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Strafe wegen driften auf Parkplatz in Österreich.

Themenstarteram 20. August 2020 um 8:27

Hallo, Leute!

Ich habe eine Frage und zwar, vor ca. 2 Wochen war ich in Österreich und da habe ich kurz in ein Parkplatz gedriftet, jetzt habe ich eine Schreiben von Östereich bekommen.

Wißt ihr ungefähr wie hoch die Straffen für so was sind?

 

Vielen Dank im voraus! :D

IMG_20200820_102253.jpg
Beste Antwort im Thema

Der Parkplatz ist ja offensichtlich öffentlich zugänglich. Das steht ja im Sachverhalt. Da ist das Eigentum am Boden irrelevant, wenn es um Verkehrsregeln geht. Also gilt die Strassenverkehrsgesetzgebung. So ist das jedenfalls in der Schweiz. Dies wird bei den östlichen Nachbarn nicht anders sein. Es kann auch eine Lärmklage sein. Auch dann will die Polizei bzw. der Richter wissen, wer der Lenker war.

 

Du hattest deinen (m. E. sehr fragwürdigen) Spass. Jetzt musst du einfach nur dafür gerade stehen.

 

Ich hoffe, die Busse ist so hoch, dass bei dir ein schneller Lerneffekt eintritt.

 

Übrigens: Vielleicht liest ja die österreichische Polizei mit. Immerhin hast du ja oben dein Kennzeichen veröffentlicht.....

41 weitere Antworten
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41 Antworten
am 20. August 2020 um 9:13

Lass das auf dich zukommen. Das wird dir kaum einer beantworten können Ordnungswidrigkeiten haben bei uns auch einen grossen Spielraum wie. Hoch die Strafe ist. Desweiteren ist das forum hier nicht gedacht um anwaltliche Fragen zu beantworten. Dazu wende dich an deinen Anwalt. Wer meint er müsse den King auf nem Parkplatz mit nem 5er taushängen lassen, muss sich nicht über mögliche Konsequenzen wundern.

Lidl ist Privat, frage mich grad warum öffentlich ermittelt wird??

Grund für die Auskunftsanfrage sehe ich da nicht.

Antworten würde ich aber nicht mit Daten sondern Fragen:)

Kommt auf den drift Winkel und dessen Dauer an....

Der Parkplatz ist ja offensichtlich öffentlich zugänglich. Das steht ja im Sachverhalt. Da ist das Eigentum am Boden irrelevant, wenn es um Verkehrsregeln geht. Also gilt die Strassenverkehrsgesetzgebung. So ist das jedenfalls in der Schweiz. Dies wird bei den östlichen Nachbarn nicht anders sein. Es kann auch eine Lärmklage sein. Auch dann will die Polizei bzw. der Richter wissen, wer der Lenker war.

 

Du hattest deinen (m. E. sehr fragwürdigen) Spass. Jetzt musst du einfach nur dafür gerade stehen.

 

Ich hoffe, die Busse ist so hoch, dass bei dir ein schneller Lerneffekt eintritt.

 

Übrigens: Vielleicht liest ja die österreichische Polizei mit. Immerhin hast du ja oben dein Kennzeichen veröffentlicht.....

Zitat:

Lidl ist Privat, frage mich grad warum öffentlich ermittelt wird??

 

Grund für die Auskunftsanfrage sehe ich da nicht.

 

Antworten würde ich aber nicht mit Daten sondern Fragen:)

Servus

 

Ganz tolle Antwort, die dem TE nur ein mehr an Kosten verursacht.

 

Oberhalb der Überschrift "Lenkererhebung" stehen auf der einen Seite die Daten des Zulassungsbesitzers, auf der anderen Seite die anzeigende Behörde.

 

Des Weiteren steht sehr oft, wenn nicht sogar immer auf diesen Parkplätzen das Schild "Hier gilt die StVo". Bei Anzeige durch den Eigentümer wird die Bezirkshauptmannschaft eine Anzeige stellen.

 

Wird diese Lekererhebung nicht, oder unzureichend oder sogar mit Fragen (welche der Bezirkshauptmannschaft so ziemlich am Allerwertesten vorbeigehen) beantwortet, kommt es zu einer separaten Strafe in etwa von € 100 -250.

Und die Strafe vom Delikt wird noch dazu, egal ob er es war oder nicht, vom Zulassungsbesitzer eigefordert.

 

Nicht zu vergessen, dass die deutschen Behörden Strafen aus Österreich im Ersatz eintreiben, wie auch umgekehrt die österreichischen für Deutschland.

 

Also ganz schlechtes Kino, in diesem Fall aus Unwissenheit, jemanden zu raten, nicht zu antworten oder unzureichend.

 

Grüße vom Abraham

.....und ich dachte, es geht bei der Frage um einen Parkplatz, wo man driften darf :D

 

Alle Angaben machen, nach Österreich schicken, warten und bezahlen. Sonst zieht sich das evtl. noch weiter. Stell dir mal vor, die walzen das aus, der Scheiß geht nach Deutschland und die stellen deine Fähigkeit am Straßenverkehr teilzunehmen in Frage..... weiß man das?

Über die Höhe der Strafe wird kaum jemand was sagen können weil 1. wer macht sowas schon und lässt sich 2. dabei erwischen

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