz! Das Kennzeichen auf der Plakette muss lesbar sein und mit dem Kennzeichen auf dem Fahrzeug übereinstimmen.

Ist leider so. Und du als Fahrzeughalter bist immer in der Pflicht!

Das Gesetz mag so sein aber heute ist es doch wohl auch so das man wenn man z.B. Felgen auf dem FHz. hat die nicht "eingetragen" sind, im falle eines falles (Unfall) den Nachweis der "Legalität" (Eintragungsfähigkeit/ ABE) auch später noch erbringen kann u. diese akzeptiert wird.

Warum reicht es im obigen fall nicht, wenn man den nachweis des berechtigten führens der "Grünen Plakete" auch "nachreichen" kann u. der Vorwurf ist vom Tisch??

Wie war das jetzt noch mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel????

MfG Günter

Hallo,

Auch ich empfinde dies als abzocke. Meines Erachtens könnte der Gesetzgeber mittlerweile doch den freien Platz auf dem vorderen Nummernschild für die Plakette nutzen.

So wie vormals für die AU. Vom Prinzip her ist es ja nichts neues.

Gruß uga63

am 25. Oktober 2013 um 19:14

Was und wieviele Punkte soll der.Spass kosten? Nur der Interesse halber.

Verbuch es als Lehrgeld, weil Du offensichtlich wusstest, dass die Aufschrift nicht mehr leserlich ist. Beim nächsten Mal.weisst Du es eben besser. Wer will ausschließen, dass.alle Regeln immer im Hinterkopf sind und auch beachtet.werden?

Wenn ich mich meinen Vorrednern im Tenor anschließen, führe ich bei meinem nächsten Ticket auch an, dass ich innerorts sehr wohl 90km/h fahren darf - da ich mein Fahrzeug.beherrsche, es mitten in der Nacht war und keine Rentner oder Schulkinder unterwegs waren und wer betrunken.die Straße.überquert, der gefährdet schließlich mich.

Okay, ein bisschen Spass muss sein, oder.

am 25. Oktober 2013 um 19:24

Schon gelesen: 40,-€ und ein Punkt.

Verständlich.ärgerlich, aber Verstoesse gegen Umweltvorschriften sind in Deutschland teuer.

P S: schreibe grad vom Smartphone, daher die inkorrekte Interpunktion vernachlässigen, danke. Und die Editierfunktion habe ich auch noch übersehen.

Meine Damen und Herren,

ein Fz-Führer hat Rechte und Pflichten!!!

Für eine lesbare Plakette sowie lesbare Kennzeichen, funktionierende Beleuchtung od. Profiltiefe,

hat nun mal der Fahrzeugführer zu sorgen, Basta!!!

Da das FZ in einer Umweltzone mit nicht lesbarer Plakette stand,

ist es nicht mehr als Recht ein Ticket zu erteilen.

Über Sinn und Zweck solcher Zonen lässt sich streiten.

Hört auf zu jammern, und nehmt es wie gestandene Männer.

Jammern ist etwas für Maulhuren von der Reeperbahn!

Wie haben die das denn festgestellt ? War das Auto geparkt oder hat man dich gesehen ? In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, d.h., wenn eine Politesse oder ein Polizist das parkende Auto gesehen hat, dann bekommst Du dafür keine Punkte, denn das Auto kann ja jeder in die Umweltzone gefahren haben. Du bekommst nur dann Punkte, wenn Du zweifelsfrei als Fahrer in die Umweltzone gefahren bist, ansonsten würde ich die Zahlung mit diesem Hinweiß verweigern.

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, wir reden hier doch von einem Mercedes, oder?

Mercedes gibt doch Placketen mit gedrucktem Kennzeichen aus. Nur bei der Zulassungsstelle werden diese mit der Hand beschriftet. Und dann ist meines erachtens die Stadt/Gemeinde in der Pflicht ordentliche Plaketten auszugeben.

Sollte der Aufkleber allerdings als Verschleißteil gelten, dann ist dieser natürlich turnusmäßig auszutauschen, ambesten bei jedem Service ;)

Gruß

MiReu

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