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strafe wegen defekter automatikschaltung

zweifelsohne ist es eine nicht zu unterschætzende sicherheitsgefahr, schlecht funktionierende automatikgetriebe auszuliefern. aber nach 12 unbeantworteten schreiben halte ich das hier im spiegel wiedergegebene urteil fuer vollkommen uebertrieben. was meint ihr dazu?

lieb gruss

oli

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20 Antworten
am 8. März 2007 um 22:05

Man soll es nicht glauben, was ist den das für nen Rechtsprechung!!!???

Inkredibile!!!

Da ist die Schuld bei dem Besitzer zu suchen und nicht bei DC!

Automatic

 

Chris,

das ist nicht richtig, der Wahlhebel ist auf -P- Park, aber nicht eingerastet. Fur dich als Fahrer sieht es aus als wenn alles in Ordnung ist, und einige secunden spater fahrt das Auto ruckwarts.

Ist mir auch schon passiert mit einem Dodge Ram.

 

Rudiger

Ich finde das in Ordung, in den USA ist ein Menschenleben noch was wert. Hier würde man vielleicht nen Gutschein für 1 mal Tanken bekommen.

am 8. März 2007 um 23:51

Zitat:

Original geschrieben von BB Chris

Man soll es nicht glauben, was ist den das für nen Rechtsprechung!!!???

Inkredibile!!!

Da ist die Schuld bei dem Besitzer zu suchen und nicht bei DC!

Sehe ich ganz genauso. Immerhin ist der Mann 12 mal angeschrieben worden, wenn man das ignoriert, so kann man DC keine Schuld geben. Was hätten sie denn tun sollen?

Gruß

Anschreiben

 

Wenn du hier in USA ein Auto oder eine Waschmaschiene kaufst hast du spatestens 6 wochen nach dem kauf von den Herstellern Post die dir andere Producto oder eine verlangerung der Garantie -gegen aufpreis- anbieten. Ablage P ungelesen. Diese Briefe kommen mit normaler Post und sind nicht gesondert gekennzeichnet. Junkmail. Wenn der Hersteller es wirklich ernst meint wie Audi in den spaten '80er mit deren Automatic, dann wird dieses durch die DOT oder durch die nhtsa.dot.gov verschickt.

Das von Dodge ist eine ganz weiche Ausrede.

Wie du auch siehst waren 50 Millionen Strafe, und nur 4 Millionen fur die Angehorigen des Verstorbenen.

 

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von herzblut

Sehe ich ganz genauso. Immerhin ist der Mann 12 mal angeschrieben worden, wenn man das ignoriert, so kann man DC keine Schuld geben. Was hätten sie denn tun sollen?

Gruß

am 9. März 2007 um 9:57

@Rudiger,

okay in meinem Lieblingsland (USA) ist irgentwie alles anders (ist nicht böse gemeint) :-)

Ich hatte bei uns in der Spedition vor ca. 1 Jahr auch nen Schreiben von DC wegen einem angeblichen Defekt an den Bremssätteln beim neuen Atego(nur bei ca. 30 Stück und zwei haben wir davon), ich hab dann mal die Fahrer gefragt ob sie irgentwelche Probleme bei Bremsen hätten, hatten sie aber nicht.

Leider hatten wir den ersten Termin nicht einhalten können, da kam schon das zweite Schreiben wo man uns darauf hingewiesen hat das Zitat: "wenn Sie diesen Defekt nicht beheben lassen, wir die DaimlerChrysler AG keinerlei Haftung dafür übernehmen. Außerdem handeln Sie ansonst grob fahrlässig". Haben dann den zweiten Termin wahrgenommen.

Hat DC ja auch Recht mit, sie können mich ja nicht zwingen den LKW in die Werkstatt zubringen.

Anschreiben

 

Chris,

Chevy hat am anfang '99/'00 mit dem Trailblazer / Envoy probleme mit dem unteren A-Arm. dieser Ruckruf war in allen Zeitungen / Radio. Der Besitzer wurde von GM angeschrieben und die Handler riefen bei den Kunden an um die Fahrzeuge auszutauschen. Mit dem Abschleppwagen kam ein Leihwagen und der Envoy / Trailblazer wurde mitgenommen.

In einigen Ford Pick up trucks ist ein Recall von Ford mit dem Cruise Control Schalter. Corrosion im Schalter kann zu einem Kabelbrand Fuhren. Radio / Fernsehen, Zeitungen berichten. Die Cruise nicht benutzen, zum Handler, Cruise Schalter wird disconected bis austauschteil lieferbar ist.

So kann diese Situation auch behoben werden.

 

Du musst unterscheiden, will ich was verstecken, oder stehe ich zu meinem Fehler. Ford und Chevy haben KEINE Strafe bezahlt.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von BB Chris

@Rudiger,

okay in meinem Lieblingsland (USA) ist irgentwie alles anders (ist nicht böse gemeint) :-)

Ich hatte bei uns in der Spedition vor ca. 1 Jahr auch nen Schreiben von DC wegen einem angeblichen Defekt an den Bremssätteln beim neuen Atego(nur bei ca. 30 Stück und zwei haben wir davon), ich hab dann mal die Fahrer gefragt ob sie irgentwelche Probleme bei Bremsen hätten, hatten sie aber nicht.

Leider hatten wir den ersten Termin nicht einhalten können, da kam schon das zweite Schreiben wo man uns darauf hingewiesen hat das Zitat: "wenn Sie diesen Defekt nicht beheben lassen, wir die DaimlerChrysler AG keinerlei Haftung dafür übernehmen. Außerdem handeln Sie ansonst grob fahrlässig". Haben dann den zweiten Termin wahrgenommen.

Hat DC ja auch Recht mit, sie können mich ja nicht zwingen den LKW in die Werkstatt zubringen.

Ok, lass mich ja gerne belehren.

Wenn das so wirklich war, dann ist der Halter auch selber dran Schuld.

am 9. März 2007 um 13:10

Man kann es auch so machen klar, nur den Besitzer trift meiner Meinung nach eine Mitschuld daran, da er nicht reagiert hat!? Oder?

Gruß Chris

Recall

 

Daimler Chrysler hat einen FREIWILLIGEN RUCKRUF gemacht, nachdem die Kosten Nutzen Analyse und Verantwortung gegengerechnet wurden, Nach DC war ei preiswerter ein paar tote zu haben als weniger PROFIT oder Image verlust.

http://www.lieffcabraser.com/.../20070306-daimleychrysler.htm

 

PRESS RELEASE

$54.4 Million Verdict Imposed Against DaimlerChrysler Corporation For Failing To Fix Known Transmission "Park-to-Reverse" Defect That Killed Young Father At San Pedro | Long Beach Maritime Terminal

Millions Of DaimlerChrysler Vehicles In Use With Similar Park-to-Reverse Defect

March 7, 2007, Los Angeles, California -- Robert J. Nelson, Scott P. Nealey, and Chuck Naylor, counsel for Adriana Mraz and her three children in a wrongful death action against DaimlerChrysler Corporation, announced that a California-state jury today returned a $54.4 million punitive damages award against DaimlerChrysler for knowing about and intentionally failing to cure a defect in millions of its vehicles. On March 2, 2007, the same jury found DaimlerChrysler liable for the death of Richard Mraz and returned a verdict of $5.2 million in compensatory damages for Mrs. Mraz and her children.

On April 13, 2004, Mr. Mraz suffered fatal head injuries when the 1992 Dodge Dakota pickup truck he had been driving at his work site, the San Pedro/Long Beach Maritime Terminal, ran him over after he exited the vehicle believing it was in park. The jury found that a defect in the Dodge Dakota’s automatic transmission, called a park-to-reverse defect, played a substantial factor in Mr. Mraz’s death and that DaimlerChrysler was negligent in the design of the vehicle for failing to warn of the defect and then for failing to adequately recall or retrofit the vehicle.

"Richard was a loving husband and father who was just 38 years old when he died," stated Adriana Mraz. "He struggled for 17 days to stay alive after the accident and never regained full consciousness. When I found out many people have been injured by the same defect, and some even killed, I was determined to hold DaimlerChrysler accountable. I am deeply grateful to the members of the jury for their hard work and for sending a strong message to DaimlerChrysler that it must finally fix the defect in millions of its vehicles."

"Mr. Mraz died and left behind a wife and three children because DaimlerChrysler put short-term profits ahead of the safety of its customers," commented attorney Robert J. Nelson. "Had DaimlerChrysler dealt with the defect many years ago when customers first complained about park-to-reverse problems, Mr. Mraz and others would be alive today."

Plaintiff's co-counsel Scott P. Nealey noted, "The evidence was clear that the park-to-reverse defect in the Dodge Dakota, Ram, and Jeep Grand Cherokee allows a driver such as Mr. Mraz to place their vehicle into what appears to be the park position. The vehicle does not move when the driver pulls their foot from the brake, but in fact, the transmission is between gears. From this position, the vehicle can have a dangerous delayed engagement of powered reverse after a few seconds or an even longer period."

The evidence presented at trial included that DaimlerChrysler had received well over a thousand park-to-reverse complaints, including complaints with 1988 through 2003 Dodge Dakotas, certain 1988 through 2006 Dodge Rams, and certain 1993 through 2004 Jeep Grand Cherokees, over a period spanning more than a decade before Mr. Mraz was killed. These complaints were based on the same common defect. Senior management at DaimlerChrysler, however, failed to investigate the full extent of the problem out of fear it could expose the corporation to liability for injuries that had already occurred and because it would require a massive recall.

Plaintiffs' counsel introduced evidence that the defect could have been remedied with corrective action, which would have meant conceding a safety-related defect in much of DaimlerChrysler’s fleet. Faced with this expensive prospect, DaimlerChrysler never had its engineers conduct the "root cause analysis," or utilize the type of design failure mode effects analysis required as vehicle designs change -- which would have quickly isolated the failure in its design and identified a proper fix.

"When DaimlerChrysler finally determined that it had to do something about the problem in 2000 due to an ongoing NHTSA investigation, it chose to issue a 'voluntary recall' of the Dodge Dakota in 2000 to install a 'fix' that its safety office knew, and its engineers testified at trial that they knew, did not fix the park-to-reverse problem," stated Mr. Nealey. "The result is that today over a million vehicles, including 1988 to 2003 Dodge Dakota pickup trucks, are on the road with the same defect that caused the death of Mr. Mraz."

At trial, plaintiffs introduced into evidence a 1999 memorandum written by Antonius Brenders, Senior Manager in the Vehicle Safety Office at DaimlerChrysler. In the memo, Mr. Brenders discussed the pros and cons of doing a survey that the National Highway Transportation Safety Agency sought to determine the cause of the park-to-reverse incidents. One of the cons to doing such a survey was that doing so could provide “[p]roduct liability credence to a hypothesis we have long ignored” and "continually challenge." This "smoking gun" document showed that "DaimlerChrysler refused to properly investigate the cause of all the accidents, including those involving deaths, for liability reasons.

Chuck D. Naylor, a maritime lawyer in San Pedro, California, originally represented Mrs. Mraz. Later, Scott P. Nealey and Robert J. Nelson of Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP, joined with Mr. Naylor in the representation due to their extensive expertise in vehicle defect litigation.

"Hopefully, the verdict will cause DaimlerChrysler to change its conduct and save the lives of others," noted Chuck D. Naylor. "Working as a team with Lieff Cabraser's expertise on the defect issues and my expertise on the long shore aspects of the case was key to the successful resolution of the lawsuit."

Reporters who wish to obtain a copy of the jury verdict and 1999 memorandum referred to above should contact attorney Stephen Cassidy at 415-956-1000 or by email to scassidy@lchb.com.

Vehicle owners who wish to learn more or contact plaintiffs’ counsel to report any injuries they have suffered as a result of the park-to-reverse defect should visit www.vehicle-injuries.com.

Source/Contact:

Robert J. Nelson, 415-956-1000

Scott P. Nealey, 415-407-1934 (cell)

Charles D. Naylor, 310-514-1200

About Lieff Cabraser

Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP is a fifty-plus attorney law firm that has represented plaintiffs nationwide since 1972. We have offices in San Francisco, New York and Nashville. We represent plaintiffs in class and group actions and in individual lawsuits in cases involving substantial losses. For the last four years, the National Law Journal has selected Lieff Cabraser as one of the top plaintiffs' law firms in the nation. Since 1992, Lieff Cabraser has litigated 23 separate cases in which $100 million or more in jury verdicts were rendered or settlements were reached, including 11 cases valued at $1 billion or more each. To learn more about our firm, click here.

Notice

This website is sponsored by Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP, a national plaintiffs' law firm.

 

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von BB Chris

Man kann es auch so machen klar, nur den Besitzer trift meiner Meinung nach eine Mitschuld daran, da er nicht reagiert hat!? Oder?

Gruß Chris

am 9. März 2007 um 17:45

Okay das stimmt schon.

Nur die Website ist doch von der Anwaltskanzlei die die Witwe vertreten hat oder?

Dürfen die einfach das so in ihre Seite schreiben ist das nicht ne Art Werbung!? Oder is das in Amiland erlaubt?

am 9. März 2007 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von BB Chris

Nur die Website ist doch von der Anwaltskanzlei die die Witwe vertreten hat oder? Dürfen die einfach das so in ihre Seite schreiben ist das nicht ne Art Werbung!? Oder is das in Amiland erlaubt?

Ja, die betreiben Direkt-Marketing und sind somit als seriöse und unparteiische Informationsquelle schlicht unbrauchbar.

Die amerikanische Rechtssprechung arbeitet mit Geschworenengerichten, zu denen du als Staatsbürger von Rechts wegen jederzeit einberufen werden kannst. Ob richtig oder falsch, viele Leute lassen sich aus beruflichen Gründen wann immer möglich von der Einberufung entschuldigen, und werden eben von anderen ersetzt. Irgendwann bringt das Kompetenzniveau der Jury dann solche Ergebnisse an den Richtertisch. Sozial Minderbemittelte begeben sich gerne in die Gerichte, da ihnen täglich Spesen für ihren wichtigen Dienst am amerikanischen Volk bezahlt werden. Eben diese Populationsgruppe rupft auch gerne ein Hühnechen mit den Corporations, welche in ihren Augen schlicht genug Geld haben um den armen Betroffenen Wiedergutmachung zu bezahlen.

Im o.a. Fall gestand die Jury dem Opfer eine Teilschuld von 10%, dem Fahrzeugbesitzer und Chef des Verunglückten von 15% und DCX 75% zu. Wer ankommende Briefe ungelesen als junk mail betrachtet und in Ablage KV gibt, muss sich den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gefallen lassen.

Wenn der Wählhebel wirklich nach korrekten Einrasten von alleine aus P nach R rutschen kann, hätte es in der angegeben Zeit der fehlerhaften Produktion (1988-2006) sicher schon mehr als einen Unfall gegeben. Nicht, dass mir das Opfer und seine Hinterbliebenen nicht leid täten, aber Eigenverantwortung wird amerikanern eben nirgendwo gelernt. Eher bekommt man vom Boss gesagt, es sei OK, den Wählhebel des noch leicht rollenden Fahrzeuges auf P zu werfen um Zeit zu sparen - ein big-ass truck manufactured with pride in the US kann so etwas schon ab... :rolleyes:

Dass dabei mal etwas schief geht, könnte ich mir schon eher vorstellen...

Die Geschichte lehrt uns auch, dass eine frei erfundene, medientechnisch durch die Sendung "60 Minutes" auf CBS ausstaffierte und kurz nach ihrem Erscheinen komplett von vielen amerikanischen Fachleuten und Instituten widerelegte Lügengeschichte trotz Allem zum Problem für einen Autohersteller führen kann. Sudden unintended acceleration (plötzliche unbeabsichtigte Beschleunigung) hat es in der beschriebenen Art nie gegeben, weder bei AUDI noch anderswo. Es ist nun mal so, dass sich ein Fahrzeug in Bewegung setzt, wenn man auf R oder D schaltet, und das nicht erst seit den frühen 80ern. Wenn ein unaufmerksamer Fahrer dabei den Fuss nicht auf der Bremse hat - well, tough luck!

am 9. März 2007 um 21:57

ohne das ich mir den bericht selber durchgelesen habe, muss ich schon das es eigentlich auf die kappe DC geht.....auch wenn sie die besitzer angeschrieben haben.....ob von der NHTSA abgesegnet sind oder nicht.....die haben es ja schließlich mindestens über eine dekade nicht in den griff bekommen den fehler aus zubessern oder gar ein ganz anderes getriebe zu verbauen......

das das opfer eine teilschuld von 10% bekommen hat finde ich ja sowas von hirn verbannt......ich finde die witwe hätte nicht nur 5.2 millionen dollar bekommen sollen sondern sie hätte die ganzen 50 millionen von DC bekommen sollen und DC hätte nochmal zusätzlich die strafe zahlen sollen.....

ganz einfach....vielleicht sind nicht alle unbedingt der gleichen meinung......aber ich seh das halt so.....

marc

am 9. März 2007 um 22:24

DC vs. dummheit

 

Hi Oli,

das erst mal les ich sowas nicht. Diese dummen, gleichgültigen Amerikaner lernen es nie! DC kann doch nicht von einem Gericht nicht zu einem Schadenersatz verknackt werden nur weil der Fahrer/Besitzer irgend so eines Pickup nach 12maliger aufforderung von DC zu gleichgültig war in die Werkstatt zu fahren. Das hätt ihn sicher nichts gekostet! So gesehen müsste man - speziell in Amerika - in jedes ausgelieferte Auto eine ferngesteuerte Sperre einbauen. Weigert sich der Besitzer/Fahrer, bei rückrufaktionen diesen nachzukommen wird das Auto ruckzuck stillgelegt! Erst wenn der Besitzer/Fahrer mit Treu und glauben versichert bei solchen Fehlern selbst die Haftung zu übernehmen fährt das Auto wieder. Oder natürlich, wenn der Fehler beseitigt wurde. Das so meine Gedanken dazu. Ich rege mich jedesmal aber der Dummheit von denen auf, aber ich solte es ja eigentlich wissen wie die sind....

Zitat:

Geschrieben von BS23HOB

Im o.a. Fall gestand die Jury dem Opfer eine Teilschuld von 10%, dem Fahrzeugbesitzer und Chef des Verunglückten von 15% und DCX 75% zu. Wer ankommende Briefe ungelesen als junk mail betrachtet und in Ablage KV gibt, muss sich den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gefallen lassen

Ich seh das genau so. Grobfahrlässig!

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