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Strafe wegen offener 125ccm Maschine??

Themenstarteram 3. Juni 2009 um 19:30

Hallo, ich wollte mal wissen was passiert wenn ich meine Kreidler Supermoto 125 auf 100kmh " friesiere"? Ich besitze zwar den A1 Führerschein aber weil ich noch 16 bin darf ich ja nur 80kmh fahren. Kann man mir meinen Führerschein für immer wegnehmen? Danke schon mal im vorraus für eure Antworten ;)

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2009 um 10:28

Hallo,

also "für immer" ist der Lappen garantiert NICHT weg, aber jede Menge Stress ist auf jeden Fall vorprogrammiert.

Immerhin treffen da ein paar STRAFTATbestände zusammen, und nicht nur Ordnungswidrigkeiten.

Nämlich:

- fahren ohne Betriebserlaubnis , d.h. auch ohne Versicherungsschutz.

- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Mit der fehlenden Betriebserlaubnis ist es ja nicht ganz so wild, da ja das Fahrzeug (im Gegensatz zu 50ern) bauartbedingt durchaus schneller fahren darf wenn es nicht gedrosselt wäre.

Mit der Versicherung ist das auch nicht so gravierend, da für gedrosselte 125er ja sogar noch höhere Beiträge verlangt werden als für offene.

Und wenn es kracht, dann nimmt die Versicherung Dich ohnehin in Regress.

Solange kein Unfall passiert ist, würde Dir wohl kein Richter dafür den Kopf abreissen, sondern es mit "erzieherischen Maßnahmen" z.B. ein dutzend Sozialstunden bewenden lassen.

Übel ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Dafür MUSS es laut Gesetz eine Strafe geben.

Und nur mit "erzieherischen Maßnahmen" ist das nicht in der Regel nicht aus der Welt zu schaffen.

Da kostet es meist ein (je nach persönlicher "Liquidität") unangenehm spürbares Sümmchen, und in der Regel auch eine Sperre beim Erwerb der "großen Lappen".

Wenn Du bisher noch nicht aufgefallen bist, dann rechne mal mit einem halben Jahr Ehrenrunden auf der 125er.

Ein ganz gnädiger Richter belässt es vielleicht auch bei einer Nachschulung, allerdings wird dies meist erst bei Autofahrern über 18 angewandt die negativ aufgefallen sind.

Punkte gibt es natürlich auch !

Ist nicht so prickelnd gleich vorbelastet in die Autofahrerwelt einzusteigen.

Und dann gibt es natürlich noch den Stress mit den heimischen Sponsoren.

Wenn meine Töchter (sind so in etwa in Deinem Alter) unangenehm auffallen sollten, dann fällt der Zuschuss zum ersten eigenen Auto natürlich wesentlich kleiner aus.:):D

Denk mal drüber nach, ob die paar km/h mehr das Risiko wert sind.

Wobei ich persönlich die 80 km/h-Grenze eh für Augenwischerei halte.

Innerorts ist´s eh egal, und ob Du ausserorts mit 80 oder mit 100 km/h den Begrenzungspfahl triffst macht keinen großen Unterschied.

Zu "tot" gibt es keinen Imperativ.

Gruß

Reimund

 

 

 

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7 Antworten
am 4. Juni 2009 um 10:28

Hallo,

also "für immer" ist der Lappen garantiert NICHT weg, aber jede Menge Stress ist auf jeden Fall vorprogrammiert.

Immerhin treffen da ein paar STRAFTATbestände zusammen, und nicht nur Ordnungswidrigkeiten.

Nämlich:

- fahren ohne Betriebserlaubnis , d.h. auch ohne Versicherungsschutz.

- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Mit der fehlenden Betriebserlaubnis ist es ja nicht ganz so wild, da ja das Fahrzeug (im Gegensatz zu 50ern) bauartbedingt durchaus schneller fahren darf wenn es nicht gedrosselt wäre.

Mit der Versicherung ist das auch nicht so gravierend, da für gedrosselte 125er ja sogar noch höhere Beiträge verlangt werden als für offene.

Und wenn es kracht, dann nimmt die Versicherung Dich ohnehin in Regress.

Solange kein Unfall passiert ist, würde Dir wohl kein Richter dafür den Kopf abreissen, sondern es mit "erzieherischen Maßnahmen" z.B. ein dutzend Sozialstunden bewenden lassen.

Übel ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Dafür MUSS es laut Gesetz eine Strafe geben.

Und nur mit "erzieherischen Maßnahmen" ist das nicht in der Regel nicht aus der Welt zu schaffen.

Da kostet es meist ein (je nach persönlicher "Liquidität") unangenehm spürbares Sümmchen, und in der Regel auch eine Sperre beim Erwerb der "großen Lappen".

Wenn Du bisher noch nicht aufgefallen bist, dann rechne mal mit einem halben Jahr Ehrenrunden auf der 125er.

Ein ganz gnädiger Richter belässt es vielleicht auch bei einer Nachschulung, allerdings wird dies meist erst bei Autofahrern über 18 angewandt die negativ aufgefallen sind.

Punkte gibt es natürlich auch !

Ist nicht so prickelnd gleich vorbelastet in die Autofahrerwelt einzusteigen.

Und dann gibt es natürlich noch den Stress mit den heimischen Sponsoren.

Wenn meine Töchter (sind so in etwa in Deinem Alter) unangenehm auffallen sollten, dann fällt der Zuschuss zum ersten eigenen Auto natürlich wesentlich kleiner aus.:):D

Denk mal drüber nach, ob die paar km/h mehr das Risiko wert sind.

Wobei ich persönlich die 80 km/h-Grenze eh für Augenwischerei halte.

Innerorts ist´s eh egal, und ob Du ausserorts mit 80 oder mit 100 km/h den Begrenzungspfahl triffst macht keinen großen Unterschied.

Zu "tot" gibt es keinen Imperativ.

Gruß

Reimund

 

 

 

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 11:01

Danke für deine Antwort aber was meinst du mit einer Ehrenrunde? Gruß Reiner

am 4. Juni 2009 um 11:34

Hallo Reiner,

ist doch ganz einfach.

Wenn der Kadi der Ansicht ist, Du hättest es durch die "Tunigmaßnahmen" bewiesen, dass Du noch nicht die erforderliche Reife zum Führen eines Autos (oder "großen" Motorrades) hast, dann lässt er Dich erst ein halbes Jahr später auf die Menschheit los.

Also Auto fahren erst mit 18,5 Jahren.

D.h. solange musst Du mit der " Erdrosselten" vorlieb nehmen.

Aber , wie gesagt, das kommt halt immer darauf an wie der Richter so gerade "drauf" ist.

Hatte der am Verhandlungstag eine schlechte Verdauung, dann kann´s AUCH urteilsmäßig hart ;)werden.

Hatte der vorher einen netten Abend mit seiner Gattin oder so, und er nimmt Dir ab das Du wahre Reue zeigst, dann wird´s nicht so schlimm.:D

Weiss man aber vorher nie so genau.

Meine aktenkundigen "Schandtaten" liegen zwar schon lange zurück, aber "getunt" wurde schon immer.

Nur hiess das damals noch "frisieren".

Bin derzeit nur deshalb einigermaßen auf dem Laufenden, weil halt meine Töchter an ihren Führerscheinen A1 bzw. B basteln.

Gruß

Reimund

am 5. Juni 2009 um 21:29

Hallo Bikers :D

 

Ich will ja keinem Angst machen aber ich kenne jemanden, und da weiß ich es 100%  , der hatte dann ma ebend für Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung, weil er von den Grün-Weißen "Freunden" :rolleyes: kontrolliert wurde, vom Richter ne Führerscheinsperre bis 21 bekommen und zwar komplett, kein Auto kein, moped und nochnet mal Roller ;)

 

 

 

Zitat:

Ein ganz gnädiger Richter belässt es vielleicht auch bei einer Nachschulung

Da hatte der Richter wohl weniger Gnade :D:D:D

 

Da ich selber auch nur Führerschein A1 habe und meine Fahrweise selber für ziemlich :confused:"FRAGWÜRDIG-RISKANT":confused: halte, kann ich es mir überhaupt nicht leisten ohne Versicherungsschutz zu fahren... Denke mal über die Folgen von "jemand in den Rollstuhl bringen" und dann keine Versicherung zu haben, auch wenn der jenige der Sozius ist, wurde schon aufgeklärt. [ Lebenslang monatilich Geld abdrücken für die Person, einmalig ne groooße Menge abdrücken für die person und einmalig eine genau so große Menge abdücken an Vater Staat]. Und ich kenn sowas mit dem "zum Rollstuhlfahrer machen " vom Kollegen der netmal selber Schuld hatte , die Gewissensbisse wirst du als normaler Mensch nieeee mehr los... :(

 

Mfg sx-Racer :cool:

 

 

@ Sx-racer

Das stimmt so nicht.

Die Haftpflicht des Verursachers zahlt auch bei Mutwilligkeit, fehlender Fahrerlaubnis oder Manipulation am Fahrzeug. Jedoch besteht die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer bis 5t€ in Regress zu nehmen.

Problematischer ist der strafrechtliche Aspekt, wobei dieser bei Minderjährigen zumindest kein finanzielles Fiasko nach sich zieht. Man kann jedoch davon ausgehen, dass neben dem erhöhten Punktekonto auch mit einer massiven FS-Sperre zu rechnen ist.

Gruß

Frank

am 6. Juni 2009 um 7:47

Hallo,

sooo schwarz wie es hier einige beschreiben sollte man nicht gleich sehen , wenn der TE erwischt würde.

Klar, wenn da jemand ganz OHNE Fahrerlaubnis und OHNE Versicherungsschutz unterwegs ist, dann verliert jeder Richter seinen Humor.

Deutlicher kann man seine völlige Unreife ja nicht dokumentieren.

Und wenn´s gekracht hat, dann MUSS er im Interesse der Geschädigten knochenhart entscheiden.

Ich habe da eher den "Normafall" im Blickfeld.

Auch Richter sind Menschen, die genau wissen was so "abgeht".

Als die jung waren, haben die garantiert allesamt ihre Mofas ebenfalls "frisiert".

Also wenn ein junger Fahrer das erste Mal erwischt wird, dann wird kein Richter in Deutschland den Delinquenten sofort zur Höchtstrafe verdonnern und diesem die Zukunft verbauen.

Ein schmerzhafter "Denkzettel" in Form einer Sperre , sowie die Kosten für das Verfahren reichen meist aus um den Übermut zu dämpfen.

Die Rückfallquote ist jedenfalls sehr gering, denn jeder weiss das es im Wiederholungsfall mehr als "unangenehm" würde.

Daher nochmals mein "altväterlicher" Rat an den TE (und alle die sich mit ähnlichen Gedanken tragen):

Lasst die Finger vom "Tuning" und "Entdrosseln" , die Chance erwischt zu werden ist einfach zu groß.

Und die paar km/h die "offen" mehr drin sind kann man verschmerzen.

Meine professionell gewartete, derzeit offiziell "offene" 125er läuft mit viel Anlauf 105 km/h, aber trotzdem fahre ich in der Regel nie schneller als 90 km/h.

Was darüber hinausgeht ist wegen der hohen Drehzahlen und Vibrationen einfach zu unangenehm.

Gruß

Reimund

Ich kenne jemanden dem genau das passiert ist, und er hat 2 Jahre FS-Sperre und jede menge Sozialstunden bekommen.

Somit kann er erst mit 20 seinen Autoführerschein machen...

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